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9mm Pistole und 9 mm WS für andere Pistole


Commerzgandalf

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo ich habe eine 22er Glock von UHL

Wenn ich ein 9 mm Wechselsystem dafür haben möchte brauche ich ja erst eine Bedürfnisbescheinigung.

Wenn ich mir jetzt die Bedürfnisbescheinigung für ne 9mm Pistole besorge und einen Voreintrag für ne 9 mm Pistole beim SB abhole kann ich ja ne Pistole kaufen aber kann ich zusätzlich zu der Pistole auch ein 9 mm WS für die Glock holen?

MfG

Basti

Geschrieben
Wenn ich mir jetzt die Bedürfnisbescheinigung für ne 9mm Pistole besorge und einen Voreintrag für ne 9 mm Pistole beim SB abhole kann ich ja ne Pistole kaufen aber kann ich zusätzlich zu der Pistole auch ein 9 mm WS für die Glock holen.

Das ist, mit Verlaub, eine, sagen wir mal (ich habe heute meine diplomatischen fünf Minuten) denkbar ungeschickte Frage.

Du hast dann einen Voreintrag für eine Waffe in 9x19 Para (oder 9x21, oder 9x22, oder 9x23 Steyr... oder... oder....) oder was immer das "9 mm" Kaliber da oben unter den nur dutzenden 9 mm Nominalkalibern dieser Welt heißen soll.

Du besitzt aber noch keine Waffe, für die Du ein WS erwerben könntest. Wenn Du dann eine P210 in 9 mm Para oder 7,65 mm Para kaufst, kannst Du Dir dafür soviele WS kaufen, wie Du möchtest.

Selbst wenn Du Dir eine Glock in 9x19 Para kaufst, willst Du vor allem auch dann keine unerlaubte Waffenherstellung betreiben, indem Du mit einem "für Waffe Nummer 5" eingetragenen WS aus "Waffe Nr. 3" eine neue GK-Waffe bastelst und damit zur mirakulösen Vermehrung kalibergrößerer Waffen in deinem Besitz beiträgst.

Natürlich möchtest Du das nicht!

Du solltest vielleicht auch nicht den Eindruck erwecken, Du könntest das wollen...

Geschrieben

Ok dann nenne ich mal Namen.

Ich habe Glock im Kaliber .22lfb von UHL

Möchte demnächst ne HK USP in 9x19

und ein Wechselsystem für die Glock in 9x19

Ein Wechselsystem ist ja keine komplette Waffe

Mein SB sagte nur ich brauche nur ein Bedürfnis für 9x19 vorzuweisen.

Ich möchte mir zuerst die USP kaufen und ca 1 Jahr später das Glockwechselsytem (wegen dem lieben Geld)

Ist das mit der Eingetragenen USP möchglich?

Geschrieben
Ist das mit der Eingetragenen USP möchglich?

Habe ich das richtig verstanden:

Du möchtest ein WS für eine Glock kaufen

und als EWB soll Deine ( noch erwerbende ) USP herhalten

und das Ganze soll dann auf Deine .22er GlocK? :confused:

Ähem, das wird nichts!

Geschrieben
Habe ich das richtig verstanden:

Du möchtest ein WS für eine Glock kaufen

und als EWB soll Deine ( noch erwerbende ) USP herhalten

und das Ganze soll dann auf Deine .22er GlocK? :confused:

Ähem, das wird nichts!

Zuerst die USP und dann das Glock WS

Oder kann ich mit der selben Bedürfnisbescheinigung 2 Voreinträge bekommen?

Geschrieben
Zuerst die USP und dann das Glock WS

Oder kann ich mit der selben Bedürfnisbescheinigung 2 Voreinträge bekommen?

Du kannst mit der USP natürlich KEIN Wechselsystem für ne Glock kaufen.

Für das Glock-WS brauchst, weil Kaliber größer, nen eigenen Voreintrag mit eigenem Bedürfnis.

also 1x Bedürfnis USP und 1x Bedürfnis Glock Wechselsystem.....wobei ich da eher Probleme bei der Begründung des Glock WS sehe..............

Geschrieben
Einmal Disziplin Gebrachspistole für die Glock

und einmal Zentralfeuerpistole für die USP

Das WS zählt dann aber nicht als Waffe auf mein Grundkontigent oder?

Eben doch, weil die "Grundwaffe", die 22er, kaliberkleiner ist und damit NICHT bedüfnisfrei erworben werden kann. So sehe ich das..

Geschrieben

Kalibergrößer ist einfach ausgedrückt das gleiche wie eine komplett neue Waffe, inclusive Anrechnung auf's Kontingent und notwendigem Voreintrag (mit notwendigem Bedürfnis). Und da ein WS für die Glock fast das gleiche wie eine komplette Waffe kostet, kannst du auch gleich eine Waffe beantragen. Wie du dann begründest, warum die USP für die Disziplin nicht geeignet ist, die Glock aber schon, wird sicher spannend - zumindest bei den genannten DSB Disziplinen.

Geschrieben
...

Ich möchte mir zuerst die USP kaufen und ca 1 Jahr später das Glockwechselsytem (wegen dem lieben Geld)

Ist das mit der Eingetragenen USP möchglich?

Ganz klar N E I N !

Eine USP und eine UHL-Glock sind Waffenrechtlich gesehen 2 grundverschiedene Dinge.

Das einzige was du tun darfst sind soviele Wechselsysteme(gleich/kleineren Kalibers) für die USP und soviele 22er UHL Wechselsysteme für die Glock zu kaufen wie du willst.

Geschrieben
Das WS zählt dann aber nicht als Waffe auf mein Grundkontigent oder?

Grundkontigent ist ein ganz blödes Wort finde ich, man bekommt ja nicht drei Pistolen in 9mm Para nur weil man ein Grundkontingent hat. Kannst Du Dein Bedürfnis sachlich mit einer Disziplin begründen für die Du keine geeignete Waffe besitzt, bekommst Du die Waffe (in der Regel) genehmigt egal ob Du drei oder acht hast,................

gruß emmi

PS: in Deinem Fall so wie Du es schilderst sehe ich aber schwarz,.....

Geschrieben

Servus,

die Frage ist doch, ob und wie man es hinkriegt, dass auf der WBK nachher noch zwei Waffen stehen, nämlich eine Glock in 9 x 19 mit .22er Wechselsystem und eine USP in 9 x 19.

Ich hatte einen vergleichbaren Fall mit einer 4mm M20, die als Erstwaffe in die grüne WBK eingetragen war: Bedürfnis für .45 ACP und Revolver in .357 geholt, dann Revolver gekauft, dann mit Voreintrag .45 ACP beim Händler Wechselsystem für die 4mm M20 gekauft und Waffe als .45er mit Wechselsystem eintragen lassen. Formal sah das so aus, dass die komplette 4mm M20 Waffe dem Händler überlassen wurde und dann sofort wieder erworben - nur eben als .45er.

Das Ganze ging bei der als zickig bekannten Behörde in Köln anstandslos durch - und das will schon was heißen.

Das Problem, dass Du auf eine Uhl kein Glock Wechselsystem setzen darfst, löst Du damit allerdings nicht. Fakt ist: Du brauchst zwei mal ein Bedürfnis für eine 9 x 19!

Beste Grüße

Flotti

Geschrieben

Lösung des Problems:

-Verkauf die .22er Glock

-Hol dir 2 Bedürfnisbescheinigungen für 9x19 Kurzwaffen

-Kauf dir die USP und eine Glock

-Kauf dir ein .22er Wechselsystem für die Glock

Geschrieben
Also könnte ich an einen befreundeten Waffenhändler die 22er Glock für 1€ verkaufen

und bei ihm ne Glock 17 kaufen und mein altes WS für 1€ zurückkaufen oder wie?

ja..........................das Griffstück der Uhl-Glock ist dann aber beim Händler zu lassen..........weil wesentliches Teil

Geschrieben

Du hast dann aber immer noch das Problem mit den 2 Waffen im gleichen Kaliber beim DSB. Es gibt zwar theoretisch zwei passende Disziplinen, aber wenn beide Waffen unverändert out of the box sein sollen, wird es schwierig zu argumentieren, warum die eine für die gewünschte Disziplin geeignet sein soll, die andere aber nicht.

Geschrieben
Also könnte ich an einen befreundeten Waffenhändler die 22er Glock für 1€ verkaufen

und bei ihm ne Glock 17 kaufen und mein altes WS für 1€ zurückkaufen oder wie?

Kann der Waffenhändler aus einer Waffe zwei Waffenrelevante teile machen, oder aus einem Griffstück und WS eine Waffe bauen?

Schnuffi

Geschrieben
Kann der Waffenhändler aus einer Waffe zwei Waffenrelevante teile machen, oder aus einem Griffstück und WS eine Waffe bauen?

Schnuffi

kann oder darf? :00000733:

Geschrieben
Kann der Waffenhändler aus einer Waffe zwei Waffenrelevante teile machen,

oder aus einem Griffstück und WS eine Waffe bauen?

Er kann es sicherlich, da gehört nicht viel dazu...

Ob er es darf, hängt davon ab, ob er die entsprechende

Genehmigung hat.

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