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IGNORED

Vorsicht bei Neben- und Studentenjobs in der Weihnachtszeit!


Mausebaer

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mag man bei der Rute von Knecht Rubrecht noch um eine Waffeneigenschaft herum kommen, so ist der Bischofstab vom Nikolaus ganz klar eine Hiebwaffe.

Denkt daran, die Stäbe auf den Wegen zu und von den Arbeitsplätzen in verschlossenen Behältnissen zu führen, wenn Ihr als Nikolaus jobbt!

Geschrieben
...

Aber im Ernst, sehe da keine Gefahr.

Wenn Du bei Dir für die Owis zuständich bist, OK.

Aber gerade mit Blick auf die Zuverlässigkeit und da ja auch schon vor Jahren Bischöfen mit der Waffenbegründung die Mitnahme ihrer zerlegbaren "Dienst"-Stäbe als Handgepäck ins Flugzeug (gab mal 'nen Thread dazu) untersagt worden war ... :huh:

Geschrieben

In Flugzeugen geht ja auch so einiges nicht mit rein. Gab doch da auch mal den Fall mit der auf dem T-Shirt aufgedruckten Waffe. Denke aber, dass so ein Bischofsstab keine Hiebwaffe im Sinne des 42a ist. Weil sonst geht kein Regenschirm, Wanderstock oder Stativstock usw. mehr auf die Strasse.

Denn dem Wesen nach ist so ein Stab nicht dazu bestimmt unter Ausnutzung der Muskelkraft, durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen. Auch wenn man es könnte...

Geschrieben
Mag man bei der Rute von Knecht Rubrecht noch um eine Waffeneigenschaft herum kommen, so ist der Bischofstab vom Nikolaus ganz klar eine Hiebwaffe.

Denkt daran, die Stäbe auf den Wegen zu und von den Arbeitsplätzen in verschlossenen Behältnissen zu führen, wenn Ihr als Nikolaus jobbt!

Sehe ich nicht so, eher die Rute, ist sie doch als Schlagwerkzeug gedacht. :pilot::clapping::021:

Geschrieben

Wie ist das eigentlich bei Anscheinsruten mit dem führen geregelt ? :lol:

Ha, denke gerade an den alten Mann bei Loriot, der mitten im Streit der Campingplatzbekanntschaften um das Zitronenschaumbällchen auftaucht :"Ich bin Student, brauchen sie einen Weihnachtsmann ?" :rotfl2:

Geschrieben

Was waren denn die Stäbe ursprünglich bei den ersten Oberhirten? na..... genau! Also von ihrer "Widmung" her... :ninja:

wenn die könnten wie sie möchten, würden sie mir als geborenem Heiden bestimmt auch heute noch gerne das Evangelium ....näher bringen. :rotfl2:

Geschrieben

Ihr macht so Eure Witze. Ein Vereinskamerad hatte letztens Probleme, als er in eine Polizeikontrolle kam, weill er sein Holzschwert im Kombi zu liegen hatte. Die wollten Ihn anzeigen wegen unerlaubtes führen einer Hieb- und Stoßwaffe.

Grüße

Alex

Geschrieben
Ihr macht so Eure Witze. Ein Vereinskamerad hatte letztens Probleme, als er in eine Polizeikontrolle kam, weill er sein Holzschwert im Kombi zu liegen hatte. Die wollten Ihn anzeigen wegen unerlaubtes führen einer Hieb- und Stoßwaffe.

Oh, muß ich mir jetzt Sorgen machen, wenn ich mit meinem Bokken zum Aikido-Training gehe? Das kann ich mir jetzt kaum vorstellen. Ein Baseballschläger muß doch sicher auch als Sportgerät klassifiziert sein, und nicht verschlossen transportiert werden?

Geschrieben
Holzschwert

Die wollten Ihn anzeigen wegen unerlaubtes führen einer Hieb- und Stoßwaffe.

Es scheint tatsächlich noch Pol.dienststellen zu geben, an denen die allgegenwärtigen Stellenstreichprogramme derart vorbeigegangen sind, dass sie mit solchen Lächerlichkeiten ihre (Dienst-)Zeit totschlagen müssen.

Geschrieben
In Flugzeugen geht ja auch so einiges nicht mit rein.

siehe auch hier:

Verordnung (EG) Nr. 820/2008 der Kommission vom 8. August 2008 zur Festlegung von Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen grundlegenden Normen für die Luftsicherheit (Text von Bedeutung für den EWR)

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUri...008:0022:DE:PDF

4. FLUGGÄSTE UND HANDGEPÄCK

4.1. Kontrolle von Fluggästen

4.1.1. Verbotene Gegenstände

1. Folgende Gegenstände dürfen von Fluggästen nicht in Sicherheitsbereiche oder an Bord eines Luftfahrzeugs

mitgenommen werden:

a ) Gewehre, Feuerwaffen und Waffen

Jedes Objekt, das in der Lage ist oder zu sein scheint, ein Projektil abzufeuern oder Verletzungen hervorzurufen,

einschließlich:

— alle Feuerwaffen (Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten usw.),

— Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen,

— Komponenten von Feuerwaffen (ausgenommen Zielfernrohre/Zielgeräte),

— Luftpistolen, Gewehre und Schrotpistolen,

— Signalpistolen,

— Startpistolen,

— Spielzeugpistolen aller Art,

— Druckluftwaffen,

— Bolzenschussgeräte und Nagelschusspistolen,

— Armbrüste,

— Katapulte,

— Harpunen und Harpunenabschussgeräte,

— Viehtötungsapparate,

— Betäubungsgeräte oder Elektroschocker, z. B. Betäubungsstäbe, Elektroimpulsgeräte,

— Feuerzeuge, die Feuerwaffen imitieren.

b ) Spitze / scharfe Waffen und scharfe Objekte

Spitze oder scharfe Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können, einschließlich:

— Äxte und Beile,

— Pfeile und Wurfpfeile,

— Kanthaken,

— Harpunen und Speere,

— Eispickel,

— Schlittschuhe,

— alle Feststell- oder Springmesser, ungeachtet der Klingenlänge,

— Messer, einschließlich Ritualmesser, mit Klingenlänge über 6 cm, aus Metall oder einem anderen Material,

das stark genug ist, um es als Waffe einsetzbar zu machen,

— Fleischerbeile,

— Macheten,

— Rasiermesser und -klingen (ausgenommen Sicherheits-Rasierer oder Einmal-Rasierer mit Klingen in Kassette),

— Säbel, Schwerter und Degen,

— Skalpelle,

— Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm,

— Ski- und Wanderstöcke,

— Wurfsterne,

— Werkzeuge, wenn diese als spitze oder scharfe Waffen verwendet werden können, z. B. Bohrer und

Bohraufsätze, Teppich- und Kartonmesser, Universalmesser, alle Sägen, Schraubendreher, Brechstangen,

Hammer, Zangen, Schraubenschlüssel, Lötlampen.

c ) Stumpfe Instrumente

Jedes stumpfe Instrument, das Verletzungen hervorrufen kann, einschließlich:

— Baseball- und Softball-Schläger,

— Keulen oder Schlagstöcke — fest oder biegsam — z. B. Knüppel, Gummiknüppel und -stöcke,

— Cricketschläger,

— Golfschläger,

— Hockeyschläger,

— Lacrosseschläger,

— Kayak- und Kanupaddel,

— Skateboards,

— Billiardstöcke,

— Angelruten,

— Kampfsportausrüstung, z. B. Schlagringe, Schläger, Knüppel, Totschläger, Nunchaku, Kubatons, Kubasaunts.

d) Sprengstoffe und brennbare Stoffe

Alle Sprengstoffe oder hochentzündlichen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit der Fluggäste oder der

Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Luftfahrzeugs sowie von Eigentum darstellen,

einschließlich:

— Munition,

— Sprengkapseln,

— Detonatoren und Zünder,

— Sprengstoffe und Explosivkörper, .....

Es ist zu vermuten, das uns diese Liste noch in anderem Zusammenhang begegnen wird.....

Geschrieben

nicht ganz erst gemaeint aber:

VersammlG § 17a

(1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.

(2) Es ist auch verboten,

an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen.

bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.

(3) Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn es sich um Veranstaltungen im Sinne des § 17 handelt. Die zuständige Behörde kann weitere Ausnahmen von den Verboten der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.

ho ho ho

Geschrieben
nicht ganz erst gemaeint aber:

VersammlG § 17a

(1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.

(2) Es ist auch verboten,

an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen.

bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.

(3) Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn es sich um Veranstaltungen im Sinne des § 17 handelt. Die zuständige Behörde kann weitere Ausnahmen von den Verboten der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.

ho ho ho

Das beträfe dann die Demo der Weihnachsmänner, oder der Nikoläuse.:yahoo:

Aber nicht die öff. Veranstaltung nach § 40 WaffG, da greift nur § 42a WaffG :beach:

Also nehmt ihnen die Ruten weg :021::s73:

Geschrieben
...

Also nehmt ihnen die Ruten weg :021::s73:

Nein, nein, nein,

die müssen nur auf dem Weg zu und von der Arbeitsstelle in ein verschossenes Behältnis gepackt werden. Der Rest ist nach § 42a Abs. 2 WaffG ok.

Geschrieben
Oh, muß ich mir jetzt Sorgen machen, wenn ich mit meinem Bokken zum Aikido-Training gehe? Das kann ich mir jetzt kaum vorstellen. Ein Baseballschläger muß doch sicher auch als Sportgerät klassifiziert sein, und nicht verschlossen transportiert werden?

Mein Vereinskamerad wollte auch nur zum Kendo-Training.

Geschrieben

Mal wieder ein wunderbares Beispiel für die Klarheit des Waffengesetzes.

Ein Baseballschläger ist ein Sportgerät, ebenso ein Bokken, ein Bo oder ein Golf- oder ein Tennisschläger.

Keines dieser Geräte ist nach meiner Auffassung dazu gedacht Menschen zu verletzten.

Trotzdem kann man mit allen sehr unschöne Dinge anrichten.

Also: Alle festen Gegenstände mit einer Gesamtlänge von 8cm bis 250cm deren Gewicht zwischen 0 und 10kg liegt müssen verboten werden.

Logische Konsequenz: Morde und Überfälle werden in Zukunft mit angespitzen Bleistiften (kürzer als 8cm) begangen.

Und wenn diese dann verboten werden, befinden wir uns wieder in der Steinzeit. Nur eben ohne Keulen und Faustkeil.

Auch ein Weg die Menschheit auszurotten...

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