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IGNORED

Probleme mit WBK Antrag


woru

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Und wie bitte verstehst du das:

§ 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze

...

(2) Ein Bedürfnis im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 liegt insbesondere vor, wenn der

Antragsteller

1. Mitglied eines schießsportlichen Vereins ist, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten

Schießsportverband angehört, oder

2. Inhaber eines gültigen Jagdscheines ist.

Der von dir markierte Passus ist im Sinne des Wörtchens "insbesondere" zu verstehen.

Dieses deutet in seiner Bedeutung ("besonders, hauptsächlich, speziell, überwiegend, vornehmlich, vorwiegend, vorzugsweise") darauf hin, dass es auch andere Fälle gibt, in denen ein Bedürfnis nach Absatz 1 vorliegt.

€: Ich sehe den "freien Schützen" hier aber nicht als Mittel der Wahl. Die praktische Umsetzung ist nämlich so einfach auch wieder nicht.

Geschrieben
Und wie bitte verstehst du das:

§ 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze

(1) Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der

öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

1. besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als

Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder

Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler

oder als Bewachungsunternehmer, und

Ein Service der juris GmbH - www.juris.de -

- 8 -

2. die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten

Zweck

glaubhaft gemacht sind.

(2) Ein Bedürfnis im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 liegt insbesondere vor, wenn der

Antragsteller

1. Mitglied eines schießsportlichen Vereins ist, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten

Schießsportverband angehört, oder

2. Inhaber eines gültigen Jagdscheines ist.

Ganz einfach, mit (2) erfolgt nach § 14/15 WaffG die Erleichterung des Bedürfnisnachweises infolge Zugehörigkeit zu einem anerkannten Verband. Sonst nichts.

Unter (1) weist der Sportschütze seine Aktivitäten ohne Verbandszugehörigkeit nach mittels Schießbuch bzw Rechnungen von gewerblichen Schießstättenbetreibern und beantragt eine Waffe nach irgendeiner Disziplin irgendeines anerkannten Verbandes.

Klar dass die Verbände das nicht gross propagieren, es ist aber legal und Hilfe bei Vereins-/Verbandsschikanen.

Geschrieben
Klar dass die Verbände das nicht gross propagieren, es ist aber legal und Hilfe bei Vereins-/Verbandsschikanen.

Näheres findet sich auch in der WaffVwV

Hab es überflogen und einfach klingt der Nachweis und die Auflagen für Nichtverbandsschützen nicht gerade... Ob und mit welchem Aufwand ein Bedürfnis nach §8 nachgewiesen werden kann, kommt vor allem auf den Sachbearbeiter an.

Geschrieben
Ob und mit welchem Aufwand ein Bedürfnis nach §8 nachgewiesen werden kann, kommt vor allem auf den Sachbearbeiter an.

Das ist der Knackpunkt. Hört sich gut an, ist aber schwer umzusetzen.

Für den TE wäre ein Vereins- und Verbandswechsel die bessere Lösung. Beim BBS würde seine bisherige BSSB-Mitgliedschaft und die Schießnachweise nach 4 Monaten zum Bedürfnisantrag ausreichen. Ohne großes Gezeter und ohne Abhängigkeit vom Sachbearbeiter.

Gruß Tauschi

Geschrieben
Das ist der Knackpunkt. Hört sich gut an, ist aber schwer umzusetzen.

ist es definitiv, habe Eueren diesbezüglichen Vorschlag aufgegriffen und heute mit dem zuständigen SB von Ordnungsamt gesprochen. Ergebnis: Bedürfnis gibt's nur wenn es von einem staatlich anerkannten Dachverband ausgestellt wurde.

Da käme es also auch zu einer Klage. Dann kann ich auch gleich den Verein verklagen, was wahrscheinlich sogar noch der leichtere und erfolgversprechendere Weg wäre.

Aber wie gesagt, ich führe erst nochmal das Gespräch mit dem Vorstand und abhängig davon überlege ich mir was zu tun ist: Beschwerde beim BSSB, Klage und/oder Vereinswechsel.

Geschrieben

Hat der F. neuerdings Kreide gefressen? Oder nur weil der Fredstarter (noch) ausschließlich im DSB ist? Sonst spielt der doch auch lieber "guter Bulle - böser Bulle"

Geschrieben

Hast du eventuell Rechtschutz ?

Ich würde bei eurem Gespräch (denke mal das er eh nicht von seiner Meinung abrückt) klar machen das Du im Notfall den Verein Verklagst (damit Zukünftigen Schützen in eurem Verein nicht das gleiche Schicksal passieren kann).

Las ihn ruhig wissen das es Dir klar ist das es einen für dich bequemeren Weg gibt (Vereinswechsel) du aber gerne im Verein bleiben möchtest und eben Notfalls den Klageweg beschreitest.

Ob dieser Weg Dich aber die Kammeradschaft kostet (böser Bub hat den Verein Verklagt) ist auch möglich.

P.s. unser neuer OSM hat auf diesem gebiet auch schon seine Bedenken geeusert (wegen seinem Unterschrift), muß aber sagen er hat von GK nicht viel Ahnung. (hat glaub ich mal vor Urzeiten LG geschossen)

Mit ihm kann man aber vernünftig Reden, wenns um GK geht könnte es auch gut sein das er mich um Rat frägt (bin warscheinlich der aktivste GK Schütze und auch seit diesem Jahr in der Vorstandschaft mit eingebunden (Jugendleiter))

Geschrieben
Hast du eventuell Rechtschutz ?

Ich würde bei eurem Gespräch (denke mal das er eh nicht von seiner Meinung abrückt) klar machen das Du im Notfall den Verein Verklagst (damit Zukünftigen Schützen in eurem Verein nicht das gleiche Schicksal passieren kann).

Las ihn ruhig wissen das es Dir klar ist das es einen für dich bequemeren Weg gibt (Vereinswechsel) du aber gerne im Verein bleiben möchtest und eben Notfalls den Klageweg beschreitest.

Ob dieser Weg Dich aber die Kammeradschaft kostet (böser Bub hat den Verein Verklagt) ist auch möglich.

Rechtsschutz habe ich keinen, aber das finanzielle Risiko einer solchen Klage sollte überschaubar sein. Ich wollte ja eigentlich nächste Woche die Sache nochmal in Ruhe mit dem 1. SM und dem Ehrenvorsitzenden besprechen, aber das hat sich nun wohl erledigt. Wir haben noch einige mails ausgetauscht, ich habe nach seinen Bedenken gefragt und da meinte er es habe da Fälle gegeben wo Leute nach Erhalt der WBK aus dem Verein ausgetreten sind, d.h. reine Waffenbeschaffung. Hab ihn dann darauf hingewiesen, dass sowas nach aktuellem Recht gar nicht mehr möglich ist (Austritt an Behörde melden, erneute Bedürfnisprüfung nach 3 Jahren) und mich als aktiven Sportschützen ohnehin nicht betrifft. Das kam aber nicht so gut an (Auszüge):

Guten morgen XXX….danke für deine „belehrung“ …. aber die ist nicht nötig…was zu tun ist nachdem ein mitglied austritt ist mir bekannt….….es steht dir frei den XXX zu verklagen …aber ich betone nochmal ich werde keinen antrag vor ablauf der einjährigen mitgliedschaft unterschreiben und diese entscheidung ist definitiv!!!!!!…

...

ich habe dir gesagt wie es abläuft….wenn du damit nicht einverstanden bist….hast du zwei möglichkeiten…auszutreten….oder klage einreichen….welche möglichkeiten du wählst sei dir überlasen….auf jeden fall lasse ich mir nicht drohen…..weder mit anwalt noch mit herrn furnier...

Ich hab dann versucht einiges nochmals klar zu stellen, auch um die Schärfe etwas rauszunehmen, habe aber auch gefragt welchen Sinn ein Gespräch hat dessen Ergebnis schon vorher feststeht (s.o.). Die Antwort darauf möcht ich Euch nicht vorenthalten:

XXX… um eiteren missverständnissen vorzubeugen….lassen wir jetzt das mailen….XXX war nur im gespräch um dir klarzumachen was bei uns schon immer „erorderlich“ ausser regelmässigen schiesen war…ich wiederhole…ua .gaumeisterschaft…königsschiessen….arbeitsdienste usw.….um eben die bereitschaft des mittglieds zum geselschaftsleben im verein zu signalisieren…auch wird dir XXX bestätigen das als erst waffe immer eine kk waffe genehmidt wurde…und erst ein halbes jahr später eine gk –waffe..nur zum ablauf….damit du merkst das es keine willkühreenscheidungen sind und mann dir irgendwelche steine in weg legen will….und auserdem wird oder wurde jedes mittglied gleich behandellt….

Der fehler war das mann dir anscheinend nicht nachdrücklich di modalitäten enes bedürfnisses in unserem verein erkärt hat…was ich bisher auch nicht als meine aufgabe sah…habe natürlich daraus gelernt .das war bei uns so wie mit der auklärumg von kindern…. So mehr unter der hand…..:-))))) das heisst die anderen schützen haben informiert….

Na zumindest bin ich jetzt mit meinen über 40 Jahren endlich "aufgeklärt" :00000733:

Eine formale Beschwerde an den BSSB die "God of Hellfire" vorgeschlagen bringt meiner Ansicht nach nichts. Habe den gesamten Mailverkehr auch dem Hr. Furnier geschickt und ihn heute nochmal angerufen. Der steckt aber gerade im Stress der Weltcupvorbereitung und hat daher keine mails gelesen mir aber nochmal ausdrücklich bestätigt er könne (wolle ?) da nicht helfen. Das sei eine Sache zwischen mir und dem Verein und eine Anerkennung der Schiessbücher ohne Unterschrift auf dem Antrag durch den 1. SM komme nicht in Frage.

Also werde ich den Vorschlag von "Kay Sven" aufgreifen und das Wochenende dazu nutzen eine Klageschrift aufzusetzen. Bin gespannt was das Gericht dazu sagt. Wirklich schade, dass sowas nötig ist

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Also werde ich den Vorschlag von "Kay Sven" aufgreifen und das Wochenende dazu nutzen eine Klageschrift aufzusetzen. Bin gespannt was das Gericht dazu sagt. Wirklich schade, dass sowas nötig ist

Interessante Geschichte, irgendwelche Updates?

Geschrieben

>aber ich betone nochmal ich werde keinen antrag vor ablauf der einjährigen mitgliedschaft unterschreiben und diese entscheidung ist definitiv!!!!!!

>XXX war nur im gespräch um dir klarzumachen was bei uns schon immer "erorderlich" ausser regelmässigen schiesen war.ich wiederhole.ua .gaumeisterschaft.königsschiessen..arbeitsdienste usw...um eben die bereitschaft des mittglieds zum geselschaftsleben im verein zu signalisieren.auch wird dir XXX bestätigen das als erst waffe immer eine kk waffe genehmidt wurde.und erst ein halbes jahr später eine gk -waffe

Hehe, genau so einen Pfeifenverein kenne ich auch - damals waren noch 6 Monate vorgeschrieben und es wurde trotzdem erst nach 1 Jahr unterschrieben. :peinlich:

Geschrieben

Hallo,

losgelöst von der aktuellen Rechtslage (die ich auch im Datail nicht kenne) finde ich nichts Verwerfliches an der Haltung des Vereines und des Schützenmeisters. Als ich in den 90er Jahren eingstiegen bin, gabs so eine "Vereinsregel" auch bei uns. 1 Jahr zugehörigkeit für KK, 2 Jahre für die erste GK-Waffe (und mind. jeweils 20 Trainingseinheiten mit Ergebnisnachweis). Obwohl es mir seinerzeit auch schwer gefallen ist, würde ich heute so eine Regelung uneingeschänkt befürworten.

Es lohnt meines Erachtens nicht, wegen der paar Monate so einen "Kleinkrieg" zu starten oder gar den Klageweg zu bestreiten. Die Klage wird wohl länger als die 7 Monate dauern und nachher bleibt, losgelöst wer gewinnt, meist "verbrannte Erde" bei allen Beteiligten zurück.

Meine Empfehlung: Beendigung des Konfliktes (und ggf. die 7 Monate absitzen) oder Austritt.

Gruß Hermann

Geschrieben

Das sehe ich anders. Wenn ich in einem Verein nicht die Disziplinen schiessen darf, die ich will, und auch gesetzlich nichts dagegen steht, und mir eine entsprechende Waffe verweigert wird, dann suche ich mir einen anderen Verein.

In meinem Verein wurde ich darauf vorbereitet eine GK-Waffe zu kaufen, als Neuling alles mal probeschiessen zu können, was mich interessiert, bis zur Beratung, was für Befürwortungen ich mir als Anfänger beantragen sollte. Alles natürlich ohne Zwang oder Hindernis.

Hat mir auch sehr geholfen, wenn ich bei meiner Kurzwaffe nicht so geizig gewesen wäre, wäre ich noch zufriedener.

Ist halt alles im Einzelfall zu entscheiden. Wenn es ansonsten menschlich stimmt im Verein, könnte man sich überlegen, um des Friedens Willen zu warten.

Aber es geht hier darum, dass hier zuerst nur eine KK Waffe genehmigt werden kann. Diese müsste dann ja auch gekauft werden. Und warum soll man sich eine Waffe kaufen, die man gar nicht will?

Geschrieben
Hallo,

losgelöst von der aktuellen Rechtslage (die ich auch im Datail nicht kenne) finde ich nichts Verwerfliches an der Haltung des Vereines und des Schützenmeisters. Als ich in den 90er Jahren eingstiegen bin, gabs so eine "Vereinsregel" auch bei uns. 1 Jahr zugehörigkeit für KK, 2 Jahre für die erste GK-Waffe (und mind. jeweils 20 Trainingseinheiten mit Ergebnisnachweis). Obwohl es mir seinerzeit auch schwer gefallen ist, würde ich heute so eine Regelung uneingeschänkt befürworten.

Es lohnt meines Erachtens nicht, wegen der paar Monate so einen "Kleinkrieg" zu starten oder gar den Klageweg zu bestreiten. Die Klage wird wohl länger als die 7 Monate dauern und nachher bleibt, losgelöst wer gewinnt, meist "verbrannte Erde" bei allen Beteiligten zurück.

Meine Empfehlung: Beendigung des Konfliktes (und ggf. die 7 Monate absitzen) oder Austritt.

Gruß Hermann

Ich habe aus einem ähnlichen Grund auch schon einmal den Verein gewechselt. Da ging es so ähnlich zu, allerdings lag es auch an der Schießanlage, die bis maximal 500 Joule zugelassen war. Im jetzigen Verein liegt dieser Wert bei mindestens 1500, was für die meisten GK-Kurzwaffen ausreicht. Der Schwerpunkt mancher, speziell vieler DSB-Vereine liegt bei den Luftdruck- bzw. den KK-Waffen. Damit werden olympische Disziplinen geschossen und fertig.

Leute die gleich mit Großkaliber anfangen wollen werden schief angekuckt, wenn nicht sogar "von der Seite" angemacht.

Fazit:

Wäre mir einer mit solchen "Vereinsregelungen" gekommen wäre ich sofort ausgetreten bzw. hätte mir andere Maßnahmen überlegt.

Geschrieben

Bei solchen Vereinen brauchen wir keine Waffengegner mehr. Da gibts nur eins: Auf keine weitere Diskussion einlassen, sofort austreten, der Rest erledigt sich biologisch. Das Ganze unter Lehrgeld (zeit) abhaken!!!

Und da wundern wir uns über das deutsche Waffenrecht???

Geschrieben
@woru: Wenn das wirklich so stimmt, was Du erzählt hast, dann kann ich nur wieder mal sagen:

Grüne Jacke, Roter Kopf

Und jetzt dürft Ihr mich wieder beschimpfen.

Die Augen rot, die Leber hart, der Jägerkönig Eberhard

Geschrieben
...aber ich betone nochmal ich werde keinen antrag vor ablauf der einjährigen mitgliedschaft unterschreiben und diese entscheidung ist definitiv!!!!!!…

...

...

DAS liest sich jetzt aber jetzt anders als Dein Gejammer gegen den bösen Ersten SM in den letzten 6 Seiten dieses Freds.

Gib uns doch mal einen einfachen Tip, warum Dir die WBK jetzt und sofort so wichtig ist, ansonsten kann ich eigentlich die Einstellung Eures SM nur unterstützen, WBK ja, aber nach 12 Monaten Vereinszugehörigkeit, und einklagbar ist es auch nicht, irgendwie würde ich mich in in der Situation Eures SM von Deiner Seite aus erpreßt fühlen, und dann keimt eben der Verdacht bezüglich "Waffenbeschaffung", sorry, aber meine Meinung.

mfg

Ralf

Geschrieben
DAS liest sich jetzt aber jetzt anders als Dein Gejammer gegen den bösen Ersten SM in den letzten 6 Seiten dieses Freds.

Gib uns doch mal einen einfachen Tip, warum Dir die WBK jetzt und sofort so wichtig ist, ansonsten kann ich eigentlich die Einstellung Eures SM nur unterstützen, WBK ja, aber nach 12 Monaten Vereinszugehörigkeit, und einklagbar ist es auch nicht, irgendwie würde ich mich in in der Situation Eures SM von Deiner Seite aus erpreßt fühlen, und dann keimt eben der Verdacht bezüglich "Waffenbeschaffung", sorry, aber meine Meinung.

mfg

Ralf

also was sich da jetzt anders lesen soll als in dem von Dir so bezeichneten "Gejammer" kann ich nicht ganz nachvollziehen. Habe versucht diesen Thread mit einer möglichst umfassenden Schilderung des Vorgangs zu beginnen, d.h. ich bin seit 12/07 Sportschütze und seit 12/08 im aktuellen Verein. Im BSSB existiert eine genau definierte Befürwortungsrichtlinie die einen Wechsel innerhalb des DSB/BSSB ausdrücklich zulässt. Sogar Zeiten aus anderen Verbänden werden anerkannt. In diesem Fall wird lediglich eine mindestens 6-monatige Mitgliedschaft im DSB/BSSB verlangt.

Warum also unterstützt Du die Forderung nach 12-monatiger Vereinsmitgliedschaft (nicht Verbandsmitgliedschaft, die ist natürlich zu erfüllen). Und jetzt möchte ich noch gerne wissen ob Deiner Meinung nach eine nunmehr 17 monatige regelmässige Ausübung des Schießsports nicht für einen WBK Antrag ausreicht bzw. warum ich mich da noch zusätzlich rechtfertigen soll und ansonsten als "Waffenbeschaffer" gelte wenn ich nicht noch weitere 7 oder 13 Monate warten will ?

Geschrieben
Hallo,

losgelöst von der aktuellen Rechtslage (die ich auch im Datail nicht kenne) finde ich nichts Verwerfliches an der Haltung des Vereines und des Schützenmeisters. Als ich in den 90er Jahren eingstiegen bin, gabs so eine "Vereinsregel" auch bei uns. 1 Jahr zugehörigkeit für KK, 2 Jahre für die erste GK-Waffe (und mind. jeweils 20 Trainingseinheiten mit Ergebnisnachweis). Obwohl es mir seinerzeit auch schwer gefallen ist, würde ich heute so eine Regelung uneingeschänkt befürworten.

Es lohnt meines Erachtens nicht, wegen der paar Monate so einen "Kleinkrieg" zu starten oder gar den Klageweg zu bestreiten. Die Klage wird wohl länger als die 7 Monate dauern und nachher bleibt, losgelöst wer gewinnt, meist "verbrannte Erde" bei allen Beteiligten zurück.

Meine Empfehlung: Beendigung des Konfliktes (und ggf. die 7 Monate absitzen) oder Austritt.

Gruß Hermann

In den 90ern galt noch ein etwas anderes Waffenrecht bei dem das Bedürfnis nicht über den Verband lief. Aber unabhängig davon sollten dann die Vereinsregeln - wie auch immer die im Einzelnen aussehen mögen - einem neuen Mitglied offen und ehrlich mitgeteilt werden. Dann weiß man woran man ist und kann frei entscheiden ob man das akzeptiert oder nicht. Wenn man aber ein Mitglied im Unklaren lässt bzw. zunächst sogar bewusst falsch informiert ("der frühere Verein muss Schiesszeiten bestätigen" "ansonsten kein Problem") dann akzeptiere ich das nicht mehr. Das würde natürlich für den Wechsel sprechen, aber das kann ich ja später immer noch machen.

Geschrieben
Interessante Geschichte, irgendwelche Updates?

nein so schnell geht das leider nicht. Erst will das Gericht einen Kostenvorschuss, dann wird die Klage zugestellt (in der Phase bin ich gerade) und bis zum Urteil dauert's dann noch ne ganze Weile.

Geschrieben
... d.h. ich bin seit 12/07 Sportschütze und seit 12/08 im aktuellen Verein. ...

Ich verstehe Dich schon, aber WO ist jetzt, bei einigen Veinswechseln, das Problem, wenn Du mit der eigenene Waffe im aktuellen Verein bis 12/09 warten mußt??? Schießen darfst und kannst Du ja, wie bereits dargelegt, auch mit GK. Und danach würde er Dir auch das Bedürfnis unterschreiben, habe ich jetzt zumindest so rausgelesen.

Meine eigentliche Frage ging in eine ganz andere Richtung. Warum muß es sofort eine eigene Waffe sein, notfalls mit Anwalt und Klage?

Bei so einer Einstellung würden bei mir als verantwortliche Person im Schützenverein die Warnlichter angehen, einklagbar ist ein waffenrechtliches Bedürfnis mit Sicherheit nicht, wenn ein Vereinsmitglied mir so kommen würde, ist jegliche Vertrauensbasis perdu, und ich würde als Vereinsvorstand NIEMALS eine waffenrechtliche Befürwortung aussprechen, für die ich dann in die Veantwortung genommen werden kann.

Nur meine persönliche Meinung.

mfg

Ralf

Geschrieben

Ich verstehe Deinen Ärger voll und ganz. Nur, ob der Weg sinnvoll ist, da habe ich so meine

Zweifel...

Such Dir einfach einen vernüftigen Verein und schieß diesen in den Wind. Ich kann mir kaum

vorstellen, dass Du da in Zukunft mit den Leuten glücklich wirst.

Ich bin zum Beispiel seit zehn Jahren im VdRBw, aber in keiner RAG bis letztes Jahr. Leider

stehen die RAG Termine im Gegensatz zu meinen privaten Verpflichtungen und außerdem immer

sehr weit weg. Da aber in meinem DSB Verein auch Jäger, BDSler u.s.w schießen, also HA kein

Problem sind und ich gern ein XR41 haben wollte, sprach ich den RAG Vorsitzenden auf ein

Bedürfnis an.... Antwort: Da musst Du erstmal regelmäßig zum RAG schießen kommen und

dann reden wir darüber. Das ich aber schon seit 10 Jahren AKTIV im Verband bin (sogar im RK Vorstand)

und regelmäßig DVAGs schieße, bzw. zweimal die Woche in meinem Verein auch HA schieße war ihm egal....

Naja... ich habe gesagt, dass er mich mal kann, bin der ortsansässigen BDS Gruppe beigetreten,

habe 4 Monate gewartet und mein XR41 steht schon ne Weile im Tresor. Wenn manche eben meinen

Ihre Macht ausüben zu müssen, bitte. Ich habe für mich den besseren und leichteren Weg gewählt.

Gruß.

ToBo

Geschrieben
Ich verstehe Dich schon, aber WO ist jetzt, bei einigen Veinswechseln, das Problem, wenn Du mit der eigenene Waffe im aktuellen Verein bis 12/09 warten mußt??? Schießen darfst und kannst Du ja, wie bereits dargelegt, auch mit GK. Und danach würde er Dir auch das Bedürfnis unterschreiben, habe ich jetzt zumindest so rausgelesen.

Meine eigentliche Frage ging in eine ganz andere Richtung. Warum muß es sofort eine eigene Waffe sein, notfalls mit Anwalt und Klage?

Bei so einer Einstellung würden bei mir als verantwortliche Person im Schützenverein die Warnlichter angehen, einklagbar ist ein waffenrechtliches Bedürfnis mit Sicherheit nicht, wenn ein Vereinsmitglied mir so kommen würde, ist jegliche Vertrauensbasis perdu, und ich würde als Vereinsvorstand NIEMALS eine waffenrechtliche Befürwortung aussprechen, für die ich dann in die Veantwortung genommen werden kann.

Nur meine persönliche Meinung.

mfg

Ralf

na zum Einen kann man wie gesagt nach 17 Monaten wohl kaum von "sofort eigene Waffe" sprechen und auch die Klage dauert seine Zeit. Zum anderen - und das ist für mich wesentlich wichtiger - fällt es mir schwer solche Willkürentscheidungen für die es keinerlei Grundlagen gibt zu akzeptieren. Dies besonders dann wenn ich beim Vereinseintritt auf solche Regeln nicht hingewiesen werde sondern sogar nach bereits ca. 2 Monaten im Verein bei meiner ersten noch sehr allgemein gehaltenen Anfrage bewusst falsch informiert wurde (lies bitte meine Antwort an "katzengeist"). Die Vertrauensbasis war also schon lange vor der Klage gestört.

Und ob er mir wirklich nach 12 Monaten im Verein das Bedürfnis unterschreibt ist dann immer noch vom Wohlwollen des "grossen Vorsitzenden" abhängig. Er hat ja auch geschrieben, dass u.a. Königsschießen und Gaumeisterschaft Voraussetzungen wären. Und die nächste Gaumeisterschaft ist erst im Feb/März 2010. Und dann ist da ja noch die Aussage dass normalerweise erst KK und nach weiteren 6 Monaten GK unterschrieben wird. Damit kann er das ggf. beliebig in die Länge ziehen, wohl gemerkt, ich sage nicht dass er das so machen wird, aber Hintertürchen hat er jedenfalls genügend eingebaut.

In diesem Fall bin ich eben der Meinung es kann nicht schaden einem so selbstherrlich agierenden 1. SM mal ein paar Grenzen aufzuzeigen. Zumindest will ich das versuchen und zwar ohne Anwalt (ist beim Amtsgericht auch nicht erforderlich).

Abschliessend noch eine Frage weil Du das in ähnlicher Form vorbringst wie er: Wofür kann ein Schützenmeister eigentlich in Verantwortung genommen werden wenn er einen Bedürfnisantrag an den Verband unterschreibt ? Meines Wissens bestätigt er da lediglich das regelmässige Schiessen und das Vorhandensein eines geeigneten Schießstands. Die Zuverlässigkeit prüft doch die Behörde.

Geschrieben
Abschliessend noch eine Frage weil Du das in ähnlicher Form vorbringst wie er: Wofür kann ein Schützenmeister eigentlich in Verantwortung genommen werden wenn er einen Bedürfnisantrag an den Verband unterschreibt ? Meines Wissens bestätigt er da lediglich das regelmässige Schiessen und das Vorhandensein eines geeigneten Schießstands.

Jep, mehr tut er in der Tat nicht. Die Bedürfnisprüfung und die Bescheinigung desselben läuft ausschließlich über den Verband. Der Vereinsfürst hat da offiziell nix zu quaken.

Geschrieben
Naja... ich habe gesagt, dass er mich mal kann, bin der ortsansässigen BDS Gruppe beigetreten,

habe 4 Monate gewartet und mein XR41 steht schon ne Weile im Tresor. Wenn manche eben meinen

Ihre Macht ausüben zu müssen, bitte. Ich habe für mich den besseren und leichteren Weg gewählt.

Gruß.

ToBo

Klasse, was soll man noch in so einem Laden. BDS Gruppen stehen meiner Erfahrung nach dem Waffenerwerb

etwas offener gegenüber.

Schnuffi

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Meine eigentliche Frage ging in eine ganz andere Richtung. Warum muß es sofort eine eigene Waffe sein, notfalls mit Anwalt und Klage?

Für mich ganz einfach: Weil er die gesetzl. und sportlichen Voraussetzungen erfüllt hat.

Zudem hätte mich persönlich dieser Blödsinn mit "erstmal KK" schon nicht im Verein gehalten. Ich sehe eine KK Waffe einfach nur als verbrannten Voreintrag und rausgeschmissenes Geld an.

Nur meine Meinung.

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