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IGNORED

beschädigte Waffe nach Rückgabe von Behörde


pumuckl

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen.

Einem guten Bekannten von mir passierte folgendes:

Seine Waffen wurden während einer Routinekontrolle auf der Autobahn beschlagnahmt;

Verdacht auf verbotenes Führen/Besitzen/in Umlauf bringen. So steht es auch sinngemäß im Sicherstellungsprotokoll.

Wie auch immer, 8 Wochen und etliche Telephonate später jedenfalls wurde die Anklage wg. Fehlens eines begründeten Tatverdachtes fallengelassen. Seine Waffen könne er lt. Asservatenkammer nun auch abholen kommen. Da ihm dies aus versch. Gründen nicht möglich war, ließ er sich seine Waffen nach Hause schicken, wo er feststellen musste, das seine bis dato schöne alte brünierte 1911 total zerkratzt wurde, da irgend jemand das Magazin einfach mit ins Stoffetui der Waffe pfefferte. Bei der Asservatenkammer fühlt sich dafür wohl niemand zuständig oder verantwortlich. Er müsse aber dankbar sein, dass er sie überhaupt zugeschickt bekam (nachdem sie ihm unrechmäßig abgenommen wurden?!).

Nun ist seine Frage einfach: An wen kann/muss er sich wenden, bzw. wer an welcher Stelle ist denn nun der Verantwortliche?

MfG verbleibend,

pumuckl

Geschrieben

Es hilft immer ungemein einen Anwalt dabeizuhaben.

Insofern mein Tipp: Einne anständig Anwalt besorgen.

Nächste Frage: Wie arg stätzt du den Wertverlust ein?

Sofort Dokumentieren! Fotos helfen.

ER muss immerhin beweisen, dass die Aufbewahrung nicht Sach- und Fachgemäß vonstatten ging.

ER muss beweisen, in welchem Zustand die Waffe vor der Beschlagnahmung war.

Genaueres wird dir wohl nur ein Anwalt sagen können. In so einem Fall wird dein Bekannter um einen Rechtsstreit nicht herumkommen. Dass die Polizei freiweillig Geld bezahlt, bezweifle ich stark.

Aber, dein Freund/Bekannter wird schlechte Karten haben, da er die Beweislast hat.

Das es sowieso eine Sauerei ist, glaube ich allemal.

Auf den weiteren Verlauf dieser Causa wäre ich gespannt.

Viel Glück

Jetzt macht mich aber stutzig: Wieso genau wurde dem guten Herrn die Pistole abgenommen? Keine WBK dabei? SO einfach nimmt einem die Polizei die Pistole auch nicht ab.

Als ich mal mit zwei Futteralen mit zwei Gewehren in der Ubahn ging, wurde ich auch von der Polizei kontrolliert. Obwohl Langwaffen bei uns Kat.C sind und keine WBK benötigen habe ich meine WBK dabei gehabt. WBK hergezeigt, kurze Personenkontrolle. Endergebnis: "Weitergehen bitte, danke"

Geschrieben

Wenns der Schaden Wert ist, dann würd ich auch zum Anwalt raten.

Bitte erzähl uns noch die Geschichte wie es dazu kam dass die Waffen abgenommen wurden. Hat er wirklich geführt oder nur unsachgemäß befördert?

Geschrieben
Bitte erzähl uns noch die Geschichte wie es dazu kam dass die Waffen abgenommen wurden. Hat er wirklich geführt oder nur unsachgemäß befördert?

Das würde mich auch mal interessieren.

Geschrieben
Verdacht auf verbotenes Führen/Besitzen/in Umlauf bringen. So steht es auch sinngemäß im Sicherstellungsprotokoll.

Das hört sich doch ganz stark danach an das er keine WBK dabei hatte, oder seh ich das falsch?

Wie auch immer: Man darf gespannt sein. :rolleyes:

Geschrieben
Einem guten Bekannten von mir passierte folgendes:

Es sind immer nur die Bekannten oder Freunde oder Nachbarn oder ehemalige

Kegelfreunde oder was auch immer....

Seine Waffen wurden während einer Routinekontrolle auf der Autobahn beschlagnahmt;

Wie kommt man bei einer "Routinekontrolle" auf ordnungsgemäß geführte und verwahrte Waffen?

Verdacht auf verbotenes Führen/Besitzen/in Umlauf bringen. So steht es auch sinngemäß im Sicherstellungsprotokoll.

Protokoll mal eingesehen?

Wie auch immer, 8 Wochen und etliche Telephonate später jedenfalls

wurde die Anklage wg. Fehlens eines begründeten Tatverdachtes fallengelassen.

Wie schön, daß bis jetzt alles ohne Anwalt geregelt werden konnte...

Seine Waffen könne er lt. Asservatenkammer nun auch abholen kommen.

Eigentlich schreibt einen ehemaligen Angeklagten die STA an, daß man die Sachen abholen könne....

Bei der Asservatenkammer fühlt sich dafür wohl niemand zuständig oder verantwortlich.

S.o.

nachdem sie ihm unrechmäßig abgenommen wurden?!

Ja, in der Tat...unrechtmäßig???

Nun ist seine Frage einfach: An wen kann/muss er sich wenden, bzw. wer an welcher Stelle ist denn nun der Verantwortliche?

Wer hat denn dieses ominöse Protokoll unterschrieben?

Also,

irgendwie kommen da immer mehr Fragen auf...

Wie schön auch, daß Dein Freund sich erst jetzt meldet und Du nicht schon vor 8 Wochen die Frage gestellt hast,

was zu machen ist, nachdem einem "Freund" unrechtmäßig die Waffen weggenommen wurden...

Aber er hat ja bis jetzt auch alles ohne Anwalt regeln können...

Geschrieben

Auf ein ziemlich dubiose Frage hast du hier von mehreren Leuten eine ziemlich fundierte Antwort bekommen.

Was sich nach der Geschichte aus der Jukka-Palme (der Arbeitskollege, meiner Schwägerin) anhörte:

1. mehrere Waffen beschlagnahmt, Grund ---> vermutlich keine WBK oder ähnliche Befügnis dabei.

2. Aus der Asservatenkammer kommt keine Post - irgendwas durcheinander gebracht?

3. Bisher keine weitergehende Schilderung des Sachverhalts.

Ich wäre froh, wenn nur eine Waffe in diesem Fall verkratz wäre (auch das ist relativ) und nicht da ganze Magazin fehlen würde.

Empfehlung an deinen "sehr guten Bekanten":

Güterabwegung! Wenn der materiele und ideele Schaden so groß ist, würde ich mich an einen guten Anwalt, mit dem Fachgebiet Schadensersatz wenden. Wenn ich keine WBK dabei hatte, würde ich das unter schmerzhafte Erfahrung abhaken (Lehrgeld).

Wenn dein guter Bekannter mit dem Verfahren Erfolf hat, dann bitte unbeingt hier posten. Allerdings muss dann klar sein, dass zumindest dieser eine Beamte und seine Kollegen, der das Magazin in den gleichen Beutel wie die Waffe "gepfeffert" hat, beim nächsten "Kunden", das Magazin nicht mehr in den gleichen Beutel tut, sondern in den Tiefen der Verwaltungadministration versenkt....

Gruss

SWJ

Geschrieben

So, da einige Fragen aufgekommen sind:

Ja, ich habe das "ominöse" (?) Protokoll eingesehen, es wurde einfach alles aus dem Wagen, was auch nur im Entferntesten mit Waffen zu tun hat mitgenommen, einige Luftpistolen, und sogar eine Dose Diabolos (ist so alles im Protokoll aufgelistet).

Die Waffen wurden "gefunden", da auf die Frage, ob sich Waffen oder Drogen im Auto befinden würden, wahrheitsgemäß mit "JA" geantwortet wurde ( was die Waffen angeht ).

Laut Aussage der Beamten wurde nach Schwarzarbeitern gesucht (der Wagen war ein Kleintransporter).

Edit: Die Waffen etc. wurden laut Aussage der Beamten beschlagnahmt, da ihrer Meinung ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegt. Welcher genau würde ihm dann der Staatsanwalt mitteilen.

WBK und Perso wurden mitgerführt und sogar noch vor Ort in der Dienststelle kopiert.

Das Schreiben das die Waffen abzuholen seien stammt von der Staatsanwaltschaft, das stimmt. Es wurde von dem Asservatenverwalter verfasst, mit dem schon telephonisch Kontakt aufgenommen wurde (siehe erstes Posting).

Gruß, pumuckl

Geschrieben

Wenn nach Schwarzarbeitern gesucht wurde, war das der Zoll ?!

Da sind einige "Spezialisten" in der FKS unterwegs, das muss ich leider bestätigen.

Die FKS galt (gilt) als das Sammelbecken für überzählige Beamte (DB, Post, usw....).

Hohe Motivation, hoher Ausbildungsstand, ungemein effizient.

Spezialgebiet: Gesundes Halbwissen.

(Edith meint ich hätte irgendwohin die Grün verlegt.)

Geschrieben
So, da einige Fragen aufgekommen sind:

Ja, ich habe das "ominöse" (?) Protokoll eingesehen, es wurde einfach alles aus dem Wagen, was auch nur im Entferntesten mit Waffen zu tun hat mitgenommen, einige Luftpistolen, und sogar eine Dose Diabolos (ist so alles im Protokoll aufgelistet).

Wenn etwas eingezogen/beschlagnahmt wird, muss dies durch den/die einziehenden/beschlagnahmenden Beamten an Ort und Stelle schriftlich begründet werden (Einziehungs-/Beschlagnahmeprotokoll). Die Aussage, dass die Staatsanwaltschaft dem Betreffenden schon noch mitteilen werde, warum, wieso, weshalb etwas eingezogen/beschlagnahmt wurde, reicht da nicht aus.

Wäre es so, dass es ausreichen würde, zu sagen: "Wir nehmen das jetzt erstmal mit, die Staatsanwaltschaft wird Ihnen dann irgendwann mitteilen warum...", wäre dies Willkür. So nach dem Motto: "Wir nehmen das Zeug erstmal mit und schauen dann, ob der Staatsanwalt nicht eine rechtssichere Begründung basteln kann...". Das geht nicht.

Die Waffen wurden "gefunden", da auf die Frage, ob sich Waffen oder Drogen im Auto befinden würden, wahrheitsgemäß mit "JA" geantwortet wurde ( was die Waffen angeht ).

Laut Aussage der Beamten wurde nach Schwarzarbeitern gesucht (der Wagen war ein Kleintransporter).

Gut, das geht in so weit in Ordnung.

Vollzugsbeamte haben das Recht, wenn ihnen im Zuge einer Routinekontrolle ein anderer, mit dem eigentlichen Grund für die Kontrolle nicht im Zusammenhang stehender möglicher Rechtsverstoß auffallen sollte, dem nachzugehen.

Edit: Die Waffen etc. wurden laut Aussage der Beamten beschlagnahmt, da ihrer Meinung ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegt. Welcher genau würde ihm dann der Staatsanwalt mitteilen.

Siehe Oben.

Die Meinung, es würde ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegen, ist zunächst erstmal eine Meinung. Aber Meinungen sind bekanntlich wie Ar***lö***er, jeder hat eins. Meinungen sind aber nicht rechtsverbindlich und schon gar keine Handlungsgrundlage für ein Beschlagnahmeverfahren. Wie also lautet denn die Begründung (Verstoß gegen welche geltende Rechtsvorschrift?) auf dem Beschlagnahmeprotokoll? Die MEINUNG der Beamten interessiert da herzlich wenig und kann keine rechtssicher Begründung für eine Beschlagnahe darstellen.

Ich bin auch der Meinung, dass der Lamborghini Gallardo des Bäckermeisters aus dem Nachbarort sofort eingezogen und mir übereignet werden müsse, weil der Bäckermeister ihn eh nie fährt und das arme Auto sich da nur die Reifen platt steht. Aber eine rechtssichere Begründung ist das nicht und jeder Staatsanwalt würde sich darüber vor Lachen den Bauch halten.

WBK und Perso wurden mitgerführt und sogar noch vor Ort in der Dienststelle kopiert.

Siehe Oben.

Wenn der Betroffene auch noch alle benötigten Legitimationen mit sich geführt hat, ist es umso interessanter, die auf dem Beschlagnahmeprotokoll verzeichnete Begründung zu erfahren.

...

Geschrieben

@ DarkAngel:

Polizei und/oder Zoll fertigen ein sogenanntes Sicherstellungsprotokoll. Darin wird genau aufgelistet was wann, wo und von wem sichergestellt wurde und warum. Und hier reicht es zu vermerken "Verdacht einer Straftat, Verstoß gegen das Waffengesetz". Eine präzise Auflistung der vermeintlich verletzten Vorschriften ist nicht gefordert.

StPO § 94: Beweismittel, Sicherstellung und Beschlagnahme

(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.

(2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.

...

Also: freiwillige Herausgabe = Sicherstellung, wird dagegen Widerspruch eingelegt dann Beschlagnahme.

Beschlagnahmt werden auch immer sogenannte Einziehungsgegenstände, z.B. allgemeingefährliche Tatwerkzeuge die vom Staat verwertet werden.

Bei einer Beschlagnahme durch die Staatsanwaltschaft oder ihre Ermittlungspersonen (Polizei, Zoll...), ist binnen drei Tagen eine Entscheidung über die Fortdauer durch einen Richter herbeizuführen.

Die Beschlagnahme erfolgt hier immer nur zur Sicherstellung einer möglichen Einziehung, die Entscheidung über die endgültige Einziehung obliegt einem Richter durch Beschluss oder Urteil.

Geschrieben
@ DarkAngel:

Polizei und/oder Zoll fertigen...

Aha, danke für die Info.

Dann unterlag ich also dem Irrtum, dass es einer definierten Begründung bedarf, wenn Sachen eingezogen werden.

Aber interessant finde ich, dass, wenn der Betroffene der Einziehung nicht explizit widerspricht, es als freiwillige Herausgabe gewertet wird. Bei freiwilliger Herausgabe könnte es nämlich meines Erachtens nach im Anschluss schwierig werden, der Sache zu widersprechen, wenn man sich Unrecht behandelt wähnt.

Geschrieben

Nein, jedes staatliche Handeln unterliegt letztlich der Überprüfung durch Gerichte.

Und was bedeutet in diesem Zusammenhang "ungerecht behandelt"? Wir wissen doch alle nicht woraus sich der Anfangsverdacht begründete. Teile des Geraffels nicht in einem Behältnis transportiert oder oder oder.

Da muss der Pumuckel schon konkreter werden.

Geschrieben
Nein, jedes staatliche Handeln unterliegt letztlich der Überprüfung durch Gerichte.

Und was bedeutet in diesem Zusammenhang "ungerecht behandelt"? Wir wissen doch alle nicht woraus sich der Anfangsverdacht begründete. Teile des Geraffels nicht in einem Behältnis transportiert oder oder oder.

Da muss der Pumuckel schon konkreter werden.

Mir ist nicht klar, warum Du der Meinung bist, daß die mangelhafte Behandlung und der daraus entstandene Schaden in irgendeiner Weise etwas mit dem Grund der Beschlagnahme zu tun haben soll. Klar kann sein, daß der Grund für das polizeiliche Handeln gegeben war, andererseits geht es ja um einen Schaden, der durch offenbar unsachgemäße Behandlung der Gegenstände entstanden ist. Der Schadenersatzanspruch, der sich daraus ergibt, hat weder was mit dem Polizei-, noch mit dem Waffen-, noch mit dem Strafgesetz zu tun (sofern es keine vorsätzliche Sachbeschädigung war), sondern ergibt sich aus dem BGB. Völlig andere Baustelle.

Also: Ab zum Anwalt für Zivilrecht und ihn Schadenersatzforderung stellen lassen. Im übrigen ärgert solch ein Nachspiel die Beteiligten mehr als jede Beschwerde es je könnte.

Geschrieben

Ich habe mich ausschließlich auf die ungeklärten Umstände der Sicherstellung oder Beschlagnahme bezogen. Woher hast du denn, das ich was zu der Beschädigung der Waffe geschrieben habe?

Saug dir aus den Fingern was du willst, aber schiebe es bitte nicht mir unter, danke.

Geschrieben
Ich habe mich ausschließlich auf die ungeklärten Umstände der Sicherstellung oder Beschlagnahme bezogen. Woher hast du denn, das ich was zu der Beschädigung der Waffe geschrieben habe?

Saug dir aus den Fingern was du willst, aber schiebe es bitte nicht mir unter, danke.

Ganz einfach, weils hier um die Frage vom Pumuckl geht. Und die hat nun mal nichts mit den Umständen der Beschlagnahme zu tun, auch wenn hier einige noch so neugierig sind. Deshalb stimmt eben nicht, wenn du sagst: "Da muss der Pumuckel schon konkreter werden."

Geschrieben

Pumuckel hat eine Frage gestellt, DarkAngel eine andere aufgeworfen. Schon mitbekommen? Anscheinend nicht. Ich hoffe das ist jetzt geklärt.

Geschrieben

Was bleibt einem dann übrig, wenn die B u l l e r e i wertvolle gegenstände einfach "mitnimmt"?

Soll man dann zu Protokoll geben, dass dies unter Protest geschah, oder wie ist das Prozedere?

Geschrieben
Was bleibt einem dann übrig, wenn die B u l l e r e i wertvolle gegenstände einfach "mitnimmt"?

Soll man dann zu Protokoll geben, dass dies unter Protest geschah, oder wie ist das Prozedere?

Die nehmen die Sachen nicht "einfach mit", sondern müssen sich an ein Procedere halten. Widerspruch einlegen sollte man immer, weil man ansonsten es schwer hat, hinterher dagegen vorzugehen. In dem Zusammenhang muß man immer wieder auf den Vortrag von RA Udo Vetter auf dem CCC verweisen. Dann weiß man, was man wissen muß, bei Fragen drüber hinaus hilft nur der Gang zum Anwalt.

Komm bloß nicht auf die Idee, in Internetforen eine Frage A zu stellen, denn erstens wäre es Zufall, wenn Du grad an einen Fachanwalt für A gerietest und zweitens diskutiert man lieber über die Frage B, die sich in dem Zusammenhang nach Genuß von 2 Bier stellen könnte :rolleyes:

Geschrieben
Was bleibt einem dann übrig, wenn die B u l l e r e i wertvolle gegenstände einfach "mitnimmt"?

Soll man dann zu Protokoll geben, dass dies unter Protest geschah, oder wie ist das Prozedere?

Die "Bullerei" sagt: Ein einfaches "Ich möchte nicht das sie mir das wegnehmen" o.ä. reicht aus, dies ist der ausdrückliche Widerspruch gegen die Sicherstellung im Sinne der Strafprozessordnung. Dann wird der Gegenstand beschlagnahmt, notfalls auch unter Anwendung von Zwang, und ein Richter muss den Vorgang auf seine Rechtmäßigkeit binnen drei Tagen überprüfen.

Geschrieben
... und ein Richter muss den Vorgang auf seine Rechtmäßigkeit binnen drei Tagen überprüfen.

Zur Verdeutlichung:

es muß einem Richter nur innerhalb von 3 Tagen zur Entscheidung vorgelegt werden...

Wann er dann tatsächlich geruht, sich zu entscheiden, das kann auch später sein... ;)

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