IMI Posted March 31, 2009 Posted March 31, 2009 In meinem Heimatkreis soll in der letzten Woche durch die Kripo bei einigen Waffenbesitzern die korrekte Aufbewahrung der Waffen überprüft worden sein... Mehr weiß ich noch nicht.
Wonko Posted March 31, 2009 Posted March 31, 2009 In meinem Heimatkreis soll in der letzten Woche durch die Kripo bei einigen Waffenbesitzern die korrekte Aufbewahrung der Waffen überprüft worden sein...Mehr weiß ich noch nicht. Rechtsgrundlage?
Michael Grote Posted March 31, 2009 Posted March 31, 2009 In meinem Heimatkreis soll in der letzten Woche durch die Kripo bei einigen Waffenbesitzern die korrekte Aufbewahrung der Waffen überprüft worden sein...Mehr weiß ich noch nicht. So einen Fall kenne ich auch Hausdurchsuchung wegen schweren Betruges, dabei eine geladen Jagdwaffe im Kellergang aufgefunden. Jäger selber nicht im Haus, aber Frau und zwei minderjährige Kinder. Waffen weg, WBK und JJ auch, Verfahren wg. Betrug läuft noch Ist aber über 2 Jahre her Was will ich damit sagen: Fall nicht auf jedes Gerücht rein und poste es nicht gleich, ess eid enn, du hast Fakten, Fakten Fakten Gruß Michael @Mods: macht zu!
HangMan69 Posted March 31, 2009 Posted March 31, 2009 seh ich auch so! was hat die kripo mit der "überprüfung" durch die ordnungsbehörde zu tun? ich kann mir nicht vorstellen (sollte es wirklich durch kripo geschehen sein!), dass das ne "normale" überprüfung der aufbewahrungsvorschriften war!!!
Guest Posted March 31, 2009 Posted March 31, 2009 Na ja - mal angenommen, ein SB meldet der Polizei den Verdachte eienes Verstoßes gegen das WaffG? Dann greift das Legalitätsprinzip, d.h. es muss ermittelt werden. Wie dies geschieht, liegt dann im Ermessen der Dienststelle.
karlyman Posted March 31, 2009 Posted March 31, 2009 Vollzug von Verwaltungsrecht (Waffenrecht) ist zumindest in den meisten Bundesländern (ein paar "Stadtstaaten" vielleicht ausgenommen) nicht Sache des Polizeivollzugsdienstes - und dort noch weniger der Kriminalpolizei.
piffpaff Posted March 31, 2009 Posted March 31, 2009 Gab es bei uns aber wohl auch- Kontrolle der Waffenhändler vor Ort durch SB in Begleitung von Polizei.
Guest Posted March 31, 2009 Posted March 31, 2009 Vollzug von Verwaltungsrecht (Waffenrecht) ist zumindest in den meisten Bundesländern (ein paar "Stadtstaaten" vielleicht ausgenommen) nicht Sache des Polizeivollzugsdienstes - und dort noch weniger der Kriminalpolizei. Ein angeblicher Verstoß gegen das WaffG ist eine zunächst eine STRAFTAT. Handelt es sich bei dem konkretisierten Vorwurf um eine Owi, machen das die Ordnungsbehörden/Verwaltungsbehörden.
karlyman Posted March 31, 2009 Posted March 31, 2009 Die routinemäßige Kontrolle der ordnungsgemäßen Aufbewahrung (und dass es um diese geht, wird im Threadtitel suggeriert), ohne dass vorab der Verdacht eines strafrechtlich relevanten Verstoßes vorliegt, ist Sache der Verwaltungsbehörden.
wahrsager Posted March 31, 2009 Posted March 31, 2009 In Hamburg werden Waffenbesitzer ja wg. Aufbewahrung angeschrieben. Falls man darauf nicht antwortet (warum auch immer), begründet dies keinen Verdacht?
Dobe Posted March 31, 2009 Posted March 31, 2009 auch niedersachsen schreibt an und möchte kaufbeleg und waffenschrankbeschreibung bzw. die sicherheitseinstufung in kopie bekommen.
Guest Posted March 31, 2009 Posted March 31, 2009 Rechtsgrundlage? Haben "SIE"- nur- sollen "SIE" ruhig kommen- meistens bin ich zu DEREN Dienstzeit nicht im Haus. Die Tür werden sie (noch nicht) aufbrechen: Momentan HABEN wir noch die BRD und NICHT die DDR. Wieder mal empfohlen: "Ceep cool!" MfG!
Spooky Posted March 31, 2009 Posted March 31, 2009 In Hamburg werden Waffenbesitzer ja wg. Aufbewahrung angeschrieben. Falls man darauf nicht antwortet (warum auch immer), begründet dies keinen Verdacht? Täglich gehen geschätzte (Angabe d. Post) 70.000 Briefsendungen bei der Post verloren. Da kann man doch den Empfänger nicht für bestrafen.
Holzy Posted March 31, 2009 Posted March 31, 2009 In Hamburg werden Waffenbesitzer ja wg. Aufbewahrung angeschrieben. Falls man darauf nicht antwortet (warum auch immer), begründet dies keinen Verdacht? In dubito pro reo? Also wenn ich mal drei Wochen im Urlaub bin, kann mir doch sicher nicht die Polizei die Tür aufmachen, um mal nachzuschauen, wo meine Knarren sind. Genausowenig kann da doch gleich ein Verfahren eröffnet werden. Vor allem liegt jedenfalls bei MEINER Behörde eine Kopie meiner Rechnung bzw. Ein Photo von Tresor und Plakete vor.
IMI Posted March 31, 2009 Author Posted March 31, 2009 Ja, ich weiß... Manche Behörden sagen sogar, wenn man keinen Nachweis über einen Tresor erbringt (innerhalb 3 Mnaten nach Aufforderung durch Briefzustellung), dann verliert man seine Zuverlässigkeit. Bin ja auch kein Freund davon, aber ein Tresorfoto kann man doch nun wirklich zusenden. IMI
wahrsager Posted March 31, 2009 Posted March 31, 2009 Täglich gehen geschätzte (Angabe d. Post) 70.000 Briefsendungen bei der Post verloren.Da kann man doch den Empfänger nicht für bestrafen. Sag das mal z.B. dem Finanzamt oder den Ordnungsbehörden (Strafzettel).
Guest Posted March 31, 2009 Posted March 31, 2009 mache wissens besser oder wollen es mal probieren. Lasst mal eine Rechnung vom amt kommen, diese landet beim Anwalt (Verwaltungssache). Der überliest den Betrag im Fliestext oder die Post liefert bei falscher Adresse ab. Viel Spaß. P.S. hat schon Leute gegeben, da hat die Ordnungsbehörde (in Begleitung der Polizei) niemanden angetroffen, den Bewohner nur über eine bekannte Telefonnummer mobil erreicht. War hunderte km weg. Termin für Anreise gemacht, zurückgekommen und Wohnungstür war versiegelt. Da war der Ist-Zustand dann schnell ermittelt!! Haltet andere nicht immer für dumm oder einfallslos. Die kennen ihre Möglichkeiten auch.
AdventureQ Posted March 31, 2009 Posted March 31, 2009 Mehr weiß ich noch nicht. Servus ! Dann hinterfrage das doch mal kurzfristig ! Bin auf das Ergebnis gespannt !
IMI Posted March 31, 2009 Author Posted March 31, 2009 Deshalb sagte ich ja auch, dass ich noch nicht mehr weiß... Wobei bei uns in der Region tatsächlich öfters die Kripo in Waffenbelangen auftaucht: Vor ein paar Jahren wurden alle Waffenbesitzer, die mal eine CZ Pistole hatten, persönlich von zwei Herren der Kripo besucht. Grund: Ein Mord in der eine CZ Pistole benutzt wurde. Bei uns waren die auch, obwohl die einzige CZ die wir hatten seit weit über 10 Jahren verkauft war und zudem ein ganz anderes Modell war. Aber sobald ich mehr übe die Waffenkontrolle weiß, stell ichs rein.
Bionaut Posted March 31, 2009 Posted March 31, 2009 Ich denke, im zuge der Amtshilfe können auch Ordnungsamt und normale Polizei eine Kontrolle durchführen. Wenn die zuständige Waffenbehörde nicht über ausreichend Personal verfügt, ist dies denkbar. Kripo ist zwar schon etwas dick aufgetragen, aber warum nicht. Was soll so schwer daran sein? Munition gelagert in Behälter mit Schwenkriegel oder gleichwertig und die Waffen in A/B Tresor. Kontrolle der Waffen in Bezug auf Seriennummer. Da brauch man noch nicht mal die Waffe kennen. Wenn die Nummer stimmt ist alles in Ordnung und das alle im Schrank sind. Bei Unstimmigkeiten können die immer noch Unterstützung anforden. Tresore unter 200kg sind fest anzubringen in Wand und oder Boden. Gruß Bionaut
IMI Posted March 31, 2009 Author Posted March 31, 2009 ... Tresore unter 200kg sind fest anzubringen in Wand und oder Boden.Gruß Bionaut Nein! Nicht nötig. Du darfst dies aber natürlich tun.
karlyman Posted March 31, 2009 Posted March 31, 2009 Was soll so schwer daran sein? Nichts. Und hätte sich ein gewisser Herr K. aus dem Rems-Murr-Kreis nur einfach an diese Vorschriften gehalten, würde uns restlichen legalen Waffenbesitzern jetzt nicht allen die Sch.... ins Gesicht fliegen! Gruß, karlyman
Sachbearbeiter Posted March 31, 2009 Posted March 31, 2009 Vollzug von Verwaltungsrecht (Waffenrecht) ist zumindest in den meisten Bundesländern (ein paar "Stadtstaaten" vielleicht ausgenommen) nicht Sache des Polizeivollzugsdienstes - und dort noch weniger der Kriminalpolizei. So ist es. Bis zur Polizei ist ein langer Weg. Die Verwaltungsbehörde muss nach Anfrage zur Waffenverwahrung zuerst den Sachverhalt selbst ermitteln. Wenn keine Antwort kommt, wird im Regelfall erst nochmals mit kürzerer Nachfrist erinnert, evtl. verbunden mit einer Zwangsgeldandrohung bzw. flattert die spätestens mit der kostenpflichtigen Verfügung ins Haus - unter Umständen auch eine OWI-Anzeige wegen Verstoß gegen die Auskunfts- und/oder Nachweispflicht. Wenn sich dann immer noch nichts tut, steht bald die Polizei vor der Tür und schaut sich die Sache mal näher an. Wer es so weit kommen lässt und dann nicht den richtigen Tresor zuhause stehen hat, riskiert auch seine Zuverlässigkeit.
Luhu Posted March 31, 2009 Posted March 31, 2009 Im Kreis Wesel wurden anscheinend auch schon Waffenbesitzer aufgesucht und deren Aufbewahrung überprüft. Ohne irgendeinen Verdacht wie ich das verstanden habe. Zu mir können sie gerne kommen habe nichts zu verbergen.
Guest Posted March 31, 2009 Posted March 31, 2009 Zu mir auch, ich hab nichts zu verbergen und werde keinen reinlassen, ohne dass er vorher nen begruendeten Verdacht schriftlich darlegt und nen Termin ausmacht, an dem auch mein Anwalt vor Ort ist.
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