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IGNORED

Gebühren für Eintrag


Gast

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Jäger auf der Alb passt, aber die KW war im August. Diesmal war's ein Repetierer.

War halt auch nur mit dem einen Ohr hingehört. Auf jeden Fall hattest Du Frau Spohn (?) irgendwas in der Art erzählt.

Beste Grüße

ACR

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Ankündigung unseres SB am 06.10.09: Es wird demnächst was kommen, um die überfällige Umstellung auf Euro vorzunehmen und alles wird deutlich teurer. War keine reine Vermutung von ihm, er hat sich ganz deutlich so angehört, als sei da schon was im Busche. Er sagte nämlich unter anderem, daß es wohl ganz offensichtlich beabsichtigt sei, den legalen Waffenbesitz durch hohe Kosten unattraktiv zu machen.

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Über den Preis kann ich nur lachen.... Bei uns kostet das 67 € mit Munitionserwerb in eine vorhandene GRÜNE WBK, das tut schon eher weh....

Scheinbar vergleichst Du Äpfel mit Birnen. Es geht hier keineswegs um einen Voreintrag und den Munitionserwerb dazu, sondern um den Eintrag nach Erwerb (der, der laut 4.WaffV 25 DM kostet, landläufig auch als Stempelgebühr bekannt).

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Bei manchen kostet es auch gar nix (Jäger vom Forstamt mit Dienstwaffe). :)

Genau und ich bin für die Einführung der Katzensteuer bei Beamtinnen :heuldoch:

:lol:

Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie es war, als man bei der roten WBK für Eintragungen gar nichts zahlte, später dann pro Eintragungsvorgang ( egal wieviele Waffen auf einmal ) und heute pro Stempelchen... :angry2:

:bb1:

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Du hast recht! Ich habe mal für das Land Baden-Württemberg Nachforschungen angestellt. Dort hat nach § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Was versteht man für den Laien verständlich als weisungsfrei? Ich hätte das jetzt so aufgefaßt, daß "weisungsfrei" heißt, "sofern nicht bereits eine staatliche Regelung zu etwas besteht". Kann aber anscheinend nicht so sein, denn nachdem es ja mit der 4.WaffV eine Regelung gibt, wäre damit eine selbstverfaßte Gebührenordung nicht zulässig. Zudem verweise ich auf Art. 19 Nr. 3 Buchst. c WaffRBNeuRegG nach dem die Kostenverordung weitergilt bis eine andere Verordnung an ihre Stelle tritt. Wie geschrieben komme ich mit der Begriffsdefinition für "weisungsfrei" nicht klar, so wie ich die Sache lese und verstehe, dürfte eine eigenmächtige Kostenerhebung nicht legal sein.

Ich denke aber, daß ich da vermutlich etwas falsch auslege, es kann doch nicht sein, daß die Stadt Herrenberg da derart falsch dran ist, oder?

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Zudem verweise ich auf Art. 19 Nr. 3 Buchst. c WaffRNeuRegG nach dem die Kostenverordung weitergilt bis eine andere Verordnung an ihre Stelle tritt.

Du gibst Dir die Antwort bereits selbst. Wenn die Behörde nichts macht, gilt für sie das Gebührenverzeichnis zur 4. WaffKostV fort. Sonst muss sie durch Satzung (bzw. die Landratsämter durch Rechtsverordnung) eigene Gebührenverzeichnisse verabschieden. Oftmals werden diese in andere schon bestehende Gebührenverzeichnisse integriert.

Interessant ist - wie ich neulich schon gepostet habe - dass es keine Frist gibt, bis wohin das jede Waffenbehörde umgesetzt haben muss. Sehr ungewöhnlich und mir so in keinem vergleichbaren Fall aus anderen Rechtsgebieten bekannt.

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Du gibst Dir die Antwort bereits selbst. Wenn die Behörde nichts macht, gilt für sie das Gebührenverzeichnis zur 4. WaffKostV fort. Sonst muss sie durch Satzung (bzw. die Landratsämter durch Rechtsverordnung) eigene Gebührenverzeichnisse verabschieden. Oftmals werden diese in andere schon bestehende Gebührenverzeichnisse integriert.

Aha. Und als juristischer Laie frage ich mich nun, ob so eine Satzung/Rechtsverordnung dann dem Art. 19 Nr. 3 "Bis zum Inkrafttreten von Verordnungen nach diesem Gesetz" entspricht. Ist das definitiv so? Ist so eine Satzung im juristischen Sinne genau mit der angesprochenen "Verordnung nach diesem Gesetz" gleichzusetzen?

Wenn ja: Wie ungünstig für uns... Und woraus geht hervor, daß jedes Amt da seine eigene Satzung/Rechtsverordung erlassen kann?

Wenn nein: Wie erlärt sich die Geschichte dann? Ich als Laie sehe dann nämlich keine Rechtsgrundlage für eine eigene Gebührensatzung.

Nachdem es vor vielen Jahren bei den Anfängen von WO sehr unterschiedliche Gebührenerhebungen bei den verschiedenen Behörden gab, die nach damaliger Rechtslage nicht in Ordnung waren und es den Anschein hatte, daß entweder Unwissenheit der Behörden oder die Ausnutzung der Unwissenheit der Waffenbesitzer durch die Behörden dafür verantwortlich waren, bin ich da äußerst skeptisch und muß erst hieb- und stichfest überzeugt werden. Damals brachte die Diskussion hier und die folgenden Beschwerden und Gespräche mit Behörden etlichen Nutzern Vorteile, weil sie die genaue Rechtslage hier im Forum herausdiskutiert hatten.

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Hab gestern 15 Euro für einen Eintrag auf Grün bezahlt. (OA Dresden)

Habe vorgestern 0 EUR für Genehmigung bezahlt!

Wo, fragt Ihr!

In der Präfektur in Colmar (Frankreich). Ich bin mit meinem deutschen, Europäischen Feuerwaffenpass vorbeigekommen. Am Zimmer 11 hängt eine Zielscheibe mit Kaliber 32 durchlöchert. Daneben hängt ein A4 Zettel und darauf steht: "Wir sprechen Deutsch". Ich habe mein Anliegen vorgebracht und musste 30 Minuten draußen warten, damit mein Antrag geprüft werden kann. Dann hatte ich meinen erwünschten Stempel. Jetzt darf ich offiziell mit meinem Gewehrchen nach Frankreich einreisen.

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Antwort siehe bereits #45. ^_^

Den Beitrag Nummer 45 kenne ich, schlüssiger wird mir das dadurch nicht, weil ichs eben nicht explizit finden konnte, daß die dort genannten Regelungen die 4. WaffV ausschalten. Im Gegenteil, der §1 LGebG scheint da etwas anderes auszudrücken. Zudem soll ja die 4.WaffV weitergelten, bis nach Maßgabe des WaffRNeuRegG andere Verordungen in Kraft treten. Siehe dort: 4. WaffV (der längere Abschnitt unter Fußnote) Daß eine selbstverfaßte Satzung anscheinend eine Verordung wie dort gefordert darstellt, ist verwunderlich.

Mag sein, daß der juristisch vorgebildete Leser das eher versteht, für mich sieht das aber aus wie am 15.10. von mir beschrieben.

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