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IGNORED

Schießstandsbesuch und anschließender Spaziergang ?


Sindbad

Empfohlene Beiträge

ein wenig OT und doch auch wieder nicht.

unser altes Schützenhaus verfügte über keine Parkplätze. Da parkierten die Gastschützen im Dorf und wanderten erst mal 20 Minuten zum Schützenhaus hoch. Da war es noch ein so alltägliches Bild, dass die Schützen mit geschultertem Gewehr oder eben der Gewehrtasche rumgelaufen sind.

Meine Tochter fährt mit dem Fahrrad in Jungschützentraining. Bisher hatte Sie "ihr" Sturmgewehr zu Hause und somit auf dem Rücken, wenn sie ins Schützenhaus fährt. Nach der neusten Sicherheitsmassnahme sollen ja nur noch Jungschützen ab 18 Jahren die Waffen nach Hause nehmen dürfen. Somit wird auch dieses Bild, der selbstverständlichen Waffe aus der Oeffentlichekeit verdrängt und so ist es wohl auch zu erklären, warum schon mal eine Spezialeinsatzkommando aufgeboten wird, wenn ein Jäger durch den Wald läuft.

Worin die Logik liegt, dass wenn mir eine Waffe aus dem verschlossenen Auto gestohlen wird, ICH ein unzuverlässiger Bürger sein soll, enzieht sich meinem Verständnis.

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In der Regel werden sie von der Staatsanwaltschaft gegen einen Bußgeldbescheid, oder auch wegen Geringfügigkeit eingestellt!

Wer sich auf solch ungeschickte Dinge einlassen will, bitteschön. Eingestellte Verfahren machen sich ganz besonders prima im Verfahrensregister, besonders wenn sie das Waffenrecht betreffen.

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Herzlichen Dank für Eure Stellungnahmen.

Also sieht Euer Fazit genauso aus, wie ich es bisher gehandhabt hatte:

"Lass es ! Es trägt Potential für viel unnötigen Ärger."

So ist es.

Bei allem Sinn und Verstand: Das Risiko des Abhandenkommens eine Waffe minimieren wo es nur geht.

Jede Möglichkeit ausschliessen.

Und Spazieren gehen mit der Waffe unbeaufsichtigt im Kofferraum spricht wohl gegen die Zuverlässigkeit.

LG

M

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Dafür schätze ich dieses Forum:

Man startet mit seiner subjektiven Meinung und hat nach 24 h einen belastbaren Überblick über die Risiken und möglichen Folgen.

P.S.:

Schließlich will ich vorher die Lage kennen, um nicht nachher als abschreckendes Beispiel zu dienen.

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Gibt es nicht eine Sonderregelung für Schützen auf Wettkampfreisen? (Stichwort Tanken unterwegs von HH nach Mü)

Für den Spaziergang: Die Waffen im Schützenhaus lassen und unter angemessener Aufsicht lassen (= einer mit WBK bleibt im Schützenhaus und macht solange noch eine Trainingseinheit)

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Gibt es nicht eine Sonderregelung für Schützen auf Wettkampfreisen? (Stichwort Tanken unterwegs von HH nach Mü)

Wo brauchst Du diesbezüglich eine "Sonderregelung", das fällt doch klar unter den vom Bedürfnis umfassten Zweck - wie soll der Schütze sonst zu seinem Wettkampf kommen?

Auch ansonsten: Wenn getankt werden muss, um von A nach B zu kommen, dann muss halt getankt werden, wenn man auf die Toilette muss, dann muss man eben.

Demgegenüber ist es aber etwas ganz anderes, wenn man im Wald spazierengehen will.

In den ersten beiden Fällen heißt es:

a] Um am Wettkampf teilzunehmen

b] Um den Schießstand zu besuchen und dort zu schießen

Wenn man aber als Begründung anführt

c] Um im Wald spazieren zu gehen

oder

d] Um Tante Erna zu besuchen

ist das wieder etwas anderes.

Jeder Blinde mit nem Krückstock erkennt doch anhand der oben genannten Beweggründe, wann etwas zu einem von dem Rahmenbedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt.

€ - Nachreichung: Für die vorübergehende Aufbewahrung außerhalb der Wohnung, z.B. eben im Rahmen von mehrtägigen, räumlich entfernten Wettkämpfen existiert mit § 13 (11) AWaffV natürlich eine Regelung betreffend die Aufbewahrung. Die aktuelle Frage hier dreht sich doch aber um den Transport.

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Waffen im Auto, einer bleibt als Wache zurück!

Findet sich doch immer einer, der zu faul zum "latschen" ist!

Zu Not könnte man auch einen privaten Wachschutz beauftragen!

Erlaubnisfreies Führen zum Zwecke des Transportes ist immer nur auf dem direkten Weg von A nach B abgedeckt!

Interessant Interessant, und was sagen deine Nachbarn wen du ihnen jedesmal vor und nach dem Schießen durch die Gärten krackselst?

Was machst du bei Hohen gebäuden springst/fliegst du drüber?

Schwimmst du durch Flüsse?

Im Waffg steht von einem Ort zu einem anderen Ort und nix von wegen direkt.........wie wollte man das auch juristisch erfassen?

Kurzwaffe: Rucksack oder verschließbares Holster.

Langwaffe: Hübsches Leinenfuteral und ab über die Schulter, mit Koffern macht das keinen Spaß.

Macht euch nicht bei jeder Gelegenheit ins Hemd. Wenn dich ein grünes Männchen anspricht, was, wie ich dir versichern kann nicht einmal in Hundert Jahren geschehen wird, sag ihm Halt, das du auf dem Wag nach hause oder ins Schützenhaus bist.

Sagt der Ase, der mit dem Nagant im Leinenfutteral über der Schulter (so daß unten noch ein Stückhen Holz zu sehen war) über den Kölner Hauptbahnhof spaziert ist, vorbei an Bundespolizei und normaler Polizei und was ist passiert: Nichts, denn die haben echt wichtigers zu tun....versprochen.

Schon schade wie viel Energie hier immer wieder um die selben Paragraphen vergeudet wird, mit Mutmaßungen, Menetekeln und Immer-noch-weiter-verschlimmern...

Gib den Deutschen ein gesetz, und sie zerpflücken sich gegenseitig....... :munky2:

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... Wenn dich ein grünes Männchen anspricht, was, wie ich dir versichern kann nicht einmal in Hundert Jahren geschehen wird...

Dafür würde ich meine Hand nicht ins Feuer legen. Ich bin schon öfter bei Verkehrskontrollen mit dem Satz angesprochen worden: "Führen sie heute Schusswaffen mit?"

Und nein, es lag nicht daran, dass mein Wägelchen etwa ein Fennek war und ich in Voller UNIT- (urban network of independent troopers) Montur ausgestiegen wäre.

Lustigerweise kanns einem bei sowas passieren, dass man jahrelang gar nicht und dann aber wieder eine Zeit lang fast wöchentlich von der Exekutive behelligt wird.

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tja, leider ist es wohl so dass sich die meisten ins höschen machen.

sieht man bei diversen vergleichbaren threads, z.b. bei den jedes jahr neuen "darf ich als sportschütze bei nem wildunfall ...." thread.

der deutsche scheut jedes risiko und für die meisten gibt es, wie schon seit jahrhunderten, die regel "was nicht als erlaubt im gesetz steht, mache ich auch nicht, denn vor gericht und auf hoher see....." blablabla.

ich für meinen teil kann nur auf einen knapp 70km entfernten stand trainieren und der liegt eher in der nähe meines büros.

somit muss ich mein sportgerät morgens mit ins büro nehmen, zum tanken, zum termin in der bank und zu meinen klienten.

nach dem büro locker 1,5 stunden nachause und dann wieder 1,5 stunden auf den stand zu fahren ist ersten nicht zumutbar und zweitens nicht machbar, da ich bereits um 13.00 uhr feierabend machen müsste.

und wenn ich in dieser zeit mit meinen hund gassi gehen muss, dann muss ich es eben und essen muss ich auch mal was am tag und bin im reataurant.

wenn es hier aber einige als zwingend notwendig und vor allem vermeintlich gesetzlich verpflichtend empfinden mit ihren plempen zwischen den beinen kacken zu gehen, dann sollen sie es halt machen, gerne auch mal mit 4 lang- und nicht nur mit 4 kurzwaffen in der kabine.

wie hat lenin schon so schön gesagt:

"Revolution in Deutschland? Das wird nie etwas, wenn diese Deutschen einen Bahnhof stürmen wollen, kaufen die sich noch eine Bahnsteigkarte!“
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@Dobe:

Im Grunde stimme ich dir zu.

Aber bei deiner Betrachtung hast du vergessen, dass du nicht angeschnallt 10 Min. Zeit und dann XX Euro investierst - und keine Sau fragt jemals wieder danach oder macht dir jahrelang Vorwürfe ob deines "kriminellen" Verhaltens.

Ebenso beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, Falsch Parken (selbst der Behindertenplatz kostet "nur" 35,-) oder ähnlicher Lapalien.

Passiert dir aber ein eben so schlimm zu wertender Verstoß gg. das WaffG - dann hast du (selbst vbei eingestelltem Verfahren) jahrelange Schwierigkeiten, wirst 1000de von Euros an Anwälte bezahlen um dann evtl. in zweiter Instand der Verwaltungsgerichtsbarkeit bestätigt zu bekommen, dass dein Verstoß denn doch gerade eben noch nicht ausgereicht hat, deine Zuverlässigkeit zu verneinen. Wenn du Glück und einen guten Anwalt hast.

Ich könnte dir sofort mehr als ein halbes Dutzend LWB`s nennen, die genau diesen Trip seit fast 5 Jahren abarbeiten. Ende offen.

Solange es nicht geschafft ist, der Verwaltung ihre nicht nachvollziehbare Allmacht ohne tatsächliche Beweislast wieder auf politischem Wege zu entziehen oder mindestens auf ein akzeptables und eines Rechtsstaates würdiges Niveau zu regulieren, wird ein solcher von dir geschilderter "Selbstversuch" bitter enden. Momentan und auch leider in nächster Zukunft -zumindest solange,bis die Verwaltungsgerichte platzen vor Klagen und die zuständigen Innenministerien in Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden ersticken.

Aber sobald man die hier oft zu lesenden "mit mir nicht" LWB`s von Behördenseite angeht ist sehr schnell Schluss. Wegen zu teuer, keine Zeit, Familie dagegen, Ärger im Job kann ich nicht brauchen, jetzt auch noch das Finanzamt, das Gewerbeamt (ja, auch die werden von einigen besonders fleißigen Behörden gerne auf die sich wehrenden LWB`s gehetzt) usw. usw.

Und das wichtigste: Kaum einer outet sich und gibt damit den anderen die Möglichkeit zu lernen und vorbereitet zu sein. Warum? Keine Ahnung, ist aber so.

Also wäre ich mit solchen Tips etwas vorsichtiger - vielleicht gibt es weniger rechtlich fitte LWB`s, die dir einfach glauben.

Zum kontrollieren: Ich werde jedes Jahr mehrfach, speziell bei meinen Fahrten im Bundesland Bayern, kontrolliert. Warum? Keine Ahnung - vielleicht einfach wegen des auswärtigen Kennzeichens und nicht "Mainstream"-konformen Haarschnitt? Wegen Bart? Wegen blauen Augen? Wegen gepflegten aber altem Wagen? Wegen großer/kleiner/dicker/dünner Nase?

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moin lobo-s,

deine vergleiche beziehen sich alle auf fälle die sehr klar gesetzlich definiert sind und auch klar als verstoß erkennbar sind.

beim waffentransport ist es nicht der fall.

hier darf man zum bedürfnis umfassenden zweck transportieren, viel mehr ist nicht geregelt.

somit muss nu jeder für sich selber definieren ob er meint nach dem schiessen zur tankstelle, zum geldautomaten, ins restaurant, zur oma oder sonst wo hin zu dürfen oder eben halt meint der gesetzgeber verbietet ihm dass alles und erlaubt nur den direkten weg nachhause.

im übrigen ist es meiner meinung nach egal wie oft man in den letzten jahren kontrolliert worden ist, denn selbst wenn wir alle in einem polizeistaat täglich kontrolliert werden würden, der transport ist legal.

in den letzten jahren habe ich bestimmt mit 10 polizeibeamten aus dem freundeskreis diesbezüglich geredet und allen, absolut allen war es egal warum ich die plempen im auto hätte. lediglich der legale besitz hat interessiert und wäre geprüft worden, halt wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

somit würde es eher bei diebstahl der waffen zu fragen kommen als beim lediglichen transport.

also müssten wir hier eher fragen wem alles schon mal waffen aus dem kofferraum gestohlen worden sind?......... ich glaube wir werden nicht viele finden....

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Bei dieser Argumentation gebe ich dir Recht. Es ging mir aber darum, aufzuzeigen, dass die Behörden in den Fällen wo der "vom Bedürfnis umfasste Zweck" strittig sein KANN (nicht unbedingt in unseren Augen!!) zumindest hier sehr gerne erst mal das volle Programm abspulen. Zumindest eine Behörde. Da die SB nicht juckt wie lange es dauert, was es kostet und sie erst einmal per Sofortvollzug alles einsammeln, hat immer der LWB die A...karte gezogen. Wenn er dann irgendwann vielleicht Recht bekommt, ist der Schaden passiert. Wir müssen, auch wenn es vielen nicht einleuchtet, hier auch an dauernde Rufschädigung bei anderen Behörden und sonstige Unannehmlichkeiten denken.

Das dieses Verfahren nicht richtig ist und auch m.M. nach vom Gesetzgeber so nicht gewollt ist - klare Sache. Aber die Tatsachen sprechen eine andere Sprache.

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@Dobe:

Im Grunde stimme ich dir zu.

Aber bei deiner Betrachtung hast du vergessen, dass du nicht angeschnallt 10 Min. Zeit und dann XX Euro investierst - und keine Sau fragt jemals wieder danach oder macht dir jahrelang Vorwürfe ob deines "kriminellen" Verhaltens.

Ebenso beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, Falsch Parken (selbst der Behindertenplatz kostet "nur" 35,-) oder ähnlicher Lapalien.

Passiert dir aber ein eben so schlimm zu wertender Verstoß gg. das WaffG - dann hast du (selbst vbei eingestelltem Verfahren) jahrelange Schwierigkeiten, wirst 1000de von Euros an Anwälte bezahlen um dann evtl. in zweiter Instand der Verwaltungsgerichtsbarkeit bestätigt zu bekommen, dass dein Verstoß denn doch gerade eben noch nicht ausgereicht hat, deine Zuverlässigkeit zu verneinen. Wenn du Glück und einen guten Anwalt hast.

Ich könnte dir sofort mehr als ein halbes Dutzend LWB`s nennen, die genau diesen Trip seit fast 5 Jahren abarbeiten. Ende offen.

Solange es nicht geschafft ist, der Verwaltung ihre nicht nachvollziehbare Allmacht ohne tatsächliche Beweislast wieder auf politischem Wege zu entziehen oder mindestens auf ein akzeptables und eines Rechtsstaates würdiges Niveau zu regulieren, wird ein solcher von dir geschilderter "Selbstversuch" bitter enden. Momentan und auch leider in nächster Zukunft -zumindest solange,bis die Verwaltungsgerichte platzen vor Klagen und die zuständigen Innenministerien in Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden ersticken.

Aber sobald man die hier oft zu lesenden "mit mir nicht" LWB`s von Behördenseite angeht ist sehr schnell Schluss. Wegen zu teuer, keine Zeit, Familie dagegen, Ärger im Job kann ich nicht brauchen, jetzt auch noch das Finanzamt, das Gewerbeamt (ja, auch die werden von einigen besonders fleißigen Behörden gerne auf die sich wehrenden LWB`s gehetzt) usw. usw.

Und das wichtigste: Kaum einer outet sich und gibt damit den anderen die Möglichkeit zu lernen und vorbereitet zu sein. Warum? Keine Ahnung, ist aber so.

Also wäre ich mit solchen Tips etwas vorsichtiger - vielleicht gibt es weniger rechtlich fitte LWB`s, die dir einfach glauben.

Zum kontrollieren: Ich werde jedes Jahr mehrfach, speziell bei meinen Fahrten im Bundesland Bayern, kontrolliert. Warum? Keine Ahnung - vielleicht einfach wegen des auswärtigen Kennzeichens und nicht "Mainstream"-konformen Haarschnitt? Wegen Bart? Wegen blauen Augen? Wegen gepflegten aber altem Wagen? Wegen großer/kleiner/dicker/dünner Nase?

Und von 10 x die ich zum Schiesstand fahre steht 1 x die silber/weisse Fraktion in der Ecke und kontrolliert mit dem Laser die Geschwindigkeit.

13 zu schnell, angehalten werden und z.B. die Verpackung passt denen nicht, weil kein Schloss dran?

Dann tritt genau der von Dir oben beschriebene Fall ein, dass du jahrelang kämpfen must.

Das riskiere ich nicht. Dafür habe ich zu lange auf dei WBKen gewartet.

LG

M

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Kommt mal wieder von den Verschwörer-Verfolgungsgeschichten runter. Bei keinem LWB gibt`s solche Einträge. Wenn er bisher nicht in Erscheinung getreten ist. Ich hab`s bei mir ganz offiziell überprüfen lassen.

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Kommt mal wieder von den Verschwörer-Verfolgungsgeschichten runter. Bei keinem LWB gibt`s solche Einträge. Wenn er bisher nicht in Erscheinung getreten ist. Ich hab`s bei mir ganz offiziell überprüfen lassen.

Und ich habe immer geglaubt, im Einwohnermeldeamt stünde/sollstehen daß "LWB". Und über "Halter + EWO" haben wir was? :confused:

Edit: Sch* Tippfehler

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Und ich habe immer geglaubt, im Einwohnermeldeamt stünde/sollstehen daß "LWB". Und über "Halter + EWO" haben wir was?

§ 44 WaffG - Übermittlung an und von Meldebehörden

(1) Die für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis zuständige Behörde teilt der für den Antragsteller zuständigen Meldebehörde die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis mit. Sie unterrichtet ferner diese Behörde, wenn eine Person über keine waffenrechtlichen Erlaubnisse mehr verfügt.

Dazu der WaffG-Kommentar von König/Papsthart:

Zu § 44 Übermittlung an und von Meldebehörden

1.§ 44 WaffG ordnet besondere gegenseitige Mitteilungspflichten der Waffenbehörden und der Meldebehörden an.

2.Abs. 1 verpflichtet die Waffenbehörde gegenüber der Meldebehörde zur Mitteilung über die erstmalige Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis (»Waffenbesitzer-Hinweis«). Die Mitteilung enthält nur den Hinweis, dass ein Einwohner eine waffenrechtliche Erlaubnis innehat. Weder die Art der Erlaubnis noch Anzahl und Typ der von der Erlaubnis erfassten Waffen werden übermittelt. [...]

Die Eintragung eines Waffenbesitzer-Hinweises im Melderegister ist zugleich als so genannte kleine Lösung für die polizeiliche Eigensicherung gedacht: Da die Polizei insoweit Zugriff auf das Melderegister hat, kann sie vor einem Einsatz herausfinden, ob er sich gegen einen legalen Waffenbesitzer richtet [...]

§ 2 Melderechtsrahmengesetz - Speicherung von Daten

[...]

(2) Über die in Absatz 1 genannten Daten hinaus speichern die Meldebehörden im Melderegister folgende Daten einschließlich der zum Nachweis ihrer Richtigkeit erforderlichen Hinweise:

6. für waffenrechtliche Verfahren die Tatsache, dass eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt worden ist sowie die diese Tatsache mitteilende Behörde mit Angabe des Tages der erstmaligen Erteilung,

[...]

8. für sprengstoffrechtliche Verfahren die Tatsache, dass eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder ein Befähigungsschein nach § 20 des Sprengstoffgesetzes erteilt worden ist sowie die diese Tatsache mitteilende Behörde mit Angabe des Tages der erstmaligen Erteilung.

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