jimstacy Posted December 26, 2008 Posted December 26, 2008 wollte mir für eine pistole 45 ACP den untenstehenden tresor kaufen. ist dieser laut waffengestz geeignet? darf da auch ein geladenes seperates magazin für die waffe mit rein? THANKS! Format Möbeltresor, 33,6x47x40cm Tresor der Sicherheitsstufe B, zertifiziert nach VDMA 24992, Stand Mai 1995. Mit zwei Verriegelungsbolzen Ausstattung: 1 Fachboden Türstärke: doppelwandig Türblattstärke: 6mm Korpus: doppelwandig Türschloss: Doppelbartschloss Verriegelung: 1-seitig mit 2 Bolzen Außenmaße (HxBxT): 33,6x47x40cm Gewicht: ca. 40kg
Druss Posted December 26, 2008 Posted December 26, 2008 ich glaub, wenn du mun und waffe zusammen innen schrank legen willst, brauchste einen mit sicherheitsstufe 0 oder höher. sonst musste da nen extra behälter für mun nehmen
zum_zweiten Posted December 26, 2008 Posted December 26, 2008 ich glaub, wenn du mun und waffe zusammen innen schrank legen willst, brauchste einen mit sicherheitsstufe 0 oder höher. sonst musste da nen extra behälter für mun nehmen Die wichtigste Einschränkung ist die aufwendige Montage des guten Stücks - da es sich um einen Möbeltresor handelt, ist er nach den Vorgaben des Herstellers in einer Wand zu befestigen UND noch von einem Schrank zu umgeben (zur Tarnung). Wie Druss schon schrieb, ist die Aufbewahrung mit passender Munition in Stufe B nicht erlaubt. Mit der Zeit lernt man es: Bei Waffenschränken am besten gleich richtig investieren, alles andere ist nur Schlepperei. Darum: einen kleinen Stufe 0 Schrank, dann bist Du auch für die Zukunft (siehe andere Freds in diesem Forum) wohl fein raus. Frohes Fest
andreas2044 Posted December 26, 2008 Posted December 26, 2008 wenn du platz hast kaufe gleich richtig ... wir haben was alle mehr als einen schrank und der ist wie immer auch zu klein ... kaufe stufe 0 oder a mit b-innenfach ... und am besten für 10 langwaffen ... so kannst du oben deine erste kurzwaffe lagern und unten munition satt ...
Druss Posted December 26, 2008 Posted December 26, 2008 wenn du platz hast kaufe gleich richtig ... wir haben was alle mehr als einen schrank und der ist wie immer auch zu klein ...kaufe stufe 0 oder a mit b-innenfach ... und am besten für 10 langwaffen ... so kannst du oben deine erste kurzwaffe lagern und unten munition satt ... dann sollte er aber auch an daran denken einen zu kaufen, der zusätzlich nen abschließbares fach hat, dass er da die LW mun rein packen kann, oder er kauft sich für 30 euro 1-2 kleine tresore ausm baumarkt mit elektr. schloss
Guest Posted December 26, 2008 Posted December 26, 2008 Billigsten B-Tresor, wo geht und dann billigsten Blechspind mit Schwenkriegelschloss fuer die Mun. Der B-Tresor wird ueber dem Blechspind an die Wand geduebelt (was nicht mal vom WaffG verlangt wird, aber verhindert, dass er einem auf den Fuss faellt) und gut ists. Das WaffG kennt keine Moebeltresore ud keine umkleidung mit Holz, sondern ist ganz stur auf die Klassifizierung (A: Langwaffen bis 10 Stueck, b: auch Kurzwaffen bis 5 oder 10 Stueck, je nach Abrissgewicht) ausgelegt. Munaufbewahrung ist zusammen mit der Waffe nur in A-Schrank mit B-Innenfach im B-Innenfach oder ab Stufe 0 moeglich. Aber, ein B-Schraenkchen und ein Blechspind sind immer billiger und meist sinnvoller, als ein 0er. Der ganze Unfug mit teuren und sauschweren 0ern oder schlimmerem kann man machen, wenn man WEISS, dass man nie mehr in seinem Leben umziehen muss, oder wenn man unbedingt ne WaffG-konforme Aufbewahrung mit schnellem Notfallzugriff im Schlafzimmer braucht. Ansonsten sollte man sich fuer die Preisdifferenz lieber ein wenig weitere Fuelllung fuer den B-Tresor besorgen.
Morpheus Posted December 26, 2008 Posted December 26, 2008 ...Der ganze Unfug mit teuren und sauschweren 0ern oder schlimmerem kann man machen, wenn man WEISS, dass man nie mehr in seinem Leben umziehen muss, ... Mit diesen Schwerlastsackkarren (wie auch immer die richtig heißen) ist der Umzug kein Problem. Die hatten meinen 1er schneller im ersten Stock als vom LKW runter.
Intruder Posted December 26, 2008 Posted December 26, 2008 Ich sehe das genauso, warum teuer bezahlen wenn es auch günstiger geht. A- Schrank für 10 Langwaffen Stahl Spind für Muni B-Würfel für Kurz ---> Dieser kommt morgen von Praktiker 20% lassen grüßen
Leinad82 Posted December 26, 2008 Posted December 26, 2008 Ich sehe das genauso,warum teuer bezahlen wenn es auch günstiger geht. A- Schrank für 10 Langwaffen Stahl Spind für Muni B-Würfel für Kurz ---> Dieser kommt morgen von Praktiker 20% lassen grüßen Hast du zufällig Maße und Preis im Kopf?
drehmomentmonster Posted December 26, 2008 Posted December 26, 2008 Hallo, laß Dir bloß nix einreden von wegen größer, schwerer, gesetzestreuer..... alles dummes Zeug. Wenn Du wirklich nur Deine 45er reinpacken willst, reicht ein B-Würfel, notfalls vom Baumarkt. Aber nimm dann einen mit nem Zahlenschloß, denn nen Schlüssel läßt Du immer mal irgendwo liegen und die lieben Kinderlein, so Du welche hast, sind imer neugierig, denn das Verbotene lockt... wir warn ja auch mal jung Und was "zum zweiten" geschrieben hat von wegen Einbau des Teiles, vergiß es, kompletter Blödsinn, hab auch son Teil und mein SB hat nur nach der Stufe B geguckt, das ist, was der Gesetzgeber sehen will. Und einen vorauseilenden Gehorsam brauchst wirklich nicht an den <Tag legen. Und die Mun packste in nen entsprechenden Stahlschrank- spind oder sonstwas, hauptsache, es hat so ein Schwenkriegelschloß. Dann kann er so billig sein, daß er fast schon geschenkt ist......
Rene2109 Posted December 26, 2008 Posted December 26, 2008 Die wichtigste Einschränkung ist die aufwendige Montage des guten Stücks - da es sich um einen Möbeltresor handelt, ist er nach den Vorgaben des Herstellers in einer Wand zu befestigen UND noch von einem Schrank zu umgeben (zur Tarnung). Wer hat den diesen Schwachsinn einst in die Welt gesetzt??? Diese Falschinformation wird ja immer und immer wieder vorgebracht. Ein in B eingestufter Tresor bleibt ein B Tresor ob ich ihn nun frei, mitten in den Raum stelle, an die Wand dübele, einfach in einen Schrank stelle oder auch dort festschraube oder ob ich ihn einmauere. Genauso Verhält es sich auch mit allen anderen Stufen. Ob es Sinn macht einen Mini-Leichtgewichttresor frei in den Raum zu stellen steht wieder auf einem anderen Blatt Papier, hat aber rein gar nichts mit der Einstufung zu tun. Auf der anderen Seite habe ich schon eingemauerte 300kg Stufe 1 Tresore gesehen, die von bösen Buben aus der Wand gebrochen wurden. Da ist es noch weniger ein Problem einen festgeschraubten B-Tresor wegzuhebeln. Die Folge ist dann nur ein noch größerer Sachschaden.
Intruder Posted December 26, 2008 Posted December 26, 2008 Hast du zufällig Maße und Preis im Kopf? Ich werde mir das Auslauf Model H1S holen. Ansonsten für reguläre Tresore siehe Homepage Burg Wächter: C1S 245 C1E 329 C4S 295 C4E 379 Preise UVP
Intruder Posted December 27, 2008 Posted December 27, 2008 Ich werde mir das Auslauf Model H1S holen. Ansonsten für reguläre Tresore siehe Homepage Burg Wächter: C1S 245 C1E 329 C4S 295 C4E 379 Preise UVP Gerade den Würfel abgeholt. Hatten noch das Auslaufmodel H1S da Innenmasse: 243x343x294 Für ganze 102€
cartridgemaster Posted December 27, 2008 Posted December 27, 2008 Ein in B eingestufter Tresor bleibt ein B Tresor ob ich ihn nun frei, mitten in den Raum stelle, an die Wand dübele, einfach in einen Schrank stelle oder auch dort festschraube oder ob ich ihn einmauere. Genauso Verhält es sich auch mit allen anderen Stufen. Das ist falsch. Ein Kriterium zur Einstufung eines Sicherheitsbehältnisses in die Kategorie B (VdS 0) ist u.a. ein Mindest-Leergewicht von 200 kg. Ist ein B-(0)-Tresor leichter als 200 kg, wird die Einstufung in die Kategorie B/0 nur erreicht, wenn der Schrank zusätzlich mit einer Mauerbefestigung mit einem Abrissgewicht von > 200 kg gegen Wegnahme gesichert ist. Ein frei aufgestellter B-Sicherheitsschrank mit einem Eigengewicht < 200 kg ist waffenrechtlich/sicherheitstechnisch nur ein A-Schrank und damit für die Aufbewahrung von Kurzwaffen nicht zugelassen. Lesen bildet. CM
Guest Posted December 27, 2008 Posted December 27, 2008 Ein frei aufgestellter B-Sicherheitsschrank mit einem Eigengewicht < 200 kg ist waffenrechtlich/sicherheitstechnisch nur ein A-Schrank und damit für die Aufbewahrung von Kurzwaffen nicht zugelassen. Wo steht das? Das halte ich für Quatsch. Selbst die AWaffV kennt ganz allgemein Behältnisse von unter und über 200 Kg. Übrigens auch die Tabellen in den Katalogen großer Waffenhäuser. Siehe auch Frankonia S 330. Aber - ich habe von einem B-Möbeltresor das Beiblatt in der Hand gehabt. Dort stand unzweifelhaft drin, dass diese Type nur dann die B-Klassifizierung erfüllt, wenn er an der Wand gedübelt ist. Ist aber länger her und ich weiß nicht, welcher Hersteller das war. Was mir gerade noch einfällt - mein letztes Jahr aufgestellter Zweitschrank ist ein B-Schrank mit 130 Kg Gewicht. Da stand nur die bekannte Regelung, 5 KW < 200 Kg, 10 KW > 200 Kg oder Verankerung.
reinhard Posted December 27, 2008 Posted December 27, 2008 CM, da liegst du falsch. Ich meine gelesen zu haben das man ein Abrissgewicht von 200 kilo haben muss sobald man mehr als 5 Kurzwaffen hinein packt. Bei bis zu 5 Kurzwaffen ist ein B ein B, egal was er wiegt.
Guest Posted December 27, 2008 Posted December 27, 2008 Steht doch auch in der AWaffV deutlich drin: § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition (1) In einem Sicherheitsbehältnis, das der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand: Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 2)3) (Stand: Mai 1995) entspricht, dürfen nicht mehr als zehn Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6, dritter Halbsatz zum Waffengesetz), zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, oder zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 bis 1.2.3 zum Waffengesetz verbotene Waffen aufbewahrt werden; unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf. Wird die in Satz 1 genannte Anzahl überschritten, so darf die Aufbewahrung nur in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I (Stand: Mai 1997) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht, oder in einer entsprechenden Mehrzahl von Sicherheitsbehältnissen nach Satz 1 erfolgen.
Spooky Posted December 27, 2008 Posted December 27, 2008 Wer meint, er muss seinen Tresor nicht verankern der guckt mal hier. Die Tresore sind zwar aufgebrochen worden. Aber über einen nicht verankerten B-Würfel hätten sich die Jungs bestimmt gefreut.
cartridgemaster Posted December 27, 2008 Posted December 27, 2008 CM, da liegst du falsch. Okay, Treffer, versenkt. Ich habe den Text aus der mir vorliegenden Infoschrift der Fa. Hartmann falsch interpretiert. Dieser Text bezog sich auf die versicherungsrechtliche Einstufung und den damit verbundenen Versicherungswert im nichtgewerblichen Bereich. Also: B/0 < 200 kg ohne Maueranker bis 5 KW, > 200 kg oder mit Maueranker bis max. 10 KW. Stimmt's jetzt wieder? CM
Guest Posted December 27, 2008 Posted December 27, 2008 Ich behaupte trotz alledem aber: Da wir Waffenbesitzer im besonderem Maße für das Zeugs verantwortlich sind, hätten wir da einiges zu erklären, wenn so ein nicht angedübelter Möbeltresor mit einer Kanone weg kommt. Denn der gesunde Menschenverstand muss doch sagen, dass der beste Einbruchsschutz nichts nutzt, wenn der ganze Tresor unter dem Arm tragbar ist. Man schafft sich ja auch keine Sicherheitsschlösser und zusätzliche Verriegelungen an der Haustür um dann die Fenster offen zu lassen. Ich bin der Überzeugung, dass es vor Gericht negativ ausgelegt wird, wenn der kleine nicht angedübelte Möbeltresor mit Puste beim Einbruch wegkommt.
Intruder Posted December 27, 2008 Posted December 27, 2008 ...Ich bin der Überzeugung, dass es vor Gericht negativ ausgelegt wird, wenn der kleine nicht angedübelte Möbeltresor mit Puste beim Einbruch wegkommt. Wird man jetzt trotz sachgemäßer Lagerung auch noch angezeigt? Ich glaube nicht das dies vor Gericht standhaft wäre. Solange unter 5 KW
Guest Posted December 27, 2008 Posted December 27, 2008 Wird man jetzt trotz sachgemäßer Lagerung auch noch angezeigt? Das habe ich nicht geschrieben.
Guest gila1 Posted December 27, 2008 Posted December 27, 2008 Ich behaupte trotz alledem aber:Da wir Waffenbesitzer im besonderem Maße für das Zeugs verantwortlich sind, hätten wir da einiges zu erklären, wenn so ein nicht angedübelter Möbeltresor mit einer Kanone weg kommt. [...] Ich bin der Überzeugung, dass es vor Gericht negativ ausgelegt wird, wenn der kleine nicht angedübelte Möbeltresor mit Puste beim Einbruch wegkommt. Klick
hexoplast75 Posted December 27, 2008 Posted December 27, 2008 Ich habe meine AB Schrank auch angedübelt. Nicht wegen dem Wegtragen, oder vorauseilendem Gehorsam, sondern einfach dass er nicht nach vorne kippen kann wenn man sich an der offenen Tür festhält. Meinen B-Würfel habe ich nicht angedübelt, der liegt friedlich auf dem AB-Schrank. Gedübelt wird erst, wenn mehr als 5 KW rein sollen.
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.