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IGNORED

Unangemeldete Kontrollen bei WB -einige Gedanken hierzu


Hartmann12

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Das ist natürlich richtig - aber man will ja keine Durchsuchungsanordnung, sondern hätte gerne ein generelles Einverständnis zu jederzeitigem, unangemeldetem behördlichem Zutritt als Voraussetzung, dass man eigene Waffen erwerben und besitzen darf. Und: Was heisst "MEINE" Wohnung? Meine Familie besteht aus 6 Personen, es ist unsere "gemeinsame" Wohnung/Haus.

Grüße

Schwarzwälder

Ohne dürfen sie nur mit meinem Einverständnis. Dieses bekommen sie aus Prinzip nicht. Wenn einer von denen mich besucht weil er Fachfragen hat ok. Gezeigt bekommt er nichts. Hier geht es um ein Prinzip unserer Rechtsordnung. Ganz einfach.

Kommt jemand und sagt: "das ist so" lautet die stereotype Frage:"Wo steht das?? Bitte Nachweis. Rufnummer des Amtsleiters - gebe ich sofort an meinen RA weiter. Solange bekommen Sie einen Kaffee." Sonst Nichts!!

"Deine" Wohnung bedeutet bei Bewohnern, dass sie EINEM gehört, also SEINE/MEINE ist. Und der steht im Mietvertrag.

Niemand sonst. Und nur "DESSEN" Wohnung darf. Oder wenn ich als Untermieter genannt bin. Ansonsten ist es mein momentaner Aufenthaltsort, da sieht es schon anders aus. Habe ich mehrere Wohnungen angemeldet, sind natürlich alle dran, wenn sie mit Adresse im Beschluss aufgeführt sind.

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Das Gesetz kann doch überhaupt nur dann so beschlossen werden, wenn auch das Grundgesetz entsprechend geändert wird. Und das wird sich nur sehr schwer umsetzen lassen...

Deshalb seh ich das eher gelassen.

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Das Gesetz kann doch überhaupt nur dann so beschlossen werden, wenn auch das Grundgesetz entsprechend geändert wird.

Das halte ich für einen Trugschluss. Das was hier für Waffenbesitzer so heiß diskutiert wird, gilt für Wiederlader etc. schon seit Jahren. Was das GG angeht findet sich in den Paragraphen lediglich der zusätzliche Passus "Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt."

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Das halte ich für einen Trugschluss. Das was hier für Waffenbesitzer so heiß diskutiert wird, gilt für Wiederlader etc. schon seit Jahren. Was das GG angeht findet sich in den Paragraphen lediglich der zusätzliche Passus "Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt."

Stimmt, hatte ich vergessen, obwohl selber auch einer von denen. Und da ist alle fünf Jahre mit Besuch zu rechnen. Aber auch da wird nur die Lagerstätte inspiziert, der Feuerlöscher und die Kaffeetasse, wenn noch ein wenig Zeit bleibt.

Wenn die dann aber mit allen Legalwaffenbesitzern durch sind, sollte man mal uneingeschränkte und unangemeldete Kontrollen bei denen verlangen, die nicht bei irgendeiner Waffenrechtsbehörde registriert sind.

Dann müßte man mal, verdachtsunabhängig, versteht sich, die Immunität sämtlicher Abgeordneter aufheben und die Behörden stöbern lassen. Getreu dem Grundsatz:

Die größten Gegner der Elche waren schon immer selber welche!

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ich selbst bin mittlerweile auch schon fast 20 Jahre im Geschäft. Mit den damaligen Regeln konnte man einigermaßen leben, gar keine Frage. Es bestand noch ein gewisses gegenseitiges Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bürger. Noch vor kurzer Zeit hätte ich jeden für verrückt erklärt, der die jetzige Situation auch nur angedeutet hätte!

Heute ist dies (fast) Realität. Wir befinden uns bereits sehr sehr nahe an dem Punkt, ab dem ein weiteres Zurückweichen nicht mehr möglich ist. Ich möchte ausdrücklich davor warnen, weiterhin kampflos Boden preiszugeben. Eines ist sicher, die nächste Welle wird kommen!

Stefan

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Weil hier immer die Argumente kommen wie:

"... müssen alle auf eine sichere Aufbewahrung achten!" oder "... wenn der Vater die Pistole nicht unter dem Kopfkissen... dann wäre Winnenden nicht passiert..."

Mag alles sein, aber lasst Euch von solchen Argumenten nicht ins Bockshorn jagen. Ein Gesetz, wie hier die Aufbewahrungsrichtlinie, hat eine Sanktion für die Nichteinhaltung. Und zwar nur und ausschließlich für die Deliquenten. Punkt. Wenn man daraus einen Generalverdacht konstruiert und Gesetze ändert, dann nennt sich das Anlassgesetzgebung.

Und wenn man jetzt die Ausführungen der Staatsanwatschaft Stuttgart zu den Vorgängen in Winnenden verfolgt, die nicht einmal in der Lage ist, einen formal logisch einwandfreien Bericht zu liefern dann bekommt die ganze Hexenjagd einen äußerst unangenehmen, übelriechenden Beigeschmack.

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Ich habe manchmal den Eindruck, dass unser Lager irgendwie zweigespalten zu sein scheint. Zum einen gibt es da die "echten Spooortschützen", die wirklich nur mit ganz ganz kleinen Sportgeräten, als Waffen kann man die eigentlich ja nicht mehr bezeichnen-Reiskornspuckmaschine wäre viel zutreffender, trainieren. Von Kaliber kann man bei diesen Gräten im Grunde genommen ja garnicht mehr sprechen, die haben wirklich nur ein ganz ganz kleines Löchlein im Rohr und das, was da rauskommt, fliegt wirklich nur genau bis zur Scheibe, nicht hindurch-der winzige Abdruck reicht doch völlig aus, um die Ringzahl zu ermitteln und nur darum geht es schließlich!

Dann gibt es noch die zweite Gruppe, die sich offen dazu bekennt, noch mit richtigen Waffen zu schießen und dabei sogar noch Spaß empfindet.

Hm...Ich kann nicht sagen warum, aber irgendwie ist mir die zweite Gruppe immer noch ein klitzekleines Stückchen sympathischer.

Stefan

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Zum einen gibt es da

Dann gibt es noch die zweite Gruppe,

Hallo Stefan

da gibt es noch eine Gruppe, zu der ich (leider/zum Glück) gehöre. Die kauft sich ab und an, manchmal wöchentlich, manchmal monatlich (länger halte ich es nicht aus) eine Waffe. Meine Frau kauft sich Schuhe, ich mir eine Pistole. Und zum Glück, da ich es in meinem Bedürfnis angegeben habe, kann ich alle meine Babys auf "Funktion und Präzision" testen. Und das ist ein Geiles Gefühl.

Steven

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Stimmt, hatte ich vergessen, obwohl selber auch einer von denen. Und da ist alle fünf Jahre mit Besuch zu rechnen. Aber auch da wird nur die Lagerstätte inspiziert, der Feuerlöscher und die Kaffeetasse, wenn noch ein wenig Zeit bleibt.

Wenn die dann aber mit allen Legalwaffenbesitzern durch sind, sollte man mal uneingeschränkte und unangemeldete Kontrollen bei denen verlangen, die nicht bei irgendeiner Waffenrechtsbehörde registriert sind.

Dann müßte man mal, verdachtsunabhängig, versteht sich, die Immunität sämtlicher Abgeordneter aufheben und die Behörden stöbern lassen. Getreu dem Grundsatz:

Die größten Gegner der Elche waren schon immer selber welche!

:eclipsee_gold_cup::eclipsee_gold_cup::eclipsee_gold_cup:

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Stimmt schon..

Aber Berarfsgemeinschaft ist man, wenn ichs richtig verstanden habe, wenn

beide ALG 2 beziehen..dann wirds auch anders berechnet..

Da irrst du.

Bedarfsgemeinschaft ist jede Person die mit dem Leistungsempfänger zusammenwohnt und mit diesem in einem persönlich-wirtschaftlichen Verhältnis steht. Ein Ehepartner der ein Einkommen hat, wird von Amtswegen zwangsverpflichtet den Leistungsempfänger (bzw. den der ALG2 beantragt hat, beziehen tut er dann ja nicht) mit seinem Einkommen oder Vermögen durchzufüttern, bevor dieser Leistungen bekommt. Das gleiche gilt für Eheähnliche Gemeinschaften. Und nach denen wird geschnüffelt - Bettenkontrolle! Ist ein gemeinsames Bett vorhanden oder wohnen beide getrennt in getrennten Zimmern als WG? Jeder Mitbewohner steht da sofort unter Verdacht und wird ausgeschnüffelt. Auch wenn er zur Mitwirkung eigentlich nicht verpflichtet wäre, es wird geschnüffelt. Wenn dann nur Anzeichen da sind das es sich um eine eheähnliche Gemeinschaft handelt, bzw. wemm doe Schnüffelei verweigert wird, wird der Leistungsbezug gestrichen und der vermeintliche Partner muss denjenigen der Leistungen beantragt hat durchfüttern, bis der Beantrager beweist das es nicht so ist wie das Amt meint. Das ist zwar rechtlich unzulässig, aber gängige Praxis. Die Sozialgerichte sind sehr langsam wenn sowas korrigiert werden muss - sogar bei Eilantrag.

Das mal nebenbei zum Verständnis, denn ich fürchte das könnte hier so ähnlich laufen wenn wir uns nicht wehren. Da wird auch der Partner ausgeschnüffelt, auch wenn er mit den Waffen nix zu tun hat. Und wirkt der Partner nicht mit, wird dem WBK-Besitzer halt seine WBK entzogen. Das ist zwar auch unzulässig, aber hey - muss er halt Klagen und vor Gericht, die Behörde wird weiter Willkürentscheidungen durchführen - denn die sind politisch so gefordert! Und das ist der Skandal - sowohl an Hartz 4, als auch an dem was uns da möglicherweise bevorsteht.

Aber unangemeldet ist so eine Sache.ich muss nicht an die Tür gehen, wenns

bimmelt, nicht ans Telefon, wenns klingelt..

Selbst, wenn ich den Kontrolleur `reinlassen würde:nur mit vorhergehender

Rückfrage bei seiner Behörde! Kann ja jeder kommen...

Seh ich auch so. Daher frag ich mich ernsthaft wie das mit der unangemeldeten Kontrolle funktionieren soll. Selbst wenn ich nicht grad bei der Arbeit oder sonst wo bin wenn die Herrn Kontrolleure draußen stehen - was machen sie wenn ich einfach nicht aufmache?

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Unangemeldete, verdachtsunabhängige Kontrollen können sich keinesfalls auf die gesamte Wohnung sondern allenfalls "lediglich" auf die Aufbewahrungsorte der Waffen und der Munition beziehen. Für eine gesamte Durchsuchung wäre auch ein etwas größerer Mitarbeiterstab notwendig.

Wenn nun nur Oma oder Muttern zu Hause ist, kann das ganze nur so aussehen, daß die den verschlossenen Schrank vorführen und dann war es das!

Genau so verhält sich auch die Rechtslage.

Ist übrigens in einer der letzten gängigen Waffenfachzeitschriften nachzulesen.

Verdachtsunabhängige Kontrollen beschränken sich ausschließlich auf die Aufbewahrungsorte der Waffen und auf sonst nichts anderes. Für jeden anderen Schrank, Raum, Schlafzimmer etc wird ein richterlicher Durchsuchungsbeschluß benötigt.

D.h. wenn Oma oder Mutter allein zuhause ist, entfällt die verdachtsunabhängige Kontrolle einach aus der Tatsache heraus, dass Oma oder Mutter keinen Tresorschlüssel hat und auch keinen Zugang zu den Waffen.

D.h. es gibt von vornherein keine Nachschau, wenn der Waffenbesitzer nicht zuhause ist, allenfalls eine richterlich angeordnete Durchsuchung.

Dies kann bereits an der Wohnungstür abgeklärt werden.

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Genau so verhält sich auch die Rechtslage.

Ist übrigens in einer der letzten gängigen Waffenfachzeitschriften nachzulesen.

Nun lass mal die Kirche im Dorf, es gibt überhaupt noch keine Rechtsgrundlage für eine solche verdachtsunabhängige Kontrolle. :peinlich: Mir ist auch noch kein konkreter Entwurf zu Augen gekommen. Fest steht nur, dass immer mal wieder die Formulierungen "verdachtsunabhängig" und "gegen den Willen" auftauchen. Darüber, welche Voraussetzungen und welchen Umfang eine solche Kontrolle haben wird / haben soll, können wir nur mutmaßen. Von der genauen Formulierung der Rechtsgrundlage wird es auch abhängen, ob diese mit Blick auf Art. 13 GG Bestand haben wird. Solange nichts Konkretes feststeht, können wir nur abwarten, Tee trinken und sachlich aber bestimmt unseren Standpunkt gegenüber den Politikern, der Presse und den Bürgern vertreten.

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es gibt überhaupt noch keine Rechtsgrundlage für eine solche verdachtsunabhängige Kontrolle.

Ist von der Formulierung meinerseits falsch rübergekommen.

Eine gesetzliche Grundlage für eine verdachtsunabhängige Kontrolle gibt es tatsächlich nicht.

Gemeint war von mir die in § 36 Abs.3 Waffg formulierte "Nachschau", die also keineswegs in einem Hausbesuch mündet,sondern erst bei fehlender Nachweispflicht des Waffenbesitzers und in Zusammenhang mit begründeten Zweifeln seitens der Behörde in eine Nachschau vor Ort ohne richterliche Anordnung münden kann.

Von daher sehr berechtigt der Einwand!

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Ich zitiere - damit hier nicht noch mehr Verwirrung entsteht - noch mal den aktuellen § 36 III WaffenG:

(3) Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen. Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

Danach ist ein Betreten der Wohnung gegen den Willen des Wohnungsinhabers nur zur "Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit" zulässig, d.h. auch "begründete Zweifel" an der sicheren Aufbewahrung genügen hierfür nicht allein bzw. nicht per se. Diese Begrenzung hat ihre Ursache in der Schranke des Art. 13 VII GG:

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

An dieser Schranke muss sich auch eine neue Eingriffsbefugnis messen. Mir ist zweifelhaft, wie damit eine verdachtsunabhängige Kontrolle gegen den Willen des Wohnungsinhabers möglich sein soll.

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Seh ich auch so. Daher frag ich mich ernsthaft wie das mit der unangemeldeten Kontrolle funktionieren soll. Selbst wenn ich nicht grad bei der Arbeit oder sonst wo bin wenn die Herrn Kontrolleure draußen stehen - was machen sie wenn ich einfach nicht aufmache?

Es wird nicht einfach...

Eine eheähnliche Gemeinschaft ergibt sich, soweit ich weiss,

auch erst nach zwei Jahren...

Aber genug davon!

Es gilt der Spruch: WER SICH NICHT WEHRT, LEBT VERKEHRT!!!

Oder: Schiess oder schiess nicht: Du wirst es immer bereuen..

:rolleyes:

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"Verdachtsunabhängig" ist eine geniale Vokabel. Klingt toll, bedeutet aber nur "ohne Verdacht".

Überraschend/unangemeldet ist da nicht enthalten, noch nicht mal andeutungsweise.

"Unangemeldet" schwebt aber auch im Raum... Hatte Frau Merkel nicht "unangemeldete Kontrollen" gefordert?

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Hallo alle, ist mein erster post auf WO, und bin aus holland.

(Deutsch geboren, zeit mein funftes in niederlande aber trage noch immer deutscher pass.. werde auch nie meine deutsche nationalitat aufgeben denk ich so...)

Aber auf jeden fall, vergibt mein schlechtes deutsch...

Hier in die Niederlande haben wir schon einiger zeit die unangemeldete kontrollen, und bis jetzt sind das nur kurze schnelle begegnungen gewesen, ziemlich nette leute immer.

Habe auch noch nie von schlechte begegnungen gehort.

Ich melde das alles nicht weil ich finde das ihr einfach ja sagen musst zu der proposition, aber das auf jeden fall hier in holland das alles nicht so schlimm ist. Pur als information.

Es muss auf jeden fall deutlich gesatzlich gestellt werden, dass man nur fur die kontrolle der waffen im schrank kommt.

Und nicht rumschnuffelt im haus.

Die kontrolleurs hier durfen nur den schnelsten weg nach den schrank laufen, kontrollieren, und wieder zuruck.

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@lex:

Ihr habt ja auch keine Vorhänge vor den Fenstern! :chrisgrinst:

Hat sich das nich mittlerweile erledigt mit der Gardinensteuer? :confused:

Mal was ganz anderes: Wie hoch sind die Chancen, daß, wenn es durchkommt, auch die Besitzer von Gasplempen Besuch bekommen? Bzw. Eigner des kleinen WS, denn die sind ja offiziell vorhanden?

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Hat sich das nich mittlerweile erledigt mit der Gardinensteuer? :confused:

Mal was ganz anderes: Wie hoch sind die Chancen, daß, wenn es durchkommt, auch die Besitzer von Gasplempen Besuch bekommen? Bzw. Eigner des kleinen WS, denn die sind ja offiziell vorhanden?

Wenn den Unterschied WBK / WS keiner mehr kennt bzw. wenn man einen Tresor für

die Einlagerung seiner Gaswaffen beschaffen muss und dann jemand damit Amok

läuft...weil sie nicht weggeschlossen waren...ironie....gell..... :rolleyes:

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