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IGNORED

Gebühren für Eintrag


Gast

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Genau. Ich lass' meine neuen Kniften immer in Krähwinkel eintragen, die nehmen nur 10 €uro.

Ok, ist ein bisschen weit zu fahren, aber was solls.

:P

Wie ist das zu verstehen (weiss nicht wo Krähwinkel ist)? Kann ich auch zu einem andren Landratsamt gehen? Doch wohl nicht?

ACR

P.S. Heilbronn fällt dann schon mal aus.

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Kann ich auch zu einem andren Landratsamt gehen? Doch wohl nicht?

Das ist ja der Witz. Drum hat es der Col. ja auch in Grün geschrieben.

- Du kannst dir die Waffenbehörde nicht aussuchen, denn es ist immer die örtlich zuständige Behörde zuständig...

- Du kannst es dir (legal) nicht aussuchen, ob du deine erworbenen Waffen eintragen lassen willst oder nicht...

Das vorherige Einsehen der Gebührenordnung bringt dir folglich gar nichts, ausser der Möglichkeit

einer "seelisch-moralischen" Einstimmung auf das, was kommt.

Gruß,

karlyman

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Wie wird der Betrag begründet? Bei uns steht da immer dabei: Gebühr nach § haumichtot etc.

und wenn du persönlich aufm amt bist und auch gleich bezahlst bzw. bezahlen sollst, bekommst n kärtchen in die hand und darfst zum automaten gehn und dort bezahlen...... und erst der automat sagt dir dann wieviel das kostet. und da gibts dann auch keinen gebührenbescheid, sondern nur ne quittung über den bazahlten betrag.

solche ämter gibts auch.

gruß alzi

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War heute in Reutlingen für Eintrag in Gelb - die schon bekannten 17 Euro. Ist mir auch komisch vorgekommen, war mir so, dass mein letzter Eintrag noch 12 und irgendwas gekostet hat. Nachgeschaut - März 2009 Eintrag war auch schon auf 17. Letztes Jahr noch die 12 undetwas. Mist, das mit der zweiten Waffe und 11 als bundle wusste ich nicht. Sonst hätte ich mit dem Eintrag noch ne Woche gewartet da noch eine dazukommt. Immer schön 2/6 als Nichtjäger beachten ,-)) äh - nutzen

.... habe leider niemand im Flur getroffen

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und da gibts dann auch keinen gebührenbescheid, sondern nur ne quittung über den bazahlten betrag.

Mag sein, aber nachfragen ist erlaubt und sinnvoll. Einen Zettel mit dem Betrag ("Gebührenbewertung") gibts schon bei uns, seit geraumer Zeit bekommt man allerdings auch das Kärtchen zur Bezahlung, der Zettel wird hinterher unterschrieben, daß man seine WBK zurück erhalten hat. Fragen nach dem Betrag kann und darf man natürlich schon, bevor man zum Automaten läuft.

Hier im Forum wird wild rumdiskutiert wieviel denn nun für einen Eintrag zu berappen ist etc., aber daß man man bei seiner Behörde ganz einfach nachfragt, welche Gebühr anfällt und nach welcher Rechtsgrundlage das so ist fällt offenbar selten jemandem ein. Versteh ich ehrlich gesagt nicht.

Ich frag schon immer nach, wenn mir ein Betrag nicht bekannt ist.

Hab mich übrigens oben getäuscht, bei uns steht auch nicht der Paragraph drauf, nach dem die Gebühr erhoben wird, sondern nur ein Zahlencode für den Posten.

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Wie ihr sehen werdet sind manche Gebühren als "von....bis EUR" angegeben, hier gibt es einen "Verhandlungsspielraum"

Ich meine, besser formuliert: ERMESSENSspielraum.

Je weniger eine Kommune Geld hat, desto höher sind ALLE Gebühren.

Der Ermessensspielraum wird bis zur gesetzlich zulässigen Höchstgrenze ausgenutzt- und das nicht nur bei den Waffen.

Hat sich der Stadtgeldsäckelfrack verzockt, wie in "meiner" Stadt in NRW (tatsächlich in der Vergangenheit mit faulen Papieren verspekuliert) wird/muß das Geld anderweitig wieder eingebracht werden.

Anderes Beispiel: Die Bürger in meiner Stadt haben sich umweltbewußt verhalten und WENIGER Wasser verbraucht. Zum Dank hat die Wasserwirtschaft alle anhängigen Gebühren erhöht.

Und sollten wir in ferner Zukunft nur noch E-Autos fahren, wird die Sonne besteuert.

Diese Behördenabzocke werden wir nie besiegen- ebensowenig wie den Krebs.

MfG!

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Neuausstellung grüne WBK am 29.09. für zwei KW in NRW:

Ausstellung WBK 40,90 zzgl. zwei mal Munititonserwerbsberechtigung a 25,56 = 92,02 Teuronen.

Lege ich mental auf mehrjährige Nutzungsdauer um (zumindest plant derzeit keiner einer Waffenerwerbserschwernisundsicherheitssteuer oder Ökologischealtmunititonskostenhebungssteuer oder einen Waffenbesitzergefährlichkeitsminderungssolidarzuschlag...)...

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Wenn sich Jäger mit Sportschützen unterhalten...

Die 17.-- € für die Eintragung nehmen sie dort schon mindestens seit März.

Richtiger Betrag für den Eintrag eines Jägers: 35 DM (17,98 €)

Für den Eintrag auf Gelb hab ich letzte Woche 12,78 bezahlt.

Richtiger Betrag für den Eintrag eines Sportschützen: 25 DM (12,78 €)

Und Ja: Die Behördern können abweichend von der alten WaffKostVerordnung eigene, neue Kostenverordnungen erlassen.

Deswegen sind Vergleiche schwer.

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Dann hat Dein SB dir bisher fälschlicher Weise den Betrag für einen Sportschützen berechnet (und jetzt erstmals den richtigen Betrag erhoben) oder - eher unwahrscheinlich: Dein Amt hat eine eigene Kostenverordnung und diese dieses Jahr angehoben.

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Und Ja: Die Behördern können abweichend von der alten WaffKostVerordnung eigene, neue Kostenverordnungen erlassen.

Deswegen sind Vergleiche schwer.

Wonach (§) dürfen die Behörden denn das? Ich habe dazu bisher leider nichts gefunden. Aus dem nachfolgenden Zitat ergibt sich lediglich, dass es sich wohl um ein Landesgesetz handeln muss, da der Bund nicht mehr zuständig ist.

BT-Drs. 16/7717 v. 11.01.2008, S. 22

Zu Nummer 26 (§ 50)

Entsprechend den Vorgaben der Föderalismusreform wird der Bund künftig nur auf die Bundesbehörden bezogene Kostenverordnungen im Waffen-, Beschuss- und Spreng- stoffrecht erstellen. Der Bund überlässt damit den Ländern die Regelung der bei ihnen anfallenden Kosten.

Die Föderalismusreform 2006 gibt zu Regelungen des Verwaltungsverfahrens einschließlich des Verwaltungskostenrechts nach Artikel 84 Abs. 1 Satz 1 ff. GG eine neue Vorgabe. Demnach steht es den Ländern grundsätzlich frei, von bundesrechtlichen Regelungen des Verwaltungsverfahrens abweichende Regelungen zu treffen. Nur in Ausnahmefällen kann der Bund für einzelne Regelungen bei Darlegung eines besonders qualifizierten Grundes für das Bedürfnis einer Bundesregelung die so genannte Abweichungsfestigkeit anordnen. Ein solcher Ausnahmefall liegt bei den genannten kostenrechtlichen Regelungsbereichen jedoch nicht vor.

Der Bund muss daher die gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen im Waffen-, Beschuss- und Sprengkostenrecht anpassen und neue, rein auf Bundesbehörden bezogene Kosten- verordnungen hierzu erlassen.

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Das weiß ich nicht.

Ich kann mir vorstellen, dass die Länder dies weiter nach unten delegiert haben.

Du hast recht! Ich habe mal für das Land Baden-Württemberg Nachforschungen angestellt. Dort hat nach § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i. V. m. § 4 Abs. 3 des Landesgebührengesetzes (LGebG) das Land die Gemeinde zum Erlass eigener Verwaltungsgebührensatzungen ermächtigt.

Beispiel: Amtsblatt Herrenberg 47/08 v. 20.11.2008, S. 15

Wenn einem also die Gebühren zu hoch sind kann man sich bei seinen Kommunalpolitikern dafür bedanken!

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So zwischen 8:00 und 8:30? Dann sind wir uns auf dem Gang begenet ;)

Die 17.-- € für die Eintragung nehmen sie dort schon mindestens seit März.

Kann gut sein Winzi. Das war die Zeit. Bist Du Jäger mit Revier auf der Alb und hast Du eine KW eintragen lassen?

VG

ACR

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Dort hat nach § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i. V. m. § 4 Abs. 3 des Landesgebührengesetzes (LGebG) das Land die Gemeinde zum Erlass eigener Verwaltungsgebührensatzungen ermächtigt.

Aha, hast die Rechtsgrundlagen schon selbst gefunden. Stimmt so. Die Veröffentlichung erfolgt bei den Gemeinden in einer Gebührensatzung, bei den Landkreisen geht das per Rechtsverordnung.

Kalkuliert wird auf ganz unterschiedliche Weise und zwar entweder mit Festgebühr, Rahmengebühr oder Zeitgebühr (Wertgebühren spielen in diesem Rechtsgebiet keine Rolle), wobei die natürlich auch gemixt werden können.

Es gibt im Waffenrecht verdammt viele Gebührentatbestände (je nach Druckdichte und detaillierter Aufführung so 4 bis 8 DIN-A-4-Seiten) und zu jedem einzelnen muss sich die kalkulierende Behörde

Gedanken machen, wie sehr der Aufwand und die Kosten schwanken können.

Für gleichartig wiederkehrende Amtshandlungen (z.B. Ein- oder Austrag von Waffen) empfehlen sich Festgebühren, wenn der Aufwand im Einzelfall stark abweichen kann (z.B. bei der Zuverlässigkeitsprüfung oder aufwändigeren Genehmigungsarten wie Schießerlaubnis, rote WBK o.ä.) sind Rahmen- oder Zeitgebühren die richtige Wahl.

Zeitgebühren sind eigentlich am fairsten und vor allem sehr transparent und deshalb von jedermann am einfachsten nachzuvollziehen. Je länger die Amtshandlung dauert, um so mehr kostet sie. Im Prinzip wie bei der Rahmengebühr, nur dass der Rahmen nach unten und oben begrenzt ist.

Sonderbarerweise wurde den Unteren Verwaltungsbehörden nicht wie sonst stets üblich eine Frist bis zum verpflichtenden Erlass eines eigenen Gebührenverzeichnisses vorgegeben und deshalb werden etliche Waffenbehörden noch viele Jahre mit der WaffKostV weiterarbeiten, auch wenn diese inzwischen nur noch ein Torso ist. Die RP haben zum Teil Muster erarbeitet, die oftmals nur zur Kenntnis genommen wurden und eine Generalia gefüllt haben.

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