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IGNORED

Anscheinswaffen


die Tanja

Empfohlene Beiträge

Im Bereich der Rechtswissenschaften sind 30-40 Seiten für eine Diplomarbeit die Regel. Habe in meiner Dipomarbeit selbst über das neue WaffG geschrieben. Tanja wird vermutlich an irgendeiner FH eines Landes auf Diplom-Verwaltungswirt (FH) studieren, um dann in den gehobenen Dienst der allg. Verwaltung eines zu gehen.

Gruss

Kirrmeister

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Also, Tanja, wie Du siehst bekommst Du hier von 5 Leuten 12 Antworten mit 19 Meinungen, die alle garantiert nichts mit dem Thema zu tun haben. Vielleicht ist es sinvoller, Herrn Eichstädt per PN zu kontaktieren, er ist als Redakteur einer Waffenzeitschrift sicherlich ein perfekter Ansprechpartner.

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Im Bereich der Rechtswissenschaften sind 30-40 Seiten für eine Diplomarbeit die Regel. Habe in meiner Dipomarbeit selbst über das neue WaffG geschrieben. Tanja wird vermutlich an irgendeiner FH eines Landes auf Diplom-Verwaltungswirt (FH) studieren, um dann in den gehobenen Dienst der allg. Verwaltung eines zu gehen.

Gruss

Kirrmeister

Was sie im Beitrag #9 auch geschrieben hatte. Die Frage wird halt sein, wie die Arbeit ausgerichtet werden soll und ob wir hier überhaupt sinnvoll dazu betragen können. Von allen Ziffern des §42a Abs. 1 WaffG ist die Ziffer 1. die, die uns hier am wenigsten betrifft.

  • CO2 und AirSoft wird auf entsprechenden Ständen geschossen, Events sind ja auch wieder ausgenommen.
  • aus dem Alter der Spielzeugschußwaffen sind wir hier fast alle heraus. Höchstens zu Fasching (be)trifft uns das.
  • Ich kenne keinen, der seine schußunfähig gemachen Modelle je führen wollte. Er tat es eher versehendlich (verschlossenes Behältnis)

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@Kirrmeister:

Ganz genau. Wie ich schon geschrieben habe, mache ich meinen Vorbereitungsdienst für den gehobenen, allgemeinen Verwaltungsdienst (in Niedersachsen). Bin also angehende Diplom-Verwaltungswirtin.

@Ulrich Eichstädt:

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. In der Art hatte ich mir meine Arbeit auch vorgestellt. Der Schwerpunkt soll auf der Entwicklung liegen. Wie es zu dem Verbot (des Führens) gekommen ist.

@fritzig:

Vielen Dank! :-)

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Hallo Tanja,

wenn es doch 40 Seiten sein sollen, würde ich gliedern:

1. Anscheinswaffen nach §37 WaffG alt (bis 2002)

2. Wegfall des §37 im WaffG neu, jedoch

3. Rückkehr im §6 AWaffV 2003

4. Neue Anscheinswaffenregelung 2008

Wenn man dazu die jeweilige Vorgeschichte mit reinnimmt (v.a. zu 3. wirst Du jede Menge Insider-Infos hier im Forum finden, an die Du sonst kaum rankommen wirst), wird alles ganz interessant und die 40 Seiten sind schnell voll, ohne dass man irgendetwas aufblähen muss. Sicher nett wären auch Bilder, "Anscheinswaffen im Wandel der Zeit" usw.

Schöne Grüße und viel Erfolg!

Schwarzwälder

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Was auch mit hinein sollte sind die rechtlichen Definitionen für die diversen Gegenstände und die Historie warum man sie überhaupt in die entsprechenden Regelungen mit hineingenommen hat. Dazu ist die Auswertung der Protokolle der entsprechenden Beratungen im BT und in den Fachgremien erforderlich, also kurzum die Beweggründe des Gesetzgebers für diese oder jene Regelung.

Gruss

Kirrmeister

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Hallo Tanja,

wenn es doch 40 Seiten sein sollen, würde ich gliedern:

1. Anscheinswaffen nach §37 WaffG alt (bis 2002)

2. Wegfall des §37 im WaffG neu, jedoch

3. Rückkehr im §6 AWaffV 2003

4. Neue Anscheinswaffenregelung 2008

Wenn man dazu die jeweilige Vorgeschichte mit reinnimmt (v.a. zu 3. wirst Du jede Menge Insider-Infos hier im Forum finden, an die Du sonst kaum rankommen wirst), wird alles ganz interessant und die 40 Seiten sind schnell voll, ohne dass man irgendetwas aufblähen muss. Sicher nett wären auch Bilder, "Anscheinswaffen im Wandel der Zeit" usw.

Schöne Grüße und viel Erfolg!

Schwarzwälder

ja, das wäre eine hochanspruchsvolle hausarbeit, einfach n bisschen beschreiben und so, bloss keine these aufstellen oder ansatzweise wissenschaftlich arbeiten. aber es wird ja bestimmt "ganz interessant" so.

mal ganz im ernst, tanja, wenn ich sowas lese wie "Ich möchte in meiner Arbeit die Gründe beleuchten, warum das Führen verboten wurde. Die rechtlichen Aspekte und das allgemeine Pro und Contra..." und "Die genaue Themenstellung muss ich erst bis Mittwoch haben. Wollte es sehr allgemein halten. " frage ich mich, a) was das für ein witz von diplom ist und B) ob du wirklich glaubst, dass n bisschen was zusammenschreiben und so blabla allgemein und so eine anerkennenswerte leistung ist. ich würde mich schämen, würde ich so "arbeiten" - kompilieren können schon fünftklässler recht gut. auch auf ähnlichem niveau.

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Hallo November,

es wurde hier doch schon mehrfach genannt: es geht nicht um ein Hochschuldiplom an einer juristischen Fakultät, und auch nicht um eine Doktorarbeit.

Es geht um eine Diplomarbeit im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für den gehobenen, allgemeinen Verwaltungsdienst des Landes und der Kommunen, in diesem Fall an der entsprechenden Fachhochschule des Landes Niedersachsen (führt zum Abschluss "Diplom-Verwaltungswirt FH").

Es ist in diesem Rahmen eine Ausarbeitung des Themas gefragt, aber nichts juristisch Hochwissenschaftliches...

Gruß,

karlyman

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Ich verstehe wirklich nicht, warum ihr alle die Motive von Tanja in Frage stellt. Anstatt Links und Hinweise zum Thema zu geben, macht ihr Euch über die Arbeit lustig, haltet es wahlweise für völlig uninteressant oder eine Aufgabe für Idioten.

Tanja ist sicher nicht hierhergekommen, weil Sie Experten fürs Diplom-Arbeit schreiben gesucht hat, sondern Experten fürs Thema Waffen.

@Tanja: Ich würde folgendes empfehlen: Lies erstmal soviel wie Du bekommen kannst, hier im Forum, mit der Suchfunktion und anderswo. Was sind Anscheinswaffen? Wie ordnen Sie sich ins Waffenrecht ein? Mach Dir Notizen (vielleicht auf Karteikarten). Versuch erstmal möglichst viel Wissen zu sammeln. Sicher werden dann auch konkretere Fragen auftauchen, bei denen Du hoffen kannst, dass Sie hier auch kompetent beantwortet werden (meist).

Das macht meiner Meinung nach mehr Sinn, als hier allgemein nachzufragen. mach Dich erstmal selbst schlau, das kommt besser an. Soviel zum Umgang mit dem Forum.

Jetzt muss ich doch noch was Dipl-Arbeits-Technisches sagen: Ich halts für gefährlich, das Thema "so allgemein wie möglich" zu halten. Nachdem Du Dich eingearbeitet hast (setz Dir einen festen Zeitraum dafür), solltest Du Dir schon überlegen, was genau Deine Diplomarbeit bearbeiten soll. Ich hab keine Ahnung wie das aussehen kann, vielleicht Geschichte, Probleme mit anderen Rechtsgebieten, Verschiedene Auffassungen/Meinungen gegenüberstellen, einen viel besseren Vorschlag?

Sonst läufts Du doch Gefahr, mit Deiner Arbeit letzlich nichts auszusagen. Sprich mit Deinem Betreuer darüber. NUR der kennt die Anforderungen und Erwartungen, im Gegensatz zu uns allen!

Wünsche Dir viel Erfolg!

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Es ist in diesem Rahmen eine Ausarbeitung des Themas gefragt, aber nichts juristisch Hochwissenschaftliches...

Eben, der zu erlernende Beruf des Rathauslehrlings ist ja wirklich nichts schlechtes, imo fast alle Bürgermeister und Landräte rekrutieren sich aus diesem Ausbildungsgang. Der Wirkungsgrad ist sicher besser, als sich durch ein selbstfinanziertes anspruchsvolles wissenschaftliches Studium zu quälen.

Und wenn die "Wissenschaftlichkeit" solch eines Besinnungsaufsatzes darin besteht, als Quelle zu x% "WO" anzugeben und der Lehrer das zulässt, dann ist das extrem :peinlich: für unser System aber jedenfalls ein Zeichen für die Fähigkeit des Auszubildenden, das dünnste Brett gefunden zu haben. Damit wünsche ich "Die Tanja" viel Erfolg.

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als sich durch ein selbstfinanziertes anspruchsvolles wissenschaftliches Studium zu quälen.

So pauschal kann man das aber nicht stehenlassen: wie wäre es denn zunächst mit einer neutral erstellten Rangliste, welche Studienfächer und Abschlüsse wirklich diesen hochgesteckten Kriterien genügen? Nachher fühlen sich simple Geisteswissenschaftler oder gar Fachhochschüler auch noch angesprochen, oder Kinder von mittelständischen Eltern, die nicht einmal Bafög oder gar Sozialhilfe kassiert haben. Nur wer darbt und leidet, hat's wirklich verdient!!

Ulrich M.A.,

der sich langsam weigert, Auskünfte im Forum ohne vorherigen Leumunds-Check und Schufa-Auskunft zu liefern :icon13::rolleyes:

(und der als Farbenschwacher den grünen Ironiefarbbutton nicht gefunden hat)

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..., als sich durch ein selbstfinanziertes anspruchsvolles wissenschaftliches Studium zu quälen.

...

:secret:

Du darfst aber die Anwärterbezüge zurückzahlen, wenn Du nach dem Studium aus einem von Dir zuvertretenen Grund gegangen wirst. Als Beamter mußt Du ja entlassen werden. Selbst Kündigen ist mangels Vertrag nicht möglich.

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Was mir eben erst so richtig aufgefallen ist, ist die Tatsache, daß die Verschärfung des Waffenrechts mit der Klimaerwärmung korreliert.

Man könnte also versuchen den prozentualen Anteil der Anscheinswaffen am Klimawandel zu isolieren.

Das wär doch mal ein Thema.

Könnte es sein, daß wir mit dem CO2 einfach nur in die falsche Richtung denken?

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Der Wirkungsgrad ist sicher besser, als sich durch ein selbstfinanziertes anspruchsvolles wissenschaftliches Studium zu quälen.

Auch wenn dein Satz sarkastisch gemeint war, so steckt ungewollt schon Wahres darin:

Denn das gerühmte (selbst oder durch Mami+Papi oder wen auch immer finanzierte) "anspruchsvolle wissenschaftliche

Studium" führt leider häufig zu keiner brauchbaren Qualifikation...

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