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IGNORED

Munitionserwerbsschein bei Sportschützen ?


noisehammer

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich wollte mal wissen wie es denn beim Erwerb von Munition bei einem Sportschützen so geregelt ist.

und zwar, ob ein Sportschütze durch seine WBK automatisch für seine Waffe die Munition einkaufen kann oder

ob man auch einen separaten MES beantragen kann bzw. muss ?

Ich habe bei egun z.b. Munitionsangebote gesehen, da steht bei vielen dabei "MES erforderlich", und sogar mit dem Eintrag

"Munition aller Art". Bei anderen Angeboten wiederum nicht.

Wie ist das zu verstehen ?

Ich habe auch gelesen dass der MES bei Schützen nur für ganz spezielle patronen gebraucht wird, andernfalls reicht die WBK, stimmt das?

Ich habe zwar noch keine WBK, aber mich interessiert trotzdem das Thema :)

viele Grüße,

Stephan

Geschrieben
Hallo,

ich wollte mal wissen wie es denn beim Erwerb von Munition bei einem Sportschützen so geregelt ist.

und zwar, ob ein Sportschütze durch seine WBK automatisch für seine Waffe die Munition einkaufen kann oder

ob man auch einen separaten MES beantragen kann bzw. muss ?

Ich habe bei egun z.b. Munitionsangebote gesehen, da steht bei vielen dabei "MES erforderlich", und sogar mit dem Eintrag

"Munition aller Art". Bei anderen Angeboten wiederum nicht.

Wie ist das zu verstehen ?

Ich habe auch gelesen dass der MES bei Schützen nur für ganz spezielle patronen gebraucht wird, andernfalls reicht die WBK, stimmt das?

Ich habe zwar noch keine WBK, aber mich interessiert trotzdem das Thema :)

viele Grüße,

Stephan

gegen zahlung von ein paar € macht deine behörde zu deiner waffe einen stempel bei munitionserwerb und damit darfst und kannst du dann die munition im angegebenen kal. erwerben.

Geschrieben
gegen zahlung von ein paar € macht deine behörde zu deiner waffe einen stempel bei munitionserwerb und damit darfst und kannst du dann die munition im angegebenen kal. erwerben.

Für die Waffen die in der Gelben SportschützenWBK eingetragen sind. Ist ein weiterer MES nicht notwendig.

Bei Grüner WBK seperate Eintragung in den MES

Geschrieben
Bei Grüner WBK seperate Eintragung in den MES

Jetzt verwirrts den Jungen halt nicht so.

Bei der Grünen gibt es normalerweise einen Stempel (Dienstsiegel der Behörde) in das Feld "Berechtigt zum Munitionserwerb" - das jeweilige Kaliber/die Munition ist beim Waffeneintrag ja angegeben.

Kostet übrigens € 25,56 zusätzlich das Stempelchen (Bedürfnis auch zum Mun-Erwerb vorausgesetzt); man kann es (theoretisch) auch weglassen, wenn man z.B. schon eine anderweitige Mun.-Erwerbsberechtigung für das betreffende Kaliber besitzt.

Daraus ergibt sich, welche Munition nach WBK erworben werden darf.

Der Munitionserwerbsschein ist eine gesonderte waffenrechtliche Erlaubnis und hat erst einmal nichts mit einem Waffeneintrag auf einer WBK zu schaffen.

Er dient eher besonderen zwecken, wie dem Munitionserwerb der Sachverständigen, Sammler, etc. Der Munitionserwerbsschein ist übrigens auf die Dauer von sechs Jahren befristet. Wegwerfen sollte man ihn trotzdem nicht, weil er für den Besitz der bereits erworbenen Munition unbefristet gilt.

Die eGon-Texte mit "MES jeder Art erforderlich" sind Grütze, denn die (Einzel-)Berechtigung zum Erwerb der jeweils im Angebot bezeichneten Munition reicht natürlich aus.

Geschrieben

soweit mir bekannt ist kann der normale WBK Inhaber immer nur die kleinste Verpackungseinheit kaufen. bz.w der Händler gibt nur diese Einheit ab.

Mun Sammler mit MES für alle Arten können Einzelstücke erwerben, was ja auch Sinn macht.

Bei Egon wird meist der MES aller Art verlangt wenn es um lose Mun geht bzw. angebrochene Packungen

Geschrieben
Der normale WBK-Inhaber kann sich nen ganzen Güterzug voll Munition kaufen

wenn sein Munschrank und sein Geldbeutel groß genug ist.

War wohl etwas missverstaendlich formuliert von PaleRider.

Man darf Dir beispielsweise keine einzelne Patrone 8x57IS verkaufen...Sammlermunition aus WKII beispielsweise. Hier hilft das der MES.

Geschrieben

noisehammer,

"SeinePestilenz" hat wie gewohnt ganz konkret und exakt geantwortet.

Bei der Grünen gibt es normalerweise einen Stempel (Dienstsiegel der Behörde) in das Feld "Berechtigt zum Munitionserwerb" - das jeweilige Kaliber/die Munition ist beim Waffeneintrag ja angegeben....................Daraus ergibt sich, welche Munition nach WBK erworben werden darf.

Bei der gelben WBK (für Sportschützen) ist der Munitionserwerb mit eingeschlossen.

D.h. auf gelbe WBK kannst Du jede Munition kaufen, die aus den daraus eingetragenen Waffen verschossen werden kann.

Also z. B. auf den Eintrag einer Marlin Unterhebelrepetierer im Kal .357 Mag. auch die Mun. Kal. .38 Spez.

Dies gilt aber nur für die Schachteln, die Du im auch Waffenhandel kaufen kannst.

Oder für Munition, die Dir einzeln aus einer solchen Schachtel am Stand überlassen wird.

Der Grund dafür ist, daß die Munition die im Handel verkauft wird das C.I.P. Zeichen trägt.

Das C.I.P. Zeichen bekommt Munition in Deutschland und den C.I.P. angeschlossenen Staaten, wenn die Munition von den Beschußämtern auf den höchst zulässigen Gasdruck überprüft worden ist.

Ältere, z,B. Wehrmachtsmunition oder allgemein Munition aus den Weltkriegen oder noch älter sind Sammlermunition.

Die haben natürlich das C.I.P. Zeichen nicht.

Das gibt es erst seit 1969.

Und für solche Mun. ist der MES erforderlich!

Wenn also jemand im eGun neuere Munition in zugelassenen (C.I.P.) Schachteln verkaufen will, und das Kästchen

MES aller Art anklickt ist das entweder ein Versehen oder totale Unwissenheit.

Gruß

Rainer

Geschrieben

Servus !

O.K., ich sag mal: "unglücklich formuliert" ;-) !

Der Händler darf zwar nur in der kleinsten Verpackungsheit verkaufen, davon aber soviel wie der auf Lager hat ;-)

Nix für Ungut, ein klassischer "Kommunikationsfehler" !

Geschrieben

Siehe dazu die folgenden Normen aus WaffG & BeschG (im einzelnen auch weiter in der BeschussV, aber das spare ich mir, da man daraus nur ersehen kann, wie die dezidierte Kennzeichnung dann auszusehen hat):

§ 34 WaffG: Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht

(1) … Munition darf gewerbsmäßig nur in verschlossenen Packungen überlassen werden; dies gilt nicht im Fall des Überlassens auf Schießstätten gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 2 oder soweit einzelne Stücke von Munitionssammlern erworben werden…

§ 11 BeschG (Zulassung sonstiger Munition)

(1) Munition im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 bis 1.3 zum Waffengesetz darf gewerbsmäßig nur vertrieben oder anderen überlassen werden, wenn sie ihrem Typ und ihrer Bezeichnung nach von der zuständigen Behörde zugelassen ist.

(2) Absatz 1 gilt nicht für

1. Munition aus Staaten, mit denen die gegenseitige Anerkennung der Prüfzeichen vereinbart ist und deren kleinste Verpackungseinheit ein Prüfzeichen eines dieser Staaten trägt,

2. Munition, die für wissenschaftliche Einrichtungen, Behörden, Waffen- Waffen- oder Munitionshersteller, als Teil einer Munitionssammlung (§ 17 Abs. 1 des Waffengesetzes) oder für eine solche bestimmt, oder in geringer Menge für gewerbliche Einführer von Munition, Händler oder behördlich anerkannte Sachverständige zu Prüf-, Mess- oder Forschungszwecken hergestellt oder ihnen zu diesem Zweck überlassen wird…

Geschrieben

Mein MES ist unbefristet und da steht auch nichts von "Verpackungseingeit". Die Einschränkung ist: Ab 4 mm bis kal 4. Wenn man kein Großkaliber schießt reicht das.

Geschrieben
Wann wurde der denn ausgestellt?

Tja,

da kommen mir auch die Zweifel, die Du wahrscheinlich haben wirst,

aaaaaaber:

ich habe ( unabhängig mal von meinen sport- und jagdlichen MES )

2 MES, den einen auf das Sammelthema - unbegrenzt!

den anderen auf das SV Thema - 5 Jahre!

Und alles von derselben Behörde...

( 2001 und 2005 )

Scheinbar gibt es nichts zwischen Himmel und .....

Geschrieben
Meine MES sind alle unbefristet und unbegrenzt. Erlaubnis ist jeweils für Munition aller Art.

Ja sapperlot, was hat denn dann der Kokolores in § 10 (3) WaffG zu sagen:

...In den übrigen Fällen wird die Erlaubnis durch einen Munitionserwerbsschein für eine bestimmte Munitionsart erteilt; sie ist für den Erwerb der Munition auf die Dauer von sechs Jahren zu befristen und gilt für den Besitz der Munition unbefristet...

Das ist dem Wortlaut nach zumindest keine Kann-Bestimmung.

€: Der ebenfalls verwunderte Olt d.R. ist dazwischengerutscht.

Geschrieben

HUHU,

§ 17 II WaffG

Die Erlaubnis zum Erwerb von Schusswaffen oder Munition wird in der Regel unbefristet erteilt.

und § 18 II WaffG

Die Erlaubnis zum Erwerb von Schusswaffen oder Munition wird in der Regel

1. für Schusswaffen oder Munition jeder Art und

2. unbefristet

erteilt.

Geschrieben

vielen dank für die reichlichen antworten!

also so wie ich das jetz verstanden habe, bestätigt sich die annahme, dass man als Sportschütze den MES nicht braucht.

aber durch manche antworten hier erscheint es für mich doch eher wieder zweideutig... hmm.

ist bei mir zwar noch ne weile hin aber würde es sinn machen beim wbk antrag gleich den MES mitzubeantragen ?

voraussichtlich .38 Spezial für einen .357 Revolver.

Geschrieben
ist bei mir zwar noch ne weile hin aber würde es sinn machen beim wbk antrag gleich den MES mitzubeantragen ?

voraussichtlich .38 Spezial für einen .357 Revolver.

Nein, das macht weder Sinn noch stellt Dir das Amt dafür einen MES aus. Der Revolver kommt zwangsweise auf die grüne WBK und die inkludiert, wie oben beschrieben, dann auch den Mun.-Erwerb für .357 Mag. und .38 Spezial.

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