Commerzgandalf Posted August 15, 2009 Share Posted August 15, 2009 Hallo ich habe eine 22er Glock von UHL Wenn ich ein 9 mm Wechselsystem dafür haben möchte brauche ich ja erst eine Bedürfnisbescheinigung. Wenn ich mir jetzt die Bedürfnisbescheinigung für ne 9mm Pistole besorge und einen Voreintrag für ne 9 mm Pistole beim SB abhole kann ich ja ne Pistole kaufen aber kann ich zusätzlich zu der Pistole auch ein 9 mm WS für die Glock holen? MfG Basti Link to comment Share on other sites More sharing options...
MaRay Posted August 15, 2009 Share Posted August 15, 2009 Ja, sollte möglich sein. Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sharps Posted August 15, 2009 Share Posted August 15, 2009 9mm WS für eine .22 lfB Pistole ist ein größeres Kaliber, zählt also als zusätzliche Waffe auf der WBK. Link to comment Share on other sites More sharing options...
SeinePestilenz Posted August 16, 2009 Share Posted August 16, 2009 Wenn ich mir jetzt die Bedürfnisbescheinigung für ne 9mm Pistole besorge und einen Voreintrag für ne 9 mm Pistole beim SB abhole kann ich ja ne Pistole kaufen aber kann ich zusätzlich zu der Pistole auch ein 9 mm WS für die Glock holen. Das ist, mit Verlaub, eine, sagen wir mal (ich habe heute meine diplomatischen fünf Minuten) denkbar ungeschickte Frage. Du hast dann einen Voreintrag für eine Waffe in 9x19 Para (oder 9x21, oder 9x22, oder 9x23 Steyr... oder... oder....) oder was immer das "9 mm" Kaliber da oben unter den nur dutzenden 9 mm Nominalkalibern dieser Welt heißen soll. Du besitzt aber noch keine Waffe, für die Du ein WS erwerben könntest. Wenn Du dann eine P210 in 9 mm Para oder 7,65 mm Para kaufst, kannst Du Dir dafür soviele WS kaufen, wie Du möchtest. Selbst wenn Du Dir eine Glock in 9x19 Para kaufst, willst Du vor allem auch dann keine unerlaubte Waffenherstellung betreiben, indem Du mit einem "für Waffe Nummer 5" eingetragenen WS aus "Waffe Nr. 3" eine neue GK-Waffe bastelst und damit zur mirakulösen Vermehrung kalibergrößerer Waffen in deinem Besitz beiträgst. Natürlich möchtest Du das nicht! Du solltest vielleicht auch nicht den Eindruck erwecken, Du könntest das wollen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Commerzgandalf Posted August 16, 2009 Author Share Posted August 16, 2009 Ok dann nenne ich mal Namen. Ich habe Glock im Kaliber .22lfb von UHL Möchte demnächst ne HK USP in 9x19 und ein Wechselsystem für die Glock in 9x19 Ein Wechselsystem ist ja keine komplette Waffe Mein SB sagte nur ich brauche nur ein Bedürfnis für 9x19 vorzuweisen. Ich möchte mir zuerst die USP kaufen und ca 1 Jahr später das Glockwechselsytem (wegen dem lieben Geld) Ist das mit der Eingetragenen USP möchglich? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Olt d.R. Posted August 16, 2009 Share Posted August 16, 2009 Ist das mit der Eingetragenen USP möchglich? Habe ich das richtig verstanden: Du möchtest ein WS für eine Glock kaufen und als EWB soll Deine ( noch erwerbende ) USP herhalten und das Ganze soll dann auf Deine .22er GlocK? Ähem, das wird nichts! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Commerzgandalf Posted August 16, 2009 Author Share Posted August 16, 2009 Habe ich das richtig verstanden:Du möchtest ein WS für eine Glock kaufen und als EWB soll Deine ( noch erwerbende ) USP herhalten und das Ganze soll dann auf Deine .22er GlocK? Ähem, das wird nichts! Zuerst die USP und dann das Glock WS Oder kann ich mit der selben Bedürfnisbescheinigung 2 Voreinträge bekommen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 16, 2009 Share Posted August 16, 2009 Zuerst die USP und dann das Glock WSOder kann ich mit der selben Bedürfnisbescheinigung 2 Voreinträge bekommen? Du kannst mit der USP natürlich KEIN Wechselsystem für ne Glock kaufen. Für das Glock-WS brauchst, weil Kaliber größer, nen eigenen Voreintrag mit eigenem Bedürfnis. also 1x Bedürfnis USP und 1x Bedürfnis Glock Wechselsystem.....wobei ich da eher Probleme bei der Begründung des Glock WS sehe.............. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Commerzgandalf Posted August 16, 2009 Author Share Posted August 16, 2009 Einmal Disziplin Gebrachspistole für die Glock und einmal Zentralfeuerpistole für die USP Das WS zählt dann aber nicht als Waffe auf mein Grundkontigent oder? Link to comment Share on other sites More sharing options...
SirSydom Posted August 16, 2009 Share Posted August 16, 2009 Einmal Disziplin Gebrachspistole für die Glockund einmal Zentralfeuerpistole für die USP Das WS zählt dann aber nicht als Waffe auf mein Grundkontigent oder? Eben doch, weil die "Grundwaffe", die 22er, kaliberkleiner ist und damit NICHT bedüfnisfrei erworben werden kann. So sehe ich das.. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sharps Posted August 16, 2009 Share Posted August 16, 2009 Kalibergrößer ist einfach ausgedrückt das gleiche wie eine komplett neue Waffe, inclusive Anrechnung auf's Kontingent und notwendigem Voreintrag (mit notwendigem Bedürfnis). Und da ein WS für die Glock fast das gleiche wie eine komplette Waffe kostet, kannst du auch gleich eine Waffe beantragen. Wie du dann begründest, warum die USP für die Disziplin nicht geeignet ist, die Glock aber schon, wird sicher spannend - zumindest bei den genannten DSB Disziplinen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Königstiger Posted August 16, 2009 Share Posted August 16, 2009 ...Ich möchte mir zuerst die USP kaufen und ca 1 Jahr später das Glockwechselsytem (wegen dem lieben Geld) Ist das mit der Eingetragenen USP möchglich? Ganz klar N E I N ! Eine USP und eine UHL-Glock sind Waffenrechtlich gesehen 2 grundverschiedene Dinge. Das einzige was du tun darfst sind soviele Wechselsysteme(gleich/kleineren Kalibers) für die USP und soviele 22er UHL Wechselsysteme für die Glock zu kaufen wie du willst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
emmi2 Posted August 16, 2009 Share Posted August 16, 2009 Das WS zählt dann aber nicht als Waffe auf mein Grundkontigent oder? Grundkontigent ist ein ganz blödes Wort finde ich, man bekommt ja nicht drei Pistolen in 9mm Para nur weil man ein Grundkontingent hat. Kannst Du Dein Bedürfnis sachlich mit einer Disziplin begründen für die Du keine geeignete Waffe besitzt, bekommst Du die Waffe (in der Regel) genehmigt egal ob Du drei oder acht hast,................ gruß emmi PS: in Deinem Fall so wie Du es schilderst sehe ich aber schwarz,..... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Königstiger Posted August 17, 2009 Share Posted August 17, 2009 Meines Erachtens gibt es einen Sachverhalt wie " G r u n d k o n t i n g e n t " nicht. Man bekommt soviele Waffen genehmigt wie man das Bedürfnis dafür nachweisen kann, fertig ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
hexoplast75 Posted August 17, 2009 Share Posted August 17, 2009 ... und man auch Wettkampfteilnahmen nachweisen kann. Seit der letzten Änderung. Ich habe vorher auch ohne Wettkämpfe mehr als 2 Kurzwaffen bekommen. Jetzt bräuchte ich dafür Nachweise. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flotti Posted August 17, 2009 Share Posted August 17, 2009 Servus, die Frage ist doch, ob und wie man es hinkriegt, dass auf der WBK nachher noch zwei Waffen stehen, nämlich eine Glock in 9 x 19 mit .22er Wechselsystem und eine USP in 9 x 19. Ich hatte einen vergleichbaren Fall mit einer 4mm M20, die als Erstwaffe in die grüne WBK eingetragen war: Bedürfnis für .45 ACP und Revolver in .357 geholt, dann Revolver gekauft, dann mit Voreintrag .45 ACP beim Händler Wechselsystem für die 4mm M20 gekauft und Waffe als .45er mit Wechselsystem eintragen lassen. Formal sah das so aus, dass die komplette 4mm M20 Waffe dem Händler überlassen wurde und dann sofort wieder erworben - nur eben als .45er. Das Ganze ging bei der als zickig bekannten Behörde in Köln anstandslos durch - und das will schon was heißen. Das Problem, dass Du auf eine Uhl kein Glock Wechselsystem setzen darfst, löst Du damit allerdings nicht. Fakt ist: Du brauchst zwei mal ein Bedürfnis für eine 9 x 19! Beste Grüße Flotti Link to comment Share on other sites More sharing options...
Raiden Posted August 17, 2009 Share Posted August 17, 2009 Lösung des Problems: -Verkauf die .22er Glock -Hol dir 2 Bedürfnisbescheinigungen für 9x19 Kurzwaffen -Kauf dir die USP und eine Glock -Kauf dir ein .22er Wechselsystem für die Glock Link to comment Share on other sites More sharing options...
Commerzgandalf Posted August 17, 2009 Author Share Posted August 17, 2009 Also könnte ich an einen befreundeten Waffenhändler die 22er Glock für 1€ verkaufen und bei ihm ne Glock 17 kaufen und mein altes WS für 1€ zurückkaufen oder wie? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 17, 2009 Share Posted August 17, 2009 Also könnte ich an einen befreundeten Waffenhändler die 22er Glock für 1€ verkaufenund bei ihm ne Glock 17 kaufen und mein altes WS für 1€ zurückkaufen oder wie? ja..........................das Griffstück der Uhl-Glock ist dann aber beim Händler zu lassen..........weil wesentliches Teil Link to comment Share on other sites More sharing options...
Commerzgandalf Posted August 17, 2009 Author Share Posted August 17, 2009 Da soll noch mal einer sagen hier kommen keine kompetenten Lösungen zu stande. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Raiden Posted August 17, 2009 Share Posted August 17, 2009 Kein Problem, gern geschehen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sharps Posted August 17, 2009 Share Posted August 17, 2009 Du hast dann aber immer noch das Problem mit den 2 Waffen im gleichen Kaliber beim DSB. Es gibt zwar theoretisch zwei passende Disziplinen, aber wenn beide Waffen unverändert out of the box sein sollen, wird es schwierig zu argumentieren, warum die eine für die gewünschte Disziplin geeignet sein soll, die andere aber nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schnuffi Posted August 17, 2009 Share Posted August 17, 2009 Also könnte ich an einen befreundeten Waffenhändler die 22er Glock für 1€ verkaufenund bei ihm ne Glock 17 kaufen und mein altes WS für 1€ zurückkaufen oder wie? Kann der Waffenhändler aus einer Waffe zwei Waffenrelevante teile machen, oder aus einem Griffstück und WS eine Waffe bauen? Schnuffi Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 17, 2009 Share Posted August 17, 2009 Kann der Waffenhändler aus einer Waffe zwei Waffenrelevante teile machen, oder aus einem Griffstück und WS eine Waffe bauen?Schnuffi kann oder darf? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Olt d.R. Posted August 17, 2009 Share Posted August 17, 2009 Kann der Waffenhändler aus einer Waffe zwei Waffenrelevante teile machen, oder aus einem Griffstück und WS eine Waffe bauen? Er kann es sicherlich, da gehört nicht viel dazu... Ob er es darf, hängt davon ab, ob er die entsprechende Genehmigung hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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