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IGNORED

Druckluftkartuschen


posaunemichael

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen.

Es wird überall gesagt dass die Druckluftkartuschen nicht älter wie 10 Jahre sein sollen.

Wenn ich das richtig verstehe muss man die dann entsorgen und darf damit nicht mehr weiter Schießen.

Unser Sportleiter sagte mir darauf dass solange ihm keiner zeigen kann wo das als Bestimmung ( Gesetz ) steht

er die Schützen weiter damit schießen lässt und keine neuen kauft.

Wie ist das wenn man zu einer offizielle Meisterschaft mit einer z.B. 11 Jahre alten Druckluftkartusche kommt.

Und die bei der Waffenkontrolle kontrolliert wird.

Darf man damit starten oder nicht.

Geschrieben

In der kommenden Sportordnung des DSB (also 2010) soll es so aufgenommen werden.

Was Dein Standbetreiber sagt, musst du ihn fragen - ansonsten die Ausschreibungen der Wettkämpfe (Meisterschaften, Rundenwettkämpfe, Ligabetrieb...) beachten.

Nachtrag: Aufpassen bei vermeindlichen "Schnäppchen" bei künftigen Käufen von Druckluftwaffen oder Kartuschen und das Alter der Kartuschen beachten!

Geschrieben

Ich weiß die Quelle noch nicht, aber ich suche schon.

Nach meinem Dafürhalten unterliegen die Druckluftkartuschen der Verordnung über ortbewegliche Druckbehälter (DruckbehälterVO). In dieser VO stehen die Zeiträume für die wiederkehrenden Prüfungen von Druckbehältern, früher hat man mal Gasflasche gesagt.

Auf meinen Kartuschen stehen Monat/Jahr der letzten Prüfung drauf, also hatte ich nach 5 Jahren den Hersteller auf der deutschen Meisterschaft angesprochen und die Dinger wurden neu geprüft.

Also empfehle ich, wende Dich an deinen Hersteller und frage dort nach. Er wird es wissen und auch wo es steht.

Tommy Danger

Geschrieben

Das wurde schon durchgekaut... die Druckluftbehälter liegen unter der Volumengrenze und werden von keinem Gesetz erfasst.

Das ist eine reine Vorsichtsmaßnahme, weil anscheinend irgendwelche Kartuschen kaputt gegangen sind.

Ob es überhaupt eine TÜV-Möglichkeit (analog zu den großen Flasschen, die den gesetzl. Vorschriften unterliegen) für solch kleine Kartuschen gibt, weiß ich nicht.

Geschrieben

Meine LP 200 von '96 wird mit mir zusammen alt.

Aber nicht mehr beim Schützenbund. Definitiv.

Was fällt den Obermackern dort eigentlich ein?

Vorauseilender Gehorsam jetzt auch bei den Luftlern. Ha, ha.

Das ist in meinen Augen eine Frechheit.

Soll sich jetzt jeder Schütze für dessen Waffe es keine Kartuschen mehr gibt (und das sind einige)

eine neue Luftpistole/Luftgewehr kaufen?

Und in 10 Jahren schon wieder??

Ich GARANTIERE: In 10 Jahren wird kein Hersteller von aktuellen Druckluftwaffen mehr Kartuschen für diese liefern können.

Weil die auch lieber neue Waffen verkaufen......

Die Verantwortlichen des DSB haben dem Schießsport einen Bärendienst erwiesen und den berühmten Dolchstoß verpasst.

Ihr werdet's sehen......

Nasenvoller Gruß

Michael

Geschrieben
Ob es überhaupt eine TÜV-Möglichkeit (analog zu den großen Flasschen, die den gesetzl. Vorschriften unterliegen) für solch kleine Kartuschen gibt, weiß ich nicht.

Das wurde in einem der letzten VISIERe explizit durchgekaut.

Die Drucklufttanks dürfen nur 10 Jahre nach ihrer Herstellung - unabhängig von ihrem Gebrauch - eingesetzt werden, danach erlischt jegliche Betriebsgenehmigung. Darauf haben sich alle Hersteller geeinigt und es etnspricht somit dem "Stand der Technik".

Es gibt keine Wiederholungsprüfungen wie z.B. für Preßluftpflaschen, da das Material durch Füllen und Leeren ermüdet sein kann.

Solange nichts passiert, normalerweise kein Problem.

Explodiert aber so ein solcher Alutank, der älter als 10 Jahre ist, haftet der Schütze mit seinem gesamten Vermögen für sämtliche Folgen.

Evtl. kommt strafrechtlich noch was auf ihn zu.

Und tschüß.

Geschrieben
... somit dem "Stand der Technik".

Es gibt keine Wiederholungsprüfungen wie z.B. für Preßluftpflaschen, da das Material durch Füllen und Leeren ermüdet sein kann.

Da bin ich nicht betroffen von, aber wenn die Erklärung warum und weshalb wirklich diese ist, ja dann.

Ich weiss jetzt nicht obs ein 'Verfallsdatum' für Gasflaschen gibt und weiss auch nicht welcher Druck in einer Pressluftkartusche vorherrscht. Trotzdem, bei den Acetylenflaschen sinds ~20bar weil sich Acetylen in Aceton lösen lässt. 20bar sind schon was aber auch nicht wirklich viel. Bei einer Sauerstoffflasche sind 200bar drin und die wird auch immer geleert und neu befüllt. Materialermüdung? Ja, vielleicht. Dazu werden diese aber auch geprüft, wahrscheinlich mit Überdruck. Legt man CIP dazu zugrunde dann sinds 260bar, ich würd eher auf ca. 300 tippen.

Da es mich nicht betrifft ists mir eigentlich egal, trotzdem sehe ich hier Geschäftemacherei. Egal ob nun ein neues Gewehr fällig ist oder nur ein Adapter damit die neue Kartusche aufs alte Gewehr passt.

Wer prüft eigentlich die Adapterstücke? Muss man die auch alle 10 Jahre wechseln? Oder sogar eher?

Aus der Praxis im Maschinenbau weiss ich, dass in die Aufspannplatten für den SwingMaster (eine Maschine die den Sand der (negativen) Gussform herausrüttelt), welche aus Aluminium gefertigt werden, Einsätze aus Stahl (quasi Gewindebuchsen) eingebracht werden da das Aluminium bei häufigem Umrüsten auf verschiedene Gussteile nicht verschleissfest genug ist. Die Schrauben sind bekanntlich aus Stahl.

Wie siehts also mit den Adapterstücken aus? Sind die aus Alu oder Stahl? Was ist mit dem Verschleiss an den Gewinden der Kartuschen bei Stahladaptern?

Manchmal frag ich mich schon, aber da sind ja immer klügere Köpfe dran beteiligt welche einfach viel mehr Hintergrundwissen haben. Und überhaupt. So wie bei unseren Technikern, die Gewindebohrungen masslich auf +/-0,02mm tolerieren.

Jetzt werd ich mal ganz extrem, mein Mosin Nagant ist aus Stahl und hat einen Beschuss. Muss ich den jetzt auch alle 10 Jahre wiederholen, weil der Druck in der Kammer ständig aufgebaut und dann zur Umgebung relativiert wird? Oder betrifft 'Materialermüdung' nur den Werkstoff Aluminium?

Gott zum Gruss david

Geschrieben

Mal eine blöde Zwischenfrage:

Ich habe eine CO2-Pistole. Diese Tanks stehen ja kaum unter Druck (bei Raumtemperatur 60bar). Gilt das auch bei diesen Tanks? 60bar sind für einen Stahltank ja eigentlich nahezu nichts, und mit Feuchtigkeit ist auch nicht zu rechnen.

Geschrieben

Hallo zusammen,

Materialermüdung gibt es sowohl bei Alu wie auch Stahl. Nur hat Stahl eine ausgeprägte Dauerfestigkeit, das heißt, irgendwann ist ein Plateau erreicht, bei dem die Festigkeit nicht mehr weiter abfällt. Ist die Materialstärke darauf ausgelegt, kann man die Flasche oder Kartusche "unendlich" oft befüllen. :00000733:

Alu hat das nicht - das heißt strenggenommen platzt irgendwann jede Kartusche, sogar, wenn sie nur noch mit 50 bar befüllt würde, um ganz sicher zu gehen, dass auch nur nichts passiert. ABER: Dafür muss man sie Milionen Mal befüllen, wenn es nur um das Alu ginge. Also nicht praxisrelevant. Nur die ganzen Kunststoffe die am Manometer mit dran sind, Dichtungen etc. versprüden mit der Zeit, werden durch den erhöhten Luftdruck viel schneller oxidiert (Außen hui innen pfui). Wenn es da spitze und scharfe Kanten gibt, weils zu chemischen Veränderungen kommt, dann besteht wirklich Bruchgefahr. Aber solange ich Freude am Luftdruckschießen habe (im Moment gar keine), werden sie schon halten!

Viele Grüße

papermaker

Geschrieben

Bevor mir so ein Tank um die Ohren fliegt und ich persönlich haftbar bin, würde ich doch lieber alle 10 Jahre mal das Vermögen investieren und mir einen neuen Tank gönnen. Bei der Auswahl der Waffe wäre natürlich die Garantie des Herstellers auch in x Jahren noch Ersatztanks anzubieten (oder einfach ein Stahl-Tank) ein entscheidendes Kriterium. Ich weiß ja, dass Luft-Ballerei eine sehr preiswerte Sache ist, aber Geiz ist spätestens dann nicht mehr geil, wenn ich Gefahr laufe, dass mir ein scharfkantiges Stück Aluminium von 300 Bar Pressluft beschleunigt durchs Auge pfeifft.

Wer sich alle 10 Jahre keinen Ersatztank leisten kann, sollte Hobbygärtner werden.

Geschrieben
Wer sich alle 10 Jahre keinen Ersatztank leisten kann, sollte Hobbygärtner werden.

Du wirst in 10 Jahren keinen neuen Ersatztank für Deine Waffe bekommen........

Denk' an meine Worte!

Gruß

Michael

Geschrieben

Doch bekommt man schon - gebraucht bei egun! Nutzt nur nichts....

Genau da sehe ich auch das Problem. Weil die 10-Jahresfrist auch beim Lager des Herstellers zieht, legen die sicher nicht 5000 mal so hin und sagen sich: Die kauft schon einer im nächsten Jahr. Wie sieht es dann 2 Jahre später aus? Mit dem Preis 20 % runtergehen, weil man nur noch einen Tank für 8 Jahre bekommt? Oder 200€ (was auch immer eine kostet) für das letzte Jahr der Haltbarkeit verlangen? Das zahlt doch auch kein Kunde.

Das wird in ein paar Jahren ganz mau aussehen auf dem Ersatzteilmarkt! Und wer nach 10 Jahren noch LuPi schießt, leistet sich dann bestimmt auch mal was neues (Herstellerwunschdenkenzurgewinnmaximierung).

Viele Grüße,

der pessimistische papermaker

Geschrieben
Du wirst in 10 Jahren keinen neuen Ersatztank für Deine Waffe bekommen........

Denk' an meine Worte!

Hast du meinen Beitrag mal richtig gelesen? Ich habe geschrieben, dass genau DIESER Punkt für jeden Käufer einer solchen Waffe ein entscheidendes Kaufkriterium sein sollte. Wenn kein Mensch mehr eine Pressluft-Waffe kauft und die Dinger im Regal liegen wie Blei, wie lange wird es wohl dauern, bis sich alle Hersteller auf einheitliche Standards bei den Tanks einigen und damit auch deren Versorgung in Zukunft sicher stellen können? Außerdem gibt es noch die Möglichkeit zukünftig auf Stahltanks auszuweichen.

IHR als Käufer dieser Waffen habt es doch in der Hand, ob ihr in 10 Jahren noch neu produzierte Tanks bekommt.

Ich kaufe mir auch keine Großkaliberwaffe, von der ich weiß, dass sie in 10 Jahren verschleißbedingt Ersatzteile benötigen wird, die es dann nicht mehr geben wird und die nicht von einem Büchsenmacher mit wenig Aufwand nachproduziert werden könnten.

Geschrieben
... Außerdem gibt es noch die Möglichkeit zukünftig auf Stahltanks auszuweichen...

Kannst du den Sinn dieser Aussage erklären?

Geschrieben
Hast du meinen Beitrag mal richtig gelesen? Ich habe geschrieben, dass genau DIESER Punkt für jeden Käufer einer solchen Waffe ein entscheidendes Kaufkriterium sein sollte.

Ich habe Deinen Beitrag gelesen und verstanden.

Ich sagte (auch schon weiter oben), daß es in 10 Jahren keine Kartuschen für aktuelle Druckluftwaffen mehr geben wird.

Auch wird Dir das Versprechen welche vorzuhalten kein Hersteller machen, bzw. wird er schon sagen: "Jaaaa, selbstverständlich..."

Und wenn Du ihn in 10 Jahren dann daran erinnerst wird er sagen: "Tut mir leid..."

Eine Produktion von Stahlflaschen scheidet für die Hersteller aus Kostengründen ebenfalls aus.

Selbst wenn's Stahlflaschen gäbe, das Verfalldatum 10 Jahren steht immer noch.

Seh' es einfach wie es ist, die Hersteller haben von Ihrem Verbündeten DSB eine neue Lizenz zum Gelddrucken erhalten....

Schade. Ich kann's nicht leiden, wenn man so mit mir umspringt. Deshalb ist auch das Thema Luftpistole beim DSB für mich gestorben.

Gruß

Michael

Geschrieben

Hast du meinen Beitrag mal richtig gelesen? Ich habe geschrieben, dass genau DIESER Punkt für jeden Käufer einer solchen Waffe ein entscheidendes Kaufkriterium sein sollte. Wenn kein Mensch mehr eine Pressluft-Waffe kauft und die Dinger im Regal liegen wie Blei, wie lange wird es wohl dauern, bis sich alle Hersteller auf einheitliche Standards bei den Tanks einigen und damit auch deren Versorgung in Zukunft sicher stellen können? Außerdem gibt es noch die Möglichkeit zukünftig auf Stahltanks auszuweichen.

IHR als Käufer dieser Waffen habt es doch in der Hand, ob ihr in 10 Jahren noch neu produzierte Tanks bekommt.

Ja genau und gerade die Käufer waren es auch die gerade bei Pistole immer leichter leichter und noch leichter wollten!

Ich kaufe mir auch keine Großkaliberwaffe, von der ich weiß, dass sie in 10 Jahren verschleißbedingt Ersatzteile benötigen wird, die es dann nicht mehr geben wird und die nicht von einem Büchsenmacher mit wenig Aufwand nachproduziert werden könnten.

Und da bist du dir so sicher das es so ist, das war jetzt ein ganz guter Joke!

Vor allem weisst du ja so genau, was alles welchem Verschleiß in welcher Zeit unterliegt.

Haste noch keine Bewerbungen geschrieben an die Firmen? Die suchen Händeringend so einen Spezialisten *lol*

Geschrieben
Seh' es einfach wie es ist, die Hersteller haben von Ihrem Verbündeten DSB eine neue Lizenz zum Gelddrucken erhalten....

Schade. Ich kann's nicht leiden, wenn man so mit mir umspringt. Deshalb ist auch das Thema Luftpistole beim DSB für mich gestorben.

Gruß

Michael

Du schreibst nur Mist hier sorry das ich dies sage!

Es geht hier um Vorsichtsmaßnamen die hier Hersteller und DSB treffen und um nichts anderes.

Keinem macht es Spaß so etwas zu tun, weder dem Hersteller noch dem DSB.

Dich möchte ich mal erleben wen du dastehst und tatsächlich neben dir so ne Kartusche platzen sollte. Aber lassen wir es. Nur Gelaber von dir!

Nach 10 Jahren die Kartusche zu wechseln ist ne Lizenz zum Geld drucken. Großes Kino!

Wie nennste dann das:

Bremsflüssigkeit wechsel nach 2 Jahren

Neue Reifen kaufen alle x Kilometer

Bremsbeläge wechseln nach x Kilometer

Richtig da macht man es aus Gründen der Sicherheit. Genau so sollte man es mit den Kartuschen sehen!

Schau ruhig auch mal bei deinen Kollegen wie die Kartuschen ausschauen, abgesehen von dem normalen Verschleiß wie Abrieb usw.

Da wird mir ehrlich gesagt Angst und Bange, das man diese Kartuschen nicht schon viel früher aus dem Verkehr ziehen kann oder tut!

MfG

Geschrieben
Wenn ich das richtig verstehe muss man die dann entsorgen und darf damit nicht mehr weiter Schießen.

Unser Sportleiter sagte mir darauf dass solange ihm keiner zeigen kann wo das als Bestimmung ( Gesetz ) steht

er die Schützen weiter damit schießen lässt und keine neuen kauft.

Solche Spürche liebe ich, sowas kommt normalerweise nur von pupertierenden Jugendlichen *lol*

Es muss nicht immer und alles mit einem gesetz geregelt sein!

Um Ihnen einen möglichst sicheren Umgang mit den Druckgasbehältern zu gewährleisten, werden unsere Druckgasbehälter von uns entsprechend der europaweiten Richtline 199/36/EG entwickelt, gefertigt und überprüft. Diese Richtlinie schreibt unter anderem eine Wiederholungsprüfung nach zehn Jahren vor. Da eine einzelne Wiederholungsprüfung eines Behälters teurer ist als die Neuanfertigung eines solchen und während des Betriebs eventuell entstehende Veränderungen im Materialgefüge nicht ohne zerstörende Prüfung verlässlich durchgeführt werden können, empfehlen wir als Hersteller eine maximale Nutzungsdauer von zehn Jahren. Aus diesem Grund werden Druckgasbehälter die zehn Jahre oder älter sind in unserem Hause weder gefüllt noch repariert. Diese Frist festzulegen liegt im Ermessen des Herstellers, bedarf keiner gesetzlichen Vorgaben, sondern dient vielmehr der Gewährleistung Ihrer Sicherheit.

Diese Antwort kam auf eine Anfrage meinerseits.

Zum Gelddrucken nochmal von Gun Talker ----> Seh' es einfach wie es ist, die Hersteller haben von Ihrem Verbündeten DSB eine neue Lizenz zum Gelddrucken erhalten....

Gun Talker, bemühe dich doch um einen Tüv der die Kartuschen zu einem günstigen Preis prüft und eine weitere 10 jährige Zulassung gibt. Das würde dem DSB und auch den Herstellern genügen. Dann wärst du ein Held für alle Schützen hier! So leider nur einer der Blasen erzeugt, eben ein ewiger Nörgler der alles besser weiss aber nichts zu leisteten vermag. Es gnügt heute nicht mehr nur Stimmung zu machen, sondern sollte wenn schon dann auch Lösungen anbieten können!

MfG

Geschrieben

Mein lieber excalibur,

ich möchte Dich bitten jetzt erstmal Deinen Rausch auszuschlafen und Deine Tastatur mal eine Zeitlang zu verschonen.

Vor allem möchte ich, daß Du meine Äußerungen mit Deinen unqualifizierten Kommentaren verschonst.

Es wäre mir auch Recht, wenn Du auf meine posts gar nicht mehr antwortest.

Zum Thema:

Die Flaschen werden vom TÜV nicht geprüft, da sie nicht der Druckbehälterverordnung unterliegen.

Ein mir bekannter Ingenieur würde zwar eine Einzelbegutachtung vornehmen, diese hätte aber keine bindende Wirkung für den DSB oder den Hersteller.

Wenn's nichts nützt kann man's auch sein lassen.

Für dieses Problem gibt es keine Lösung und das ist von den Verantwortlichen auch so gewollt.

Wenn ich vor 12 Jahren gewußt hätte daß ich alle 10 Jahre die Kartusche wegwerfen und mir eine neue kaufen muß hätte ich mich für einen Seitenspanner entschieden. Dein Vergleich mit Bremsflüssigkeit/Belägen, Reifen usw. hinkt ganz gewaltig.

Vor 12 Jahren hieß es auf Nachfrage vom Hersteller: "Die Kartusche unterliegt nicht der Druckbehälterverordnung und muß nicht geprüft werden"

Weiteres siehe in meinen Beiträgen weiter oben.........

Außerdem habe ich hier noch eine unbenutzte Ersatzkartusche herumliegen, gestempelt 06/1996. Das Ding ist neu und wertlos.

Grüße an alle außer excalibur,

Michael

Geschrieben
... Das würde dem DSB und auch den Herstellern genügen....

Alles Recht und Gut... Argumente hin oder her, alle Seiten haben wohl eine gewisse Berechtigung (wobei ich eher zu Gun Talker tendiere)...

... ich frage mich einfach, was es den DSB juckt, wie alt die Kartusche ist, solange keine gesetzlichen Regelungen getroffen wurden die es zu überwachen gilt!

Haftung wegen Hausrecht oder weil er Veranstalter ist? Das glaube ich nicht --> weil es ja keine rechtliche Gründe für einen Verfall der Kartuschen gibt, nur eine "freiwillige Selbstkontrolle" der Hersteller.

Verstehen würde ich die Haltung des DSB, wenn die Kartuschen ein gesetzliches "Ablaufdatum" hätten und der Betrieb dann nicht zugelassen wäre...

...nicht zugelassene Waffen haben auch auf meinem Stand nichts verloren.

Geschrieben

Um noch ein bißchen Öl ins Feuer zu gießen.

Wer sagt denn das die Luftpistolen selbst, als Druckbehälter ?! nicht genauso ausrangiert werden müssen ?

Und dazu zählen ja auch die Seitenspanner, nich ?

:00000733:

Geschrieben
... ich frage mich einfach, was es den DSB juckt, wie alt die Kartusche ist, solange keine gesetzlichen Regelungen getroffen wurden...

Nur mal so gesponnen.

Die Tanks fallen aufgrund ihrer Größe nicht unter diese gesetzliche Bestimmung.

Trotzdem passiert ein Unfall bei dem es dritte Verletzte gibt.

Die Polizei ermittelt, der StA anwaltet, der Richter richtet.

Da es keine zutreffende Rechtsnorm gibt, aber eine (mindestens fahrlässige) Körperverletzung vorliegt, zieht der Richter in seiner Rechtsfindung artverwandte aber auf den Kausalzusammenhang übertragbare Vorschriften heran.

Er stößt dabei auf die Druckbehälterverordnung und stellt eine Schuld des Betreibers (Schütze) und/oder Herstellers (nach GPSG) fest.

Watt nu ?

Ich denke der Hersteller hat, wenn clever, bereits in seiner Betriebsanleitung Festlegungen getroffen ?

Diese ist in Sicherheitsfragen für den Benutzer bindend (es sei denn das selbe Maß an Sicherheit ist bereits auf andere Art gewährleistet).

Was denkt Ihr ???

Geschrieben

Seitenspanner sind ja meist Federdruck.

Anders sieht es da wohl bei den Zwischenmodellen CO2-Preßluft aus, wo es den hipe gab Lupis mit Druckkammer per "Unterhebel" unter Druck zu setzen. Im Prinzip auch lauter kleine Druckbehälter die auf Grund der Größe in kürzester Zeit extremst gefüllt und wieder extremst geleert werden, somit theoretisch eine vielfach schnellere Materialermüdung als bei einem Tank.

Und nur mal so gesponnen:

Ist nicht jedes Patronenlager ebenfalls eine Art Druckbehälter?

Abgesehen davon, Öl, Bremsflüssigkeit mit waffenspezifischen Druckluftkartuschen zu vergleichen ist doch etwas daneben.

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