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IGNORED

Neues Waffg. - ab 3. KW Wettkampf - Dauernachweis?


Feinwerkbau

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo allerseits,

heute hatte ich am schwarzen Brett unseres Vereines sinngemäß folgendes gelesen: Bei Beantragung ab einer dritten KW muß der regelmäßige Nachweis über die Teilnahme an Wettbewerben erbracht werden, wobei Vereinsmeisterschaften hierzu nicht zählen.

Nun bin ich etwas verwirrt:

1. Gilt die Teilnahmepflicht für die dritte sowie jede weitere KW einschließlich?

sowie

2. Wenn es in einem Verband (bspw. BDS) es zeitlich bzw. organisatorisch nicht möglich ist,

diese Regelung einzuhalten, wie wird es hier gehandhabt?

Um es an einem Beispiel darzustellen:

Sportschütze besitzt als Mitglied des DSB zwei KW. Seit etlichen Monaten ist er Mitglied einer BDS-Gruppe und möchte demnächst zwei weitere KW beantragen. Wie verhält es sich hier nach der aktuellen Sachlage?

Danke und auf bald ...

Feinwerkbau.

Geschrieben
Hallo allerseits,

heute hatte ich am schwarzen Brett unseres Vereines sinngemäß folgendes gelesen: Bei Beantragung ab einer dritten KW muß der regelmäßige Nachweis über die Teilnahme an Wettbewerben erbracht werden, wobei Vereinsmeisterschaften hierzu nicht zählen.

Nun bin ich etwas verwirrt:

1. Gilt die Teilnahmepflicht für die dritte sowie jede weitere KW einschließlich?

sowie

2. Wenn es in einem Verband (bspw. BDS) es zeitlich bzw. organisatorisch nicht möglich ist,

diese Regelung einzuhalten, wie wird es hier gehandhabt?

Um es an einem Beispiel darzustellen:

Sportschütze besitzt als Mitglied des DSB zwei KW. Seit etlichen Monaten ist er Mitglied einer BDS-Gruppe und möchte demnächst zwei weitere KW beantragen. Wie verhält es sich hier nach der aktuellen Sachlage?

Danke und auf bald ...

Feinwerkbau.

Na ja, die Lösung: "Ich trete in 14 verschiedene Schützenvereine ein, jeder bescheinigt mir das Bedürfnis für zwei KW", dürfte SO nicht funktionieren.

Für die regelmäßige Wettkampfteilnahme reichen bei uns eigentlich die Vereinsmeisterschaften, ein bißchen mehr ist aber auch nicht schlecht, und wenn ich dann die fünfte oder sechste oder ... KW über den Verein beantrage (DSB !) ist so mancher Pokal-Gewinn oder Kreismeister-Titel nicht so falsch investiert, eventuell nimmt man sogar mal, wenn die Organisation stimmt, an den LM teil, warum denn nicht ?

Und dann sollte es auch mit der Befürwortung funktionieren.

mfg

Ralf

Geschrieben

Im neuen WaffG stehen ausdrücklich überregionale Wettkämpfe, also nix mit Vereinsmeisterschaft. Es wird wohl auf Bezirksebene als Minimalanforderung herauslaufen. Genaueres weiß man aber erst, wenn die Behörden vor Ort die Katze aus dem Sack lassen, bzw. die einzelnen IMs der Länder die "Spielregeln verkünden". Dann soll ja auch irgendwann einmal eine Verwaltungsvorschrift erscheinen ... aber das sollte sie 2003 auch.

Geschrieben

Hhmm, damit wurde meine Frage zumindest tws. beantwortet.

Wie verhält es sich aber mit der Planung, daß mit der dritten und fortlaufenden KW regelmäßige Wettkampf- und/oder Trainingsteilnahme nachgewiesen werden muß? Am meinem erwähnten Beispiel, wobei hier die Verbandzugehörigkeit sicher untergeordnet ist: Wenn die dritte KW eine .357er und die vierte eine .38er wäre, müßte dann mit beiden Kalibern der Nachweis geführt werden - auch wenn mit der ersten sowie der zweiten KW (bspw. 9mm und .45ACP) bereits trainiert und Wettkämpfe (bspw. RWK) belegt werden? So viel Zeit kann mit Sicherheit niemand aufbringen, um alle Kaliber zu trainieren.

Auf bald ...

Feinwerkbau.

Geschrieben
Im neuen WaffG stehen ausdrücklich überregionale Wettkämpfe, also nix mit Vereinsmeisterschaft.

Ähhhh, wo steht das??

Ich lese im § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen nur folgendes:

######

§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(1)...

(2)...

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist

und der Antragssteller regelmässig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

########

Da steht nix von "überregionalen Wettkämpfen"...

Geschrieben
...

und der Antragssteller regelmässig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

########

Da steht nix von "überregionalen Wettkämpfen"...

Correctamente.

Genau das ist der aktuelle Stand, der Rest Erfindung.

Hellseher und Orakels wollen zu wissen glauben, dass in der VwV - die angeblich gerade bearbeitet wird - etwas mit "unterer Bezirksebene" drinstehen soll, dass wäre dann die Kreismeisterschaft.

Aber das ist Hörensagen und nicht verifiziert.

Außerdem steht es eben so nicht im Gesetz und wäre somit ohnehin äußerst fragwürdig.

Also bitte, calma, calmate.

Geschrieben

Außerdem steht es eben so nicht im Gesetz und wäre somit ohnehin äußerst fragwürdig.

Wird aber im Moment wohl auf Verbandsebene so geregelt.

ZB.: BDS (LV4) ändert momentan seine Richtlinien und erkennt selbst Pokalwettbewerbe nicht mehr an.

(Siehe Homepage). Andere Verbände werden folgen.

Da bin ich mir ganz sicher.

Grüße

Brommy

Geschrieben

Servus !

Will mal keinen weiteren Thread aufmachen, da es ja irgendwie dazu gehört und sicherlich auch den enen oder andeen interessiert:

Was ist, wenn jemand z. B. 6 KW auf seiner grünen WBK hat ? Muss er dann auch die Wettbewerbe nachweisen ? Oder betrifft das ausschl. die neuen Voreinträge bzw. wenn man ab sofort ne weitere Waffe möchte die über das "Grundkontignent" ( was für ein furchtbares Wort ) hinausgeht ?

Geschrieben

Ich bin in der gleichen Situation wie "Feinwerkbau".

Zur Zeit schieße ich eine 9 Para und .45 ACP.

Meine 3. Kurzwaffe soll ein .357er werden.

Ich muss laut DSB mindestens an einer Kreismeisterschaft teilnehmen,

um die Beführwortung zu bekommen.

Da ich auch noch in der DSU Mitglied bin, muss ich für eine 3. Kurzwaffe

bei der Deutschen Meisterschaft in einer Disziplin mindestens 80% schießen.

Zur Zeit laufen in unserem DSB-Verein die Vereinsmeisterschaften und ich habe

mich für die Kreismeisterschaft gemeldet.

danach steht einer Befürwortung, seitens des DSB, nichts mehr im Wege.

Mein SB möchte allerdings auch die Ernsthaftigkeit nachgewiesen haben.

Dazu zählen: Leistungsnadeln, Teilnahme an Meisterschaften.

Wenn ich die DSB-Anforderungen für eine 3. KW erfülle, ist ebenfalls der Nachweis für den SB erbracht.

Geschrieben
Mein SB möchte allerdings auch die Ernsthaftigkeit nachgewiesen haben.

Dazu zählen: Leistungsnadeln, Teilnahme an Meisterschaften.

Deinen SB hat lediglich die Bedürfnisbescheinigung zu interessieren, mehr nicht.

Für alles weitere soll er mal den Gesetzestext darlegen.

Geschrieben
Mein SB möchte allerdings auch die Ernsthaftigkeit nachgewiesen haben.

Dazu zählen: Leistungsnadeln, Teilnahme an Meisterschaften.

Wenn ich die DSB-Anforderungen für eine 3. KW erfülle, ist ebenfalls der Nachweis für den SB erbracht.

Absolute Frechheit. Gleich eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen.

Geschrieben
heute hatte ich am schwarzen Brett unseres Vereines sinngemäß folgendes gelesen: Bei Beantragung ab einer dritten KW muß der regelmäßige Nachweis über die Teilnahme an Wettbewerben erbracht werden, wobei Vereinsmeisterschaften hierzu nicht zählen.

Moin

wer hat denn diesen Zettel verfasst?

Ich habe bei uns (Rifle Ranch Borgholzhausen) ein sehr ähnliches Schreiben von Jens Rasmus, Zuständig für Befürwortungen im BDMP NRW gelesen.

Hängt ebenfalls am schwarzen Brett.

Nicht nur das sich der BDMP und im speziellen der Herr Rasmus wiedereinmal sehr weit aus dem Fenster lehnt, sondern eine genaue Anweisung wie es denn nun laufen soll fehlt.

Frag doch einfach mal denjenigen, der bei Euch das Schreiben verfasst hat.

Geschrieben

Servus !

Das denke ich mal auch !

"Mein" SB, bei dem ich am Freitag erst wegen einer anderen Sache war meinte, dass er alles was vom Verband genehmigt wird auch genehmigt.

Er sagte, dass er keinen Naqchweis über irgend welche Meisterschaften haben will und auch kontrolliert. Sobald der Verband befürwortet, trägt er ein !

Geschrieben
So viel Zeit kann mit Sicherheit niemand aufbringen, um alle Kaliber zu trainieren.

Ich bin mal böse:

wenn Du die Zeit nicht hast diese Waffen zu schießen, wozu willst Du sie dann haben?

Du siehst wohin solche Argumente führen können...

Geschrieben

Ich verstehe diese Dauerfragen nicht. Es steht genau im Gesetz. Übersetzt steht da: Wer Waffen über das Grundbedürfnis hinaus möchte, muss nachweisen, dass er Wettkampfteilnehmer ist. Mehr nicht. Punkt, aus, Mickey Mouse.

Es ist also als Filter zu verstehen.

Die Preisfrage: Wer bekommt mehr Waffen als das Grundbedürfnis definiert?

A Jeder.

B Der seinen Sport ausübende Sport-/Wettkampfschütze.

C Niemand.

So schwer?

Gast solideogloria
Geschrieben
Wenn die dritte KW eine .357er und die vierte eine .38er wäre, müßte dann mit beiden Kalibern der Nachweis geführt werden - auch wenn mit der ersten sowie der zweiten KW (bspw. 9mm und .45ACP) bereits trainiert und Wettkämpfe (bspw. RWK) belegt werden? So viel Zeit kann mit Sicherheit niemand aufbringen, um alle Kaliber zu trainieren.

Um es mal mit der Intention des neuen WaffG. zu beantworten: Was willst du denn dann mit der dritten und vierten Kurzwaffe?

(nicht meine Meinung, nur meine Befürchtung)

Geschrieben
Um es mal mit der Intention des neuen WaffG. zu beantworten:

Was willst du denn dann mit der dritten und vierten Kurzwaffe?

(nicht meine Meinung, nur meine Befürchtung)

Besitzen und benutzen-

Geschrieben
Was ist, wenn jemand z. B. 6 KW auf seiner grünen WBK hat ?

Dann hat ER/SIE bzw. das Amt was falsch gemacht.

Ist im Waffengesetz nicht die Rede von MAX: 5 KW auf die Grüne?

Wie um alles in der Welt soll dann da eine 6. KW draufkommen ?!?!!? :confused:

Geschrieben
Dann hat ER/SIE bzw. das Amt was falsch gemacht.

Nö, Du hast ne falsche Info.

Ist im Waffengesetz nicth die Red von MAX: 5 KW auf die Grüne?

Noch nie was davon gesehen oder gehört.

Wie um alles in der Welt soll dann da eine 6. KW draufkommen ?!?!!? :confused:

Ganz einfach: Indem sie nach der 5. eingetragen wurde.

Auf eine Grüne gehen allerdings nur 8 Kurzwaffen - damit hättest Du Recht -

mehr Platz ist nämlich nicht !

Geschrieben
Ist im Waffengesetz nicht die Rede von MAX: 5 KW auf die Grüne?

Wie um alles in der Welt soll dann da eine 6. KW draufkommen ?!?!!? :confused:

:peinlich: Na, weil es nicht im WaffG steht und dies ist gut so.

BBF

Geschrieben
Dann hat ER/SIE bzw. das Amt was falsch gemacht.

Ist im Waffengesetz nicht die Rede von MAX: 5 KW auf die Grüne?

Wie um alles in der Welt soll dann da eine 6. KW draufkommen ?!?!!? :confused:

Servus !

Mann....Wo bitte soll das im Waffengesetz stehen ??? Wie kommst Du darauf ???

@BBF: da hast Du aber Recht ! Mehr wie 8 passen auf der grünen WBK nicht drauf :traurig_16: ! Es soll Leute geben, die haben nur 7 drauf und sie ist voll...und das nur, wegen so nem dummen Wechsellauf ;) !

Geschrieben

Was man auch ganz schnell lernen sollte und was man auch gut an der Diskussion über das geänderte WaffG hier im Forum lernen konnte ist:

Mit dem sturen runterbeten des Gesetzes ist es nicht getan. Da gibt es Urteile, Auslegungen, Vorordnung und nicht zuletzt zum Beispiel die Vorgaben des jeweiligen anerkannten Sportschützenverbandes.

Einfach mal den § 14 WaffG lesen und dann den Antrag des BSV-Leimen hierzu.

Die Sportschützeneigenschaften werden in Abschnitt 3.1 bestätigt, wenn der Antragsteller

- mindestens ein Jahr Mitglied in einem Verein des Verbandes und beim BSV fristgerecht gemeldet ist;

- regelmäßig, also in der Regel 18-mal verteilt über das ganze Jahr, mit einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe am Vereinstraining und/oder an Wettkämpfen teilgenommen hat.

Das Gesetz verlangt nicht, dass ich 12 Monate im BSV bin, der BSV verlangt es. Warum sollte er auch eine Mitgliedschaft bei einem anderen Verein bescheinigen? Und die 18x, die kommen einem auch bekannt vor, hat man schon mal von gehört, aber im Gesetz direkt steht das nicht drin. Sind die jetzt alle doof beim BSV oder ist es eventuell so, dass die Aussage:

"Schaue in § 14 WaffG und du weist bescheid"

falsch ist.

Geschrieben

Im Gesetz steht "Teilnahme an Meisterschaften".

Es steht nicht dabei, mit welcher Waffe, nicht ob alle Waffen oder nur mit der 3. und 4.

Und jetzt macht Euch nicht verrückt:

Denn der eigene Verband bescheinigt der Behörde, dass Du an Meisterschaften teilgenommen hast.

Eine Erfassung, mit welcher Waffe Du teilgenommen hast, findet nicht statt.

Der Verband bestätigt, dass Du an x Kreis-, y Bezirks- und z Landesmeisterschaften teilgenommen hast.

(So war es vor kurzem bei meiner Befürwortung der 3.KW)

Überlegt mal:

Es ist gar nicht möglich, mit einer bestimmten Waffe jedes Jahr bei überregionalen Meisterschaften teilzunehmen.

Bei DSB gibt es nur 1 Termin für die Kreismeisterschaft und wenn Du krank bist oder aus anderen Gründen nicht kannst, bist Du in dem Jahr eben nicht dabei.

Geschrieben

Also die Erfordernis der Teilnahme an "überregionalen" Wettkämpfen ist der offiziellen Begründung des Gesetzgebers zum neuen WaffG2009 zu entnehmen - Vereinsschiessen, SLG-Schiessen und wohl auch Kreismeisterschaften werden NICHT ausreichen, soviel ist schon mal klar - denn Verwaltungsvorschriften werden den Vorgaben des Gesetzgebers in diesem Fall sicher folgen:

Um die Anzahl der Waffen von Sportschützen stärker vom Bedürfnis abhängig zu machen,

werden die Anforderungen für die Befürwortung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses erweitert.

So wird § 14 Abs. 3 um eine Formulierung ergänzt, die eine Überschreitung des

Grundkontingents nur zulässt, wenn der Schütze seine regelmäßige Wettkampfteilnahme

(zumindest auf der untersten Bezirksebene, die auch für einfache Sportschützen zugänglich

ist, um sich sportlich mit anderen zu messen) nachweist.

Link

Ansonsten ist weiterhin unklar:

- Gilt die Wettkampfpflicht für alle Waffe einzeln, sobald das Grundkontingentüberschritten wird?

- Löst auch der Erwerb von Waffen, die weder auf WBK gelb, noch im Rahmen des Grundkontingents erworben werden, wie z.B.Vorderschaftrepetierer eine Wetkampfpflicht aus?

- Was heisst "regelmäßige" Wettkampfteilnahme genau? 1/Jahr oder 2/Jahr(BDMP BaWü) oder 3/Jahr (BSB im DSB)?

- Müssen auch evt.l als Mitberechtigte auf der WBK Eingetragene der Wettkampfpflicht nachkommen?

- Muß man rückwirkend nachweisen für die letzten 3 Jahre?

- Muß man auch zum Bedürfniserhalt jedes Jahr nachweisen oder nur im Jahr des Antrags - wie genau?

Vom BDMP BaWü weiß ich per Rundmail, dass 2 Wettkämpfe/Jahr überregional gefordert sind.

In Brandenburg beim DSB sieht es momentan so aus:

Vorbehaltlich eventueller anders lautender Festlegungen der Ordnungsbehörde wird

seitens des BSB derzeit als regelmäßig angesehen, wenn der Sportschütze

1. in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung mind. einmal jährlich an einem Wettkampf mit erlaubnispflichtigen KW bzw. halbautomatischen Langwaffen oberhalb der Vereinsebene teilgenommen hat, oder

2. im Jahr der Antragstellung an mind. 3 Wettkämpfen mit erlaubnispflichtigen KW bzw. halbautomatischen Langwaffen oberhalb der Vereinsebene teilgenommen hat.“

Link BSB

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Ist mal OT:

Wenn der ganze §§-Unsinn dazu führt, dass mehr Wettbewerbe (Verbandsintern und -übergreifend) stattfinden, würde ich das als schöne Nebenwirkung zum großen Übel begrüßen. Schließlich führt das auch zu mehr Außenwirkung etc.

Ich hab das Gefühl, als würde immer weniger passieren.

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