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IGNORED

Mal da zuschlagen wos wehtut.....


Thomas74

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

So,

nachdem ich mich nun mehrere Tage über diesen Thread geärgert habe (http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=382753&hl=bundeswehr) nun folgendes:

Wieso nutzen wir diese Steilvorlage nicht? Wenn das Bundesinnenministerium die Linie vertritt das die Fahrt "von" und "zur" Kaserne nicht zum "Zusammenhang" gehört umso besser. Wir sind auf der Suche nach Überschneidungen mit dem Bürger, hier ist eine. Was für die BW gilt, gilt auch für THW, Feuerwehr, Polizei, DLRG, Rotes Kreuz.... usw.

Gut, wir wissen das deren Einhandmesser böse sind (wurde uns zumindest gesagt) das dumme ist nur, die wissen eben nicht das Ihnen der Staat die Fähigkeiten Abspricht Verantwortlich ein Taschenmesser (einhändig zu öffnen) vom Feuerwehrhaus nach Hause zu transportieren ohne auf dem Weg (durch den vom Messer ausgeübten Zwang) eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.

Das ganze hat sich eher zufällig ergeben aber mit etwas Glück schaffe ich die Information an ca. 80.000 Empfänger einer Organisation. Nicht schlecht wie ich finde :) Wir haben noch ein paar Wochen bis zur Wahl, das Waffengesetz ist geändert und jetzt liegt es an uns den Betroffenen die Absurdität des ganzen begreiflich zu machen. (Fast) Jede Ortsfeuerwehr hat mittlerweile eine HP mit Emailadresse, ebenso THW Ortsverbände, Polizeidienststellen, Kasernen, DLRG und Rotes Kreuz. Lasst die Jungs wissen was das Waffengesetz aus Ihnen macht, Halbkriminelle!

Ich hab mir die Finger an Politiker wund geschrieben, jetzt ist es an der Zeit denen zu schreiben die es (auch) betrifft. Und das VOR der Wahl. Und da hier immer von Multiplikatoren gesprochen wird was ist ein besserer als eine Ortsfeuerwehr, eine THW Unterkunft.... usw. DIE werden nämlich tatsächlich angepisst sein das Sie Ihr Einhandmesser nun zu Kriminellen macht. Gerade noch ehrenamtlich der Oma den Keller ausgepumpt und im nächsten Moment Kriminell. Hier ist die Möglichkeit in kurzer Zeit 10tausende von Menschen zu erreichen die zwar primär nichts mit Waffen zu tun haben durch die Verschärfungen allerdings kriminalisiert werden.

Kommen wir also zu meiner Bitte:

Ein nettes Schreiben :) Angesichts der Rhetorischen Fähigkeiten einiger Schreiber hier würden mich Vorschläge über Musterschreiben freuen. Ähnlich der Schreiben an Politiker. Ein paar nette Briefe die man individuell abändern kann und per Copy and Paste an die nächste Feuerwehr, THW Unterkunft.... usw. verschicken kann. Muss, und das macht die Sache etwas einfacher, nicht mit einem persönlichen Touch versehen sein. Auf die Information kommt es an und diese sollte so gut wie möglich verpackt sein.

Und damit ich nicht ganz untätig war hier ein erster Entwurf:

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Angehöriger des (TWH, Feurwehr, Polizei, DLRG, Rotes Kreuz, Bundeswehr... betreffendes einsetzen) möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass die in Ihrer Organisation häufig gebräuchlichen Einhandmesser unter das Führverbot gemäß Waffengesetz §42a fallen.

Nachfolgend der betreffende Gesetzestext:

1) Es ist verboten

1.Anscheinswaffen,

2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder

3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht

1.für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,

2.für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,

3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Es steht zu befürchten, dass die Fahrt zur (Unterkunft, Dienststelle, Feuerwehrhaus, Kaserne... betreffendes einsetzen) nicht vom „Zusammenhang“ abgedeckt wird und sich hier der (Helfer, Feuerwehrmann, Polizist, Soldat... betreffendes einsetzen) dem Vorwurf des „unerlaubten Führens“ ausgesetzt sehen könnte. Dies wird unter anderem durch ein Schreiben des Bundesinnenministeriums im Zusammenhang mit dem Führen von Einhandmessern durch Bundeswehrangehörige untermauert.

„...Führt ein Soldat vor oder nach dem Dienst, auch in Uniform, solch ein Messer mit sich, greift das Waffengesetz. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass die Bundeswehr es nicht für erforderlich hält, dass ein Soldat auf dem Heimweg oder bei der Fahrt zur Kaserne bzw. Dienststelle ein Kampf- oder Einhandmesser mit sich führt....“

Da diese einhändig zu öffnenden Messer häufig von (Helfer, Feuerwehrmann, Polizist, Soldat... betreffendes einsetzen) geführt werden, bitte ich Sie diese Informationen an die Betroffenen weiterzugeben. Ein Verstoß gegen den §42a WaffG ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Diese von der Bundesregierung beschlossene Änderung des Waffenrechts lassen eine Kriminalisierung der Angehörigen des (TWH, Feuerwehr, Polizei, DLRG, Rotes Kreuz, Bundeswehr... betreffendes einsetzen) befürchten.

Wer noch etwas Wahlwerbung machen will, kann natürlich Positionen der Parteien einsetzen (Dafür-Dagegen). Wenn es auf einen Mailverteiler kommen soll, allerdings nur unpolitisch. Die Betroffenen wissen schon wer es verbockt hat.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

XYZ

Edith erste Überarbeitung, danke an Isegrimm :)

Geschrieben
Gut, wir wissen das deren Einhandmesser böse sind (wurde uns zumindest gesagt) das dumme ist nur, die wissen eben nicht das Ihnen der Staat die Fähigkeiten Abspricht Verantwortlich ein Taschenmesser (einhändig zu öffnen) vom Feuerwehrhaus nach Hause zu transportieren ohne auf dem Weg (durch den vom Messer ausgeübten Zwang) eine Straftat zu begehen.

Es ist eine OWi

Geschrieben

Thomas - gute Idee. Ich habe ähnliches bereits in kleinem Umfang gemacht. Reaktionen reichen von "du spinnst doch!" bis ungläubiges Staunen mit anschließendem Wutausbruch. Genau so müssen wir verfahren. Dem letzten "D****n" klarmachen, dass hier auch er tangiert wird.

Geschrieben

Das werde ich in der nächsten Woche bei uns auch machen.

Friedrich

Geschrieben
Geändert, danke!

Genau. Man flickt sie zusammen, sie sehen das Messer und man kriegt ein Ticket über 10000 € und ist seine Zuverlässigkeit los.

Warum also noch engagieren ?

Man wird Zeuge einer Schlägerei im Zug/Bahn/SBahn - es gibt ja genügend No Go-Zonen. Wenn man eingreift, sieht der Anwalt der Gegenseite die eigene Adresse in der Polizeiakte, und man bekommt nachts noch Besuch von den lieben Akzentträgern.

Warum also den eigenen Hintern riskieren ?

Siehe hierzu meinen vor einigen Wochen geschriebenen 23-Punkte-Plan ...

Richtig weh würde es wirklich tun, wenn man all die Ehrenamtlichen dazu bekäme, den Job zu schmeißen. Und warum soll man sich engagieren, wenn man im Nachhinein dafür den großen Tritt bekommt ?

Geschrieben

Da sollte noch rein:

" ... wer immer noch der Meinung ist, unser Waffengesetz sei nicht streng genug ... "

" ... der Staat ist der Meinung, Ihr Charakters sei hierfür nicht genügend gefestigt ... "

oder so ähnlich.

bye knight

Geschrieben
Richtig weh würde es wirklich tun, wenn man all die Ehrenamtlichen dazu bekäme, den Job zu schmeißen. Und warum soll man sich engagieren, wenn man im Nachhinein dafür den großen Tritt bekommt ?

Ich will niemanden dazu bewegen seine Ehrenamtliche Tätigkeit zu schmeißen. Ich würde dies auch nicht tun da es schlicht und einfach die falschen treffen würde. Aber wir können Informieren und das kann zumindest ein Überdenken der Wahlentscheidung bewirken. Abgesehen von der Tatsache das die Information an sich ja stimmt, wir müssen uns noch nicht mal der Polemik bedienen.

Gruß,

Thomas

Geschrieben
Ich will niemanden dazu bewegen seine Ehrenamtliche Tätigkeit zu schmeißen. Ich würde dies auch nicht tun da es schlicht und einfach die falschen treffen würde. Aber wir können Informieren und das kann zumindest ein Überdenken der Wahlentscheidung bewirken. Abgesehen von der Tatsache das die Information an sich ja stimmt, wir müssen uns noch nicht mal der Polemik bedienen.

Gruß,

Thomas

Es trifft immer die falschen, egal, waste machst. Nur wenn die Betroffenen aufbegehren, wird vielleicht was passieren. Die Ehrenamtlichen sind einkalkuliert. Vielleicht wäre es mal ganz sinnvoll, die Kalkulation zu schmeißen ?

Geschrieben

mit etwas Glück schaffe ich die Information an ca. 80.000 Empfänger einer Organisation.

Dazu wünsche ich Dir/uns ganz viel Glück !

Endlich ein Punkt, wo wir das perverse Wesen aufdecken können.

Geschrieben

Insbesondere Rettungsmesser sind Einhandmesser - macht da ja auch Sinn. Ich helfe mir mit verschlossenen (=abgeschlossenen) Taschen, Kofferzahlenschlösser stören da noch am wenigsten. Mein Rettungsmesser habe ich vor allem auf dem Weg zur Arbeit im öffentlichen Nahverkehr dabei; auf der von mir genutzten Strecke sind innerhalb eines Jahres drei Züge entgleist. Ich will im Ernstfall aus dem Zug herauskommen und da mein Rettungsmesser auch eine Klinge speziell für Sicherheitsglas hat, möchte ich darauf nicht verzichten.

Als es 2008 um die Neufassung des WaffG ging, waren selbst die Höhenrettungsgruppen der Feuerwehr hier in der Gegend noch völlig unbedarft nach dem Motto: "Uns will doch keiner was...". Am 6. März 1996 hing bei einem Kellerbrand in Köln ein Feuerwehrmann mit seiner Leine fest und erstickte. Ein Rettungsmesser war damals garnicht Teil der persönlichen Ausrüstung.

Geschrieben
....der Feuerwehr hier in der Gegend noch völlig unbedarft nach dem Motto: "Uns will doch keiner was...".....

Emailadresse googeln und Anschreiben. Kostet 5 min. :rolleyes:

Gruß,

Thomas

Geschrieben

Bevor ihr jetzt anfangt, loszuballern und eventuell hinterher bei Nichtbestätigung der Meldung mit nassem Schiesspulver dasteht, wartet bitte noch solange ab, bis die Meldung offiziell bestätigt ist.

Dann habt ihr was handfestes und kein Gerücht.

Ansonsten lauft ihr Gefahr, dass ihr am Ende als "Panikmacher"dasteht und nicht mehr ernst genommen werdet.

Geschrieben

Die Problematik ist bei diversen Hilfsorganisatoren bekannt. Diverse Hersteller von Rettungsmessern werben sogar damit, dass ihre Rettungsmesser nicht unters WaffG fallen. Teilweise hat sich das BKA mit dem Thema schon befasst. Ich würde die Aktion lassen alle anzuschreiben...das geht nach hinten los.

Google mal zum Thema!

Es gibt sogar Feststellungsbeschiede für Rettungsmesser: http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/f...tungsmesser.pdf

Geschrieben

Wobei dieser Feststellungsbescheid nur genau ein Messer behandelt, und zwar das Bundeswehr-Fallmesser mit der Rettungsmesserklinge. Dieses Messer wäre ohne Bescheid ein verbotener Gegenstand (Fallmesser). Ich kenne kein anderes Messer das unter diesen Bescheid fällt, da nur Fallmesser und Springmesser über 8,5cm Klingen erfasst sind. Alle Springmesser die ich kenne haben maximal 8,5cm Klingenlänge, und sind deshalb nicht durch diesen Bescheid zum Werkzeug deklariert.

edit: Welcher Hersteller wirbt denn mit "WaffG-frei"? Bei Ebay findet sich häufig die Formulierung "Das XXX ist keine Verbotene Waffe gem. des neuen Waffengesetzes !!! Es ist frei verkäuflich und darf von jedermann mitgeführt werden." Für mich ist das neue WaffG von 2008, nicht von 2003. Und zum Führverbot §42a wird nichts gesagt. Ohne Bescheid ist für mich jedes entsprechende Messer erstmal führ-verboten. Sicher ist sicher.

Geschrieben
Die Problematik ist bei diversen Hilfsorganisatoren bekannt. Diverse Hersteller von Rettungsmessern werben sogar damit, dass ihre Rettungsmesser nicht unters WaffG fallen. Teilweise hat sich das BKA mit dem Thema schon befasst. Ich würde die Aktion lassen alle anzuschreiben...das geht nach hinten los.

Google mal zum Thema!

Es gibt sogar Feststellungsbeschiede für Rettungsmesser: http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/f...tungsmesser.pdf

Der ist aber schon lange vor 2008 verfasst worden und bezieht sich nicht auf Einhändig zu öffnende Messer. Diese sind generell vom Führverbot erfasst, Ausnahmen kenne ich keine.

Ich würde die Aktion lassen alle anzuschreiben...das geht nach hinten los.

Deswegen diskutieren wir ja. Um ein/mehrere Schreiben so zu verfassen das sie rechtlich einwandfrei sind. Und wenn es sich nur darauf bezieht die Organisationen / Ortsfeuerwehren / DLRG.... usw. auf die Problematik hinzuweisen. Und wer von denen dann versucht sich durch diverse Paragraphen und Feststellungsbescheide zu wühlen weiß recht schnell wie unser WaffG aufgebaut ist.

Und die Betroffenen darauf hinzuweisen das Sie sich ja einen Feststellungsbescheid oder eine Ausnahmegenehmigung für Ihr Messer besorgen können erfüllt auch einen Zweck. Wir wollen aufzeigen wie verworren unser Gesetzgeber denkt und das ist imho die beste Steilvorlage um auch dem Nichtwaffenbesitzenden Bürger unser Anliegen zu vermitteln.

Gruß,

Thomas

Geschrieben
... wie verworren unser Gesetzgeber denkt ...

Gruß, Thomas

Na, das hast Du aber nett gesagt.

Mir fallen da, ganz spontan, mehrere passendere Worte ein, denn obiges klingt ein wenig nach Ausrutscher. Ist es aber nicht.

Der tägliche Wahnsinn läuft zielgerichtet und planmäßig. Das Ziel kennt hier Jeder.

Geschrieben

Die Idee finde ich gut.

Was auf jeden Fall rein sollte ist:

Zugestimmt haben dieser Regelung CDU, SPD, Grüne und die Linke.

Super wäre es, wenn noch jemand ein hübsches Bildchen dazu erstellen könnte, was man als Anhang mitverschicken kann und an diversen Plätzen im Internet hinterlegen. Z.B. Photo eines Rettungsmessers und kurzen Text dazu, z.B. "Wenn Sie dieses Messer in der Tasche haben sind Sie kriminell" § 42 a) WaffG.

Geschrieben
Die Idee finde ich gut.

Was auf jeden Fall rein sollte ist:

Zugestimmt haben dieser Regelung CDU, SPD, Grüne und die Linke.

Super wäre es, wenn noch jemand ein hübsches Bildchen dazu erstellen könnte, was man als Anhang mitverschicken kann und an diversen Plätzen im Internet hinterlegen. Z.B. Photo eines Rettungsmessers und kurzen Text dazu, z.B. "Wenn Sie dieses Messer in der Tasche haben sind Sie kriminell" § 42 a) WaffG.

Moin,

als erstes einmal die Justizministerin anschreiben( die ja zur Zeit die Bedingungen für das Ehrenamt erleichtern möcht....) und den Innenminister(der ja oft genug die Wichtigkeit der freiwilligen Helfer betont...) am besten mit Foto eines schön knallrot/gelbem Rettungsmesser. Das gibt es auch in der "deutschen" Version, wenn ich da allerdings nicht beide Hände beim Rettungseinsatz freihabe, muß das Unfallopfer eben so lange warten, bis das der Fall ist und ich den Gurt durchschneiden kann.

Gruß

Spopi

Geschrieben
Mein Rettungsmesser habe ich vor allem auf dem Weg zur Arbeit im öffentlichen Nahverkehr dabei; auf der von mir genutzten Strecke sind innerhalb eines Jahres drei Züge entgleist. Ich will im Ernstfall aus dem Zug herauskommen und da mein Rettungsmesser auch eine Klinge speziell für Sicherheitsglas hat, möchte ich darauf nicht verzichten.

Druck Dir doch den Artikel aus, laminiere ihn und führe ihn als "Waffenschein" für Dein Rettungsmesser mit:

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,633067,00.html

Zitat:

In einem brennenden Regionalexpress sind am Samstagabend in Nordrhein-Westfalen 18 Menschen verletzt worden. Die Passagiere gerieten in Panik, weil sie aus dem verqualmten Zug nicht sofort flüchten konnten.
Geschrieben

Warum rechtlich einwandfrei antworten?

1. kann jeder seine Meinung kundtun - auch wenn nicht absolut formuliert in rechtlich einwandfreiem Juristendeutsch!

2. tut man dann ja "etwas" über das Ziel hinausschießen, doch das tut auch der politische Gegner regelmäßig, um zu erreichen, was irgendwie möglich ist.

Merke: "Man muss das Unmögliche verlangen, um das Mögliche zu bekommen!"

3. Der Baden-Württembergische Anruf des Bundesrats schert sich ebenso wenig einen Dreck um bundesdemokratische Wege der Gesetzgebung und

umgeht schlicht in einem ein Bundesgesetz betreffenden Abschnitt das gewählte Parlament im deutschen Bundestag.

Da darf man die Frage stellen, ob wir noch in der hochgelobten Demokratie leben ober ob wir sie erst mit der Ratifizierung des Lissabon-Vertrages abgeben.

Zum Hinschmeißen der Ehrenamtlichen Tätigkeit sei folgendes angemerkt:

Solange Ärzte Pfleger Feuerwehrleute auf die Straße gehen, um zu demonstrieren, interessiert das keinen einzigen Politiker - warum auch?

Lass die De**en doch Schilder spazieren tragen! Man kann ja den Vorhang der Panzerlimousine zuziehen...

Wenn aber Alte in der eigenen Sch**e liegen, keine Verkehrsopfer versorgt werden, Häuser voll Wasser laufen oder niederbrennen, dann, erst dann, gehen diejenigen auf die Strasse,

denen auch Politiker zuhören (müssen): Das gemeine dumme Wahlvieh!

Solange die Allgemeinheit sich auch auf Ehrenamtliche verlassen (können), tut sich nix, gar nix!

Also Streikt oder haltet die Klappe! Ich kann das Gejammer nicht mehr hören (Huh - das kann man doch net tun...). Doch. Man kann.

Grüße, Max

Geschrieben
..... wenn ich da allerdings nicht beide Hände beim Rettungseinsatz freihabe, muß das Unfallopfer eben so lange warten, bis das der Fall ist und ich den Gurt durchschneiden kann.

Gruß

Spopi

:rolleyes: Drum hat man heutzutage sowas wie einen Gurtschneider ..... hat viele Vorteil, nicht verboten und das Verletzungsrisiko für alle Beteiligten ist gleich null!

Gruß

Hunter

Geschrieben

jaa, einen Gurtschneider!!!! und ein spzialhebeeisen zum mitführen!!! und einen Hammer!!! usw.

oder ich könnte mein einhandmesser nehmen da hätt ich alles in einem; und könnte in der Pause auch noch meine Wurst und mein Brot schneiden.

ich hatte zweimal eine Kontrolle der Polizei. Beidemale hab ich das Messer (klinge 10,2 cm) wieder eingesteckt. Und immer nur sonstige Gründe genannt.

also los an die Messer!!

Immer Rettungshilfe als Grund angeben!

gruss po1911

Archiviert

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