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IGNORED

Koalitionsertrag Einigkeit bei Waffenrecht


Bender

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Gast 249-walter@fvlw.de

Medial gezüchtet gedeihen gerade "Happy Slapping", das willkürliche Zusammenschlagen mit gleichzeitigem Handyfilmen, auch das "weit verbreitete Führen von Teppichmessern". In Berlin wird vom "Einsatz von Gürteln mit Metallschnallen" geschrieben.

Ja glaubt denn wirklich Jemand, daß es nicht wieder ein profilneurotischer Politiker der "aus der Oppositionsrolle raus" will mit Hilfe der Medien an der "Inneren Sicherheit" sprich an der Verhütung von Gefahren -explizit zu Verschärfungen am Waffenrecht- anstacheln wird?

Es wird wieder Menschen geben die -mit aller Macht und buchstäblich "koste was es wolle"- wie in Erfurt, Winnenden, etc. auf die Titelseiten und die "breaking news" final kommen wollen...

Lösungsansätze gibt es, Hinweise auch. Nur Wollen muss man es. Und Geld bereitstellen statt Populismus pflegen!

Innerhalb von zwei Jahren wird es keinen Stillstand geben.

2010 sind wieder Wahlen!

Werdet Mitglied im überregionalen, unparteilichen, verbandsunabhängigen FVLW! www.fvlw.de

Gottfried

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Diese sind bereits Gesetz. Und zwar Ermächtigungsgesetz für den BMI.

Die "Blockier"-Verordnung ist noch KEIN bestehendes Recht.

Sie existiert noch gar nicht.

Gemäß "Ermächtigungsgesetz" (§ 36 Abs. 5 WaffG) ist es auch NICHT verpflichtend, eine entsprechende

Verordnung zu erlassen und damit eine Blockier-Regelung festzuschreiben!

Es ist ausdrücklich eine KANN-Bestimmung!

Fazit:

Wenn die künftige Regierungskoalition keinen weiteren Regelungsbedarf sieht, dann soll sie die "Blockierverordnung"

doch einfach bleiben lassen.

Wir - und die Verbände - sollten JETZT eine Briefaktion an CDU, FDP und den BMI

mit einem entsprechenden Aufruf starten!

Gruß,

karlyman

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Gast solideogloria

Und wenn der BMI in dieser Richtung etwas erlassen möchte, dann wird es kein Gesetz, sondern, viel schlimmer, eine Verordnung. Bei Verordnungen ist jeglicher Form der Willkür Tür und Tor geöffnet.

@Karlymann: Ich denke aber mit Briefen sollten wir noch warten, bis sich eine neue Regierung gebildet hat und im Sattel sitzt. Wir würden sonst den ganzen Aufwand zweimal betreiben müssen. Oder meinst du eine neue Regierung liest die Briefe die eine alte erhalten hat nochmal.

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Bei Verordnungen ist jeglicher Form der Willkür Tür und Tor geöffnet.

Ganz und gar nicht. Erstens handelt es bei Verordnungen ebenfalls um Gesetze (nämlich solche im sog. materiellen Sinn), zweitens müssen sich Verordnungen ebenso wie Parlamentsgesetze an der Verfassung messen lassen. Überdies sind die zuständigen Fachgerichte hierzu selbst befugt, es bedarf insoweit - anders als bei Parlamentsgesetzen - keiner Vorlage an das BVerfG. Verfahrensrechtlich ist eine Verordnung daher sogar leichter angreifbar als ein (Parlaments)gesetz.

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Das in der DWJ abgedruckte Interview mit den Herren aus dem BMI, allen voran Herrn Staatssekretär Hanning, lässt in Bezug auf eine geplante Verordnung nichts Gutes ahnen.

Mit kommt es momentan so vor, als ob sich die CDU als Alleinherrscher fühlt und wenig bis gar nichts auf die völlig entgegengesetzte Position ihres potentiellen Koalitionspartners FDP gibt.

Wenn es blöd läuft, macht das BMI (unter CDU-Leitung) da einen Alleingang, der notfalls im Zuge anderer Zugeständnisse als Kompromiss durchgeht. Wir sollten schon deutlich darauf hinwirken, dass sich die FDP, vor allem Hartfried Wolff als zuständiger MdB im Innenausschuss, für unsere Position stark macht und den Herren im BMI auf die Finger schaut.

Richtig ist, dass die Regierung zunächst im Sattel sitzen muss, um dort angreifen zu können. Die Herren Staatssekretäre scheren sich aber nicht um solche Nichtigkeiten wie eine Regierung. Wie auch früher schon handeln sie schon mal vorab und stellen die neue Regierung vor vollendete Tatsachen. Wenn das im Schutz der Nebelgranaten zur Steuerrechtsdiskussion geschieht, geht es unter!!! Die Schisser von der CDU denken ja nicht einmal ansatzweise über eine grundlegende Reform nach, sondern palavern nur über "Entlastungen" und was diese wen kosten.

Also nochmals: Alle mit Kontakt zu Herrn Wolff sind aufgefordert, ihn auf diese Problematik nachdrücklich hinzuweisen.

Gruß, Ronald

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@ glöckner:

Na endlich - mindestens einer hat`s begriffen.

Das ganze Geheule hier bringt nichts. Wenn die Regierung steht, dann kann man arbeiten. Wennda BMI wirklich eine solche Verordnung erlassen sollte - dann wird sie m.M. nach nicht sehr lange Bestand haben.

Auch die Waffenbehörden wären damit nicht glücklich. Nochmal MEHR Arbeit, für die keine Leute vorhanden sind. Daher werden auch die Länder vorher schon ihre Meinung dazu kundtun.

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@ glöckner: Na endlich - mindestens einer hat`s begriffen.

Ja, so ist es.

Wennda BMI wirklich eine solche Verordnung erlassen sollte - dann wird sie m.M. nach nicht sehr lange Bestand haben.

Dein Wort in Gottes Ohr...

Nur müssen WIR (organisierte und nicht organisierte LWB, Händler und Bümas...) dazu in diese Richtung initiativ werden.

Wenn kein kräftiger Gegenwind der Verbände, Schützen, Jäger, Sammler etc. gegen diese unnötige und teure Angelegenheit kommt,

dann WIRD die VO in schärfster Form kommen, wird Bestand haben, und wir werden bittere Tränen darüber vergießen.

Auf was ich übrigens auch hoffe, ist, dass im Fall einer auf Armatix zugeschneiderten VO die versammelte Konkurrenz

derartiger Systeme dem BMI (zur Not juristisch) auf den Pelz rückt... erste Andeutungen in dieser Richtung gibt es.

Gruß,

karlyman

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Gast solideogloria

Ja da stimme ich dir aus meiner rudimentären Sachkennis natürlich vollumfänglich zu. Das Zustandekommen von Verordnungen ist allerdings doch auf etwas buntere Weise möglich, als ich es von Gesetzen kenne.

Dumm ist eben nur, wenn die Verordnung erst mal steh ist es erfahrungsgemäß so, dass Klagen keine Aussetzende/Aufschiebende Wirkung haben und es ein sehr weiter Weg sein kann, aber nicht muss, bis man sowas wieder gekippt hat.

Klar ist auch, dass einer Verordnung ein Gesetz vorangeht. Aber die Ausformulierung von Verordnungen ist doch bisweilen auf einem sehr theoretischen Weg.

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Aktiv zu werden steht außer Frage. Siehe DWJ Interview. Auch die Stellungnahmen der CDU nach der Wahl lassen mir wenig Hoffnung. Da steht eine offenbar bockige, inkompetente und unbelehrbare "Truppe" an Schäuble's verbitterter Seite.

Die brauchen Gegenwind und die FDP Erinnerungen und "Aufmunterung".

Ist nur eine Frage des richtigen Zeitpunktes, der scheint mir nach abgeschlossener Regierungsbildung zu liegen.

Gruß+Daumendrück

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(...) Das Zustandekommen von Verordnungen ist allerdings doch auf etwas buntere Weise möglich, als ich es von Gesetzen kenne.(...)

So kann man es natürlich beschreiben. Die Verordnungsermächtigung im WaffG steht, man weiß jedoch nicht, was konkret das BMI da ausbrütet. Dies bereitet schon mehr Unbehagen als das (öffentliche) Zustandekommen eines Parlamentsgesetzes.

Diese Aussage

Verfahrensrechtlich ist eine Verordnung daher sogar leichter angreifbar als ein (Parlaments)gesetz.
meinerseits ist übrigens eher suboptimal... Es ist "leichter" für das Fachgericht (da es nicht dem BVerfG vorlegen muss), der Kläger hingegen muss mit seinen (verfassungs)rechtlichen Bedenken natürlich ebenso wie bei einem Parlamentsgesetz erst einmal überzeugen.
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Gast 143-Koenig@fvlw.de

Hat hier eigentlich schon mal jemand das WaffG gelesen ?

Der Erlass einer solchen Rechtsverordnung ist zustimmungspflichtig durch den Bundesrat. Da werden wir ansetzen !

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Hat hier eigentlich schon mal jemand das WaffG gelesen ?

Der Erlass einer solchen Rechtsverordnung ist zustimmungspflichtig durch den Bundesrat. Da werden wir ansetzen !

Wenn das so ist, dann kommt da nix. Die schwarz-gelb regierten Bundesländer haben eine Mehrheit im Bundesrat. Wenn die FDP den BMI-Erlaß nicht will, kann sie den jeweiligen schwarzen Koalitionspartner zur Enthaltung verpflichten, d.h. die Mehrheit des Bundesländer darf dann diesem neuen Armatix-Kram gar nicht zustimmen, der Erlaß ist gescheitert.

Also: FDP-Landtagsfraktionen anschreiben und für dieses Problem sensibilisieren!

Grüße

Schwarzwälder

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Hat hier eigentlich schon mal jemand das WaffG gelesen ?

Der Erlass einer solchen Rechtsverordnung ist zustimmungspflichtig durch den Bundesrat. Da werden wir ansetzen !

Sorry, aber war es nicht der Bundesrat, der die letzte und die weitere Prüfung in Auftrag gegeben hatte?

Die würden das doch genauso wie die Änderungen vom 25.07 durchwinken.

Ich bin zwar auch prinzipiell dafür zu warten bis die Regierung seht, aber je länger wir auf der einen Seite warten, desto weniger Zeit haben wir später auf der anderen.

Das BMI feilt schon an der VO bezüglich Biometrie.

Ob nun auf Armatix gemünzt, um die es derzeit viel zu ruhig geworden ist, oder nicht ist erstmal egal.

Fakt ist, eine Waffe die im Waffenschrank eingeschlossen ist, benötigt keine weitere Sicherung.

Und wenn jemand seine Waffe nicht im Waffenschrank aufbewahrt, wird er auch keine zusätzliche Sicherung verwenden. Punkt.

Also keinerlei Sicherheitsgewinn. Nur Kosten verursacht für nichts und wieder nichts. Und das müssen wir versuchen über die Medien zu verbreiten.

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Wenn das so ist, dann kommt da nix. Die schwarz-gelb regierten Bundesländer haben eine Mehrheit im Bundesrat. Wenn die FDP den BMI-Erlaß nicht will, kann sie den jeweiligen schwarzen Koalitionspartner zur Enthaltung verpflichten, d.h. die Mehrheit des Bundesländer darf dann diesem neuen Armatix-Kram gar nicht zustimmen, der Erlaß ist gescheitert.

Also: FDP-Landtagsfraktionen anschreiben und für dieses Problem sensibilisieren!

Grüße

Schwarzwälder

Richtiger Ansatz, falsche Schlußfolgerung. Die FDP erzwingt die Enthaltung, die roten Länder plädieren dafür - Rummms!

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Richtiger Ansatz, falsche Schlußfolgerung. Die FDP erzwingt die Enthaltung, die roten Länder plädieren dafür - Rummms!

Nein. Eine Mehrheit der Bundesländer muss zustimmen (d.h. mind. 35 JA-Stimmen). Eine Enthaltung ist keine Zustimmung.

Wie wirkt es sich aus, wenn sich ein Land enthält?

Im Bundesrat wird die Abstimmungsfrage immer positiv gestellt. Das heißt, es wird beispielsweise gefragt: Wer stimmt dem Gesetz zu? Wer ist für die Anrufung des Vermittlungsausschusses? Wer ist dafür, gegen das Gesetz Einspruch einzulegen? Gezählt werden dann die Stimmen der Länder, die auf die Abstimmungsfrage positiv votieren. Dies geschieht in der Weise, dass der jeweilige Stimmführer des mit "Ja" abstimmenden Landes seine Hand hebt. Dann wird nur festgestellt, ob diese Stimmen insgesamt eine Mehrheit, also mindestens 35 Stimmen bilden. Eine Gegenabstimmung in der Weise, dass noch mal extra gefragt würde, wer dagegen ist oder wer sich enthält, findet nicht statt. Insoweit spielen Enthaltungen bei der Abstimmung keine Rolle und werden als solche auch nicht festgehalten. Eine Enthaltung wirkt prinzipiell wie eine Nein-Stimme.

Bundesrat FAQ

Grüße

Schwarzwälder

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Sorry, aber war es nicht der Bundesrat, der die letzte und die weitere Prüfung in Auftrag gegeben hatte?

Die würden das doch genauso wie die Änderungen vom 25.07 durchwinken.

...

So ist es!!!

Die Länder, allen voran Baden-Württemberg, vertreten derzeit eine sehr kritische und leider in weiten Teilen unaufgeklärte Meinung zum Thema Legalwaffenbesitz. Ich würde keinen Penny dafür geben, dass der Bundesrat eine wie auch immer geartete VO in unserem Sinne stoppt! Da werden schon im Vorfeld die "richtigen" Leute Einfluss auf die Herren im BMI nehmen, damit die VO ohne größere Schleifspuren durch den Bundesrat geht und damit rechtskräftig wird.

Zu warten, bis die Regierung gebildet ist, wäre fahrlässig! Die FDP und Herrn Wolff schon jetzt über unsere Bedenken zu informieren, ist der einzig richtige Weg.

Ich möchte ganz sicher nicht schwarz malen, aber auch die FDP kann sich u.U. mit schärferen Aufbewahrungsvorschriften anfreunden. Sie wird sicherlich auf günstige Lösungen (z.B. "einfaches" Abzugsschloss beim Transport) setzen, sich denen aber nicht ganz verweigern (können).

Persönliche Anmerkung: Auch mit einem einfachen Abzugsschloss hätte ich so meine Probleme, wenn es für alle GK-Waffen (auch lang) gelten würde, da dies meinen Präzisionsabzug jedesmal seitlich verstellen würde. Bei Kurzwaffen brächte das allerdings aus meiner Sicht tatsächlich einen Sicherheitsgewinn, aber das ist hier OT. Trotzdem: Wir werden ja immer gemahnt, Konstruktives zur Diskussion beizutragen: Hier bitte, das halte ich für konstruktiv, nebenbei ist das auch noch erschinglich!!!

Gruß, Ronald

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Ich möchte ganz sicher nicht schwarz malen, aber auch die FDP kann sich u.U. mit schärferen Aufbewahrungsvorschriften anfreunden. Sie wird sicherlich auf günstige Lösungen (z.B. "einfaches" Abzugsschloss beim Transport) setzen, sich denen aber nicht ganz verweigern (können).

Das wäre dann das, was wir im Frühjahr, kurz nach Winnenden/Wendlingen in der hochkochenden Verschärfungsdiskussion,

bereits als "Plan B" diskutiert hatten.

Fakt ist:

IM abgeschlossenen Waffenschrank sind Zusatzsicherungen unnötig wie ein Kropf.

Fakt ist aber auch:

Wenn sich das oben Genannte politisch nicht mehr verhindern lassen sollte, dann sind die Abzugsschlösser ggf. zwar ein "blaues Auge",

aber weder kostenmäßig noch von den weiteren Folgen her (wurde hier oft erläutert..) gleichzusetzen mit elektromechanischen

Blockierelementen a la Armatix. Wer ausschließlich letztere Technik will, will etwas ganz anderes...

Ich bin dafür, auf den liberalen Koalitionspartner bereits JETZT (natürlich vorrangig im Sinne von Plan "A", also Verhinderung

der überflüssigen Zusatz"sicherung" an sich) einzuwirken. Der BMI-Verordnungsentwurf ist JETZT in der Mache.

Gruß,

karlyman

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Am 18. November trifft sich eine Arbeitsgruppe der Länder und der Beschußämter zu einem "Brainstorming" im BMI, um den "Lösungsrahmen" für die Verordnung zu diskutieren, es sollen noch keine Festlegungen getroffen werden, eine Anhörung der Verbände findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.

Na, alles klar?

Gruss

SWJ

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Ich halte es trotzdem nicht für einen Fehler, bereits vorher Argumente in Richtung der

"Entscheider" im BMI vorzubringen.

Man könnte doch freundlich darauf hinweise, dass erstmal keine weiteren Verschärfungen getätigt werden,laut Koalitionsvertrag. Da kann man das Thema Biometrie etc. auch erstmal ruhen lassen.....

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