Zum Inhalt springen
IGNORED

Schiessen zu Silvester


PaleRider

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

besonders den letzen Absatz beachten

Merkblatt zum Umgang mit einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe

Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen werden im allgemeinen Sprachgebrauch als Gasrevolver oder Gaspistole

bezeichnet. Deren Erwerb und Besitz bedürfen keiner Erlaubnis unter der Voraussetzung, dass die Waffe ein

Zulassungszeichen („PTB-Zeichen im Kreis“)

Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen, die dieses „PTB-Zeichen“ nicht tragen, unterliegen vollumfänglich der

Erlaub- nispflicht des Waffengesetzes. Zum Nachweis des rechtmäßigen Besitzes bedarf es daher einer

Waffenbesitzkarte!

Was beim Umgang mit einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe mit dem „PTB-Zeichen“ im

Wesentlichen zu beachten ist:

• Zum Erwerb und Besitz sind nur Personen berechtigt, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben. • Besitz bedeutet

die Ausübung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über einen Gegenstand. • Erwerben heißt, ein Gegenstand gelangt in

den persönlichen Besitz z.B. durch einen Kauf oder eine Schenkung oder eine sonstige Form der Überlassung selbst für

kürzeste Zeit.

• Da selbst Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen bei unsachgemäßer Handhabung erhebliche Verletzungen

verursachen können, ist eine solche Waffe stets so aufzubewahren, dass Personen unter 18 Jahren – insbesondere

Kinder – keinen Zugang hierzu haben.

• Das Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe bedarf eines Waffenscheines.

Was bedeutet Führen einer Schusswaffe?

Eine Schusswaffe führt, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des

eigenen befriedeten Besitztums (z.B. der eigene eingezäunte Garten) ausübt.

Hierfür ist der Kleine Waffenschein erforderlich. Eines Kleinen Waffenscheines bedarf es jedoch nicht für folgende

Ausnahmefälle :

• Das Führen mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem

Besitztum.

• Der Transport in nicht schussbereitem und zugriffsbereitem Zustand von einem Ort zu einem anderen.

• Das Führen einer Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeuges auf

diesem Fahrzeug oder bei Not- oder Rettungsübungen.

• Das Führen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder

akustische Signalgebung erforderlich ist.

Wo eine Schusswaffe keinesfalls geführt werden darf:

Auf allen öffentlichen Veranstaltungen sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel darf selbst mit

einem Kleinen Waffenschein ohne zusätzliche Ausnahmeerlaubnis keine Waffe geführt werden.

Wann und wo darf mit einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe geschossen werden?

Wer außerhalb einer behördlich genehmigten Schießstätte schießen will, bedarf hierzu einer eigenen Schießerlaubnis.

Ausnahmen:

• Schussabgabe in Fällen der Notwehr und des Notstandes (§ 32 StGB).

• Schussabgabe durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung mit Schusswaffen, aus denen nur

Kartuschenmunition verschossen werden kann.

• Schussabgabe mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, zum Vertreiben von

Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben.

• Schussabgabe mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen

• Schussabgabe mit Schreckschuss- oder mit Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen bei

Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

Besonderer Hinweis zu Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann:

Die Freistellung vom Erfordernis einer Schießerlaubnis bei Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition

verschossen werden kann, setzt voraus, dass die Schusswaffe bauartbedingt nur die Verwendung von

Kartuschenmunition zulässt. Kartuschenmunition sind Hülsen mit Treibladungen, die ein Geschoss nicht enthalten.

Üblicherweise sind Gaspistolen und Gasrevolver im Handel mit einem Abschussbecher, der an der Laufmündung

aufgeschraubt werden kann. Dieser dient zum Abschießen von Munition, in der explosionsgefährliche Stoffe oder

Stoffgemische enthalten sind, die einen Licht-, Schall-, Rauch- oder ähnlichen Effekt erzeugen und keine

zweckbestimmte Durchschlagskraft im Ziel entfalten (Pyrotechnische Munition). Aus solchen Schusswaffen kann somit

auch andere Munition als Kartuschenmunition( Platzpatronen bzw. Reizstoffpatronen) verschossen werden.

Pyrotechnische Munition mit hauptsächlich Lichteffekten wird vornehmlich an Silvester anstelle der

handelsüblichen Silvesterraketen verwendet. Ein Abschießen dieser Munition ohne Schießerlaubnis ist daher

rechtswidrig. Die allgemeine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz zum Abfeuern von Krachern und Raketen in

der Silvesternacht ersetzt nicht die erforderliche Schießerlaubnis nach dem Waffengesetz!

Die sogenannten Pyroknallpatronen (BAM II) unterliegen der Munitionserwerbsberechtigung!! Das Verschießen

dieser Knallpatronen ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz und Sprengstoffgesetz!!

Geschrieben
besonders den letzen Absatz beachten

Merkblatt zum Umgang mit einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe

eigenen befriedeten Besitztums (z.B. der eigene eingezäunte Garten) ausübt.

Hierfür ist der Kleine Waffenschein erforderlich. Eines Kleinen Waffenscheines bedarf es jedoch nicht für folgende

Ausnahmefälle :

• Das Führen mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem

Besitztum.

• Der Transport in nicht schussbereitem und zugriffsbereitem Zustand von einem Ort zu einem

handelsüblichen Silvesterraketen verwendet. Ein Abschießen dieser Munition ohne Schießerlaubnis ist daher

rechtswidrig. Die allgemeine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz zum Abfeuern von Krachern und Raketen in

der Silvesternacht ersetzt nicht die erforderliche Schießerlaubnis nach dem Waffengesetz!

Die sogenannten Pyroknallpatronen (BAM II) unterliegen der Munitionserwerbsberechtigung!! Das Verschießen

dieser Knallpatronen ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz und Sprengstoffgesetz!!

Danke für den hinweis alles ja soweit bekannt, wobei schütte mir jetzt mal Asche selbst aufs

Haupt.

Hab mal mit dem Ding im Wald geschossen,aber mit dabei war der kleine Waffenschein :00000733:

Merke man kann alles machen sollte sich aber nicht erwischen lassen. :lol:

Geschrieben
Danke für den hinweis alles ja soweit bekannt, wobei schütte mir jetzt mal Asche selbst aufs

Haupt.

Hab mal mit dem Ding im Wald geschossen,aber mit dabei war der kleine Waffenschein :00000733:

Merke man kann alles machen sollte sich aber nicht erwischen lassen. :lol:

Hinweis:

Ab 1. Januar 2009 gilt die erweiterte Datenspeicherung. Dann bekommt man auch noch später Besuch.

http://www.searchsecurity.de/themenbereich...rticles/165735/

Geschrieben

Guter Hinweis,

so werden wir jetzt alle Gesetzeskonform, auf den Stand gehen, und dort unsere Leuchtmun und Platzpatronen entsorgen. Leuchtspur war ja schon immer im Freien verboten.

Aber es gibt auch von den Behörden eine allgemeine Freigabe fürs Sylvesterballern, was auch dann in der örtlichen Zeitung als Meldung kommt. Zudem ist das im befriedeten Besitztum auch frei.

So Spass beseite, aber um 12 Uhr kann ich an Sylvester nicht mehr, deshalb lassen wir ja immer unsere Kinder so ab 3 Jahren mit den Schreckschussdingern ballern (die treffen um die Zeit besser als wir).

Also, und sonst wünsch ich allen noch ein fröhliches Ballern und ein gutes neues Jahr.

Geschrieben
Wegen sowas kommt garantiert keiner beim BKA Gesetz gehts in erster Linie um das Verfolgen von Terrorverdächtigen.

Wo ist "Terrorverdächtiger" denn definiert?

BBF

Geschrieben
Wo ist "Terrorverdächtiger" denn definiert?

BBF

Tja dürfte wohl in erster Linie auf Muslime also Moschee-Besucher (regelmässig) Imame usw.

gesehen werden.

Geschrieben
Ich hab nix zu verbergen.

...

Mach das zum Vorsatz für's Neue Jahr... Wenn das so weitergeht wirst Du diesen Vorsatz 2009 noch viel öfters brauchen als bisher...

@den Rest: Ein glückliches neues Jahr wünsche ich!

Geschrieben
Mach das zum Vorsatz für's Neue Jahr... Wenn das so weitergeht wirst Du diesen Vorsatz 2009 noch viel öfters brauchen als bisher...

@den Rest: Ein glückliches neues Jahr wünsche ich!

:icon14:

auch ein gutes Neues

Geschrieben
Tja dürfte wohl in erster Linie auf Muslime also Moschee-Besucher (regelmässig) Imame usw.

gesehen werden.

:rotfl2:

RAF, NPD, PKK....vollkommen egal, oder?

Du bist Waffenbesitzer -und gehörst damit zu einer besonderen Personengruppe, die eh überwacht wird, vom BKA, VS, Örtliche Staatsschutz, MAD und und und...Binich paranoid? Mit Sicherheit :)

Geschrieben
:rotfl2:

RAF, NPD, PKK....vollkommen egal, oder?

Du bist Waffenbesitzer -und gehörst damit zu einer besonderen Personengruppe, die eh überwacht wird, vom BKA, VS, Örtliche Staatsschutz, MAD und und und...Binich paranoid? Mit Sicherheit :)

Dh., die dunklen Gestalten, die um Mitternacht um mich herumstanden, waren vom BKA, MAD, Örtlichem Staatsschutz und der AOK? Die haben doch genauso geböllert ...... ???

*angstkrieg*

Gruß vom

Loch

Geschrieben
:rotfl2:

RAF, NPD, PKK....vollkommen egal, oder?

Du bist Waffenbesitzer -und gehörst damit zu einer besonderen Personengruppe, die eh überwacht wird, vom BKA, VS, Örtliche Staatsschutz, MAD und und und...Binich paranoid? Mit Sicherheit :)

Vom MAD wird hier mit Sicherheit keiner überwacht, daß ist der Militärische Abschirmdienst

der kümmert sich um ganz andere Dinge als um den ein oder anderen Waffensammler oder

Sportschützen, bei dem gilt Waffe erst in ganz anderen Größenordnungen,wie schon der

name allein sagt millitärisch.

Klar bin ich Waffenbesitzer was ich für Waffen habe,habe ich auch geschrieben in erster

Linie welche mit PTB-Zeichen, die Herrn von der Waffenbehörde können gerne vorbeischauen

und die Teile in Augenschein nehmen was ist denn dabei? Kleiner KWS ist auch vorhanden.

Gerne doch, stelle dann noch Kaffee bereit und dann könnte man über die verschiedenen

PTBs und Laufsperren philosophieren. :pro:

VS, Örtliche Staatsschutz und diese genannten dürften sich wohl in erster Linie um unsere

politischen Störenfriede und Steinewerfer ala Skinheads und Autonome/Antifa interessieren.

Event.noch über bestimmte Strukturen in der Szene der Hooligans und Rockerbanden ala

Bandigos oder Hells Angels und wie die alle heissen, recht so damit habe ich keine Probleme

diese "Brüder" sollten von staatseite überwacht und gegebenfalls auch verboten werden.

Geschrieben

Um wieder OT zu kommen:

Ist eigentlich (zu Silvester) das Salutschießen mit einem VL auf eigenem, umfriedeten Grundstück erlaubt (sofern die Nachbarn nicht meckern)?

Nach § 12/4 wäre doch das Schießen mit scharfer Waffe unter Verwenung z.B. dieser Speer-Trainingsgeschosse aus Plastik zulässig. Dann müsste doch auch ein VL mit simpler Papierverdämmung auch zu schießen sein.

Auszug § 12, Abs 4

...

(4) 1Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1.durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

a)mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

...

Geschrieben
Um wieder OT zu kommen:

Ist eigentlich (zu Silvester) das Salutschießen mit einem VL auf eigenem, umfriedeten Grundstück erlaubt (sofern die Nachbarn nicht meckern)?

...

(4) 1Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1.durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

a)mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

...

Das wichtigste dabei ist doch das die Geschosse egal ob nun 4,5-6,35er Diabolo 6mm Softair

oder 15mm Pyro das Grundstück bzw befriedete Grundstück nicht verlassen dürfen.

Bedeutet bei den erstgenannten guter Kugelfang nach Möglichkeit hinter dem Kugelfangkasten

Stahlziehle od.noch einen weiteren Kugelfang aufstellen,Stahlplatte,Blech od starke Holzwand.

damit es nicht so scheppert (an was sich die gen.nachbarn stören könnten).

Sollte diese Wand am besten noch mit Nadelfilz versehen werden.

Der Nadelfilz alleine hält übrigens schon Diabolos aus einfachen Druckluftwaffen ohne

Probleme auf, einzig bei dem langen "8" CO2 Revolver von Umarex mit Spezialprojektilen

wie etwa Stahlspitzkugeln habe ich an einigen Stellen Durchschüsse im Filz verzeichnet.

Geschrieben

Danke Mölli, aber lese noch mal meine Frage.

Geschosse mit dem VL auf einem Kugelfang zu schießen war nicht gefragt.

Geschrieben
Besonderer Hinweis zu Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann:

Die Freistellung vom Erfordernis einer Schießerlaubnis bei Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition

verschossen werden kann, setzt voraus, dass die Schusswaffe bauartbedingt nur die Verwendung von

Kartuschenmunition zulässt. Kartuschenmunition sind Hülsen mit Treibladungen, die ein Geschoss nicht enthalten.

Üblicherweise sind Gaspistolen und Gasrevolver im Handel mit einem Abschussbecher, der an der Laufmündung

aufgeschraubt werden kann. Dieser dient zum Abschießen von Munition, in der explosionsgefährliche Stoffe oder

Stoffgemische enthalten sind, die einen Licht-, Schall-, Rauch- oder ähnlichen Effekt erzeugen und keine

zweckbestimmte Durchschlagskraft im Ziel entfalten (Pyrotechnische Munition). Aus solchen Schusswaffen kann somit

auch andere Munition als Kartuschenmunition( Platzpatronen bzw. Reizstoffpatronen) verschossen werden.

Pyrotechnische Munition mit hauptsächlich Lichteffekten wird vornehmlich an Silvester anstelle der

handelsüblichen Silvesterraketen verwendet. Ein Abschießen dieser Munition ohne Schießerlaubnis ist daher

rechtswidrig. Die allgemeine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz zum Abfeuern von Krachern und Raketen in

der Silvesternacht ersetzt nicht die erforderliche Schießerlaubnis nach dem Waffengesetz!

Die sogenannten Pyroknallpatronen (BAM II) unterliegen der Munitionserwerbsberechtigung!! Das Verschießen

dieser Knallpatronen ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz und Sprengstoffgesetz!!

Mit Verlaub gesagt: Wer hat sich denn diese Differenzierung (fast wäre ich geneigt zur Formulierung "Hirnfurz")

ausgedacht? Unterbeschäftigte Ministerial-Juristen?

Wenn die genannte Verwendung der pyrotechnische Munition so nicht mehr zulässig sein sollte,

so sollte sie durch den Handel vom Markt genommen werdenm, um Klarheit zu schaffen; denn diese Verwendung ist ihre einzige Daseinsberechtigung. Die genannte Vorschrift/Differenzierung kennt kein Otto-Normalverwender, und die Ordnungsbehörden und Pol.-Dienststellen in aller Regel auch nicht. Dieser Tage wurde z.B. in unserer örtlichen Zeitung eine lange Erläuterung des hiesigen Landratsamts über "Schießen"/Pyrotechnik-Verwendung an Sylvester veröffentlicht, und nach meiner Erinnerung wurde da der Pyrotechnik-Abschuss aus Gas-/Signalwaffen - innerhalb des Sylvesternacht-Zeitfensters und vom eigenen Grundstück aus - explizit als erlaubt aufgeführt.

Ehrlich, wir scheinen in diesem Land keine wirklichen Probleme mehr zu haben.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
...Ehrlich, wir scheinen in diesem Land keine wirklichen Probleme mehr zu haben.

Gruß,

karlyman

Doch!

Nämlich die Leute, die sowas schreiben...!!! :icon13:

Geschrieben
. Dieser Tage wurde z.B. in unserer örtlichen Zeitung eine lange Erläuterung des hiesigen Landratsamts über "Schießen"/Pyrotechnik-Verwendung an Sylvester veröffentlicht, und nach meiner Erinnerung wurde da der Pyrotechnik-Abschuss aus Gas-/Signalwaffen - innerhalb des Sylvesternacht-Zeitfensters und vom eigenen Grundstück aus - explizit als erlaubt aufgeführt.

Gruß,

karlyman

Ist ja auch erlaubt.

Und wenn´s noch dazu vom LRA freigegeben worden ist erst recht, alles andere war nur Falschinfo.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.