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IGNORED

Aufbewahrung v. Waffenschrankschlüssel


rinie

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Zusammen,

Also folgende Situation:

Man nehme an man würde eine KW in einem Waffenschrank Sicherheitstufe A mit B Innenfach aufbehwahren.

Die Schlüssel von den Beiden Sicherheitsstufen dann in einem Tresor mit Zahlencode.

Dieser wiederum hat aber keine Sicherheitsstufe (ist aber an der Wand verschraubt).... das würd so ja eiiigentlich nicht legitim sein oder? :huh:

Aber wie genau wird das nachgeprüft?

Und wie streng wären die Beamten in so einer Situation?

Ich meinen Augen sehe ich hier nämlich kein Sicherheitsrisiko...

Gruß rinie

Geschrieben

Meine Güte, diese Frage ist aber schwierig.

Du hast die Schlüssel und damit Zugriff - alles klar, schließlich bist Du der Berechtigte.

Du hast die Schlüssel für Deine mit Stufe B aufzubewahrenden (und aufbewahrten) Kurzwaffen in einem A-Schrank oder in einem nicht klassifizierten Schrank im räumlichen Zsammenhang mit den Waffen: Der Zugriff darauf ist Nichtberechtigten möglich, ohne dass sie die gesetzlich vorgesehenen Sicherheitsstufen A oder B überwinden müssten. Also: Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften !

Im Zweifel bist du eh immer dann dran, wenn aus irgendeinem Aspekt hervorgehen sollte, dass Du es dem "Erwerber" zu leicht gemacht hast.

Gruß,

Coltfan

Geschrieben
Im Zweifel bist du eh immer dann dran, wenn aus irgendeinem Aspekt hervorgehen sollte, dass Du es dem "Erwerber" zu leicht gemacht hast.

Gruß, Coltfan

Du bist Bürger und was für ein suspekter ! Ergo: DU BIST IMMER DRAN ! :gaga:

Geschrieben
Meine Güte, diese Frage ist aber schwierig.

Du hast die Schlüssel und damit Zugriff - alles klar, schließlich bist Du der Berechtigte.

Du hast die Schlüssel für Deine mit Stufe B aufzubewahrenden (und aufbewahrten) Kurzwaffen in einem A-Schrank oder in einem nicht klassifizierten Schrank im räumlichen Zsammenhang mit den Waffen: Der Zugriff darauf ist Nichtberechtigten möglich, ohne dass sie die gesetzlich vorgesehenen Sicherheitsstufen A oder B überwinden müssten. Also: Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften !

Im Zweifel bist du eh immer dann dran, wenn aus irgendeinem Aspekt hervorgehen sollte, dass Du es dem "Erwerber" zu leicht gemacht hast.

Gruß,

Coltfan

nicht bös gemeint, aber wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Er hat als Aufbewahrungsmittel einen A-Schrank mit B-Innenfach angeführt.

Somit für die Kurzwaffe legitim, solange sie sich im "B" Innenfach befindet.

@ rinie

Du musst dafür sorgen, dass kein unberechtigter an die Waffen gelangen kann. Wenn Du also z.B. einen kleinen Würfel ohne Klassifizierung nimmst, mit elektronischen Zahlenschloss, hab ich auch so gemacht, dan ist das in Ordnung und besser als ständig den langen Doppelbartschlüssel mit einem rumtragen zu müssen.

Was will man ach nachts mit dem Schlüssel machen? Da kann ja jeder ran.

Theoretisch, und das werden wohl auch einige so handhaben, kannst Du den Schlüssel auch in einem abgeschlossenen Rollcontainer von Deinem Schreibtisch aufbewahren, solange nur Du den Schlüssel dazu hast.

Geschrieben

Aber wenn die Schlüssel für den Schrank und das Innenfanch in einem Behältnis ohne Sicherheitsstufe untergebracht sind (direkt beim Tresor), dann mach ich den Zugriff für einen nicht berechtigten doch genauso leicht, wie wenn die Waffen direkt in diesem Behältnis ohne Sicherheitsstufe wären! Jedenfalls denke ich, man kann davon ausgehen, dass jeder Weiß was er mit den Schlüsseln zu tun hat, nachdem das Behältnis aufgebrochen wurde...

Ok, es gibt da keine wirklichen Richtlinien, aber das würde ich persönlich als nichtlegitim einstufen, wenn man als aussenstehender davon ausgehen könnte, dass da die Schlüssel drin sind! Wenn der"Schlüsselschrank" irgendwo anders steht (vielleicht im Schlafzimmer, dann würde man ja eher davon ausgehn, dass darin Schmuck oder ähnliches aufbewahrt wird) dann fänd ichs in Ordnung.

Geschrieben

Welche Zertifizierung hast Du denn wen Du den Schlüssel in der Tasche hast? - Wie lange kannst Du einem nicht berechtigten Wiederstand leisten? Wahrscheinlich hält da auch ein nicht klassifizierter Würfel länger durch. Spätestens wenn Dir einer die Flex an´s Handgeelnk setzt ist es mit deinem Wiederstandsgrat vorbei.

Wen er also den Schlüssel zur Bequemlichkeit wo anderes einschließt ist es doch OK, - den Aufbewahrunsgort muss er ja nicht mit Foto im Internet kundtun.

- Just my 2cent to this matter

Geschrieben
Welche Zertifizierung hast Du denn wen Du den Schlüssel in der Tasche hast? - ...

Genau die gleiche wie bei einem gut verstecktem Schlüssel oder Zahlenschloss, Fingerabdruck usw.

"Unser" Kreisvorsitzende vom DSB (NSSV) hat gestern auch den Vorschlag gemacht einfach einen billigen "Tresor" mit Zahlenschloss an! dem Tresor anbringen und da dann die Schlüssel reinzulegen. Ist besser wie den Tresorschlüssel einfach in den Schlüsselkasten/-Brett zu hängen wie es ja alle machen.

:gaga: Dabei hat der nur ein Bier getrunken und bis auf die Grüne Jacke ganz vernünftig gewirkt.

JENS

Geschrieben

Das missliche an dieser ganzen Diskussion ist, dass im Falle eines Falles ein Richter darüber zu entscheiden hat, ob die Aufbewahrung der abhanden gekommen Waffen ordnungsgemäß war oder nicht. Wenn die Waffen weg sind deutet das ja schon etwas darauf hin, dass die Aufbewahrung nicht optimal war.

Wenn dann am zertifizierten Schrank keinerlei Spuren von Gewalt zu finden sind, dafür aber der oben drauf stehende Billigbaumarktkasten mit der Haarklammer geöffnet wurde, macht das sicher einen "großartigen" Eindruck. Warum nicht gleich den zertifizierten Schrank in vernünftiger Qualität und mit Zahlenschloss?

Geschrieben
Warum nicht gleich den zertifizierten Schrank in vernünftiger Qualität und mit Zahlenschloss?

Auch ein Zahlenschloss ist leicht zu knacken. Familienangehörige können die Kombination oft leicht erraten (z.B. Geburtsdatum). Ausserdem kann man mit überall im Handel erhältlichen Sprays Finger- bzw. Schweißabdrücke sichtbar machen und so die gedrückten Tasten herausfinden. Dann bleiben nur noch wenige Kombinationsmöglichkeiten übrig. Ein Zahlenschloss ist zwar meist teurer, einen nennenswerten Sicherheitsgewinn bringt es aber nicht.

Geschrieben

>Dann bleiben nur noch wenige Kombinationsmöglichkeiten übrig.

Rechne mal die Kombinationsmöglichkeiten von 6 Stellen aus und dann ein Schloss, dass nach Falscheingabe einen gewissen Zeitraum sperrt.

Da ist das Behältnis eher mechanisch geknackt als dass man beim Zahlentüfteln einen Bart bekommt.

Geschrieben
>Dann bleiben nur noch wenige Kombinationsmöglichkeiten übrig.

Rechne mal die Kombinationsmöglichkeiten von 6 Stellen aus und dann ein Schloss, dass nach Falscheingabe einen gewissen Zeitraum sperrt.

Da ist das Behältnis eher mechanisch geknackt als dass man beim Zahlentüfteln einen Bart bekommt.

Hier steht eine Möglichkeit, wie man das machen kann mit Glasur:

http://board.raidrush.ws/showthread.php?p=865854

Ich habe woanders noch bessere Vorschläge gefunden, will hier aber keine Anleitung zu so etwas geben. Wichtig ist mir jedoch die Feststellung, dass ein Zahlenschloss nicht sicherer als eines mit Schlüssel ist.

Geschrieben
dass ein Zahlenschloss nicht sicherer als eines mit Schlüssel ist.

Das war auch nicht meine Bahauptung - aber mit Sicherheit sicherer als ein schlecht versteckter oder minderwertig verschlossener Schlüssel.

Geschrieben

Der Schlüssel eines "B" zertifiziertem Behältnisses ist mindestens in einem "B" zertifiziertm Zahlenschloss-Tresor oder höherwertig zu verschließen, da die Gesetzgebung da keinen Spielraum, für die ZUVERLÄSSIGKEIT mach.

Ergo am Mann, und den Zweiten richtig gut wegsperren....

Bitte alles anschauen.!

MfG Ice der es sexstellig mag

Geschrieben
Der Schlüssel eines "B" zertifiziertem Behältnisses ist mindestens in einem "B" zertifiziertm Zahlenschloss-Tresor oder höherwertig zu verschließen, da die Gesetzgebung da keinen Spielraum, für die ZUVERLÄSSIGKEIT mach.

Ergo am Mann, und den Zweiten richtig gut wegsperren....

Bitte alles anschauen.!

MfG Ice der es sexstellig mag

Aha:

keine Information über Aufbewahrungsort und Sicherungsmaßnahmen an Außenstehende,

die Sorgfaltspflicht gilt auch für eine einzelne Waffe.

Allgemeine Sicherungshinweise

Waffenbesitzer müssen ein besonderes Interesse und Bedürfnis zur Sicherung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung haben. Dabei dienen Sicherungsmaßnahmen nicht aus-schließlich den Waffen sondern sie sichern gleichermaßen Ihre Familie und Ihre sonsti-gen Wertgegenstände.

Was erwartet denn ein SB unangemeldet in meiner Wohnung?

-keine infos an außenstehende...etc...

-im Tresor sind Dokumente, ...

........................

Das werde ich mal kopieren und in die tasche stecken...

:eclipsee_gold_cup:

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Muss dieses leidige Thema nochmal bemühen:

Ich war gestern auf einem Waffenrechts-Seminar in München. Referent war ein sehr erfahrener LKA-Mitarbeiter, der nebenbei auch noch Sportschütze und Jäger ist. Die Sache mit der Schlüsselaufbewahrung ist wirklich nicht ganz ohne und gerade damit können die Ämter einem recht schnell über "Unzuverlässigkeit" Ärger bereiten. Selbst in der Hosentasche zählt nicht, da dies rechtlich nach dem Einschlafen nicht mehr als "ausreichender Schutz vor fremden Zugriff" zu werten ist......

Nun habe ich das "klitzekleine" Problem, wie ich einen VdS-Klasse 3 Schlüssel handhabe. Kleine, bezahlbare Wandtresore mit Zahlen- oder biometrischen Schloß gibt es in der Klasse nicht und ein schweineteures 400kg-Monster will ich mir nicht für einen klitzekleinen Schlüssel anschaffen. Ideen?

Geschrieben
...

Ich war gestern auf einem Waffenrechts-Seminar in München....

Erlaube mir bitte eine Frage:

Was sagte er zum Thema Transport von Waffen in Kraftfahrzeugen - Schlösschen am Futteral/Koffer Pflicht, oder nicht? :rolleyes:

Geschrieben

Also rein philosophisch betrachtet ist dann ein alter D10 sinnvoller, da dieser meist über ein Kromer Protector Schloß verfügt, man also erst eine Zahlenkombination einstellen muß, bevor man den Schlüssel überhaupt einführen kann...

So langsam werden die Forderungen absurd. Im übrigen ist die höchste in diesem Zusammenhang genannte Schutzerwartung VdS I, also müßte dies auch für die Aufbewahrung des Schlüssels reichen...

Gast solideogloria
Geschrieben

Da ich mit meiner Frau alleine lebe, habe ich das Problem dergestalt gelöst, dass ich grundsätzlich nach ihr einschlafe.

Geschrieben

Also ich habe 2 A Schränke mit B Innenfach.

Im 1. A/B Schrank bewahre ich die Langwaffen und im B-Fach meine Kurzwaffen mit Munition auf.

Den Schlüssel für den A Schrank bewahre ich im 2. A. Schrank auf, den B-Schlüssel im 2. B-Fach.

Den 2. A-Fachschlüssel bewahre ichmit dem B-Schlüssel in einem Möbeltresor auf.

Den Möbeltresorschlüssel in einer Stahlblechkassette.

Den Stahlblechkassettenschlüssel habe ich in einem Planzkübel im Garten versteckt. :confused:

Leute macht es Euch nicht so schwer! Ihr müßt sicherstellen, dass kein Unbefugter an die Schlüssel gelangt.

Ist doch genauso wie beim Wohnungseinbruch mit Original- oder Nachschlüssel, da wird doch auch gefragt, wie gelangte der Täter an den Originalschlüssel!

Wenn der Schlüssel sich am Mann/Frau befindet und er wird gewaltsam entwendet, handelt es sich um einen Raub o. ä.!

Es werden immer die Umstände des Abhandenkommens geprüft!

Wenn der Schlüssel steckte und die Waffen sind weg, dann ist es eindeutig!

Geschrieben
Da ich mit meiner Frau alleine lebe, habe ich das Problem dergestalt gelöst, dass ich grundsätzlich nach ihr einschlafe.

Noch einfacher: "Deklariere" sie als Freie Schützin, beantragt ne Waffe für sie bei der Behörde und der Kaas is gessen, wie wir in Bayern zu sagen pflegen...

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