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IGNORED

Was der Rechtsausschuss denkt...


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

das hatte ich ja fast vergessen, dass ich mich dort auch mal verewigt hatte (07.07.2009)... und hatte gar nicht damit gerechnet, dass die Frage freigeschaltet wird und noch weniger damit eine Antwort zu bekommen...

Also hier erstmal die Frage:

Sehr geehrter Herr W... ,

als Bürger Sachsens, hätte ich ein paar Fragen an sie als Mitglied des Rechtsausschusses, der ja, so wie ich das verstanden habe, Gesetze auf GG-Konformität und ihre rechtliche "Festigkeit" hin prüfen soll.

Im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des WaffG ist hier zB ein Punkt aufgenommen wurden, der mE GG-mäßig höchst bedenklich ist, nämlich die verdachtsunabhängige Durchsuchung von Privatwohnungen , die mE doch heftig mit dem Art. 13 kollidiert. Den Verstoss gegen die Unschuldvermutung möchte ich nur am Rand erwähnen.

Auch recht bedenklich empfinde ich die Androhung der potentiellen Enteignung, im Falle das diese (ja als freiwillig deklarierte) Durchsuchung dann doch nicht erlaubt wird.

Wie stehen sie und ihre Kollegen denn dem Thema dieser Formuliereungen und Inhalte gegenüber ? Und wurde der Entwurf von ihrem Ausschuss überhaupt gegengelesen und geprüft ?

Danke.

Darauf bekam relativ schnell folgende Antwort... (16.07.2009):

Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihre Anfrage.

Selbstverständlich hat der Rechtsausschuss die angesprochenen Gesetzesänderungen auf Verfassungsgemäßheit geprüft. Die Rechtspolitiker der Union haben diesbezüglich, wie die Mehrheit des Ausschusses und des Deutschen Bundestages, keine Bedenken. Wir haben in Deutschland ein grundsätzliches Waffenbesitzverbot mit repressivem Erlaubnisvorbehalt - das vor Augen zu haben erleichtert die Bewertung. Die üblichen sorgsamen Abwägungen verschiedener betroffener Grundrechte, auch unter diesem Blickwinkel, führten zum Ergebnis.

Für ein ergänzendes Gespräch stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

...

Bildet euch selbst eine Meinung... Ich werde daraus nur bedingt schlau...

PS: Da ich dem Angeschriebenen vergass mitzuteilen, dass ich dies hier einzustellen wollte... nehm ich den Namen mal raus... wenn mir einer sicher sagen kann, dass man den doch nennen dürfte.... liefere ich ihn nach...

Geschrieben
Welch Unsinn...

Nein,

leider nicht.

Das WaffG ist ein Verbotsgesetz mit Erlaubnisvorbehalt.

Als Erlaubnisgesetz mit Verbotsvorbehalt müßte sich das WaffG in etwa so Lesen: "... §2 Der Besitz von allen Waffen ist für jeden erlaubt. §3 Von §2 ausgenommen sind Personen, die ... §4 Außerdem sind von §2 Waffen ausgenommen, die ..."

Geschrieben
Nein,

leider nicht.

Das WaffG ist ein Verbotsgesetz mit Erlaubnisvorbehalt.

Als Erlaubnisgesetz mit Verbotsvorbehalt müßte sich das WaffG in etwa so Lesen: "... §2 Der Besitz von allen Waffen ist für jeden erlaubt. §3 Von §2 ausgenommen sind Personen, die ... §4 Außerdem sind von §2 Waffen ausgenommen, die ..."

Dann haben wir auch ein Autofahrverbot mit Erlaubnisvorbehalt?

Geschrieben
Nein,

leider nicht.

Das WaffG ist ein Verbotsgesetz mit Erlaubnisvorbehalt.

Als Erlaubnisgesetz mit Verbotsvorbehalt müßte sich das WaffG in etwa so Lesen: "... §2 Der Besitz von allen Waffen ist für jeden erlaubt. §3 Von §2 ausgenommen sind Personen, die ... §4 Außerdem sind von §2 Waffen ausgenommen, die ..."

Gilt in D nicht mehr der Grundsatz, dass zunächst alles erlaubt ist, solange es nicht explicit verboten ist? Nur was verboten ist, kann unter Strafe gestellt (egal welche) werden, nur bei existierendem Verbot kann eine Schuldzuweisung erfolgen.

Geschrieben

Das Straßenverkehrsgesetz ist auch nicht gerade eine Bastion der Freiheit. :closedeyes:

... auch wenn die Werbung gerne versucht, einen anderen Eindruck zu erwecken.

Was meinst Du, wo wir da ohne die straken Lobbies der Kraftfahrer, Radfahrer und Industrien wären?!!! :shok:

Geschrieben
Gilt in D nicht mehr der Grundsatz, dass zunächst alles erlaubt ist, solange es nicht explicit verboten ist? Nur was verboten ist, kann unter Strafe gestellt (egal welche) werden, nur bei existierendem Verbot kann eine Schuldzuweisung erfolgen.

Ein Verbotsgesetz lautet ja "Alles ist verboten, es sei denn, es ist erlaubt" (es ist erlaubt Schußwaffen zu besitzen, wenn Jäger, Sportschütze, ...) . Verbotsgesetze sind sind authotitär und freiheitsfeindlich. Bei Politikern aller Couleur sind sie aber sehr beliebt. :closedeyes:

Geschrieben
Dann haben wir auch ein Autofahrverbot mit Erlaubnisvorbehalt?

Ja!

Gilt in D nicht mehr der Grundsatz, dass zunächst alles erlaubt ist, solange es nicht explicit verboten ist?

Wovon träumst du nachts?

Das ist nicht böse gemeint, wenn ich Wahrsager und Lobo-s so hart antworte. Aber seit mehreren Jahren gibt es sogar in der verwaltungsmäßigen Umsetzung von Rechtsvorschriften den Begriff der abstrakten Gefährdung.

Hier reicht es für ein grundsätzliches Verbot bereits aus, wenn eine konstruierte oder wie immer auch gestaltete Gefährdung entstehen könnte. Und in diese Richtung bewegen wir uns immer weiter... siehe TE

Geschrieben

Dies dürfte der entscheidende Passus in der Antwort des Rechtssausschusses sein:

Für ein ergänzendes Gespräch stehe ich gern zur Verfügung.

Also weshalb dieses Angebot nicht wahrnehmen ?

Allerdings: Wer im Zusammenhang mit der Novellierung des WaffGs immer noch von einer "Durchsuchung" spricht (in den letzten Monaten zigmal auf WO thematisiert), weiterhin die Begriffe "Enteignung" und "Unschuldsvermutung" (siehe schriftliche Fragestellung) verwendet, der gibt bereits im Vorfeld zu erkennen, dass ein bestimmtes rechtliches Grundwissen nicht vorhanden ist. Neutrale Feststellung, nicht als Vorwurf oder persönlicher Angriff gemeint !

Nichts für Ungut- aber wie sollte vor diesem Hintergrund eine Erläuterung verfassungsrechtlicher Erwägungen stattfinden :rolleyes:

Geschrieben
"Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihre Anfrage...

Wir haben in Deutschland ein grundsätzliches Waffenbesitzverbot mit repressivem Erlaubnisvorbehalt"

Ja, das ist Realität. Und eben in dieser Deutlichkeit "ins Gesicht gepatscht" wie ein nasser Lappen.

Man fühlt sich doch immer wohler in dieser so "freien" demokratischen Grundordnung...

Unsere gewählten Vertreter sollten mal einen vertieften Blick in unsere unmittelbare Nachbarschaft

(ob nun CH oder CZ) werfen - und sehen, was dort an Freiheiten so alles möglich ist!

Vielleicht rückt das ja die Maßstäbe über die Notwendigkeit von Verboten, Verboten, Verboten zurecht.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
...

Selbstverständlich hat der Rechtsausschuss die angesprochenen Gesetzesänderungen auf Verfassungsgemäßheit geprüft. Die Rechtspolitiker der Union haben diesbezüglich, wie die Mehrheit des Ausschusses und des Deutschen Bundestages, keine Bedenken. Wir haben in Deutschland ein grundsätzliches Waffenbesitzverbot mit repressivem Erlaubnisvorbehalt - das vor Augen zu haben erleichtert die Bewertung. Die üblichen sorgsamen Abwägungen verschiedener betroffener Grundrechte, auch unter diesem Blickwinkel, führten zum Ergebnis.

...

Dazu fällt mir nur eins ein: Eine bodenlose, dummdreiste Unverschämtheit.

Geschrieben
Dazu fällt mir nur eins ein: Eine bodenlose, dummdreiste Unverschämtheit.

Ich befürchte eher ganz einfach die Wahrheit. :closedeyes:

Das sind unsere Vertreter, die wir gewählt haben, um unsere politischen Interessen umzusetzen.

Euer

Mausebaer

Geschrieben

Ich schrieb bereits vor einiger Zeit zu einem anderen Thema:

Aber wir leben halt in einer Verbotskultur!

Und da ist erst mal ALLES verboten, was nicht direckt erlaubt ist! Und was erlaubt ist, muss erst mal zerredet werden und künstlich aufgebauscht werden und dann untersucht werden, ob man nicht doch vileicht etwas oder auch mehr davon verbieten kann!

Wenn der deusche Michel nichts mehr zu verbieten hat, dann verbietet er sich halt selbst! Dann hat die liebe Seele entlich ihre Ruhe!

Und das betrifft nicht nur Waffen!!!!

Geschrieben
Die Rechtspolitiker der Union haben diesbezüglich, wie die Mehrheit des Ausschusses und des Deutschen Bundestages, keine Bedenken.

...hatten sie bei der Pendlerpauschale auch nicht, und auch nicht beim Lissabon(EU)-Vertrag, und auch nicht bei der Internetzensur, und auch nicht bei ..., und auch nicht bei ....

..und wenn wir das BVG nicht hätten, würden sie uns das demokratische Fell über die Ohren ziehen.

Geschrieben
Darauf bekam relativ schnell folgende Antwort... (16.07.2009):

Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihre Anfrage.

Selbstverständlich hat der Rechtsausschuss die angesprochenen Gesetzesänderungen auf Verfassungsgemäßheit geprüft. Die Rechtspolitiker der Union haben diesbezüglich, wie die Mehrheit des Ausschusses und des Deutschen Bundestages, keine Bedenken. Wir haben in Deutschland ein grundsätzliches Waffenbesitzverbot mit repressivem Erlaubnisvorbehalt - das vor Augen zu haben erleichtert die Bewertung. Die üblichen sorgsamen Abwägungen verschiedener betroffener Grundrechte, auch unter diesem Blickwinkel, führten zum Ergebnis.

Für ein ergänzendes Gespräch stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

...

Bildet euch selbst eine Meinung... Ich werde daraus nur bedingt schlau...

PS: Da ich dem Angeschriebenen vergass mitzuteilen, dass ich dies hier einzustellen wollte... nehm ich den Namen mal raus... wenn mir einer sicher sagen kann, dass man den doch nennen dürfte.... liefere ich ihn nach...

Unsere feudalen Demokraten. Einmal sich in vier respektive in fünf Jahren zur Wahl stellen und dann regieren wie die Feudalherren. Die Worte grundsätzliches Waffenbesitzverbot sagt doch schon alles. Es werden sämtliche Bürgerrechte nach und nach auf dem Altar einer vermeindlichen Sicherheit geopfert. Damit wischt man doch dem Volk nur die Augen mehr nicht. In Wahrheit geht es doch darum durchzuregieren und beim Volk ungehindert Raubzüge alias hohe Steuer- und Abgabenlasten zu machen. So will Fritz Kuhn wieder die Vermögenssteuer einführen, obwohl genau diese vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig angesehen und deshalb gekippt wurde.

Nur ein Beispiel: in Ch Umsatzsteuer 7,5% in D 19%! Das heißt mit anderen Worten alle Leistungen, Waren sind in der Schweiz um 11,5% steuerrechtlich gesehen billiger!

Um ungehindert durchzuregieren, braucht man halt auch Online Durchsuchungen, grundsätzliche Verbote etc. Das Fatale ist, dass unsere Medien gerade beim Waffengesetz den Politkern nicht eine aufs Haupt hauen, sondern sogar noch ein totales Waffenverbot verlangen. Das werden sie halt solange fordern, bis die Journalisten respektive Schmierfinken einen amtlichen Zensor im Rücken haben. Das wollte im Übrigen schon Oskar Lafontaine im Saarland damals als Sozialdemokrat! Auch er verlor vor dem Bundesverfassungsgericht.

Geschrieben
Wir haben in Deutschland ein grundsätzliches Waffenbesitzverbot mit repressivem Erlaubnisvorbehalt [...]

Das ist schlichtweg falsch.

Im Allgemeinen Verwaltungsrecht unterscheidet man präventive Verbote mit Erlaubnisvorbehalt und repressive Verbote mit Befreiungsvorbehalt. Diese Unterscheidung ist für das Verständnis verwaltungsrechtlicher Handlungsinstrumente grundlegend.

[...]

Von einem repressiven Verbot mit Befreiungsvorbehalt spricht man, wenn ein Vorhaben grundsätzlich unerwünscht und deshalb gesetzlich verboten ist. Dieses Verbot hat nicht nur vorläufige Natur. Es soll nicht nur sicherstellen, daß eine Behörde die Einhaltung gesetzlicher Voraussetzungen überprüfen kann. Es soll vielmehr das Vorhaben dauerhaft verhindern. Auch bei einem repressiven Verbot kann jedoch aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles eine Ausnahme angezeigt sein. Dieser wird durch den gesetzlichen Befreiungsvorbehalt ermöglicht. Auf die Befreiung besteht dabei grundsätzlich kein Rechtsanspruch; sie steht im Ermessen der Behörde, die im Einzelfall die dafür und dagegen streitenden Gesichtspunkte abzuwägen hat. [...]

Quelle: http://classic.unister.de/Unister/wissen/s...t13776_219.html

Heinrich in MüKo StGB WaffG § 52 Rn. 2:

[...] Denn es handelt sich bei den genannten Erlaubnisnormen jeweils um sog. präventive Verbote mit Erlaubnisvorbehalt. Das Verhalten (im konkreten Fall: der Umgang mit Waffen und Munition) stellt nicht bereits als solches tatbestandliches Unrecht dar, sondern erst dann, wenn die erforderliche behördliche Erlaubnis fehlt. Diese Einordnung ist allerdings für diejenigen Tatbestände, die den Umgang mit verbotenen Waffen sanktionieren (§ 51, § 52 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 53 Abs. 1 Nr. 2) nicht unbestritten. Da verbotene Waffen regelmäßig nicht erlaubnisfähig sind und das Verbot nur „ausnahmsweise“ in den Fällen des § 40 Abs. 2 bis Abs. 4 nicht gilt, wird hier teilweise angenommen, es handle sich um sog. repressive Verbote mit Befreiungsvorbehalt. Der Umgang mit diesen Waffen sei grds. zu missbilligen und daher nur im Ausnahmefall erlaubt. [...]

Grundfall im Waffengesetz ist also das präventive Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (Führen von Feuerwaffen/SSW, Erwerb und Besitz von Feuerwaffen usw.). Das einzige repressive Verbot mit Befreiungsvorbehalt im WaffG ist das für verbotene Waffen.

Soviel zur Kompetenz des Rechtsausschusses!

Ob die wohl genauso viel Mist auf Gebieten verzapfen, wo wir uns weniger auskennen?

Geschrieben

Hallo Gemeinde,

tolle Frage die 2nd_Amendment da stellt:

"..Ob die wohl genauso viel Mist auf Gebieten verzapfen, wo wir uns weniger auskennen? "

Ja leider, ich habe einen vertieften Blick in die Fachrichtungen: Schule/Kultuspolitik, Chemie, Hochfrequenztechnik (... Handystrahlung...usw..)

Wie im Bereich Waffen, sind die Gesetze die in diesem Bereich gerade so gemacht werden ( worden sind ) zu 95% frei von sinnhaftigem Inhalt der für die genannten Themen zutrifft.

In meinem Sportverein sind 2 Steuerberater was die so über die Steuergesetzgebung denken ist ebenfalls grauenhaft...

Die nächsten 10-20 Jahre wird es in diesem Land interessant werden......

Halten wir zusammen die Ohren so steif wie es geht, aber meine Hoffnung ist schon eingetrübt, um ehrlich zu sein.

Grüße vom ERFINDER

Geschrieben

Ich lege noch die Finanzaufsicht mit drauf. :hi:

Was die Vorgabe von systembedingt vergangenheitsbezogenen Value at Risk - Systemen als die heilige Kuh des externen Controllings bewirkt hat, haben wir alle in den Medien, sowie falls wir derzeit einen Kredit wollen, mitbekommen. Da wäre NICHTS sogar die bessere Regulierung gewesen, weil die Manager dann eigenverantwortlich hätten entscheiden müssen und nicht nur staatliche Kennzahlenvorgaben zu erfüllen gewesen wären. :closedeyes:

Mein Vermieter schimpft wie ein Rohrspatz auf das Baurecht und das Vergaberecht für Bauaufträge. :AZZANGEL:

...

Geschrieben
Dies dürfte der entscheidende Passus in der Antwort des Rechtssausschusses sein:

Also weshalb dieses Angebot nicht wahrnehmen ?

Weil ich aufgrund dieses netten Textes dann uU etwas sagen würde, was uns sicher nicht hilfreich wäre... aber ich gebe jedem gern den Link ins Abgeodnetenwach... dann darf den Kollegen jeder interviewen...

Allerdings: Wer im Zusammenhang mit der Novellierung des WaffGs immer noch von einer "Durchsuchung" spricht

Nun, wie nennt man es korrekt ? Wenn die Exekutive meine Wohnung betritt, um nach meinen Safe und Schwachstellen in meiner Unterbringung "zu suchen"... was machen sie dann juristisch korrekt ausgedrückt ? Ich kenne nur Haus-/Durchsuchung als Begriff...

... weiterhin die Begriffe "Enteignung" und "Unschuldsvermutung" (siehe schriftliche Fragestellung) verwendet,

Hmmm... wenn mir die Exekutive unter Zwang mein Eigentum einzieht, komme ich mir enteignet vor... auch hier: Was wäre denn der uristisch korrekte Terminus ?

Und meine Unschuld wird mE schon in Frage gestellt, wenn man meine Wohnung ohne Verdacht auf eine Straftat, nur weil ich ein "komisches" Hobby habe, von der Exekutive "besucht" wird... Wie nennt man es sonst ?

der gibt bereits im Vorfeld zu erkennen, dass ein bestimmtes rechtliches Grundwissen nicht vorhanden ist.

Ja, mei ich habe nunmal kein 2tes Staatexamen in Jura... ich muss also nach meinem Bauch und Rechtsempfinden urteilen... das muss nunmal nicht zwingend mit dem Gesetz und/oder jurist. Lehrmeinung übereinstimmen... :confused: Denn Gesetz ist nicht zwingend Recht.

Neutrale Feststellung, nicht als Vorwurf oder persönlicher Angriff gemeint !

Ist doch OK...

... aber wie sollte vor diesem Hintergrund eine Erläuterung verfassungsrechtlicher Erwägungen stattfinden

Naja, nem Kenner auf dem Gebiet müsste man es ja nicht erläutern... der müsste es ja schon berufsbedingt wissen... Nur wir als unbedarfte Bürger, haben doch eine verständliche Antwort verdient...

...

Weiter so Jungs...

Geschrieben

"Das WaffG ist ein Verbotsgesetz mit Erlaubnisvorbehalt."

...und ich denke, genau diesen Umstand gilt es zu ändern, mit allem Nachdruck !

Es kann doch nicht sein, daß wir uns als Deutsche schlechter stehen als die Amerikaner !

Wir bevölkern den selben Planeten, daher sollte gleiches Recht gelten !

Govt !

Geschrieben
"Das WaffG ist ein Verbotsgesetz mit Erlaubnisvorbehalt."

...und ich denke, genau diesen Umstand gilt es zu ändern, mit allem Nachdruck !

Es kann doch nicht sein, daß wir uns als Deutsche schlechter stehen als die Amerikaner !

Wir bevölkern den selben Planeten, daher sollte gleiches Recht gelten !

Govt !

"Wir" hir in Deutschlabd kriegen ja noch nicht mal Bundeseinheitliche Gesetze hin! Und dann auch noch Weldweit?

Geschrieben
Dies dürfte der entscheidende Passus in der Antwort des Rechtssausschusses sein:

Also weshalb dieses Angebot nicht wahrnehmen ?

Allerdings: Wer im Zusammenhang mit der Novellierung des WaffGs immer noch von einer "Durchsuchung" spricht (in den letzten Monaten zigmal auf WO thematisiert), weiterhin die Begriffe "Enteignung" und "Unschuldsvermutung" (siehe schriftliche Fragestellung) verwendet, der gibt bereits im Vorfeld zu erkennen, dass ein bestimmtes rechtliches Grundwissen nicht vorhanden ist. Neutrale Feststellung, nicht als Vorwurf oder persönlicher Angriff gemeint !

Nichts für Ungut- aber wie sollte vor diesem Hintergrund eine Erläuterung verfassungsrechtlicher Erwägungen stattfinden :rolleyes:

Leider wahr. Recht ist nicht das, was politisch wünschenswert sein mag. Das verwechseln viele.

Geschrieben

Leute, helft mit diesen Wahnsinn zu stoppen. Engagiert euch wenn ihr Lust habt politisch in der FvlW als Wahlkreisbetreuer,- nur so können wir was bewirken.

Gruß Andre

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