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IGNORED

Post wegen waffenrechtlichem Bedürfnis


andreas7

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich muss mich cdab hier anschliessen.

33689, normalerweise finde ich Deine Postings hier wie auch z.B. Fragen bei A-Watch gut, aber hier muss ich mich doch grade sehr wunden, das passt gar nicht zu dem Bild das ich von Dir hatte.

Und dann auch noch einen Schießfertigkeitsnachweis für Jäger fordern (wegen den Spaziergängern :confused: ) , der mit dieser Sache nu gar nix zu tun hat, das verstehe ich nun wirklich nicht mehr.

Geschrieben
...und weil ich mir keinen Mercedes leisten kann zerkratze ich den vom Nachbarn.

Die hier mitlesenden Gegner lachen sich grad tot und notieren fleißig die Punkte für den nächsten Gesetzesentwurf.

Herzlichen Dank.

@ God of Hellfire

Bemerkst du eigentlich nicht, dass du in der Sache zunehmend nur Unsinn redest?

Genau so, wie die "Waffenhasser" grundsätzlich g e g e n Waffenbesitz argumentieren stehst du auf der anderen Seite und plädierst f ü r Waffenbesitz selbst dann, wenn jegliches Interesse für den Schießsport, das Sammeln oder für die Ausübung der Jagd besteht!

Ich habe zuletzt übrigens doch lediglich den -IST- -Zustand beschrieben!

Ausgerechnet mich in die Nähe von Waffenhassern zu stellen, mein Gott, du hast wirklich keine Ahnung wem du dies ob heim stellst.

Ich schieße seit 47 Jahren, bin Mitglied in ALLEN zugelassenen Verbänden und dazu natürlich noch Mitglied in vielen Vereinen im In- und Ausland! Ich schieße TÄGLICH oder bin TÄGLICH mit dem Sammeln und dem Wiederladen beschäftigt!

Mein Waffenbestand würde dir vermutlich Tränen in die Augen treiben und dich klein wie eine Maus werden lassen.

Schreibe mir über PN und du bist herzlichst eingeladen, dir meinen Bestand anzusehen!

Mein Interesse galt in meinem Beitrag "andreas7" zu denken zu geben, mehr nicht!

Die Zulassungsbehörden oder wer auch immer sich auf der anderen Seite aufhält, soll allerdings gerne zur Kenntnis nehmen, dass sich unter den Waffenbesitzern Leute befinden, die die Auffassung vertreten, Waffen nur für diejenigen Leute zu erlauben, deren Interesse sich auch an ein w i r k l i c h e s Bedürfnis klammert.

In der Gesamtangelegenheit gilt es hier ausschließlich "S E R I Ö S" zu bleiben, denn nur so werden wir Sammler, Sportschützen und Jäger in den Augen der Öffentlichkeit auch akzeptiert !

@ mopper

Komme mir doch bitte nicht damit, mir in der Sache pseudojuristische Knüppel zwischen die Beine zu werfen und bleibe bitte einmal bei den Tatsachen. Wer auch immer einem Schützenverein beitritt, solange bis er eine Waffe zugesprochen erhält und danach für ZIG-JAHRE am Schießsport kein Interesse mehr zeigt, ja sogar aus dem Verein austritt, der ist k e i n Sportschütze und genau aus dem Grunde sehe ich es nicht ein, hier Vorschläge zu unterbreiten, welche diesen Zustand verfestigen helfen!

Unser user "andreas7" hat sich ganz ehrlich geäußert, was ich ihm auch hoch anrechnen möchte, nur ändert er damit also selbst nach der Lösung eines Jagdscheines oder nach dem Beitritt in einen Schützenverein seine Einstellung nicht.

In der Sache geht es ohne Zweifel lediglich darum, die befindlichen Waffen ohne eigentliches Bedürfnis weiterhin behalten zu dürfen!

Verstehe es oder verstehe es meinetwegen auch nicht!

vwillys

Geschrieben

Hallo wollte mich nochmals im Forum melden,

bin jetzt am überlegen Kontakt mit dem FWR aufzunehmen. Der Betreiber scheint der richtige Ansprechpartner für meine Probleme zu sein.

Werde telefonisch Kontakt aufnehmen und das Schreiben einscannen und per Mail versenden.

Im Rückblick muss ich zugeben noch nie die Jagd richtig ausgeübt zu haben.

Mit Kurzwaffen und einem Repetierer 22lfb und Schrotflinten kann man nicht richtig auf die Jagd gehen.

Wollte mir schon lange eine Büchse im Kaliber 30/06 kaufen, aber aus persönlichen und finanziellen Gründen nie durchgeführt.

Habe seit geschätzen 13 Jahren keinen einzigen Schuss mehr abgefeuert. Über die Gründe brauche ich der Behörde doch keine Rechenschaft abzulegen.

Theoretisch kann ich morgen oder nächstes Jahr einen Jagdschein lösen. Ob ich dann wirklich auf die Jagd gehe kann keiner überprüfen.

Habe mich momentan auf das Brennholzsägen im Wald beschränkt. Vielleicht braucht man für Kettensägen auch bald eine Waffenbesitzkarte.

Das Sägen im Wald macht mir momentan eben mehr Spass als das Jagen und schiessen im Wald.

Was hat der Sachbearbeiter erreicht wenn ich gezwungen werde kurzfristig einen Jagdschein zu lösen, damit ich meine Jagdausrüstung nicht abgeben muss.

Eine 90 Jahre alte Schrotflinte vom Großvater hat auch einen hohen ideellen Wert. Für das Kaliber 12/65 gibt es mittlerweile kaum noch Munition zu kaufen.

Werde Ende der Woche nach gründlichem Überlegen wie ich jetzt am besten vorgehe die Behörde mal anrufen.

Ein Bekanntener aus Hanau hat das selbe Problem, besitzt zwei Kurzwaffen aber seit über 10 Jahren kein Mitglied im Schützenverein. Habe ihn telefonisch schon vorgewarnt er wird wohl auch bald Post bekommen.

Danke für die Hilfe aus dem Forum

Gruß Andreas

Geschrieben

@ 33689 : Jäger müssen schon nachweisen, dass sie schießen können. Wir müssen das sogar in der Jägerprüfung. Fällt man da durch, gibts keinen Jagdschein! Sowas gibt es z.B. für Sportschützen nicht. Ist auch eine ungleiche Behandnlung. Deshalb würde ich aber nie fordern, dass angehende Sportschützen jetzt ebenfalls eine Schießprüfung neben der Sachkundeprüfung ablegen müssen.

@ all

Wo soll denn das Problem sein, wenn andreas7 jetzt wieder einen Jagdschein löst? Ich habe alle meine Waffen auf Jagdschein und gehe auch nur 2-3 mal pro Jahr zur Jagd. Gab aber auch schon Jahre in denen ich nicht gejagd habe. Habe ich deshalb jetzt auch kein Interesse mehr? Sowas ist doch Blödsinn! :peinlich: Wer sagt denn das andreas7 nicht im Oktober auf einmal zur Jagd eingeladen wird? Mal abgesehen davon erschleicht er sich hier kein Bedürfnis. Er ist Jagdscheininhaber und dieser Jagdschei verfällt nicht. Er kann 50 Jahre aussetzen wenn er will und dann wieder anfangen. Nur warum soll er in der zwischenzeit seine Waffen abgeben oder verkaufen. Er kann ja schließlich nicht wissen, wann sich mal wieder die Gelegenheit zur Jagd bietet.

Irgendwie glaube ich fast, dass es sich hier eher um eine Neid-Disskussion handelt. Ach ja noch was. Selbst wenn Andreas7 ein Reporter sein sollte, kann er diese Frage hier ruhig stellen. Wir machen hier nichts illegales, wenn wir einem Jagdscheininhaber in der gennanten Situation raten einen neuen Jagdschein zu lösen. Das ist absolut gesetzeskonform.

Gast God of Hellfire
Geschrieben

@vwillys

Es ist mir eigentlich ziemlich egal, wie viele Waffen Du hast und in wie vielen Verbänden Du bist. Es interessiert mich auch keinen Meter, wie oft Du schießen gehst. Freut mich aber trotzdem, daß Du Freude dran hast.

Ich wünsche Dir nur, daß Du das auch weiterhin so handhaben kannst. Wenn aber irgendwann mal Dein Bedürfnis (ich hasse dieses Wort) wegfallen sollte werden ich und einige andere hier trotzdem dafür sein, daß Du Deine Waffen behalten darfst. Ohne Wettkämpfe, ohne Jagd, ohne Bedürfnis. Einfach nur weil es Deine sind und sie für Dich sicherlich einen finanziellen und ideellen Wert darstellen bzw. Du sie einfach so behalten möchtest weil es keinen Grund gibt einem unbescholtenen mündigen Bürger den Waffenbesitz zu verwehren.

Einstellungen wie Deine werden den Legalwaffenbesitz in Deutschland mittelfristig ausrotten. Diese Hörigkeit gegenüber unsinnigen Regelungen kenne ich eigentlich nur von dem klischeemäßigen DSB LuPi- oder KK-Schützen, nicht von jemandem, der vorgibt im Schießsport mit großkalibrigen Waffen quasi "hyperaktiv" zu sein.

Nur meine Meinung.

Geschrieben
Wir machen hier nichts illegales, wenn wir einem Jagdscheininhaber in der gennanten Situation raten einen neuen Jagdschein zu lösen. Das ist absolut gesetzeskonform.

Und nur darum geht es.

Die Ausprägung des persönlichen Interesses an der Jagd oder am Schießsport interessiert das WaffG nicht. Das Bedürfnis ist an Fakten geknüpft, nicht an Gefühle.

Geschrieben

@andreas-7:

Nimm doch einfach die billigste Jagdhaftpflicht und löse dann einen JJS.

Ich schätze was anderes wird Dir auch das FWR nicht raten. Das ist nämlich die einfachste Lösung.

Genau zu deinem problem war auch erst mal in der Pirsch ein Artikel.

In so einem Fall raten sämtliche Rechts-Experten dringlichst dazu einen JJS zu lösen.

Anfragen bei anderen Stellen oder Behörden ist im Prinzip reine Zeitverschwendung.

Svenni

Gast God of Hellfire
Geschrieben
@andreas-7:

Anfragen bei anderen Stellen oder Behörden ist im Prinzip reine Zeitverschwendung.

Svenni

Explizit die Variante, bei der Behörde anzufragen ist gefährlich.

JJ lösen und auf Anfrage vorlegen.

Geschrieben
...Werde Ende der Woche nach gründlichem Überlegen wie ich jetzt am besten vorgehe die Behörde mal anrufen.

@andreas-7

also eine Seelenruhe hast Du schon, das muß man Dir lassen. Wie schon mehrfach bemerkt wärst Du die meisten Probleme los, wenn Du nicht erst Ende der Woche versuchst anzurufen, sondern anfang der Woche dort mit gültiger Jagdhaftpflicht und deinem Jagdschein zur Verlängerung auf der Matte stehst !

Am besten, Du löst einen Dreijahresjagdschein, sonst beginnt das Kasperltheater nächstes Jahr wieder neu.

@cdab & God of Hellfire:

Geschrieben

@ all,

so wie Ihr euch über meine Meinung zu diesem Thema wundert, wundere ich mich über die Eure!

Wenn andreas aus ideellen Gründen die Waffen nicht veräußern möchte, kann ich das verstehen und nachvollziehen. Das steht es ihm auch frei das mit de mSB zu diskutieren und die Waffen als Erbwaffen deklarieren zu lassen.

Waffen schussunfähig machen und er kann sie behalten. Dagegen hätte ich keinesfalls etwas. Das gilt für alle Jäger a.D.

Was ich selber aber für absolut falsch empfinde ist, wenn jemand das eigentlich Bedürfnis nur vortäuscht und die Waffen nur noch zum "Haben wollen" besitzt und diese noch voll funktionstüchtig sind.

Der TE hat ja in seinem letzten Post deutlich gesagt, dass er noch nie ein wirkliches Interesse an der Jagd hatte, also wäre selbst ein lösen eines Jagdscheins eher ein vortäuschen des Bedürfnisses. Auch wenn es rein rechtlich gesehen konform wäre.

Würde er Mitglied in einem Verein werden, wäre das auch in Ordnung, wenn er am Schießen auch teilnimmt.

Mag sein, dass es ein gewisses Maß an Neid ein Rolle spielt, aber im Vordergrund eher nicht.

Wenn ein Sportschütze längere Zeit nciht in einem Verein angemeldet ist erhält er genau dieselbe Aufforderung das Bedürfnis nachzuweisen. Hier muss der auch nachweisen dass er Mitglied im Verein ist und auch am Schießbetrieb teilnimmt.

Bei einem Jäger reicht das simple Lösen eines Jagdscheins aus, und hat ein weiteres Jahr Ruhe. Kann jagen gehen ode rauch nicht. Einen Nachweis dass er etwas getan hat, muss er nicht erbringen.

Ich weis sehr wohl, dass die meisten Schützen zusätzlich Mitglied in einem Verein sind und dort regelmäßig Schiessen gehen. Aber wieviele machen da nicht? Aus meiner und nicht aus rechtlicher Sicht haben Jäger die seit Jahre weder an einer Jagd teilgenommen haben noch in einem Schützenverein Mitglied sind und regelmäßig schiessen gehen, kein Bedürfnis die Waffen weiterhin funktionsfähig zu behalten.

Geschrieben

Das war von der Behörde wirklich der sprichwörtliche Wink mit dem Zaunpfahl.

Freilich kann man in so einer Situation versuchen,mit der Behörde zu feilschen,um ein paar Kröten für nen "angebrochenen" Jagdschein zu sparen und sich noch durch weitere unvorteilhafte Einlassungen dem Risiko des Widerrufs der waffenrechtlichen Erlaubnisse aussetzen.Ob das besonders schlau ist,möge bitte jeder für sich entscheiden.Die paar Kröten für den Jagdschein dürften vom Wert der vorhandenen Kanonen locker überschritten werden.

Aber das muss jeder selbst wissen.

Ich jedenfalls greife mir bei sowas an den Kopf.

Gruß André

Geschrieben
- Im Rückblick muss ich zugeben noch nie die Jagd richtig ausgeübt zu haben.

- Mit Kurzwaffen und einem Repetierer 22lfb und Schrotflinten kann man nicht richtig auf die Jagd gehen.

- Habe seit geschätzen 13 Jahren keinen einzigen Schuss mehr abgefeuert.

- Über die Gründe brauche ich der Behörde doch keine Rechenschaft abzulegen.

- Theoretisch kann ich morgen oder nächstes Jahr einen Jagdschein lösen.

- Ob ich dann wirklich auf die Jagd gehe kann keiner überprüfen.

Danke für die Hilfe aus dem Forum

Gruß Andreas

Eigentlich wollte ich mich nicht in diesen thread reinhängen, aber dieses statement veranlasst mich doch dazu, meinen Senf dazu zu geben.

Lieber Andreas,

Deine Offenheit und Ehrlichkeit ehrt Dich, allerdings habe ich ein Problem mit Deinem Rechtsverständnis!

Der private Waffenbesitz ist in diesem Land weder gottgegebenes noch verfassungsmässig verbrieftes Recht, sondern ein vom Staat eingeräumtes Privileg, das mit gesetzlichen Auflagen verbunden ist. Es nennt sich Bedürfnisprinzip.

Gegenüber welchen Personengruppen der Gesetzgeber ein solches Bedürfnis einräumt, ist im Gesetz (WaffG) definiert.

Dafür behält der Staat sich das Recht vor, regelmässig zu überprüfen, ob die Voraussetzung, also das Bedürfnis, für den Waffenbesitzer weiterhin Bestand hat.

Da Du für Dich selbst das Vorhandensein jeglichen Bedürfnisses ausdrücklich verneinst (keine Jagdausübung, keine Sportschützentätigkeit), stellt sich mir die Frage, wozu Du dann weiterhin Waffen besitzen willst.

Den Behalt von Erbwaffen klammere ich jetzt hier explizit aus, weil ich vollstes Verständnis dafür haben, wenn sich jemand rein aus gefühlsmässigen Gründen nicht von Erbstücken trennen möchte. Aber auch für diesen Fall hat der Gesetzgeber Regelungen getroffen.

Ob dieses Bedürfinsprinzip eine sinnvolle oder vernünftige Regelung des Gesetzgebers ist, ist Gegenstand einer anderen Diskussion, ändert aber nichts daran, dass es geltendes Recht ist.

Wer dieses Recht für sich in Anspruch nehmen will, der muss auch in den sauren Apfel beissen und die geforderten Voraussetzungen nachprüfbar erfüllen.

Wer sich dem aber verweigert, dem verweigert der Gesetzgeber eben auch den Waffenbesitz.

Einfache Kiste.

CM

Geschrieben
Aus meiner und nicht aus rechtlicher Sicht haben Jäger die seit Jahre weder an einer Jagd teilgenommen haben noch in einem Schützenverein Mitglied sind und regelmäßig schiessen gehen, kein Bedürfnis die Waffen weiterhin funktionsfähig zu behalten.

Und weswegen ? mit dieser Meinung verzichtest du auf da Eigentums Recht ...

Z.B der Opa der nicht mehr Schießen und jagen kann möchte seine Waffen auch noch behalten und später mal vererben oder soll Er vorher enteignet werden ?

Wir reden hier von legalen Waffen die keine Gefahr darstellen auch nicht wenn sie Jahrelang ungenutzt im Schrank (Tresor) liegen .

Gast God of Hellfire
Geschrieben

@33689

Hast Du solche Ansichten auch in Deinen Briefen und Mails an die Politiker vertreten?

@CM

Es ist ein Recht, kein Privileg.

Geschrieben
Und weswegen ? mit dieser Meinung verzichtest du auf da Eigentums Recht ...

Z.B der Opa der nicht mehr Schießen und jagen kann möchte seine Waffen auch noch behalten und später mal vererben oder soll Er vorher enteignet werden ?

Wir reden hier von legalen Waffen die keine Gefahr darstellen auch nicht wenn sie Jahrelang ungenutzt im Schrank (Tresor) liegen .

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Wenn der von Dir beschriebene Fall eintritt, habe ich ja nichts dagegen, aber eben nicht Funktinsfähig.

Wie ich mehrfach erwähnt habe. Waffen sichern und sie können behalten werden.

Wozu braucht ein 90 Jähriger pensionierter, gehbehinderter und Parkinson kranker Mensch voll funktionsfähige Waffen samt Munition?

Will er sie aus sentimentalen Gründen behalten, bitte sehr, aber eben nicht funktinsfähig und ohne Munition. Wie bei Waffenerben! Wo ist da das Problem?

@33689

Hast Du solche Ansichten auch in Deinen Briefen und Mails an die Politiker vertreten?

Nein habe ich nicht, weil ich eine solche Situation nicht gedacht habe.

Geschrieben

Darf ich mal zusammenfassen?

Es herrschen folgende Ansichten vor:

1. er darf sie nicht behalten, es sei denn, er macht sie unbrauchbar

2. er darf sie nicht behalten, weil er sowie nie richtiger Jäger war oder wird

3. er darf sie nicht behalten, weil Sportschützen das auch nicht dürfen

4. er darf sie nicht behalten, weil man eben nicht nur so Waffen besitzen soll

und dann gibt es noch scheinbar die Mindermeinung, daß

5. er sie behalten darf, wenn er sich gesetzeskonform verhält...

Ach ja, und dies ist ein Pro Waffen Forum...

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Nein habe ich nicht, weil ich eine solche Situation nicht gedacht habe.

Na ja, jetzt, wo Du so ein Beispiel kennst solltest Du evtl. damit aufhören Politiker anzuschreiben.

Du würdest der Sache mehr schaden als nützen.

Geschrieben
Es ist ein Recht, kein Privileg.

Hier irrt der Schreiber.

Wenn der Gesetzgeber morgen beschliesst, das WaffG für Deutschland auf den schlanken Satz zu beschränken:

Privater Waffenbesitz ist in Deutschland verboten!

dann kannst Du Dir Dein Recht an die Klotür tackern.

CM

Gast God of Hellfire
Geschrieben
dann kannst Du Dir Dein Recht an die Klotür tackern.

CM

Das können wir eh bald.

Nur das meine Klotür sich dann nicht mehr hier befindet. Ganz unabhängig vom Waffenrecht.

Geschrieben
Wozu braucht ein 90 Jähriger pensionierter, gehbehinderter und Parkinson kranker Mensch voll funktionsfähige Waffen samt Munition?

Will er sie aus sentimentalen Gründen behalten, bitte sehr, aber eben nicht funktinsfähig und ohne Munition. Wie bei Waffenerben! Wo ist da das Problem?

Ui, da ist sie wieder, die bei mir soooo beliebte "Wozu braucht der"-Frage... :bad:

Die hätte ich von Dir nicht erwartet. :huh:

Hast Du Angst das eine Welle von im Altersheim mit am Rollator befestigten Drillingen amokfahrenden Altjägern auf uns zurollt ?

Wo das Problem ist ? Wo ist denn das Problem wenn der 90jährige pensionierte gehbehinderte parkinsonkranke Mensch seine Waffen so behält wie er sie in den 72 Jahren vorher auch hatte, nämlich funktionsfähig und mit Munition ?!? Wie bei Waffenerben ?? Armatix für alle oder was ?

Auch bei Waffenerben war es nie ein Problem daß sie die Dinger funktionsfähig behalten konnten bis "Lex Armatix" kam. Was soll denn das ?

Und natürlich sollten auch Sportschützen ihre Waffen behalten dürfen wenn sie irgendwann ihr Hobby nicht mehr ausüben können, aber doch nicht umgekehrt!

Hat hier jemand 33689´s Account "gehackt" und postet jetzt unter seinem Namen ? Mir kommts fast so vor...

Gast God of Hellfire
Geschrieben
:icon14:

Nicht sauer sein, weil ich oben deutliche Worte geschrieben habe, aber es bringt einfach nichts, vor den bestehenden Realitäten die Augen zu verschliessen oder sich die Dinge schön zu reden.

:s75:

CM

Du weißt, daß ich ein Freund deutlicher Worte bin.

:s75:

Geschrieben
Hat hier jemand 33689´s Account "gehackt" und postet jetzt unter seinem Namen ? Mir kommts fast so vor...

Nein, mein Account wurde nicht gehackt.... :ninja:

Ich sage auch nicht Armatix für alle.

Ich habe ehrlich gesagt keine sonderlich Lust mehr auf das Thema weiter einzugehen da wir uns hier festquatschen und uns dabei nur in die Wolle bekommen.

Davon hat keiner was.

Ich habe meine Meinung mehrfach geäußert, genau wie Ihr auch.

Auch wenn es sich in meinen Äußerungen nicht danach anhört, verstehe und respektiere ich Eure Meinung zu dem Thema.

Mag sein, dass ich etwas falsch sehe, mag aber auch sein, dass besonders bei diesem Thema der ein oder andere sich sehr festbeißt und sehr rechthaberisch ist. Aber ist nunmal der Bestandteil einer jeden gesunden Diskussion.

Wir müssen uns nicht lieben aber wir sollten uns zumindest respektieren.

In diesem Sinne :s75:

Geschrieben
:icon14:

Nicht sauer sein, weil ich oben deutliche Worte geschrieben habe, aber es bringt einfach nichts, vor den bestehenden Realitäten die Augen zu verschliessen oder sich die Dinge schön zu reden.

Natürlich können wir nicht vor den Realitäten die Augen verschließen. Nur müssen wir versuchen mit rechtlichen Mitteln gegen solche offensichtlich unsinnigen Gestze anzugehen und nicht noch in vorrauseilendem Gehorsam in die selbe Kerbe hauen. Oder noch schlimmer gleich für eine Verschärfung der Gesetzte die uns maltretieren eintreten.

Warum soll der seine Waffen kaputt bohren lassen? Wenn er sie sicher aufbewahrt spricht nichts gegen den Besitz. Selbst dieser Bedürfnis-Mist greift hier eigentlich nicht richtig, da sich andreas7 jederzeit, durch lösen eines Jagdscheines, ein Bedürfnis herbeiführen kann.

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