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IGNORED

Druckluftkartuschen


posaunemichael

Empfohlene Beiträge

Kostenlos? Ich lese kostenpflichtiges Austauschverfahren...

Jepp, das wahr wohl Wunschdenkenrealitätsveränderung

... aber nach 20 Jahren ist das zu akzeptieren...

seh ich auch so.

B)

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Allerdings wird aus dem Privatier oder dem Verein, der die Preßluft seinen Mitgliedern zur Verfügung stellt, schnell ein gewerblicher Abfüller, für den die verschärften Regeln gelten - nämlich dann, wenn neben der Flasche ein Sparschwein steht mit dem Schild "Pro Füllung 1 Euro für unsere Jugendkasse" oder auch nur, um die nächste Flaschenfüllung zu finanzieren.

Danke, dass Du darauf aufmerksam machst. :-) Ich arbeite eh' gerade an einem Aufsatz über Gewerblichkeit und Gewerbsmäßigkeit im Waffenrecht (und Schießsport, und Wiederladen...), da kann ich das Beispiel gut verwenden

Carcano

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Na, da werden wieder einige Schützen ihr Hobby an den Nagel hängen :crying: Anbei die Info von FWB:

Das mir niemand auf den Gedanken kommt, die Behälter für Silvester mit etwas anderem zu füllen und den Verantwortlichen in den Garten zu werfen.

BBF

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ich bin mir nicht so sicher, ob hier die Kuh vom Eis ist!

Zitat aus einer Mail: "Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Herr Thoms zwischenzeitlich auch Probleme hat. " :confused:

Die Probleme werden anscheinend in der Info von Feinwerkbau angesprochen.

Wenn nicht der TÜV, sondern nur der Hersteller eine Überprüfung durchführen kann, ist mir schon klar, wo der Hase hinläuft. :angry2:

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Da meine CO2 Kartuschen älter als 20 jahre sind, habe ich mich vor einer Stunde vom LP Clan verabschiedet, egal wie das Ding endet.

Denkt mal an den Büma-Tüv für Gk Waffen, ist noch gar nicht so lange her.

Lediglich GK und UHR GK werde ich beim DSB noch nutzen, bis zu der Vorschrift, daß nur noch DEVA geprüfte Munition verwendet werden darf.

Jungs, wir sind ganz nahe an amerikanischen Verhältnissen dran.

Gute Nacht Germany :wub:

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Hallo hier mein Kommentar dazu : Ich habe eine Morini Luftpistole auf dem Behälter steht Air 200 bar * 2900 psi max CH / EGI 8176 und darunter steht 20 Jear max * 04. 99 * 0,08 L * S.Nr. 02812 also sind die Vorgaben vom Hersteller 20 Jahre. Wissen die Herren vom DSB nichts über solche Vorgaben oder wird das einfach Ignoriert. Da es offensichtlich kein Gesetz über Kleindruckbehälter gibt in bezug auf TÜV und Alter müsste es doch mit dem Teufel zugehen wenn die allwissenden Herren vom DSB es nicht schaffen würden über die Sportordnung ein Gesetz durchzubringen. Gruß heinz B)

Hallo zusammen.

Es wird überall gesagt dass die Druckluftkartuschen nicht älter wie 10 Jahre sein sollen.

Wenn ich das richtig verstehe muss man die dann entsorgen und darf damit nicht mehr weiter Schießen.

Unser Sportleiter sagte mir darauf dass solange ihm keiner zeigen kann wo das als Bestimmung ( Gesetz ) steht

er die Schützen weiter damit schießen lässt und keine neuen kauft.

Wie ist das wenn man zu einer offizielle Meisterschaft mit einer z.B. 11 Jahre alten Druckluftkartusche kommt.

Und die bei der Waffenkontrolle kontrolliert wird.

Darf man damit starten oder nicht.

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[ja gilt auch für co2 nachzulesen beim dsb. gruß heinz :traurig_16::traurig_16:

quote name='Fyodor' date='05.11.2008 - 07:12' post='1050843]

Mal eine blöde Zwischenfrage:

Ich habe eine CO2-Pistole. Diese Tanks stehen ja kaum unter Druck (bei Raumtemperatur 60bar). Gilt das auch bei diesen Tanks? 60bar sind für einen Stahltank ja eigentlich nahezu nichts, und mit Feuchtigkeit ist auch nicht zu rechnen.

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Ich habe eine CO2-Pistole. Diese Tanks stehen ja kaum unter Druck (bei Raumtemperatur 60bar). Gilt das auch bei diesen Tanks? 60bar sind für einen Stahltank ja eigentlich nahezu nichts, und mit Feuchtigkeit ist auch nicht zu rechnen.

Ich habe den Gesetzestext nicht da, wage aber zu behaupten, dass die Nutzung der Kartusche schon immer auf 10 Jahre beschränkt war und nun eben eine Nachprüfung möglich ist. Eine gesetzliche Regelung, keine Vorschrift des DSB.

PS: mein Motorrad steht seit zwei Jahren in der Garage und wurde nicht gefahren, muss ist trotzdem zur Hauptuntersuchung wenn ich im Frühjahr fahren will?

Karl

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Gast U are Defeated

Derzeit wird e-gun mit den ganzen Kartuschen die demnächst ablaufen überschwämmt.

Alle gestern oder heute eingestellt *kopfschüttel*

Gestern bei Holme waren au mehre Leute um neuen Kartuschen zu ordern oder das Herstellungdatum checken zu lassen.

Ich mach mir da keine Kopf mehr drum, ich schieße einfach kein LG mehr :) eine Kartusche 1996 die andere 1998 :) Das LG kann also da bleiben wo es ist...hinterm Schrank. Sicher ist sicher...

Gruß

U are Defeated

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Ich habe den Gesetzestext nicht da, wage aber zu behaupten, dass die Nutzung der Kartusche schon immer auf 10 Jahre beschränkt war und nun eben eine Nachprüfung möglich ist. Eine gesetzliche Regelung, keine Vorschrift des DSB.

Wenn der Gesetzgeber nicht die Untergrenze des "Druckliterproduktes 1000" (Summe aus Behälter-Volumen mal Innendruck) eingeführt hätte wären auch, neben vielen technischen Dingen, des Journalisten Kugelschreiber Minen Prüfpflichtig, weil unter Druck stehend...

PS: mein Motorrad steht seit zwei Jahren in der Garage und wurde nicht gefahren, muss ist trotzdem zur Hauptuntersuchung wenn ich im Frühjahr fahren will?

Wenn ich weiterhin keine Abgasgrenzwerte einhalte muss ich das Ding stehenlassen, oder einfach kein Moped mehr fahrn...

Sinngemäß keine Pressluft-Waffen und wenn dann nur mit F im Fünfeck schiessen. Aber Achtung! Die Brennbarkeit von Funktionärswind soll demnächst zertifiziert werden und nur Sachverständigen vorgeführt werden! :gutidee:

Gottfried
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Hallo hier mein Kommentar dazu : Ich habe eine Morini Luftpistole auf dem Behälter steht Air 200 bar * 2900 psi max CH / EGI 8176 und darunter steht 20 Jear max * 04. 99 * 0,08 L * S.Nr. 02812 also sind die Vorgaben vom Hersteller 20 Jahre. Wissen die Herren vom DSB nichts über solche Vorgaben oder wird das einfach Ignoriert.

Lies Dir bitte mal die vor Jahresende herausgegebenen technischen Richtlinien des DSB genau durch (wurden weiter oben von mir schon mal zitiert...) und Du wirst feststellen, daß die Funktionäre des DSB sehr wohl auf den Sonderfall Morini eingangen sind!

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Gast U are Defeated

Hab au gerade nen Schreiben gefunden das man Stahlkartuschen durch Werktprüfung um weitere 10 Jahre verlängern lassen kann. Gut das i Stahlkartuschen habe *fg* Die Frage die sich mir auf tut was ist mit den Alukartuschen?

Schreiben JSM

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so etwas habe ich fast erwartet, aber nicht so schlimm!!! :icon13:

hier kann man(n) sich ansehen, wie ein Vertreiber reagiert. :peinlich:

Bis vor ca. einem 1/2 Jahr waren die Kartuschen nur bei den Firmen ein Thema, die Produktionsfehler hatten.

Auf einmal tritt eine komplette Branche aus der Verantwortung!!! ... und gibt nun Schriftlich, das Teile ihrer Produkte nur 10 Jahre nutzbar sind; und eine eventuelle Nachprüfung nur in ihrem Haus stattfinden kann. :gaga:

Preise zum Umfallen und keine Konkurenzangebote möglich. ????

Wenn diese Vorgehen Schule macht, darf ich demnächst mit meinem Opel nach Bochum und mit einem Ford nach Köln (etc.) fahren, sofern dort noch etwas steht. :angry2:

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  • 2 Monate später...
Danke dir!

ups...

da ich vom gleichen Problem betroffen bin (Walter CP2 CO Pistole), und in diesem Forum eine Weile gelesen habe, muss ich feststellen das es wohl viele falsche Vorstellungen über das Verhalten von Gasen gibt.

Als Taucher und Kompressorberechtigter ist mir das "Gasgesetz von Gay Lussac" bekannt, welches besagt das sich Gase um 1/273,1 ausdehnen wenn sie von 0 Grad C auf 1 Grad C erhitzt werden.

Daher berechne ich mal die Version "Tiefkühlfach vs. Autoparkplatz/Sonne": miuns 20Grad C auf plus 70Grad Pkw, ergibt eine Dif. von 90Grad C (90 x 1/273,15=24,58 Bar Druckerhöhung) also Enddruck auf meine Co2 Kart. von ca. 75Bar ,da steht aber Prüfdruck 250Bar drauf, daher war ich ganz beruhigt und bin es immer noch.

Wie man bei dieser Rechnung auf "über 300 Bar" kommt ist mir schleierhaft....

Da ich aber seid fast 35 Jahren mit dem "Fachwissen" des DSB leben muß, ist das mal wieder der Beweis das man an unserem schönen Sport sägt, und die Uniformjackenträger doch lieber in geselliger Runde etwas neues aushecken.

Leider bin ich aber mit dem Ersatz für meine Co2 Kartuschen noch nicht weiter, und werde wohl auch wie in anderen Disziplinen, meine Aktivitäten immer mehr ins Ausland verlegen.

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ups...

da ich vom gleichen Problem betroffen bin (Walter CP2 CO Pistole), und in diesem Forum eine Weile gelesen habe, muss ich feststellen das es wohl viele falsche Vorstellungen über das Verhalten von Gasen gibt.

Sei mir net bös, ich glaube, Deine Vorstellung ist auch nicht ganz richtig.

Als Taucher und Kompressorberechtigter ist mir das "Gasgesetz von Gay Lussac" bekannt, welches besagt das sich Gase um 1/273,1 ausdehnen wenn sie von 0 Grad C auf 1 Grad C erhitzt werden.

Hmm, dein Wissen bezieht sich auf ideale Gase. Gut viele reale Gase verhalten sich bei genügen hoher Temperatur wie ideale Gase. CO2 ist ein reales Gas.

Daher berechne ich mal die Version "Tiefkühlfach vs. Autoparkplatz/Sonne": miuns 20Grad C auf plus 70Grad Pkw, ergibt eine Dif. von 90Grad C (90 x 1/273,15=24,58 Bar Druckerhöhung) also Enddruck auf meine Co2 Kart. von ca. 75Bar ,da steht aber Prüfdruck 250Bar drauf, daher war ich ganz beruhigt und bin es immer noch.

Wie man bei dieser Rechnung auf "über 300 Bar" kommt ist mir schleierhaft....

Ich erklärs dir:

CO2 = reales Gas. Bei ca. 70bar Duck und 20°C ist es flüssig. Wenn du das gas weiter runterkühlst (eben drum Tielfkühlfach) ist sogar noch weniger Druck nötig.

Ergo: CO2 liegt in der Kartusche flüssig und gasförmig vor.

Bei Erwärmung geschieht nun folgendes:

1) Die Flüssigkeit deht sich aus (und die Druckkurve folgt nicht dem Gasgesetz)

2) Flüssigkeit verdampft

3) Gas dehnt sich aus

Solange genug Platz für das Ausdehnen der Flüssigkeit da ist und ich Flüssigkeit und gas in der Kartusche habe, entsteht ein Gleichgewicht. Der Druck der sich einstellt ist der Dampfdruck, der zwar auch von der Temperatur abhängt aber bei weitem nicht so sehr ansteigt, wie bei den Gasgesetzen.

Wenn nur noch Gas da ist, können wir von der idealen Gasgleichung ausgehen und das gas verhält sich, wie von Dir Zitiert.

Kritisch wird es aber nun, wenn der Schütz zu viel CO2-"Flüssigkeit" in die Kartusche gefüllt hat und das Restvolumen in der kartusche nicht mehr ausreicht um der erwärmungsbedingte Ausdehnung der Flüssigkeit Raum zu geben.

(Die Kartusche ist dann ganz voll). Die Drücke, die die Ausdehnung von Flüssigkeiten entstehen sind um ein vielfaches höher, als die Drücke bei Gasen.

In diesem Falle (zu flüssigkeitsvolle Kartusche), kann es sehr wohl zu Drücken kommen, die in der 300Bar grenze liegen...

Da ich aber seid fast 35 Jahren mit dem "Fachwissen" des DSB leben muß, ist das mal wieder der Beweis das man an unserem schönen Sport sägt, und die Uniformjackenträger doch lieber in geselliger Runde etwas neues aushecken.

........ siehe oben

Leider bin ich aber mit dem Ersatz für meine Co2 Kartuschen noch nicht weiter,

ja, leider.

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Solange genug Platz für das Ausdehnen der Flüssigkeit da ist und ich Flüssigkeit und gas in der Kartusche habe, entsteht ein Gleichgewicht.

Das ist der entscheidende Punkt. Denn solange noch ein bißchen Gas drin ist, ist der Dampfdruck nur von der Temperatur abhängig. Steigt die Temperatur, kann es sogar sein daß sich ein Teil des Gases verflüssigt, bis das Gleichgewicht wieder stimmt. Wenn nur sehr wenig Gas aber viel Flüssigkeit in der Kartusche ist passiert das tatsächlich. Allerdings wird in diesem Fall irgendwann das gesamte Gas flüssig werden, und Flüssigkeiten erzeugen einen enormen Druck, wenn sie sich nicht ausdehnen können. Deshalb ist eine CO2-Kartusche schon "voll", wenn noch einiges reingehen würde. Daher muß eine gefüllte Kartusche gewogen werden, und eventuell wieder Gas abgelassen werden.

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Das ist der entscheidende Punkt. Denn solange noch ein bißchen Gas drin ist, ist der Dampfdruck nur von der Temperatur abhängig. Steigt die Temperatur, kann es sogar sein daß sich ein Teil des Gases verflüssigt, bis das Gleichgewicht wieder stimmt. Wenn nur sehr wenig Gas aber viel Flüssigkeit in der Kartusche ist passiert das tatsächlich. Allerdings wird in diesem Fall irgendwann das gesamte Gas flüssig werden, und Flüssigkeiten erzeugen einen enormen Druck, wenn sie sich nicht ausdehnen können. Deshalb ist eine CO2-Kartusche schon "voll", wenn noch einiges reingehen würde. Daher muß eine gefüllte Kartusche gewogen werden, und eventuell wieder Gas abgelassen werden.

Lieber Fyodor,

lies bitte Deine Ausführungen selbst genau durch, Du gibst Dir doch selbst die richtige Antwort.

Wenn das CO² bei 55 bar den Aggregatszustand von gasförmig nach flüssig verändert, so kann kein Druck höher 55 bar auftreten. Legt man die Kartusche in die Sonne so wärmt sie sich auf. Das bisschen Gas in der Kartusche versucht sich auszudehnen. Da die Kartusche ja zu ist, geht das nicht und der Druck steigt an und bedingt dadurch geht noch mehr Gas in den Flüssigzustand über. Das bedeuted jedoch, daß das Volumen kleiner wird und nicht daß die Kartusche nun plötzlich mit Flüssigkeit voll würde. :rolleyes:

Gruß vom Allrounder, der seine CO² Kartusche auch ohne Bedenken der Sonne aussetzen würde.

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[/color]Gottfried

hallo Gottfried,

das mit der TRB ist so ein Problem.

Das sogenannte Druck/Inhaltsprodukt ist leider nicht Tausend sondern nur Hundert. Vereinfacht ausgedrückt in bar und Liter.

Aber die Anmerkung mit den Funktionärswinden fand ich klasse und läßt mich vermuten, daß Du Dich evtl in der Fischergasse gut auskennst? :rolleyes:

Gruß

Allrounder

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Da die Kartusche ja zu ist, geht das nicht und der Druck steigt an und bedingt dadurch geht noch mehr Gas in den Flüssigzustand über. Das bedeuted jedoch, daß das Volumen kleiner wird und nicht daß die Kartusche nun plötzlich mit Flüssigkeit voll würde. :rolleyes:

Sondern was? Wenn das Restvolumen kleiner wird, weil Gas in Flüssigkeit umgewandelt wird, was passiert dabei? Die Kartusche "füllt" sich mit Flüssigkeit. Ganz voll wird sie unter normalen Bedingungen auf diese Art nicht... außer sie wurde bei Kälte nahezu vollständig gefüllt und nun der Hitze ausgesetzt. Da kann, rein theoretisch, tatsächlich das gesamte Volumen mit Flüssigkeit gefüllt werden. Isochore Zustandsänderungen kommen manchmal zu (für Unbedarfte) schwer nachvollziehbaren Ergebnissen.

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Lieber Fyodor,

lies bitte Deine Ausführungen selbst genau durch, Du gibst Dir doch selbst die richtige Antwort.

hast du meine Ausführungen gelesen??

Wenn das CO² bei 55 bar den Aggregatszustand von gasförmig nach flüssig verändert, so kann kein Druck höher 55 bar auftreten.

Im Prinzip richtig, aber die 55bar, also der Dampfdruck sind auch temeprturabhängig, aber das können wir hier mal vernachlässigen.

Legt man die Kartusche in die Sonne so wärmt sie sich auf. Das bisschen Gas in der Kartusche versucht sich auszudehnen. Da die Kartusche ja zu ist, geht das nicht und der Druck steigt an und bedingt dadurch geht noch mehr Gas in den Flüssigzustand über. Das bedeutet jedoch, daß das Volumen kleiner wird und nicht daß die Kartusche nun plötzlich mit Flüssigkeit voll würde. :rolleyes:

Wenn aber die Kartusche so voll mit Flüssigkeit ist, dass die Flüssigleit selbst (nicht das Gas) keinen Platz mehr zum Ausdehnen hat, dann wird e s kritisch.

Darum darf man die CO2 Kartusche nicht zu voll machen.

Gruß vom Allrounder, der seine CO² Kartusche auch ohne Bedenken der Sonne aussetzen würde.

Aber nur, wenn genug Platz für die Flüssigkeit ist.

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