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IGNORED

Kontrollen in BW


schlagbolzen

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Geschrieben
Er hat dann im Compi geschaut, zu mir gesagt das wohl einige trotz ausreichendem Nachweiss die Fragebögen bekommen haben

und mich im selben Augenblick aus seiner excel-Tabelle getilgt. Damit war dies für mich erledigt...

Von unserer Waffenbehörde erhielten anscheinend restlos ALLE WBK-Inhaber den Aufbewahrungs-Fragebogen.

Also auch solche, die (wie ich und einige mir bekannte Schützenkollegen) innerhalb eines überschaubar zurückliegenden

Zeitraums die Aufbewahrung (in einer Weise, wie nun gefordert) bereits nachgewiesen hatten.

Das lief offensichtlich pauschal, als Serienbrief.

Ich habe den Fragebogen kurz ausgefüllt, nochmal die gleiche Rechnungs- und Beschreibungs-Kopie des Schranks angehängt,

und bin damit und mit der süffisanten Bemerkung, dass genau diese Daten bereits vorlägen, zum SB marschiert.

Die Unterlagen landeten - ohne eines weiteren Blickes gewürdigt zu werden - auf einem großen Stapel, welcher mich eher

an die berühmte "Ablage P.." erinnerte. Ich habe das dann nicht weiter vertieft...

:rolleyes:

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Ich habe in dem Antwortschreiben mitgeteilt, dass meines Wissens vor ein paar Jahren eine Kopie des Kaufbeleges eingereicht wurde (da war doch irgendetwas mit der Waffengesetzänderung und Meldung über vorhandene Munition im Jahr 2003).

Dann habe ich noch angemerkt, dass ein Teil meiner Waffen nicht bei mir zu Hause liegt, sondern in einer BW-WaKa und deshalb auf den §55 (2) WaffG verwiesen.

Gleichzeitig habe ich meine E-Mail-Adresse hinterlassen für etwaige Rückfragen.

Ob ich jetzt nächste Woche Besuch bekomme, wird sich dann zeigen.

Gruß @ddi

Geschrieben
Hätten die in der Vergangenheit ihre "Hausaufgaben" besser gemacht,

wäre doch dieser ganze hektische Aktionismus jetzt nicht nötig,

Tresorpflicht gibt es schließlich schon länger.

Falsch ! Diese "Hausaufgaben" gab es gar nicht.

Konkrete Tresorpflichtigen gibt es erst seit dem 01.04.2003 (so spät ist erst mal sehr erstaunlich), davor gabs nur Merkblätter der Landeskriminalämter mit Hinweisen und Empfehlungen zur Verwendung diverser Tresore, die dann für ungültig erklärt worden sind.

Danach war bis zum 24.07.2009 die Rechtslage dann so, dass

- NUR BEI VERDACHT vor Ort kontrolliert werden durfte (auch wenn sich in der Tat manche Waffenbehörden nicht daran gehalten haben) und wie auch heute noch der Fall

- der Waffenbesitzer selbst für die rechtskonforme Waffen- und Munitionsverwahrung verantwortlich ist.

Die Waffenbehörde konnte (nicht musste !) höchstens verlangen, dass die Art und Weise der Verwahrung aufgezeigt wird und nach § 39 Abs. 1 WaffG auch die Vorlage entsprechender Unterlagen hierzu erfolgt. Zumeist wurde das im WBK-Antrag abgefragt und auf Plausibilität geprüft. Eine Verpflichtung zu dieser Prüfung bestand von Seiten der Waffenbehörde nicht. Einige haben es freiwillig trotzdem getan (und können deshalb momentan wesentlich entspannter arbeiten).

Durch die mit dem 4. SprengÄndG erfolgte Streichung der Wörter "auf Verlangen" im § 36 Abs. 3 WaffG wurde aus der "Holschuld" eine "Bringschuld". Somit muss jeder Waffenbesitzer nunmehr ohne Aufforderung die Verwahrung darlegen und nachweisen.

Ein gewaltiger Unterschied also, denn viele offenbar noch gar nicht erkannt haben.

Geschrieben
Somit muss jeder Waffenbesitzer nunmehr ohne Aufforderung die Verwahrung darlegen und nachweisen.

Ein gewaltiger Unterschied also, denn viele offenbar noch gar nicht erkannt haben.

Diese Interpretation "ohne Aufforderung" ist irrig und weder durch eine Sanktionsmöglichkeit belegt, noch in den Beratungen zur Waffenerchtsänderung vorgesehen.

Geschrieben

Anders lässt sich die Begründung zur WaffG-Änderung mit der neuen "Bringschuld" aber nicht deuten. Die Aussage war deutlich und stellt klar, wie der Hase nun läuft.

Wäre auch traurig, wenn ein Waffenbesitzer erst (innerhalb der ihm vorgegebenen Frist) für rechtmäßige Zustände sorgen müsste, wenn er dazu aufgefordert wird. Es ist und bleibt seine Aufgabe, vom ersten Tag des Waffenbesitzes an für eine rechtskonforme Verwahrung zu sorgen. Schlimm genug, dass man so etwas überhaupt regeln muss.

Die Kontrollen der Waffenbehörden sollen letztendlich nur die Präsenz aufzeigen und zusammen mit der neuen Strafnorm des § 52a WaffG Signalwirkung entfalten.

Geschrieben
Wäre auch traurig, wenn ein Waffenbesitzer erst (innerhalb der ihm vorgegebenen Frist) für rechtmäßige Zustände sorgen müsste, wenn er dazu aufgefordert wird. Es ist und bleibt seine Aufgabe, vom ersten Tag des Waffenbesitzes an für eine rechtskonforme Verwahrung zu sorgen. Schlimm genug, dass man so etwas überhaupt regeln muss.

Lies noch mal Deine - weiter oben durch SWJ zitierten - Sätze und die von mir zitierten und vergleiche die Aussagen inhaltlich.Vielleicht fällt Dir dabei ja was auf... :rolleyes:

Gruß André

Geschrieben
interresante Infos zur Kontrollaktion in BaWü.

Etwas OT:

Wisst ihr, was mich an diesem Infoblatt am meisten begeistert?

Der gemeinsame Briefkopf der Schießsportverbände! :icon14:

Schade nur, dass "mein" BDMP nicht dabei war. Kann ja noch werden.

Geschrieben
Diese Interpretation "ohne Aufforderung" ist irrig und weder durch eine Sanktionsmöglichkeit belegt, noch in den Beratungen zur Waffenerchtsänderung vorgesehen.

Hallo Schwarzwildjäger,

ich stimme der Interpretation von Sachbearbeiter absolut zu.

Durch Streichung der Worte "auf Verlangen" in § 36 Abs. 3, Satz 1, ist gerade diese "Bringschuld"

(über die in den Beratungen, die ich sehr aufmerksam verfolgt habe, mehrfach gesprochen worden)

entfaltet worden.

Die Tatsache, dass hier derzeit noch keine Sanktionierung vorgesehen ist, sollte hier nicht "breitgetreten" werden.

MfG

Pirol 2

Geschrieben
Weis einer, ob diese Massenkontrollen auch in anderen Bundesländern durchgeführt werden oder nur in BW?

In wie weit haben haben die Waffenbehörden denn schon ihr Personal aufgestockt, daß Massenkontrollen überhaupt erst möglich wären?

Geschrieben
Also ich wohne im Kreis Mainz/Bingen und wurde angeschrieben. Kaufbeleg und Fotos vom Tresor konnte ich per e-mail einsenden und fertig. Danach kam erstmal nichts mehr.

Das ist ja, soweit ich weis, bei allen gemacht worden, bei denen noch kein Nachweis über die vorhanden Schränke in der Akte liegt.

BW hat es ja augenscheinlich angekündigt, dass alle diejenigen im laufe der kommenden Woche kontrolliert werden, die den Nachweis nicht erbracht haben.

Aber von anderen Bundesländern hört man, soweit ich weis, von solchen grösseren Aktionen nichts.

Geschrieben
Weis einer, ob diese Massenkontrollen auch in anderen Bundesländern durchgeführt werden oder nur in BW?

Hier in Lüneburg (Niedersachsen) war letzte Woche in der Zeitung und in jedem der diversen wöchentlichen Werbe-Käseblätter zu lesen daß Waffenbesitzer ab jetzt mit unangemeldeten Kontrollen zu rechnen haben. Sollten Mißstände bei der Aufbewahrung festgestellt werden würden die Waffen so lange von der Behörde eingezogen bis z.B. ein ensprechender Schrank vorhanden sei...Es wird auch netterweise darauf hingewiesen daß Waffenbesitzer ihre Waffen auch jederzeit bei der Behörde abgeben können...Einer der beiden SB´s hier wird auch noch mit dem Satz zitiert daß die Vergangenheit gezeigt habe daß diese Kontrollen nötig seien (sinngemäß, den genauen Wortlaut kriege ich nicht mehr hin)

edit: Ach so, bei Erteilung meiner ersten (Erben-) WBK musste ich durch Rechnungen nachweisen daß entsprechende Schränke vorhanden sind...

Geschrieben

Also ich (Ba-Wü) hab den Brief letzte Woche bekommen. Hab dann anfang der Woche Bilder von allen Tresoren (inkl. Munitionsschränken) gemacht und meiner SBin per Mail zukommen lassen. Den Fragebogen dazu hab ich so rudimentär ausgefüllt wie es nur ging und ihr per Fax zukommen lassen.

30 Minuten später klingelte auch schon das Telefon. :rolleyes:

Meiner SBin ist doch glatt aufgefallen das auf einem Bild mehr Pistolen zu sehen waren als ich besitze :00000733:

Naja die Sache war in 30 Sekunden geklärt und dabei hab ich auch gleich mal nachgefragt wer denn alles angeschrieben wurde:

Antwort: Alle, nur keine Vereine. Da dort im Rahmen der Schießstandabnahme ohnehin schon immer die Verwahrung geprüft wurde.

Termin zum Nachweis war übrigends sehr großzügig bis zum 30.11.2009 gesetzt :icon14:

Geschrieben
BW hat es ja augenscheinlich angekündigt, dass alle diejenigen im laufe der kommenden Woche kontrolliert werden, die den Nachweis nicht erbracht haben.

Woher hast Du denn DIESE Info ??? :o

Denk einfach mal nach, wie eine Behörde, die erstmalig im Sommer schriftlich Auskunftsbogen verschickt hat, in einer Woche hunderte säumiger Waffenbesitzer vor Ort kontrollieren soll. Ein Ding der Unmöglichkeit, selbst wenn sie utopischerweise 10 Kontrolleure einsetzen würde. B)

Erwartet werden meines Wissens fünf bis sechs tatsächlich erfolgte Kontrollen. Wenn man aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte davon ausgeht, dass im Schnitt etwa 2/3 der Waffenbesitzern gar nicht zu Hause angetroffen werden (zumal in der Woche ja Schulferien sind), muss im worst case vielleicht bei bis zu ca. 15 bis 20 Personen geklingelt werden. Die meisten Waffenbehörden werden die Kontrollen wohl abbrechen und den Feierabend antreten, wenn die Quote erreicht ist. Oder sie stellt die Liste aus genügend Arbeitslosen, Rentnern und Hausfrauen zusammen. Dann steigen die Chancen mit Sicherheit erheblich.

Was mich an der Aktion am meisten stört ist, dass nur verdachtsabhängige Kontrollen erfolgen sollen. Für mich deutet das darauf hin, dass man ein möglichst schlechtes Ergebnis erreichen möchte. Und das ist meines Erachtens nicht repräsentativ für die Gesamtheit der Waffenbesitzer. Interessant wird auch sein, was den Waffenbesitzern alles als Verstoß angerechnet wird. Der Fantasie sind da ja wohl keine Grenzen gesetzt... <_<

Geschrieben
Interessant wird auch sein, was den Waffenbesitzern alles als Verstoß angerechnet wird. Der Fantasie sind da ja wohl keine Grenzen gesetzt...

Das Waffenrecht selbst setzt da aber der übelmeinenden "Kreativität" schon Grenzen.

Sicher, wer dem "Kunden"/Bürger wirklich Übles will, kann schon im einen oder anderen Fall die

Vorschriften etwas enger auslegen und so noch einige Mißstände "herausschwitzen".

Aber doch in gewissem engem Rahmen.

Geschrieben

Das ist richtig. Zudem wurden die Waffenbehörden angewiesen ohne großes Aufsehen zu agieren, nicht sofort den großen Hammer rauszuholen, sondern erst mal beratend tätig zu werden und mit Fristsetzung Nachbesserungen zu ermöglichen.

Ich hab aber trotzdem Bedenken, dass sich so manche Behörde nicht daran halten wird und die "Gelegenheit" für abstruse Handlungsweisen am Schopfe packen wird. Und aus diesem Schlamassel muss sich ein vielleicht noch eingeschüchteter und verängstigter Betroffener erst mal wieder befreien.

Geschrieben
Was mich an der Aktion am meisten stört ist, dass nur verdachtsabhängige Kontrollen erfolgen sollen. Für mich deutet das darauf hin, dass man ein möglichst schlechtes Ergebnis erreichen möchte. Und das ist meines Erachtens nicht repräsentativ für die Gesamtheit der Waffenbesitzer.

Sehr richtig!

Und ich verstehe bei allen Anstrengungen der letzten Monaten nicht, dass keiner der Verbände hier den Arsch hoch bekommt und dies im Vorfeld anprangert und klarstellt! :peinlich:

Geschrieben

sorry, aber wann hat den ein verband den hintern hochbekommen ohne das er erst "ermuntert" wurde?

das soll jetzt nicht gegen die verbände gehen, aber für mein teil habe ich mich damit abgefunden, dass die Sportverbände nur fürs sportliche da sind...

alles, was irgendwie politisch erforderlich ist oder mit Öffentlichkeitsarbeit zu tun hat kann nur von uns, vom FvLW kommen!

Geschrieben
....damit abgefunden, dass die Sportverbände nur fürs sportliche da sind...

Wenn die Verbände dieses Selbstverständnis haben, dann sind sie aber - vor dem in D herrschenden politischen Hintergrund -

als Schießsportverbände total fehl am Platze.

Der FvLW kann schon Lobbyarbeit machen, ist aber noch ein zartes Pflänzchen.

Ohne die Verbände geht's nicht. Zum Glück scheinen zumindest ein paar davon nun aufgewacht...

("mein" BDMP anscheinend noch nicht).

Gast 143-Koenig@fvlw.de
Geschrieben

Es geht dem FvLW nicht darum "ohne die Verbände" (irgendwas) zu können, ganz im Gegenteil !

Der FvlW wird sich nicht gegen die Verbände oder ohne die Verbände positionieren, sondern mit ihnen.

Ausserdem darf vielleicht die Frage erlaubt sein, wie die Verbände denn da hätten agieren sollen. Haben Sie im übrigen doch auch in vielfältiger Weise, wenn man das mal verfolgt hat.

Und Verdächtigungen auszusprechen, bevor Kontrollen überhaupt gelaufen sind, hat auch noch keiner Gesprächsbeziehung gutgetan. Einige schätzen das hier immer sehr merkwürdig ein. So läuft das in der Praxis nicht und könnte so auch nicht laufen !

Geschrieben
Und Verdächtigungen auszusprechen, bevor Kontrollen überhaupt gelaufen sind, hat auch noch keiner Gesprächsbeziehung gutgetan.

Stimmt. Aber es stand doch in einer Verlautbarung der Regierung von BW, daß man gezielt die "besuchen" wolle, die nicht oder nicht zufrieden stellend geantwortet haben. Und daß das eben keine repräsentative Zusammenstellung einer Stichprobe ist, ist gesunder Menschenverstand, wegen mir auch Statistik, und keine Verdächtigung.

Ansonsten habe ich auch das Gefühl, daß außer von FG als einzelnem Menschen und vom FVlW eher wenig unternommen wird.

Geschrieben
Und Verdächtigungen auszusprechen, bevor Kontrollen überhaupt gelaufen sind, hat auch noch keiner Gesprächsbeziehung gutgetan.

Es geht hier in keiner Weise darum Verdächtigungen auszusprechen - warum auch?

Es geht um Aufklärung, um Hinweise auf Missstände und um sich in sie entsprechende Position zu bringen - um Weitsicht eben.

Wenn hier gezielt Gruppen der LWB ausgedeutet werden, bei denen man sich eine hohe Trefferquote verspricht, sollte das deutlich - und zwar im Voraus - schon klargestellt werden.

Die Meinungsmacher wird es nämlich hinterher nicht interessieren.

Die Quote der Versager wird mit Sicherheit auf alle LWB hochgerechnet werden - jetzt alles andere zu glauben wäre doch sehr naiv.

Still zu halten und die Vogel-Strauss-Technik anzuwenden ist fatal und hat die letzten Jahrzehnte nichts gebracht - außer der berechtigten Kritik der Mitglieder (siehe DSB und FWR).

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