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IGNORED

Entschädigungslose Einziehung und Vernichtung von Waffen


karlk

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Auszug aus der Pressemitteilung des BMI zur Änderung des WaffG vom 27.05.2009:

„Durch Änderung in § 46 Absatz 5 Satz 1 WaffG wird den Waffenbehörden die Möglichkeit eingeräumt, auf den Verkauf von eingezogenen Waffen verzichten zu können. Dies hat den Vorteil, dass sich staatliche Stellen nicht mehr als "Waffenhändler" gerieren müssen und sich die Anzahl der im "Umlauf" befindlichen Waffen reduzieren würde. Eine Entschädigungspflicht im Hinblick auf Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 GG wird durch eine Vernichtung nicht ausgelöst. Zum einen geht das Eigentum bereits durch die Einziehung kraft Gesetzes an die einziehende Körperschaft über, zum anderen entfällt die Entschädigungspflicht bei Sachen, von denen Gefahren für Rechtsgüter ausgehen können, wozu Waffen zu zählen sind.“

Die zahlreichen, in diesem Forum geäußerten Kommentare zu den Änderungsabsichten beziehen sich momentan eher auf die verdachtunabhängigen Kontrollen i.V.m. dem GG. Zumindest habe ich keinen begründeten Kommentar zur Zulässigkeit der o.g. Regelung entdecken können.

Nach meinem Verständnis regelt das WaffG den Besitz (Wbk) und nicht die Eigentumsverhältnisse. Demnach sind legale Konstellationen denkbar, in denen jemand Eigentümer, jedoch nicht (mehr) Besitzer einer Schusswaffe ist.

Würde die o.g. Vorschrift den Waffenbehörden die Option eröffnen, den bspw. seit Generationen in der Familie befindlichen Drilling entschädigungslos einzuziehen, weil der Eigentümer nicht mehr zum Besitz berechtigt ist, obwohl der Eigentümer die Waffe in den Besitz eines Büchsenmachers (Waffenhandelsbuch) oder weiteren Jagdscheinihabers (Wbk) überführen könnte?

Sollte meine Annahme zutreffend sein, würde die Waffenbehörde wahlweise Vermögen vernichten! Das kann doch kaum grundgesetzkonformer sein als die verdachtsunabhängige Kontrolle!?

Geschrieben

Ich sehe hier auch einen deftigen Grundrechtseingriff. Allerdings verstehe ich diese Ausführung nicht ganz. In welchem Fall würde es zu einer Vernichtung der Waffe kommen?

Bei einer Straftat würde die Waffe ohnehin als Einziehungsgegenstand vernichtet werden. Der Täter würde keine Entschädigung erhalten.

Welchen Fall könnte man konstruieren? Die Einziehung der WBK wegen mangelnder Zuverlässigkeit?

Würde in diesem Fall keine Frist mehr zur Überlassung an 3. gestellt werden oder wie ist das zu verstehen?

Wäre schon ein Ding, wenn der Legalwaffenbesitzer wegen Trunkenheit am Steuer die WBK abgeben muß und die Behörde seine Waffen lächelnd zur Schmelze fährt.....

Oder sind ganz andere Sachverhalte gemeint???

Süß ist auch die Formulierung, dass die Behörde nicht mehr als Waffenhändler fungieren muß.....wie unmoralisch der Verkauf einzelner Waffen immer war, mein Gott!

Na gut, die paar Millionen Waffen, die jährlich von Dtl. exportiert werden und ordentlich Geld einspielen, die sind nicht so schlimm......

Wir sind ja nur der drittgrößte Waffenexporteur.....

Geschrieben

Voraussichtliche Neufassung des § 46 Abs. 5 WaffG:

Sofern der bisherige Inhaber nicht innerhalb eines Monats nach Sicherstellung einen empfangsbereiten Berechtigten benennt oder im Fall der Sicherstellung verbotener Waffen oder Munition nicht in dieser Frist eine Ausnahmezulassung nach § 40 Abs. 4 beantragt, kann die zuständige Behörde die sichergestellten Waffen oder Munition einziehen und verwerten oder vernichten. Dieselben Befugnisse besitzt die zuständige Behörde im Fall der unanfechtbaren Versagung einer für verbotene Waffen oder Munition vor oder rechtzeitig nach der Sicherstellung beantragten Ausnahmezulassung nach § 40 Abs. 4. Der Erlös aus einer Verwertung der Waffen oder Munition steht nach Abzug der Kosten der Sicherstellung, Verwahrung und Verwertung dem nach bürgerlichem Recht bisher Berechtigten zu.

Wie ihr seht ändert sich da kaum etwas. Man kann also weiterhin den Besitz an einen Berechtigten übertragen oder die Waffe verkaufen. Wenn dieser § nicht bereits vorher verfassungswidrig war, dann sicher nicht jetzt durch diese kleine Änderung.

Geschrieben
Voraussichtliche Neufassung des § 46 Abs. 5 WaffG:

Wie ihr seht ändert sich da kaum etwas. Man kann also weiterhin den Besitz an einen Berechtigten übertragen oder die Waffe verkaufen. Wenn dieser § nicht bereits vorher verfassungswidrig war, dann sicher nicht jetzt durch diese kleine Änderung.

Genau.

Mit der zusätzlich eingeführten Befugnis zur Vernichtung wird ja nicht der sonstige Inhalt des aktuellen § 46 WaffG aufgehoben und eine sichergestellte Waffe von heute auf morgen zerschreddert. D.h. die Möglichkeit zur Überlassung an einen Berechtigten BLEIBT ERHALTEN.

Zur Vernichtung wird es daher im Ergebnis nur kommen, wenn eine Überlassung/eine Veräußerung der Waffe nicht möglich ist. In einem solchen Fall würde man aber schon nach geltendem Recht leer ausgehen.

Denn wenn die Waffe (auch seitens der Behörde) nicht zu veräußern ist, kann auch (nach jetzigem WaffG) kein Erlös an den ehemals Berechtigten ausgekehrt werden.

Geschrieben

Man sollte mal überlegen was es mit dem Besitz einer Waffe so auf sich hat!

1. Das Recht auf Eigentum, wir kaufen das Teil ja und bekommen es nicht geliehen

2. Beim Kauf erhält der Staat zur Zeit schon mal 19 % MwSt mit den er unsere Politiker bezahlt.

3. Der Verkäufer zahlt für den erzielten Gewinn nochmals Einkommenssteuer, löst Punkt 2 aus.

4. Wenn wir unseren Sport betreiben brauchen wir Munition und Zubehör was wieder Punkt 2 und 3 auslöst.

5. Für unsere Wettkämpe fahren wir durch die Republik und verbrauchen Benzin ect. , wieder Punkt 2 und 3.

Das könnte man so fortsetzen über den Verbrauch im Vereinsheim, die Jugend und Öffentlichkeitsarbeit ect.

Aber letztlich ist die Waffe kein Ding das man geliehen hat, sondern ein rechmäßig erworbener Vermögenswert.

Vielleicht sollte man mal hochrechnen was sich in unsewrer Republik ändert wenn wir keine Waffen und Zubehör mehr kaufen und unsere dann frei werdenden Vermögendswerte nicht mehr dazu benutzen unsere Gegner mit Abgaben zu finanzieren.

Das Aus von HERTIE kostet 4500 Arbeitsplätze, Opel 25000, ich Denke das liegt dann irgentwo dazwischen,nur das die

Betroffenen kein Mitleid der Gutmenschen erfahren können.

Wenn man also versucht Waffen zu verbieten und zu vernichten zeigt das schon ein Dreistes Rechtsverständnis.

Aber vieleicht können wir die Dinger ja behalten und bekommen nur den Aufnäher mit dem " W "

Geschrieben

2. Beim Kauf erhält der Staat zur Zeit schon mal 19 % MwSt mit den er unsere Politiker bezahlt.

Vielleicht sollte man mal hochrechnen was sich in unsewrer Republik ändert wenn wir keine Waffen und Zubehör mehr kaufen und unsere dann frei werdenden Vermögendswerte nicht mehr dazu benutzen unsere Gegner mit Abgaben zu finanzieren.

Perverser geht es, in der Tat, nicht.

Die böse böse Waffenlobby finanziert ihre Erzfeinde.

Ja ja, das System hat, in jahrzehntelanger Schufterei, ganze Arbeit geleistet.

Heute stand es wieder im hiesigen Blatte: " ... man ist sich einig, die Diäten müssen schleunigst erhöht werden ( irgendeine Fraktion will das Mehr spenden )"

Das Lügensystem funktioniert wie eine gut geölte Uhr. Ob das einem Schützen paßt, oder in China ein Sack Reis umfällt ...

Geschrieben
Vielleicht sollte man mal hochrechnen was sich in unsewrer Republik ändert wenn wir keine Waffen und Zubehör mehr kaufen und...

Habe jetzt leider keine allzuvernünftige Zahl gefunden, aber ich gehe jetzt mal von 200.000 Schützen aus. Meine Beispielschützen verschießen nur Munition für 0,03€/Stück und zwar 1.000 (vielleicht ist das zuviel, könnte aber ausgleichen, dass andere Mun. wesentlich teuer ist.) im Jahr.

MWST für unseren Staat: 1.140.000 €

Bei soviel Kohle sollte man eigentlich dauergefördert werden...

Könnte sehr gut sein, dass das totaler Blödsinn ist, aber... bäm!

cheers!

Geschrieben
2. Beim Kauf erhält der Staat zur Zeit schon mal 19 % MwSt mit den er unsere Politiker bezahlt.

Stimmt. Aber was machst Du dann mit dem gesparten Geld? Du darfst es nie wieder ausgeben, denn sobald

Du es tust, kassiert der Staat doch wieder die 19%. Darum nimmt die Politik solche "Boykottmaßnahmen"

recht gelassen zur Kenntnis.

Die einzige Währung mit der wir was zurückzahlen können, ist das kleine Kreuzchen, dass wir alle Jahre machen

dürfen. Bald ist es ja wieder soweit!

Geschrieben
Habe jetzt leider keine allzuvernünftige Zahl gefunden, aber ich gehe jetzt mal von 200.000 Schützen aus. Meine Beispielschützen verschießen nur Munition für 0,03€/Stück und zwar 1.000 (vielleicht ist das zuviel, könnte aber ausgleichen, dass andere Mun. wesentlich teuer ist.) im Jahr.

MWST für unseren Staat: 1.140.000 €

Bei soviel Kohle sollte man eigentlich dauergefördert werden...

Könnte sehr gut sein, dass das totaler Blödsinn ist, aber... bäm!

cheers!

Jo,

das gleiche ich locker aus: ca. 12.000 Schuß Schrot im Jahr Stück so um die 0,15€ macht 1.800 plus ca. 1000,00€ für alles andere an GK+KK Muni.

Selbst wenn ich mir sonst nichts für meinen Sport mehr kaufe ( was bei mir eigentlich nicht vorkommt) und noch die ca. 9000KM Fahrleistung rechne um zum schießen zu fahren ( sind für ca. 1000,00€ Diesel also ca. 700,00€ Steuer ), so komme ich alleine auf mindestens 1200,00€ Steuereinnahmen für den Staat.

Aber der wir habens ja.

Gruß Ralf

Geschrieben
Stimmt. Aber was machst Du dann mit dem gesparten Geld? Du darfst es nie wieder ausgeben, denn sobald

Du es tust, kassiert der Staat doch wieder die 19%. Darum nimmt die Politik solche "Boykottmaßnahmen"

recht gelassen zur Kenntnis.

Die einzige Währung mit der wir was zurückzahlen können, ist das kleine Kreuzchen, dass wir alle Jahre machen

dürfen. Bald ist es ja wieder soweit!

Man kann es aber auch machen wie unsere Gegner und das Geld bei einem schönen Auslandsurlaub z.B. Schützenurlaub, oder Jagdurlaub ausgeben.

Wenn sich die Gutmenschen in Deutschland durchsetzen werden unsere EU Nachbarn schon das anbieten was bei uns verboten ist, fehlt dann nur noch das Verbot der Teilnahme an Schützencamps. Das wird dann als nächstes beschlossen.

HALTE STILL, ES KÖNNTE SCHLIMMER KOMMEN!! ICH HIELT STILL UND ES KAM SCHLIMMER!!!

Geschrieben
Süß ist auch die Formulierung, dass die Behörde nicht mehr als Waffenhändler fungieren muß.....wie unmoralisch der Verkauf einzelner Waffen immer war, mein Gott!

Na gut, die paar Millionen Waffen, die jährlich von Dtl. exportiert werden und ordentlich Geld einspielen, die sind nicht so schlimm......

Wir sind ja nur der drittgrößte Waffenexporteur.....

Die gehen an Staaten, und zwar z.T. auch an weniger sympathische. Waffen in der Hand des Staates sind ein Sicherheitsgewinn. Waffen in Bürgerhand sind der Untergang des linksliberalen Abendlands! Sportschießen mit Luftgewehren ist Mordtraining, aber ein armer afrikanischer Diktator braucht doch ein paar schwere MG, damit er den noch in Privatbesitz befindlichen Teil des Ackerlands in den Besitz seiner Familie überführen kann.

Geschrieben
Stimmt. Aber was machst Du dann mit dem gesparten Geld? Du darfst es nie wieder ausgeben, denn sobald

Du es tust, kassiert der Staat doch wieder die 19%. Darum nimmt die Politik solche "Boykottmaßnahmen"

recht gelassen zur Kenntnis.

Wenn die Waffen eh vom Staat kassiert sind, braucht man sich auch keine Gedanken über die Zuverlässigkeit machen. Damit kann man sein Geld auch ohne unnötige Aufschläge der öffentlichen Hand auf den eigentlichen Wert von Waren und Dienstleistungen an den Mann bringen.

Geschrieben
Stimmt. Aber was machst Du dann mit dem gesparten Geld? Du darfst es nie wieder ausgeben, denn sobald

Du es tust, kassiert der Staat doch wieder die 19%. Darum nimmt die Politik solche "Boykottmaßnahmen"

recht gelassen zur Kenntnis.

Die einzige Währung mit der wir was zurückzahlen können, ist das kleine Kreuzchen, dass wir alle Jahre machen

dürfen. Bald ist es ja wieder soweit!

Ach ja??

Es gibt so etwas das glänzt gelb und heißt so ähnlich wie Geld. Das bekommt man ohne 19 % MwSt. Und es soll angeblich in manchen Ländern der Erde lieber gesehen werden als Dollar oder Euro. Möglicherweise wird es diese Zeiten auch irgendwann bei uns geben. Ich weis was ich mit dem vielen Geld mache dass ich in Zukunft nicht in mein Hobby investieren werde.

Jedenfalls nicht unserer Marktwirtschaft zur Verfügung stellen.

MfG Scorpio2002

Geschrieben
Auszug aus der Pressemitteilung des BMI zur Änderung des WaffG vom 27.05.2009:

„Durch Änderung in § 46 Absatz 5 Satz 1 WaffG wird den Waffenbehörden die Möglichkeit eingeräumt, auf den Verkauf von eingezogenen Waffen verzichten zu können. Dies hat den Vorteil, dass sich staatliche Stellen nicht mehr als "Waffenhändler" gerieren müssen und sich die Anzahl der im "Umlauf" befindlichen Waffen reduzieren würde. Eine Entschädigungspflicht im Hinblick auf Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 GG wird durch eine Vernichtung nicht ausgelöst. Zum einen geht das Eigentum bereits durch die Einziehung kraft Gesetzes an die einziehende Körperschaft über, zum anderen entfällt die Entschädigungspflicht bei Sachen, von denen Gefahren für Rechtsgüter ausgehen können, wozu Waffen zu zählen sind.“

Die zahlreichen, in diesem Forum geäußerten Kommentare zu den Änderungsabsichten beziehen sich momentan eher auf die verdachtunabhängigen Kontrollen i.V.m. dem GG. Zumindest habe ich keinen begründeten Kommentar zur Zulässigkeit der o.g. Regelung entdecken können.

Nach meinem Verständnis regelt das WaffG den Besitz (Wbk) und nicht die Eigentumsverhältnisse. Demnach sind legale Konstellationen denkbar, in denen jemand Eigentümer, jedoch nicht (mehr) Besitzer einer Schusswaffe ist.

Würde die o.g. Vorschrift den Waffenbehörden die Option eröffnen, den bspw. seit Generationen in der Familie befindlichen Drilling entschädigungslos einzuziehen, weil der Eigentümer nicht mehr zum Besitz berechtigt ist, obwohl der Eigentümer die Waffe in den Besitz eines Büchsenmachers (Waffenhandelsbuch) oder weiteren Jagdscheinihabers (Wbk) überführen könnte?

Sollte meine Annahme zutreffend sein, würde die Waffenbehörde wahlweise Vermögen vernichten! Das kann doch kaum grundgesetzkonformer sein als die verdachtsunabhängige Kontrolle!?

Wenn man dagegen klagt, bekommt man in der höchsten Instanz auf jeden Fall Recht.

Geschrieben

Sagt jemand mit gesundem Rechtsverständnis und Glauben an eine funktionierende Damokratie. Sonst könnte man auch die Notstandsgesetzte wieder einführen, die damals die Weimarer Republik zum Einsturz gebracht haben.

Geschrieben

unter dem mittlerweile sehr beliebten Deckmantel der öSuO ist man auf dem besten Wege, funktionellen Ersatz zu gestalten. Die Versuche laufen bereits??

Geschrieben

Kann man also davon ausgehen, dass die Politik seit 1945 nichts dazugelernt hat bzw. nichts dazulernen wollte?

Geschrieben
Stimmt. Aber was machst Du dann mit dem gesparten Geld? Du darfst es nie wieder ausgeben, denn sobald

Du es tust, kassiert der Staat doch wieder die 19%. Darum nimmt die Politik solche "Boykottmaßnahmen"

recht gelassen zur Kenntnis.

Jedes Jahr 6 Wochen Hawai mit der ganzen Sippe? :00000733:

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