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IGNORED

Schießstandsbesuch und anschließender Spaziergang ?


Sindbad

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Wir waren heute Gast auf einem etwas abgelegeneren Schießstand in herrlicher landschaftlicher Lage.

Bei dem schönen Wetter heute kam dann die Frage nach einem anschließenden Spaziergang auf ...

Nur - wo die Waffe lassen ?

Im Auto sicher nicht. Schießstandsbetrieb war beendet, Aufsicht war weg.

Mitnehmen beim Spazierengehen im verschlossenen Behältnis ? Ich glaube nicht, dass ein zusätzlicher Spaziergang noch zum Transport zuhause-Schießstand gehört und damit juristisch erlaubt wäre - oder ?

Es blieb am Ende der Gedanke, das nächstemal schon auf dem Waldparkplatz 2 km entfernt zu parken und dann die letzten 2 km des Transportes zu Fuß zu machen (Waffe/Munition im verschlossenen Rucksack). Damit wäre aus meiner Sicht der Spaziergang hin und zurück eindeutig Teil eines erlaubten Transportes.

Frage an unsere Fachleute: Sind meine Überlegungen aus waffenrechtlicher Sicht richtig ... ?

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Mach doch einfach den Spaziergang zu einer Nachbesprechung der "schiesstechnischen Verbesserungen", die Du den Tag erreicht hast.

-> vom Beduerfnis umfasst. Fertig.

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Dem mentalen Abschluß nach einem intensiven Training kann durch deinen Waldspaziergang sicher geholfen werden.

Wenn du die gun im Auto lässt und sie ist weg, wird es auf deinen SB ankommen, ob er so tickt wie du.

Für den Spaziergang mit der gun und eine nie stattfindende zufällige Kontrolle, ist der Ausgang möglicherweise

ebenfalls gemütsabhängig von deinem SB.

Ich würde sie im Auto lassen.

Grüße

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WaffG §12 Abs.3

"(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1. (...)

2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem

anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem

Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;"

Schaffer braucht kein grün

gruß alzi

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Um auf der sicheren Seite zu sein würde ich den Spaziergang abblasen.

Aufbewahrung im Auto wäre mir zu unsicher.

Hatte letztens das Problem bei einem Westernschiessen: Habe dort gezeltet und wollte am Abend die Waffen vom Veranstalter einschließen lassen. Von denen wollte aber keiner die Verantwortung übernehmen, sodass ich sie auch im Auto unterbringen musste. War zwar ständig in der Nähe und hunderte wachsame Augen ebenfalls, aber wirklich gefallen hat mir das nicht.

Wie macht Ihr das ? Kann mir schließlich keinen A/B-Schrank auf die Rücksitzbank legen ...

Gruß

Markus

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WaffG §12 Abs.3

"(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1. (...)

2. zu einem von seinem

Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;"

Schaffer braucht kein grün

gruß alzi

Und während des Spazierganges reinige ich dann die Waffe - "als vom Bedürfnis umfassten Zweck"

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Das Auto ist für mich nur akzeptabel, solange ich dauernden Blickkontakt habe und nicht zu weit weg bin. (D.h. Tanken ist kein Problem, Pennen im Zelt daneben schon eher).

Zu:

WaffG §12 Abs.3

"(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1. (...)

2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem

anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem

Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;"

Damit ist der reine Transport abgesegnet - aber eine Festlegung bezüglich aktzeptabler Umwege oder Unterbrechungen gibt es offenbar nicht.

Daher kam ich auf den Gedanken, den Spaziergang zum Transport zu machen, der ja dem "vom Bedürfnis umfassten Zweck" entspricht.

(Schaffers Nachbesprechung wäre mir dann doch etwas "windig").

@Reservist: Reinigen ist offene Waffe, ergo Führen. "Begib dich direkt ins Gefängnis. Gehe nicht über Los. Ziehe nicht 4000 DM ein."

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Na, dann bin ich jetzt mal auf eure Antwort gespannt. Von wegen Blickkontakt.???!

Deutsche Meisterschaft in München.

Schütze wohnt in HH und tritt mit 4 Kurzwaffen, Feuerwaffen - sprich' Pistolen + Revolvern dort an.

Ins Auto gesetzt losgefahren.

Unterwegs - Rastanlage - Pinkelpause. (Keiner fährt von HH nach M durch.)

Die wenigsten Rastanlagen haben Pisshäuser, wo man das Auto beobachten kann,

also beim Pipi - aber beim großen Geschäft .... ?

Oder beim wasserlassen immer von der Autobahn runter, einen Feldweg gesucht - gepisst - und weiter ....?

(Isch' weiss' es nedd' .... )

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Ganz ehrlich:

Stellt euch vor, bei einem der von euch freigesprochenen Umstände kommt euch eine Waffe abhanden, wegen Diebstahl .....

Oder ihr werdet im Wald kontrolliert mit Mun und Waffe im Rucksack.

In den meisten Fällen wage ich zu behaupten, dass Ihr eure Eisen mit den dazugehörigen Zetteln abgebt.

Wegen mangelnder Zuverlässigkeit. Und da nützen euch die fein zurecht gelegten Ausreden vor dem Richter

gar nichts mehr.

Sicherlich ist das verrichten der Notdurft einfach notwendig und damit ok.

Auch Nahrung muss man auf dem Weg zur Wettkampf einfach irgendwann mal zu sich nehmen - aber nicht, wenn der

Schiesstand 30 min. von der Wohnung weg ist.

Somit ist dieses als ein normales Risiko anzusehen.

Aber Spazieren gehen? Ich glaube das gibt Ärger - und wie willst Du dich von dem Vorwurf der Wildererei frei halten?

Im Leben net - da wird Dir der Richter etwas anderes erzählen.

Aufbewahrung im Auto - ich schlafe Nachts so fest, da könnte ich die Waffe direkt irgendwo hin stellen.

Also geht es da wie beim Bund - immer am Mann und im Zelt auf der Matratze oder im Schlafsack.

Könnte also schon kritisch werden.

OK, tanken muss man ja auch mal - aber bitte keine Umwege. Muss eben auf dem Weg liegen.

Aber wiederum, ist der Schiesstand nur 40 km von Dir entfernt und beim Tanken wurden Waffen und Munition

aus Deinem KFZ gestohlen, ja dann kommt die peinliche Frage des Richters: Konnten Sie Ihr Fahrzeug nicht VOR

oder NACH dem Weg zur Schiesstätte und zurück tanken. Wäre doch sicherlich möglich gewesen. Wenn ich weis, ich fahre Samstags

80 km hin und zurück zum Schiessen, dann tanke ich eben Freitags Abends auf dem Weg von der Firma nach Hause voll und

minimiere damit das Risiko des Waffendiebstahles.

Denk daran: Der Richter sitzt nachher im Sessel und überlegt Stunden-/Tagelang wie die dann geklauten Waffen nicht hätten

gestohlen werden können. Und fast immer fällt ihm was ein, was bei Dir die Unzuverlässigkeit bestätigt.

Hört also auf euch so einen theoretischen Schmarrn hier selbst vorzulügen - wenn was passiert, dann entscheidet der Richter

und nicht irgendwelche Forenmitglieder. und ob der Richter Schützen mag, das weist du nicht, wenn du spazieren gehst oder Einkaufen

mit den Waffen im Kofferraum.

LG

Mike

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Denk daran: Der Richter sitzt nachher im Sessel und überlegt Stunden-/Tagelang wie die dann geklauten Waffen nicht hätten

gestohlen werden können. Und fast immer fällt ihm was ein, was bei Dir die Unzuverlässigkeit bestätigt.

Und der letzte Hinweis des Richters.

Angeklagter, hätte ihre Mutter nicht vor 23 Jahren ihren heutigen Vater getroffen,

und hätten sie KEINE Waffe letzten Monat im Auto gehabt,

und hätten sie keinen Führerschein - dann wären sie mit Bus & Bahn unterwegs' gewesen ...

und ....

und .......

und ...........

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Waffen beim Pinklen am Rasthof einfach mitnehmen!

Das ist die sicherste Methode!

IMI .... darauf habe ich gewartet .... deshalb schrieb' ich: .... 4 Waffen .... !

Die steck' dir mal vorne und hinten in die Hose und geh' dann auf die Toilette.

Da wirste bestimmt nett 'empfangen werden - auf dem Rückweg .....

:rolleyes:

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Junge, Junge..... Probleme gibt`s.........steht doch alles im Gesetz. Transportvorschriften beachten- gut is. Dort ist auch zu lesen "von einem Ort zu einem anderen Ort. Daheim -Stand dürfte klar sein. Stand- zurück dürfte klar sein.

Daheim - auf den Stand - um den Stand/Wald herum zurück zum Stand (parkt das Auto) - nach Hause.

Oder im Zusammenhand damit.

Frage: welchen Zusammenhang muss ich erkennen zwischen dem Bedürfnis des Schießtrainings (dies leuchtet mir ein) und damit verbundenem zwangsweisen Transport zum Stand einerseits und einen Waldspaziergang nach dem Schießtraining anderseits?

Wer die Frage beantwortet hat die Lösung.

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Was heißt dann "im Zusammenhang"?

Ich bezweifle, dass irgendeine Behörde die Wanderung als Zusammenhang mit dem vom Bedürfnis umfassten Zweck anerkennt.

Es mag da wahrscheinlich einige Bundesländer geben, die dies großzügig handhaben könnte, aber einige mit Sicherheit nicht.

Ich bezweifle, dass irgendjemand eine Wandergruppe durchsuchen würde, wenn es zu keinem Vorkommnis irgenwelcher Art kommen würde.

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Was heißt dann "im Zusammenhang"?

Dies bedeutet, dass es natürlich auch zulässig sein muss, eine gekaufte Waffe nachhause oder eine defekte Schusswafffe zur Reparatur einem BüMa zu bringen.

Mit der direkten Wahrnehmung/Ausübung des Bedürfnisses hat dies nämlich noch nichts zu schaffen, es ist aber zweifellos ein Zusammenhang damit gegeben.

Letzterer existiert bei Lustbarkeitsveranstaltungen, wie Spaziergängen in der Sommerfrische übrigens nicht...

... Es mag da wahrscheinlich einige Bundesländer geben, die dies großzügig handhaben könnte...

Das nutzt aber auch nichts. Was soll man im Zweifel denn dem Richter erzählen? Etwa etwas wie: "Ach wissen Sie, Herr Vorsitzender, der Herr X vom LRA/LKA/Innenministerium hat mir versichert, das wird hier nicht geahndet"?

Hat zwar sicher Unterhaltungswert für die Justiz, das war es aber dann auch schon.

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Das nutzt aber auch nichts. Was soll man im Zweifel denn dem Richter erzählen? Etwa etwas wie: "Ach wissen Sie, Herr Vorsitzender, der Herr X vom LRA/LKA/Innenministerium hat mir versichert, das wird hier nicht geahndet"?

Hat zwar sicher Unterhaltungswert für die Justiz, das war es aber dann auch schon.

Nicht jeder Waffenverstoß landet vor dem Richter!

In der Regel werden sie von der Staatsanwaltschaft gegen einen Bußgeldbescheid, oder auch wegen Geringfügigkeit eingestellt!

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