Zum Inhalt springen
IGNORED

Wie kurz darf ein Gewehr sein?


Jager

Empfohlene Beiträge

Ich habe da vor kurzem irgendwas gehört von "45 cm Lauf und 90 cm gesamt"

Darauf bezieht sich meine Frage in der Haubtsache!

Diese Zahlen beziehen sich auf Pump-Flinten, aber: Lauf mindestens 45 cm und Gesamtlänge (kürzestmögliche bei Klappschäften) mindestens 95 cm. Sonst: Verbotene Waffe.

Und der Form halber: Langwaffen müssen LÄNGER (nicht: Mindestlänge!) als 60 cm sein und Lauf und Verschluß in geschlossener Stellung LÄNGER als 30 cm sein. Sonst Kurzwaffe inklusive alle juristischen Nach- und praktischen Vorteile ;-)

Gruß

DZ

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

und Lauf und Verschluß in geschlossener Stellung LÄNGER als 30 cm sein.

so und genau das kann ich nicht glauben, denn:

z.b. die xr15 compakt hat einen 7,5 zoll (19cm!!!) langen lauf. ihre kürzeste bestimmungsmäßige länge liegt bei 60,5cm.

der verschluss ist aber KEINE 11cm lang (die es nach deiner aussage bräuchte um auf die 30cm zu kommen!!!), trotzdem handelt es sich um eine langwaffe im rechtlichen sinne!!!

sie ist zwar nicht für sportschützen erwerbbar, aber auf jj oder roter wbk ganz legal zu erwerben!!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

so und genau das kann ich nicht glauben

Dann lies unter Anlage 1 zum WaffG, Abschnitt 2 "Arten von Feuerwaffen" den Punkt 2.5, dort steht die Definition einer Langwaffe.

2.5 Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine Waffe ist eine Langwaffe, wenn ihre kürzest mögliche Verwendungslänge mindestens 60 cm beträgt und Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung zusammen mindestens 30 cm lang sind. Alle anderen Waffen sind Kurzwaffen.

Hmmm, wäre das nicht nett, eine alte 20 oder 16'er Doppelflinte zusammen zu sägen? Sagen wir mal Schaft absägen und Pistolengriff formen und Lauf so bei 45 cm absägen. Das wäre dann noch Langwaffe und was Handliches für die Pirsch. So für die direkt vor einem hochmachenden Fasane. :ninja:

Machbar? Erlaubt?

Wer macht Oberschenkelholster dafür? :00000733:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hmmm, wäre das nicht nett, eine alte 20 oder 16'er Doppelflinte zusammen zu sägen? Sagen wir mal Schaft absägen und Pistolengriff formen und Lauf so bei 45 cm absägen.

Das also - wenns bei Dir nen schlanken Fuß macht...aber nicht beklagen wenn dann

passiert! :D
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Machbar? Erlaubt?

Hallo Floppyk

erlaubt sicherlich. Wenn das Teil über 60 cm lang ist, ist es eine Langwaffe. Ich habe so etwas ähnliches vor einigen Jahren gekauft. Aus einer Aservatenkammer wurde eine abgesägte Querflinte für ganz kleines Geld verkauft. An einen BüMa, der die Auflage erhilet, das Teil mit einem Hinterschaft wieder auf über 60 cm zu puschen. Kurze Hahnquerflinte Kal. 16/70. Wenn sie nicht für Skeet eingesetzt wird, liegt sie geladen im Schlafzimmertresor VDS 1 :s82: Und da das Teil offiziell mit allem Kladeradatsch verkauft wurde, kann das nur erlaubt sein.

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Jedenfalls stelle ich mir so eine "Handflinte" schön handlich und für die Pirsch brauchbar vor, sofern die Schussentfernung in Spuckweite bleibt. Denn streuen dürfte das Teil mangels Chokes ordentlich.

Nur auf einer Gesellschaftsjagd wird man sich damit nicht sehen lassen dürfen. Aber mit einer normalen Pumpe ist es meistens genau so.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich würde mal vermuten, dass das BKA den Verschlussträger in die Rechnung miteinbezieht. Damit käme man dann über die 30 cm.

so wirds sein, watt aber vollkommener kuhdung ist, da ja eben das bka sagt das verschlussträger eben nicht zum verschluss dazugerechnet werden, weil kein waffenrelevantes teil!

:huh:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

so wirds sein, watt aber vollkommener kuhdung ist, da ja eben das bka sagt das verschlussträger eben nicht zum verschluss dazugerechnet werden, weil kein waffenrelevantes teil!

So ich ganz genauso, aber anders kann ich mir im Moment nicht erklären, warum das XR-15 Compact eine Langwaffe sein soll.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was wollt Ihr denn eigentlich:

Die ganzen Jäger ärgern, deren MP5's ja auch keine Langwaffen wären ?

Dem BKA neue Handhaben für negative Bescheide geben ?

Ich empfehle folgendes Vorgehen: "Einzelfallentscheidung" -> Davorstellen und sagen, für mich ist das eine Langwaffe ! Und wenn keiner was dagegen sagt, ist die Welt in Ordnung. OK ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dem BKA neue Handhaben für negative Bescheide geben?

Es geht ja nicht darum hier jemandem seine Waffe madig zu machen. Die Sache ist halt nur merkwürdig, zumal was Lang und was Kurzwaffe ist sogar mal eindeutig im WaffG definiert ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.