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IGNORED

EWB gelb voll , aber nur noch 4 Waffen im " Bestand "


wjasma

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Geschrieben

Folgendes Problem,meine EWB ist " voll" :traurig_16: ,aber durch diverse Verkäufe habe ich nur noch 4 Repetierwaffen im Schrank. Auf Nachfrage bei meinem zuständigen Bearbeiter auf " Bereinigung " meiner EWB , bekam ich die Antwort , dass ich eine neue EWB beantragen muß, also das komplette Program über Verein und Verband :icon13: .Seht ihr das auch so ? Schon mal Dank für eure Antworten und schöne Feiertage :knuddel01: . Enrico

Geschrieben

Ich verstehe dein Problem nicht ganz. Deine gelbe WBK hat keine freien Zeilen mehr, und du hast einen Teil der eingetragenen Waffen verkauft und ausgetragen. Wenn du jetzt etwas neues mit deiner gelben WBK kaufst (steht ja drauf: berechtigt unbefristet zumErwerb von..) , dann gehst du genauso zum Amt wie bisher auch, und meldest die Waffe an. Da die erste WBK voll ist, wird dir eine zweite WBK ausgestellt.

Geschrieben

eben, da wird eine neue ausgestellt, die gelbe ist ja nicht umsonst eine "unbefristete Erlaubnis zum Erwerb", steht so im Gesetz, da kann auch der sachbearbeiter keine neubeantragung verlangen!..... wobei man da ja z.B. auch aus NRW komische sachen liest und hört zuweilen......

versuchen kanns dein SB ja mal, aber da die erlaubnis ja unbefristet gilt ( steht bei manchen ja auch ausdrücklich auf der gelben drauf!).......hast du eindeutig die besseren "karten", im wahrsten sinne des wortes ;)

gruß alzi

Geschrieben

Eigentlich heißt es: Es gibt keine dumme Fragen sondern nur dumme Antworten! Nur in einem Rechtsbereich steht die Welt auf dem Kopf. Richtig, im Waffenrecht sollte man nicht unnötig zur Behörde gehen. Fragen in der hier in Rede stehenden Art sind dort nicht gut plaziert!

WBK "alt" oder "neu", es macht in der Praxis keinen Unterschied. Die in der WBK beschriebenen Waffen kaufen und WBK zur Eintragung vorlegen. Fertig, wenn Waffenerwerb angemeldet, dann hast du deine Hausaufgaben gemacht und die Behörde steht unter Vollzugszwang. Den ablehnenden Bescheid möchte ich ein mal sehen. Spätestens wenn der SB mit der schriftlichen Begründung beginnen muss wird er seine Auffassung überprüfen. Die, die sich mit dummen Antworten abweisen lassen sind selbst schuld!

Geschrieben

Ein gefühlvolles Gespräch mit dem SB hat noch nie geschadet.

Du könntest aber auch einfach den Erwerb auf dem Postweg anzeigen - und in Deinem Brieflein um Ausstellung der WBK bitten.

So habs ich auch schon öfters gehandhabt. Klar sammeln sich dann mit der Zeit einige WBKs an, aber

1. muss man nicht den Weg zur Behörde antreten und

2. keine WBK durch die Gegend schicken ( kostspieliger Verlust :o ).

Geschrieben

Danke schon mal für die Antworten, wobei ich aber noch das Problem sehe, dass wie z.B. Frankonia und ich denke auch andere Büma ,die Waffe erst in die WBK eintragen wollen,da wird es dann wohl schwierig oder ? :confused:

Geschrieben
Danke schon mal für die Antworten, wobei ich aber noch das Problem sehe, dass wie z.B. Frankonia und ich denke auch andere Büma ,die Waffe erst in die WBK eintragen wollen,da wird es dann wohl schwierig oder ? :confused:

lass dir eine neue ausstellen ... deine alte ist voll und nun willst du eine neue ... ganz einfach ...habe vorher angerufen und 1h später war ich da zur abholung ... und bezahlt habe ich 2h später als ich meine neue waffe in den händen hatte ... rede einfach mal mit deinem sb ... du findest schon eine lösung!

Geschrieben
........deine alte ist voll und nun willst du eine neue.......

Bruder, wenn ich nur wüsste, wie das gemeint war......... :s82: (Späßle)

Im Ernst:

Deine Genehmigung läuft ja nicht aus, nur weil die Felder auf Deiner gelben WBK ausgefüllt sind.

War bei mir auch so. Neues Formular beantragen, etwa 50 Euronen bezahlen (so war's bei mir) und ein neues "Datenblatt" ist Deines.

Müsste Dein SB eigentlich wissen......

Gruß Habakuk

Geschrieben
Deine Genehmigung läuft ja nicht aus, nur weil die Felder auf Deiner gelben WBK ausgefüllt sind.

Eben.

Neues Formular beantragen, etwa 50 Euronen bezahlen (so war's bei mir) und ein neues "Datenblatt" ist Deines.

Warum dann neu beantragen ( und auch dementsprechend löhnen ) ?

Gruß André

Geschrieben
......Warum dann neu beantragen ( und auch dementsprechend löhnen ) ?

Gruß André

Du beantragst ein neues Formular. Und das kostet den genannten Betrag.

Mit Deiner waffenrechtlichen Genehmigung hat das überhaupt nichts zu tun.

Gruß Habakuk

Geschrieben
Du beantragst ein neues Formular. Und das kostet den genannten Betrag.

Mit Deiner waffenrechtlichen Genehmigung hat das überhaupt nichts zu tun.

Gruß Habakuk

Es kostet nichts - denn nicht das Pappteil kostet Geld, sondern die Erlaubnis zum Waffenerwerb. Und da er diese hat, muß der SB ihm die Pappe ausstellen, ohne zu murren. Die Kostenverordnung sieht zwar, wenn man das WaffG vor 2003 liest, nur solche Amtshandlungen als gebührenfrei an, die man nicht auf den Bürger anwendet (unfaßlich!), aber: Abschnitt II Nr.2 meint nicht den physischen Vorgang des Eintragens eines Namens, es fehlt einfach der Verwaltungsaufwand, der beim Ausstellen der ersten Karte anfällt.

Insofern solltest Du Deinem SB die WaffKostV (schönes Amtsdeutsch) unter die Nase halten und insbesondere auf folgende Vorschrift deuten: § 2 III Nr.3. Wenn wir jetzt das Ausfüllen mit 5 Minuten ansetzen, wäre mit einem 12tel des amtlichen Stundensatzes zu verfahren. Den soll Dir der SB mal ausrechnen. Spätestens hier wird er murrend die gelbe Pappe auf den Tisch legen. Keine Strafe ohne Gesetz, keine Kohle ohne Rechtsgrundlage (der verwaltungsakt der bloßen Neuausstellung ohne vorherigen Verlust ist nicht in der VO enthalten!) - man ist schließlich der Arbeitgeber des guten Mannes.

Und sollte er sich weigern, wird sich sein Vorgesetzter sicher gern an der Berechnung beteiligen.

Geschrieben
Du beantragst ein neues Formular. Und das kostet den genannten Betrag.

...

Hallo Habakuk,

DAS sehe ich allerdings anders, warum sollte ich dafür löhnen, daß die gelben WBK für mich zu wenig Spalten enthalten?

Die neue Gelbe erlaubt mir den (eigentlich) unbegrenzten Waffenerwerb, mal abgesehen von der unterschiedlichen Auslegung der 2/6-Regel. Wenn dann die Formulare der Behörde zu klein sind, kann man mich nicht dafür in Regreß nehmen, da es nicht in meiner Verantwortung liegt, ich habe EINMAL die Erlaubnis beantragt, und die gilt bis jetzt zeitlich UND zahlenmäßig unbegrenzt.

mfg

Ralf

Geschrieben

Bin mal gespannt, was wjasma schreibt......

Vielleicht lag es auch daran, dass ich meine "alte Gelbe" in eine "neue Gelbe" hatte umschreiben lassen.

Als diese dann voll war, erhielt ich eine "neue Gelbe".

Und die ist noch "jungfräulich".......

Gruß Habakuk

Geschrieben
Bitten? Wo kommen wir denn hin? Wir sind vor den Behörden keine Bittsteller. Die haben das zu machen weil es noch unser Recht ist.

Es geht nicht um ein flehentliches Erbitten, oder um ein Auf-Knien-um-die-Gunst-des-Fürsten-Winseln...

Wenn IMI "bitten" schreibt, dann meint er einen normalen, geschäftsmäßigen Umgangston.

Ich schreibe sowohl an Firmen als auch Behörden ebenfalls immer mit der geschäftsüblichen Formulierung "ich bitte Sie um...",

und nicht mit "ich fordere". Unterwürfigkeit ist das nicht.

Geschrieben
...Wenn IMI "bitten" schreibt, dann meint er einen normalen, geschäftsmäßigen Umgangston....

Genau so :friends:

In Briefen immer kurz und knapp die Forderungen stellen.

Dabei keine Ausflüchte , (ist es möglich, könnte, wollte, würde, hätte) zulassen und das Ganz noch mit ein paar freundlichen Floskeln untermalen.

Der Gegenüber soll sich gebauchkitzelt, aber nicht verarscht fühlen.

:yes:

IMI

Geschrieben
Danke schon mal für die Antworten, wobei ich aber noch das Problem sehe, dass wie z.B. Frankonia und ich denke auch andere Büma ,die Waffe erst in die WBK eintragen wollen,da wird es dann wohl schwierig oder ? :confused:

In die gelbe WBK? Bisher habe ich zwar (logischerweise) die grüne mit Voreintrag vorgelegt und der Händler hat die Daten eingetragen, bei der gelben gab es lediglich die Rechnung, dann bin ich damit zum Ordnungsamt gegangen und habe den Eintrag machen lassen. Darf ein Händler überhaupt die gelbe ausfüllen?

Geschrieben
In die gelbe WBK? Bisher habe ich zwar (logischerweise) die grüne mit Voreintrag vorgelegt und der Händler hat die Daten eingetragen, bei der gelben gab es lediglich die Rechnung, dann bin ich damit zum Ordnungsamt gegangen und habe den Eintrag machen lassen. Darf ein Händler überhaupt die gelbe ausfüllen?

der vermerk durch den Büma bzw. Händler in der WBK ist quasi eine übergabebestätigung. dir ist als WBK-inhaber ja erwerb und besitz erlaubt. der Büma/Händler bestätigt durch den vermerk dass du die waffe im waffenrechtlichen sinn erworben hast, du also die tatsächliche gewalt über die waffe erlangt hast, und berechtigt bist damit umzugehen. das amt bestätigt dies durch das siegel ( abstempeln).

der vermerk des Büma/Händers in der WBK entspricht so etwas wie einem dauerleihschein, den das amt dann bestätigt.

wenn kein platz mehr ind er WBK ist oder der Büma/Händler den vermekr nicht tätigen möchte, dann gehst halt ( wie beschrieben) mit der rechnung zum amt und die tätigen den vermerk in der WBK und "tragen die waffe ein".

ob ein Büma/Händler ( sofern möglich) zu einem derartigen vermerk verpfllichtet ist, entzieht sich momentan meiner kenntnis. könnte man aber im WaffG bzw. der AWaffV sicher nachlesen.

gruß alzi

Geschrieben
ob ein Büma/Händler ( sofern möglich) zu einem derartigen vermerk verpfllichtet ist, ...

Glaube ich nicht. Habe bei einem egon-Kauf eine beglaubigte Kopie der (gelben) WBK übersandt und bin mit der Rechnung zum SB zum Eintragen gegangen.

Geschrieben

Nach §34(2) WaffG hat der Besitzer einer Waffenhandelslizenz diese Pflicht zum Eintrag.

Geschrieben

@schaffer: danke, ich dachte doch etwas derartiges schonmal gelesen zu haben.

Bei Einkauf per Post auch ?

nach §34(2) WaffG gilt das allgemein, zumindest stehen dort keine ausnahmeregelungen.

in WaffVwV (Entwurf!) 34.2 ist zu lesen "... Im Versandhandel können auch beglaubigte Kopien verwendet werden."

d.h. die antwort auf deine frage lautet: ist eigentlich nicht zwingend erforderlich

gruß alzi

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