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IGNORED

BKA-Feststellungsbescheid "MP Thompson 1928 A1" (von Fa. Schumacher)


Iggy

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Geschrieben

Zwei Widersprüche gegen den Feststellungsbescheid sind bereits eingelegt. Einer von mir für einen betroffenen Thompson-Besitzer, der andere von einem Kollegen für den Importeur. Nach Möglichkeit sollte jeder Betroffene dagegen vorgehen, immerhin geht es um den Vorwurf des Erwerbs und Besitzes einer verbotenen Waffe und konkret um einen Verbrechenstatbestand.

Carcano

Geschrieben

Kann man einem Besitzer daraus einen Strick drehen? Immerhin war die Gesetzeslage zur Zeit des in Verkehr bringens eine andere und ein Umbau eines Vollautomaten von vor 1945 legal.

Geschrieben

Andere Frage, die Tommy von Transarms dürfte ja NICHT gleichermaßen betroffen sein?!?

Soweit mir bekannt, ist diese, im Gegensatz zu den Schumacher-Tommys, aus deaktivierten Teilen, die ja de jure keine Waffen mehr waren, um/zusammengebaut. edit: Lauf und Verschluß sind Neufertigungen.

Für die Transarms-Tommys gibt's übrigens einen "positiven" Feststellungsbescheid, der aber seltsamerweise nicht vom BKA veröffentlicht ist.

Kann man sich dann damit auf der sicheren Seite wähnen?

Grüße

Iggy

Geschrieben

Auf Seite 3 -> Hinweise, steht unter 2. :

Dieser Feststellungsbescheid bezieht sich auf die oben angeführte Schusswaffe, die dementsprechend gekennzeichnet ist und gilt nicht für deren Modifikationen, Nachbauten, etc...

Ich würd sagen, dein Modell läuft unter "etc..." und ist ja ausserdem nicht dementsprechend gekennzeichnet --> MP Thompson 1928A1 LDT

Geschrieben
Für die Transarms-Tommys gibt's übrigens einen "positiven" Feststellungsbescheid, der aber seltsamerweise nicht vom BKA veröffentlicht ist.

Hast Du den Bescheid selbst gesehen und gelesen?

Niedermeier baut Thompsons neu auf. Die sind rechtlich wohl auf der sicheren Seite.

Carcano

Geschrieben

Der Feststellungsbescheid ist nach meinem Rechtsempfinden, vorsichtig ausgedrückt, eine Frechheit, weil er sich der Haarspalterei bedient um am Ende doch noch das gewünsche Ergebnis (nämlich die Einstufung als verbotener Gegenstand) zu erreichen.

Vereinfacht ausgedrückt sagt er nämlich:

ihr habt zwar alles unseren Vorgaben entsprechend geändert (von wegen handelsübliches Werkzeug und so), aber wir haben euch dennoch ein Haar in die Suppe gepackt und deshalb dürft ihr nicht, basta.

Geschrieben
... eine Frechheit...

Die Frechheit liegt auf Seiten des Gesetzgebers mit der blödsinnigen Vorschrift bzgl. "Umbauten zu geringeren Erlaubnisvoraussetzungen" zum 01.04.2008.

Wie soll das BKA denn vor dem Hintergrund dieser Rechtslage anders verbescheiden?

Ich habe damals geschrieben, dass genau dies der Effekt sein wird...

Geschrieben
Die Frechheit liegt auf Seiten des Gesetzgebers mit der blödsinnigen Vorschrift bzgl. "Umbauten zu geringeren Erlaubnisvoraussetzungen" zum 01.04.2008.

Wie soll das BKA denn vor dem Hintergrund dieser Rechtslage anders verbescheiden?

Du hast vollkommen Recht, das ist der Punkt.

Genau dies habe ich damals auch geschrieben (z.B. im Unterforum von VISIER) - und bin als Schwarzmaler etc. bezeichnet worden.

Aber die Besitzer waren spätestens durch den BKA-Bescheid Ende November 2008 vorgewarnt (rückgebaute Reihenfeuerpistole Mauser wurde vom BKA auch als verbotene Waffe eingestuft). Allerdings wollten selbst beratende Rechtsanwälte der VISIER letzten Sommer noch nicht wahrhaben, dass das WaffG 2008 auch bezüglich rückumgebauter Vollautomaten seine Wirkung entfalten wird... Man ging damals davon aus, eine BKA-Ausnahmegenehmigung sei eben keine waffenrechtliche Erlaubnis und die "LEP"-Verbotskeule würde hier nicht greifen können...

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Hast Du den Bescheid selbst gesehen und gelesen?

Selbstlade-Karabiner mit festem Holzschaft

Modell Transarms Thompson SA 28

Kal. .45 ACP

Transarms

Handelsges. mbH  & Co KG

Im Winkel 6

67547 Worms

Aktenzeichen:

KT 21 / SO 11 -

5164.01

Z 131

15.05.2006

und

Selbstlade-

Pistolenkarabiner

Thompson Mod. T1 und T5

Kal. .45 ACP

Transarms

Handelsges. mbH  & Co KG

Im Winkel 6

67547 Worms

Aktenzeichen:

KT 21 / ZV 25 -

5164.01

Z 44

02.11.2004

Geschrieben
Hast Du den Bescheid selbst gesehen und gelesen?

Niedermeier baut Thompsons neu auf. Die sind rechtlich wohl auf der sicheren Seite.

Carcano

Habe ihn in Papier-Kopie und auch als Scan; letzterer ist allerdings mit 2,4 MB zu groß zum Einstellen.

Grüße

Iggy

Geschrieben
Die Frechheit liegt auf Seiten des Gesetzgebers mit der blödsinnigen Vorschrift bzgl. "Umbauten zu geringeren Erlaubnisvoraussetzungen" zum 01.04.2008.

Wie soll das BKA denn vor dem Hintergrund dieser Rechtslage anders verbescheiden?

Ich habe damals geschrieben, dass genau dies der Effekt sein wird...

Du hast ja recht. Aber war da nicht auch mal was von wegen vor '45 und so?

Geschrieben
Du hast ja recht. Aber war da nicht auch mal was von wegen vor '45 und so?

"Vor '45" dürfte nur die Kriegswaffeneigenschaft bzw Nicht-Kriegswaffeneigenschaft betreffen ...

Nicht jedoch die zweite Problematik "Full-Auto"!

Grüße

Iggy

Geschrieben

Blöde Frage....was ist dann mit den BT 96, OA 5 usw.....?

Wurden denn dort "Neufertigungen" oder umgebaute Originalteile verwendet, die nunmehr auch Verbotseigenschaft haben könnten?

Geschrieben
Blöde Frage....was ist dann mit den BT 96, OA 5 usw.....?

Wurden denn dort "Neufertigungen" oder umgebaute Originalteile verwendet, die nunmehr auch Verbotseigenschaft haben könnten?

Obige sind doch keine zu Halbautomaten umgebauten Vollautomaten sondern von Anfang an Halbautomaten.

Grüße

Iggy

Geschrieben

Merkt ihr jetzt, wohin auch mit den jetzt vorgeschlagenen Änderungen der Weg geht? Wenn man genau liest und dann nachdenkt, werden die TATSÄCHLICH möglichen Konsequenzen schnell klar. Schwarzwälder hat es begriffen.

Geschrieben
Obige sind doch keine zu Halbautomaten umgebauten Vollautomaten sondern von Anfang an Halbautomaten.

Grüße

Iggy

Danke dir! Ich bin schon ganz wirr und paranoid.......kein wunder.

Geschrieben
Wie soll das BKA denn vor dem Hintergrund dieser Rechtslage anders verbescheiden?

Nein. Bitte sei doch so freundlich und lies den Feststellungsbescheid zuerst. Sorgfältig.

Dankeschön,

Carcano

Geschrieben

upps, die waffe war schon vor dem 01.04.2008 als verboten einzustufen, da lauf und verschluss original und lediglich abgeändert sind. :pissed:

was wird dann aus den ganzen abgeänderten m14, slg95, sks und weitere demil.-halbautomaten? :confused:

Geschrieben

Es wurde kein sofortiger Vollzug angeordnet, oder habe ich da was verpasst?

Verbotene Waffen, werden aber nicht eingezogen?

Ist der Weg des Wiederspruchs noch offen?

Wie ist dies zu werten? :confused:

Schnuffi

Geschrieben
wieso dort und nicht hier?

ich habe umgebaute fa-m14 aber schon gesehen... :rolleyes:

Grüß dich ! :s75:

Ich denke, es ist ein Problem der Zuständigkeiten.

Gewisse Halbautomaten (Dragunov, Norinco 305, VZ 52, usw.) unterliegen dem KWKG. Somit ist das BMWi zuständig.

Die damalige Richtlinie des BMWi zum Umbau halbautomatischer (!) Kriegswaffen in zivile Waffen besagte, daß diese Ihre Kriegswaffeneigenschaft verlieren, wenn denn gewisse Rahmenbedingungen eingehalten wurden.

Ab dann unterlagen sie nur noch dem WaffG und das BMWi war nicht mehr zuständig.

Vorher: KWKG-Halbautomat

Nachher: ziviler Halbautomat

Trotzdem aber immer HA gewesen.

In den umgebauten FA M14 sehe ich allerdings ein Problem. Ich selbst habe zwar nie eines gesehen, weiß jedoch, daß es wohl mal eine handvoll gegeben hat (stammten afaik aus Israel).

Mir schwebten im Augenblick nur die geänderten Springfield M1A vor (ich meine Kettner hätte die mal gehabt). Die wurden ja von vornherein nur als Halbautomaten gebaut.

Geschrieben

Hallo und guten Abend

ich hoffe, das so verstehen zu können, daß sich die Verbotsmerkmale nur bei den umgebauten Tommys finden, die als Halbauto neu gebauten von Kahr aber nicht davon betroffen sind. Oder?

Schönen Abend noch

Alm-Öhi

Archiviert

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