Zum Inhalt springen
IGNORED

MES "Munition aller Art"


DeDe

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

Ich hab' folgendes Problem...

Oft lese ich das bei Verkäufen von Munition oder Platzpatronen die keine CIP Zulassung besitzen ein sogenannter MES - Munitionserwerbsschein.....verlangt wird.

Ich bin aktiver Wiederlader, besitze Berechtigung nach §17 SprengG.

Ich kann mir theoretisch Salutpatronen herstellen, ich habe ja in diesem Sinne auch die Erlaubnis nicht CIP konforme Munition wiederzuladen. Da mein Wiederladeschein ohne Einschränkung ist darf ich rein rechtlich jedes Kaliber laden.

Brauch ich nun nen MES "Munition aller Art" oder reicht hier auch eine Erlaubnis nach §17 SprengG.

Und was ist der grosse Unterschied?

Bitte klärt mich auf, Danke.

Gruss

Dennis

Geschrieben
Hallo,

Ich hab' folgendes Problem...

Oft lese ich das bei Verkäufen von Munition oder Platzpatronen die keine CIP Zulassung besitzen ein sogenannter MES - Munitionserwerbsschein.....verlangt wird.

Ich bin aktiver Wiederlader, besitze Berechtigung nach §17 SprengG.

Ich kann mir theoretisch Salutpatronen herstellen, ich habe ja in diesem Sinne auch die Erlaubnis nicht CIP konforme Munition wiederzuladen. Da mein Wiederladeschein ohne Einschränkung ist darf ich rein rechtlich jedes Kaliber laden.

Brauch ich nun nen MES "Munition aller Art" oder reicht hier auch eine Erlaubnis nach §17 SprengG.

Und was ist der grosse Unterschied?

Bitte klärt mich auf, Danke.

Gruss

Dennis

Verstehe Dein Problem nicht. Hast die Antwort darauf doch selbst gegeben. Besorg Dir die passenden Matritzen und leg los.

Geschrieben
Verstehe Dein Problem nicht. Hast die Antwort darauf doch selbst gegeben. Besorg Dir die passenden Matritzen und leg los.

auch ich verstehe das problem nicht wirklich (kann sein dass es sich etwas versteckt und nur nicht so explizit formuliert wurde).

du hast einen wiederladeschein, d.h. eine berechtigung um munition zu laden und wiederzuladen.

um munition ohne CIP-zulassung zu erwerben braucht man eine MES für "Munition aller Art".

mit deiner wiederladeberechtigung (deinem wiederladeschein) kannst du keine fabrikmunition erwerben (egal ob mit oder ohne CIP-zulassung). sollte das dein problem und der grund für die threaderöffnung gewesen sein!?!?

gruß alzi

Geschrieben
Hallo,

ich habe ja in diesem Sinne auch die Erlaubnis nicht CIP konforme Munition wiederzuladen.

Dennis

Hi Dennis,

da bist Du im Irrtum.

Du musst Dich an die festgelegten Grenzen ( insb. Druck !) halten.

D.h. Du musst Dich innerhalb des von der CIP vorgegebenen Rahmens bewegen.

Geschrieben
Ich kann mir theoretisch Salutpatronen herstellen, ich habe ja in diesem Sinne auch die Erlaubnis nicht CIP konforme Munition wiederzuladen.

Gruss

Dennis

Hallo Dennis

Wiederladen und kaufen sind zwei Dinge. Du darfst jedes Kaliber wiederladen und besitzen. Kaufen darfst du aber nur, wofür du eine Erlaubnis auf deiner WBK hast. Widersinnig aber so ist es.

Steven

Geschrieben
Hi Dennis,

da bist Du im Irrtum.

Du musst Dich an die festgelegten Grenzen ( insb. Druck !) halten.

D.h. Du musst Dich innerhalb des von der CIP vorgegebenen Rahmens bewegen.

Hallo Tantalus,

da bist auch Du im Irrtum. Wiederladen kann man generell alle Patronen, die nicht zur verbotenen Munition gehören oder dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen. Schwarzpulverpatronen natürlich nur mit der dazugehörigen Genehmignug.

Und in diesem breitgefächerten Spektrum befinden sich massenhaft Patronen, die in keiner CIP-Liste stehen. Jede Menge alter Jagdpatronen, Patronen für historische Waffen, die es schon lange nicht mehr zu kaufen gibt oder z.B. Wildcats, die ja auch immer mehr werden. Wenn auch manche davon mittlerweile auch schon in der CIP-Liste aufgetaucht sind.

Gruß Hägar

Geschrieben
Hallo Tantalus,

da bist auch Du im Irrtum. Wiederladen kann man generell alle Patronen, die nicht zur verbotenen Munition gehören oder dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen. Schwarzpulverpatronen natürlich nur mit der dazugehörigen Genehmignug.

Und in diesem breitgefächerten Spektrum befinden sich massenhaft Patronen, die in keiner CIP-Liste stehen. Jede Menge alter Jagdpatronen, Patronen für historische Waffen, die es schon lange nicht mehr zu kaufen gibt oder z.B. Wildcats, die ja auch immer mehr werden. Wenn auch manche davon mittlerweile auch schon in der CIP-Liste aufgetaucht sind.

Gruß Hägar

Hi Hägar,

ich habe mich blöd ausgedrückt.

Ich dachte dabei an geCIPte Kaliber.

Es gibt ja z.B. 9 Para mit Drücken jenseits von gut und boese OHNE CIP.

Eine solche Laborierung nachzubauen ist eben nicht gestattet.

Ich hoffe jetzt wird klarer, was ich meinte.

Servus

Geschrieben
Hi Hägar,

ich habe mich blöd ausgedrückt.

Ich dachte dabei an geCIPte Kaliber.

Es gibt ja z.B. 9 Para mit Drücken jenseits von gut und boese OHNE CIP.

Eine solche Laborierung nachzubauen ist eben nicht gestattet.

Ich hoffe jetzt wird klarer, was ich meinte.

Servus

Wieso soll das nicht gestattet sein????? Klar kann ich die zusammenbauen. Nur vernünftigerweise auch wieder zerlegen anstatt zu verschießen, es sei denn es wäre die Neuentwicklung der neuen 9mm Magnum für die ich auch gleich das passende Arbeitsgerät zur Verfügung gestellt bekäme. Mal gleich bei Oschatz anrufen, ob er mir nicht ein extrem verstärktes System in 9mm für meine CZ fertigen kann.

Geschrieben
Wieso soll das nicht gestattet sein????? Klar kann ich die zusammenbauen. Nur vernünftigerweise auch wieder zerlegen anstatt zu verschießen,

Das wäre irgendwie sinnfrei.

Sozusagen ein Wiederladen um des Wiederladens willen.

Genial !

Zündhütchen und Geschosse praktisch immer wieder verwendbar.

Mit 500g Pulver kommt man das ganze Leben aus.

Ich habe natürlich vorausgesetzt, dass die selbergedrehten auch abgefeuert werden.

Servus

Geschrieben

Und warum sollte das dann nicht gestattet sein? Dass man sie im eigenen Interesse nicht abfeuert ok, aber wo steht geschrieben, dass "man das nicht darf"?

Geschrieben

Man darf jede selbst- oder wiedergeladene Munition auch verschießen.

CIP hat dabei absolut nichts zu sagen.

Ganz entscheidend ist der kleine Satz:

Jeder Wiederlader arbeitet eigenverantwortlich!

Geschrieben
Und warum sollte das dann nicht gestattet sein? Dass man sie im eigenen Interesse nicht abfeuert ok, aber wo steht geschrieben, dass "man das nicht darf"?

In Österreich darf man das natürlich, muss aber die Munition auch abfeuern :rotfl2:

Du musst Dich in Germanistan an die Gesetzlichen Vorgaben halten.

Nachdem es eine verbindliche Vorgabe für die oben beispielhaft angeführte 9 Para gibt

ist diese einzuhalten.

Bei Kalibern bei denen solche Vorgaben nicht existieren kann man natürlich experimentieren.

Es gibt bei uns den "schönen" Satz: Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich.

Sich zu "Sammlungszwecken" Handgranaten in Patronenform herzustellen wäre auch

sinnlos.

Servus

Geschrieben

Ich glaube das Problem das er hat ist Folgendes:

(Erläutere das mal an einem Beispiel aus meiner Praxis , also 8x33)

Trotz gültigen Munitionserwerb, bedingt durch eingetragene Waffe, darf ich nicht ohne Weiteres hergehen und Originalmunition aus dem 2,WK (ohne CIP!) erwerben. Zumindest bestehen Händler bei sowas oft auf eben einen solchen MES.

In der Praxis ist mir das als Wiederlader völlig Banane, aber wenn man´s genau nimmt, ist das den Pudels Kern.

Es könnt ja sein, daß ich zu meinem weitgehend historischen Eisen eine Schachtel Originalmurmeln haben möchte....in Realiter hab ich mir damals mit ein paar Delaborierten von der Waffenbörse nebst dekorativer Schachtel beholfen weil mir das ganze Trara zu blöd war.

aber Hand aufs Herz: Es gibt Wichtigeres, will sagen dringendere Problematiken.

Für´s Protokoll:

Es gibt diesen MES tatsächlich. Ist etwas weniger Aufwand als eine rote WBK zu erlangen, aber 100 mal mehr als eine Wiederladeschein zu machen und ab dafür. Für jemanden, der nicht wirklich vorhat, ernsthaft Munition zu sammeln ist das vertane Zeit und rausgeworfenes Geld.

Geschrieben
In Österreich darf man das natürlich, muss aber die Munition auch abfeuern :rotfl2:

:) Dass ich davon nicht betroffen bin ist ja fein, ich war aber durchaus an der Gesetzeslage in .de interessiert und ich will das immer noch nicht recht glauben...

Geschrieben
:) Dass ich davon nicht betroffen bin ist ja fein, ich war aber durchaus an der Gesetzeslage in .de interessiert und ich will das immer noch nicht recht glauben...

Nur soviel: Österreich ist im Bezug auf das Wiederladen ein sehr sehr sehr liberales Land. :appl::appl:

Bei euch gibts keinen Pulverschein als Erwerbsgenehmigung für Treibladungsmittel, der genau die Bezugsmenge

festlegt, und auch noch alle 5 Jahre erneuert werden muss. Wohl auch keine Prüfung etcpp.

tu felix austria

Geschrieben

Richtig, das beantwortet meine Frage aber nicht. Ich bin durchaus darüber informiert, wie es bei uns läuft, dass es aber irgendeinen Paragraphen in .de geben soll, der ein Laden innerhalb der CIP Normen vorschreibt scheint mir einfach unglaubwürdig. Ich würde dich daher bitte mir irgendetwas handfesteres als ein "das ist nunmal so" zu liefern.

lg

Geschrieben
Richtig, das beantwortet meine Frage aber nicht. Ich bin durchaus darüber informiert, wie es bei uns läuft, dass es aber irgendeinen Paragraphen in .de geben soll, der ein Laden innerhalb der CIP Normen vorschreibt scheint mir einfach unglaubwürdig. Ich würde dich daher bitte mir irgendetwas handfesteres als ein "das ist nunmal so" zu liefern.

lg

Nervensäge :D

Das Sprengstoffgesetz §26 Abs.4 ist dafür zuständig:

"Der Gasdruck selbstgeladener Patronen, die aus der Waffe verschossen werden sollen, darf den in der Anlage III

der Dritten Verordnung zum Waffengesetz, für entsprechende Patronen festgelegten Gasdruck nicht überschreiten."

Eine Zuwiderhandlung stellt gemäß §46a Ziffer 12 eine Ordnungswidrigkeit dar.

Quelle: DEVA Wiederladen

Bei uns ist eben alles geregelt, normiert, strafbewehrt etc.

Bist Du jetzt zufrieden ?

Servus

Geschrieben

Klar darf ich eine Patrone, die den max. Gasdruck einer Waffe übersteigt, nicht aus dieser verschießen, würde ein intelligenter Mensch auch nie tun. Trotzdem könnte ich die Patrone mit soviel Gasdruck laden wie ich möchte, ich kann sie ja aus einer anderen Waffe verschießen, wie zB die neue 9mm Magnum. Du darfst also laden was Du möchtest, CIP hin oder her. Nur verschießen mußt, solltest Du sie auch aus der Waffe (oder Kalibergleiche) wofür sie gedacht war.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.