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IGNORED

Aufbewahrung v. Waffenschrankschlüssel


rinie

Empfohlene Beiträge

:confused:

Hast recht, das ist nicht sehr verständlich.

Ich meine, die Zertifizierungen zum Widerstandsgrad der Tresore kosten dem Hersteller Geld. Für kleine, billige Tresore lohnt sich das nicht. Ein B-Schrank, in dem nicht einmal eine KW reinpasst, wird bestimmt kein Renner. Die Kosten/Nutzenrechnung fällt ungünstig aus, vermute ich...

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Ein Schließfach ist auch nicht unproblematisch:

a) Darf nur der WBK-Inhaber einen Zugriff besitzen

B) Wird im Todesfall dann ein Erbschein benötigt

c) Diesen wird das Nachlassgericht erst einige Zeit nach der Testamentseröffnung ausstellen

d) Innerhalb von 4 Wochen nach dem Tod sind die Waffen allerdings ggf. zu veräußern

Ein besonderer Schildbürgerstreich ist es, ein Testament im Bankschließfach zu verwahren,

wenn nur nur eine Person auf dieses Schließfach Zugriff hat!!!

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mein Testament und einige andere Dinge haben dort auch noch Platz.

Nicht sehr schlau, wie ich finde. Das Testament ist nämlich nötig, damit überhaupt jemand nach Deinem Ableben das Schließfach öffnen lassen darf, dazu ist ein Erbschein nötig. Aus genau diesem Grund ist es in den AGB meiner Bank nicht erlaubt, Testamente im Schließfach zu verwahren.

Oh, ich sehe gerade, daß diese Erkenntnis offenbar bereits erfolgte...

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