Zum Inhalt springen
IGNORED

Verbotsforderungen durch SPD


tiger2b

Empfohlene Beiträge

....ganz so eng ist das wohl nicht. In Ösiland/CZ oder sonstwo interessiert sich niemand für

einen deutschen Verband oder das dt. Waffg. Deine 9er/.40er etc. kannst ja auch statisch nutzen und

Flintenweib, mit der Molot kannste Tontauben schießen. Mache ich mit ihr auch gelegentlich :00000733:

Ausserdem war`s ja grün!grün!grün!

Grüsse

Keine Ahnung was das "grün" soll, bin noch nicht der Foren- Spezi! Erklärt es mir einfach!

Zum Thema waffenrechtliche Bestimmungen (wenigstens auf die Verbände bezogen in denen ich schiesse), da bin ich Spezi und kann es noch mal in aller Ruhe erlären.

Viele Leute haben eine Waffe welche im Verband oder in zweien für eine oder mehrere Disziplinen benutzt werden. Es gibt aber auch viele Schützen, welche sich zum Beispiel eine "Open- Waffe oder eine Modified" nur für das IPSC schiessen beantragt haben. Nun sind nur die Kaliber eingetragen, über das Aussehen der Waffe steht nichts in der WBK. So könnten diese also auch in anderen Klassen des Reglwerkes schiessen.

Dumm gelaufen nur, wenn du für diese Kaliber schon deine DSB Waffe verwenden musst oder dir eine entsprechende auf diese, sagen wir Präzisions- oder Mehrdistanzdisziplin, beantragt hast. Denn in der Regel ist die IPSC Waffe auch für IPSC beantragt.

Somit könnte der Fall eintreten, das wenn zwar IPSC verboten wird, aber nicht Großkaliber du plötzlich mit Waffen schiessen musst, welche für diese Sportart nicht taugen. Und dir in der Folge das Bedürfnis für den Besitz, in der weggefallenen Disziplin, aberkannt wird.

Ich hatte bei meiner Erstausführung natürlich zugrunde gelegt das hier auch GK verboten wird, dem entsprechend nochmal diese ausführlich Erläuterung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Keine Ahnung was das "grün" soll, bin noch nicht der Foren- Spezi! Erklärt es mir einfach!

Zum Thema waffenrechtliche Bestimmungen (wenigstens auf die Verbände bezogen in denen ich schiesse), da bin ich Spezi und kann es noch mal in aller Ruhe erlären.

Viele Leute haben eine Waffe welche im Verband oder in zweien für eine oder mehrere Disziplinen benutzt werden. Es gibt aber auch viele Schützen, welche sich zum Beispiel eine "Open- Waffe oder eine Modified" nur für das IPSC schiessen beantragt haben. Nun sind nur die Kaliber eingetragen, über das Aussehen der Waffe steht nichts in der WBK. So könnten diese also auch in anderen Klassen des Reglwerkes schiessen.

Dumm gelaufen nur, wenn du für diese Kaliber schon deine DSB Waffe verwenden musst oder dir eine entsprechende auf diese, sagen wir Präzisions- oder Mehrdistanzdisziplin, beantragt hast. Denn in der Regel ist die IPSC Waffe auch für IPSC beantragt.

Somit könnte der Fall eintreten, das wenn zwar IPSC verboten wird, aber nicht Großkaliber du plötzlich mit Waffen schiessen musst, welche für diese Sportart nicht taugen. Und dir in der Folge das Bedürfnis für den Besitz, in der weggefallenen Disziplin, aberkannt wird.

Ich hatte bei meiner Erstausführung natürlich zugrunde gelegt das hier auch GK verboten wird, dem entsprechend nochmal diese ausführlich Erläuterung.

Zu grün, hatte keine grüne Farbe mehr. Grüne Farbe=nicht zwingend Ernst/sinnfrei etc.

Den Rest verstehe ich nicht wirklich. Du schreibst richtigerweise, dass Waffen oft in verschiedenen Disziplinen verwendet werden können.

Das ist richtig. Was nun die DSB Waffe soll verstehe ich nicht. Dann hast du halt zwei Waffen für die eine Disziplin. Wo ist

das Problem? Gibt`s beim DSB keine Backup?

Ich habe die Thematik nicht angeleiert, ich will auch nicht über worst case Szenarien spekulieren. Selbst da würde sich ein Weg finden.

Eine in den Hintergrund geratene Partei will sich hier vor der Wahl profilieren. Wir sollten ihr für die Offenheit danken, handeln und Schaden abwenden.

Grüsse

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nach jüngsten Gerüchten soll der Zentralrechner dann in Berlin stehen.

Genauer: in der Normannenstrasse.

abs4

Naa, dat kenn wa doch von irgendwoher...

Jetzt benutzen sie sogar noch die alte Infrastruktur...

Ich glaube, es ist bald wieder soweit...

Gruß,

André

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zu grün, hatte keine grüne Farbe mehr. Grüne Farbe=nicht zwingend Ernst/sinnfrei etc.

Den Rest verstehe ich nicht wirklich. Du schreibst richtigerweise, dass Waffen oft in verschiedenen Disziplinen verwendet werden können.

Das ist richtig. Was nun die DSB Waffe soll verstehe ich nicht. Dann hast du halt zwei Waffen für die eine Disziplin. Wo ist

das Problem? Gibt`s beim DSB keine Backup?

Ich habe die Thematik nicht angeleiert, ich will auch nicht über worst case Szenarien spekulieren. Selbst da würde sich ein Weg finden.

Eine in den Hintergrund geratene Partei will sich hier vor der Wahl profilieren. Wir sollten ihr für die Offenheit danken, handeln und Schaden abwenden.

Grüsse

"Grün", danke für die Erklärung. Ich möcht dir nochmals höflichst antworten. Die Pressemitteilung der SPD gestern ist nicht nur Wahlkampf. Auch keine Panikmache von Leuten die hier das"worst case" umschreiben. Ich denke nur das die unbedarfte Haltung der meisten Schützen langsam in Aktion umschlagen sollte. Und da ist jeder gefragt.

Im Übrigen gibt es natürlich "Back Up Waffen"! Sobald jemand überregionale Wettkämpfe schiesst, hat er ein Anrecht darauf: §14 Absatz2, Punkt 2.

Unser LV prüft schon, ob waffenrechtliche Erlaubnisse die bestehen, Disziplin übergreifend eingesetzt werden können. Die Waffenbehörde hier tut dies auch, obwohl eigentlich der LV dafür verantwortlich ist. Ich hatte mal ein dreiviertel Jahr Krach, eben wegen einer zweiten Standard Waffe im Kaliber 40S&W.

Diese Disziplin gibt es im übrigen im DSB nicht, genauso wenig wie .38 Super Auto, .454 Casul . Wie es im BDMP aussieht weiss ich nicht.

Bleiben nur die Standard Kaliber 9mm, .38 Special, .357 Mag, 45 ACP oder .44 Magnum. Hier zu jonglieren kann schwierig werden. Im Ausland wäre es in der Tat kein Problem. Aber man will die Waffen ja auch für die Zwecke behalten, für die sie beantragt wurden.

Wenn IPSC verboten werden sollte, was hier ja nun Thema ist, werden die Bedürfnisse neu überprüft. Wenn ich zum Beispiel eine Waffe im Kaliber 9mm habe (im BDS. z.B eine 226) und außerdem im DSB schiesse (mit einer anderen 9mm, Singlestack, 220), habe ich die Möglichkeit die Waffe neu für eine andere Disziplin des BDS zu beantragen oder als DSB Back Up zu benutzen. Wenn ich denn für den DSB entsprechende Wettkämpfe vorweisen kann und der DSB- LV diese genehmigt, denn hier sind die Leistungskriterien wesentlich höher als bei anderen Verbänden.

Kann ich dies nicht, ist das Eisen wech oder ich muss mich von der anderen trennen.

Ich wollte hier nix neues lostreten, also alles gute Bruder. :drinks:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn IPSC verboten werden sollte, was hier ja nun Thema ist, werden die Bedürfnisse neu überprüft. Wenn ich zum Beispiel eine Waffe im Kaliber 9mm habe (im BDS. z.B eine 226) und außerdem im DSB schiesse (mit einer anderen 9mm, Singlestack, 220), habe ich die Möglichkeit die Waffe neu für eine andere Disziplin des BDS zu beantragen oder als DSB Back Up zu benutzen. Wenn ich denn für den DSB entsprechende Wettkämpfe vorweisen kann.... .Kann ich dies nicht, ist das Eisen wech oder ich muss mich von der anderen trennen..

Ich sehe dies nicht so; und habe dabei einen eher formal rechtlichen Ansatz.

Die Waffe ist dir einst aufgrund eines schießsportlichen Bedürfnisses genehmigt worden, so weit richtig.

Formal wurde dir eine waffenrechtliche Erlaubnis für Erwerb und Besitz beispielsweise einer Selbstladepistole 9 Para erteilt, die bestandskräftig ist. Ich sehe da keine quasi "lebenslange Gebundenheit" dieser Waffe an eine spezifische Disziplin.

Fällt nun eine Disziplin weg (weil im Nachhinein die entsprechende Sportordnung gestrichen wurde), die Pistole 9 Para ist aber in einer anderen noch genehmigten Schießsportdisziplin einsetzbar, so dürfte sich die Behörde schwer tun, dir deine bestehende waffenrechtliche Erlaubnis aus Bedürfnisgründen zu widerrufen. Ich sehe rechtlich keinen Ansatz, dass dir aus dem Vorhandensein einer anderen Pistole 9 Para diesbezüglich ein Strick gedreht werden könnte. Fest steht, dass mit beiden vorhandenen Pistolen Schießsport nach genehmigten Disziplinen ausgeübt werden kann.

Was natürlich nichts daran ändert, dass die IPSCler jetzt mit allen zulässigen Mitteln um ihren Sport kämpfen müssen.

Gruß,

karlyman

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich sehe dies nicht so; und habe dabei einen eher formal rechtlichen Ansatz.

Die Waffe ist dir einst aufgrund eines schießsportlichen Bedürfnisses genehmigt worden, so weit richtig.

Formal wurde dir eine waffenrechtliche Erlaubnis für Erwerb und Besitz beispielsweise einer Selbstladepistole 9 Para erteilt, die bestandskräftig ist. Ich sehe da keine quasi "lebenslange Gebundenheit" dieser Waffe an eine spezifische Disziplin.

Fällt nun eine Disziplin weg (weil im Nachhinein die entsprechende Sportordnung gestrichen wurde), die Pistole 9 Para ist aber in einer anderen noch genehmigten Schießsportdisziplin einsetzbar, so dürfte sich die Behörde schwer tun, dir deine bestehende waffenrechtliche Erlaubnis aus Bedürfnisgründen zu widerrufen. Ich sehe rechtlich keinen Ansatz, dass dir aus dem Vorhandensein einer anderen Pistole 9 Para diesbezüglich ein Strick gedreht werden könnte. Fest steht, dass mit beiden vorhandenen Pistolen Schießsport nach genehmigten Disziplinen ausgeübt werden kann.

Was natürlich nichts daran ändert, dass die IPSCler jetzt mit allen zulässigen Mitteln um ihren Sport kämpfen müssen.

Gruß,

karlyman

Wenn du eine Behörde hast die nach Augenmaß urteilt, kann das so durchgehen. Wir haben hier leider einen Sacharbeiter der "so wenig Waffen ins Volk, wie möglich", über seiner Tür stehen hat.

Aber warten wir es einfach ab, bzw. kämpfen wir für unseren Sport! Es muss ja nicht soweit kommen. Trotzdem Augen auf.

Gruß Earl

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Argument "IPSC ähnelt dem verbotenen kampfmäßigen Schiessen" ist so schön hirnrissig... demnach dürfte man in einer Ortschaft auch nicht mehr 50 fahren, da dies dem verbotenen fahren mit 60km/h ähnelt und 18-jährige dürften nicht wählen, da sie 17-jährigen ähneln... usw.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Argument "IPSC ähnelt dem verbotenen kampfmäßigen Schiessen" ist so schön hirnrissig... demnach dürfte man in einer Ortschaft auch nicht mehr 50 fahren, da dies dem verbotenen fahren mit 60km/h ähnelt und 18-jährige dürften nicht wählen, da sie 17-jährigen ähneln... usw.

Fakt ist jedenfalls, das die Idee vom "Zentralregister mit Erfassung von Äußerungen.." den Methoden der Stasi nicht nur ähnelt, sondern entspricht.

Wie sollen denn später solche "Äußerungen" erfasst werden ?

Vom IM "00", oder meldet der Abschnittsbevollmächtigte Oberschützenmeister besondere Vorkommnisse ?

SPD............. :peinlich:

abs4

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ob es eigentlich die Schießgruppe im Bundestag noch gibt? Oder ob alle früheren Mitglieder alle Beweise für die Teilnahme inzwischen sorgsam vernichtet haben? :peinlich:

Dieses Trüppchen war zu Bonner Zeiten recht aktiv, auch wenn die Teilnehmerliste in der Geheimhaltungsstufe noch oberhalb der NATO-Verteidigungspläne angesiedelt war.

Und die Jäger im Bundestag?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Argument "IPSC ähnelt dem verbotenen kampfmäßigen Schiessen" ist so schön hirnrissig... demnach dürfte man in einer Ortschaft auch nicht mehr 50 fahren, da dies dem verbotenen fahren mit 60km/h ähnelt und 18-jährige dürften nicht wählen, da sie 17-jährigen ähneln... usw.

Und bei "Gelb" rüber wird auch verboten, ist ja fast "Rot". Wobei, wenn das Fahren bei "Gelb" verboten wird, ist "Grün" ja auch fast...

Verzweifelte Grüße von

André

...der den totalen Stillstand ahnt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...oder die Linke kommt nicht in den Bundestag, weil die 7% ja gar nicht so weit von 4,9% sind...

Hey, eigentlich ist das cool.

Kann man ja auch umdrehen, die Logik:

Hick, Herr Wachtmeister, ich hab Schnaps getr.... getrunng, aba der sah aus wie Wasser, hick, kannichjetzweitafah...hualp! :bad:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Argument "IPSC ähnelt dem verbotenen kampfmäßigen Schiessen" ist so schön hirnrissig... demnach dürfte man in einer Ortschaft auch nicht mehr 50 fahren, da dies dem verbotenen fahren mit 60km/h ähnelt und 18-jährige dürften nicht wählen, da sie 17-jährigen ähneln... usw.

Selbes Beispile aus dem Bereich der Pornografie (paar meiner Kunden sind Sexshops und ich bekomme immer die Fachzeitschriften der Branche zugeschickt). Es geht um das Thema "Anscheinsminderjährigkeit". Nach dem Willen der Obrigkeit dürfen bald keine Pornos mehr vertrieben werden, deren DarstellerInnen wie Minderjährige AUSSEHEN. Man stelle sich mal vor, wer die Aufgabe der subjektiven Klassifizierung vornehmen soll. Oder in anderen Worten: wer möchte heute mal Gott spielen? Das ist eine Frechheit hoch drei!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kann man das Plakat nicht politisch nutzen oder wäre das eine Verunglimpfung irgendwelcher Leute ?

Ich stelle mir so vor, das Plakat als politische Meinungsäußerung bei SPD-Wahlkampfveranstaltungen zu kleben, mich von SPDlern schlagen zu lassen und jemanden zu haben, der das fotografiert - quasi als "wie die SPD die Bürgerrechte mit Füßen tritt".

Außerdem hätte man dann einen Asylgrund wegen Mißhandlung aufgrund von politischer Meinungsäußerung ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kann man das Plakat nicht politisch nutzen oder wäre das eine Verunglimpfung irgendwelcher Leute ?

Frag' doch einfach den Degowski, ob er sich dadurch verunglimpft fühlen würde.

Der sitzt irgendwo in NRW ein und würde sich bestimmt mal wieder über etwas mediale Aufmerksamkeit freuen.

abs4

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.