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IGNORED

Wie kommt man legal zu Waffenschein/richtiger Waffe?


Volvic

Empfohlene Beiträge

Hallo! Ich muß mich hier mal als völliger Amateur outen, welcher einfach mal 'ne dumme Frage stellt: Wie kommt man als "Otto-Normalverbraucher" zu einem Waffenschein und zu einer legalen, scharfen, Waffe? Muß man da Jäger sein, Mitglied in einem Schützenverein...? Hintergrund ist, daß ich ein Gewerbegrundstück habe, weit abgelegen, mit offensichtlich reizvollem Inhalt, und schlicht und ergreifend Selbstschutz üben muß. Wurde im letzten Jahr schon 3x per Einbruch geplündert, beim 4. Mal konnte ich die Diebe per Gebrüll und Schreckschußwaffe vertreiben. Weiß aber nicht, ob das nochmal klappt...? Kann mir jemand helfen/etwas raten? Danke!

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Deutschland, Brandenburg, sollte das von Bedeutung sein ?!

kauf dir nen Hund!

bringt mehr!

Waffenschein wirst du nicht bekommen.

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Die Waffengesetze von z.B. Deutschland, Österreich und der Schweiz unterscheiden sich erheblich. Daher hat das größte Bedeutung

Ja, das ist mir schon klar! Ich meinte, ob es von Bundesland zu Bundesland innerhalb Deutschlands eine Rolle spielt... ;-)

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Ich empfehle dir, ein bisschen durch das WO Forum zu surfen. Da gibt es sicher auch Artikel, über Einbrecher.

Und auf einen Einbrecher zu schiessen, ohne das es Notwehr ist, gibt für dich so ziemlich Ärger.

Auch wie du einen Waffenerwerbsscheinschein erhältst, ist auf dem ganzen Thread ersichtlich oder weitere Schützenfreunde geben dir sicher in den nächsten Tagen genaue Auskunft, wie das in Deutschland so ist.

In Österreich und in der Schweiz gelten, wie bangbang schon erwähnte, ganz andere Gesetze.

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Offiziel bekommst Du für deinen Selbstschutz gar keine "scharfe" Waffe. No way.

Du kannst aber :

Jäger werden also einen Jagdschein machen der dich berechtigt ohne weitere voherige Genehmigung 2 Faustfeuerwaffen und (?) Langwaffen jedweden Kalibers zu erwerben.

Sportschütze werden. Um eine Waffe zu erwerben,

musst Du : Min. 1 Jahr in einem Schützenverein sein der einem offiziellen Verband angehört.

Regelmäßig trainieren ( Die WBK ausstellende Behörde prüft auch 3 Jahre nach der ausstellung ob man

weiterhin aktiv ist. Wenn nicht wird u.U. das bedürfnis annuliert bzw. in Frage gestellt. Also kein Austritt aus dem

Verein möglich ohne die Erwerbsberechtigung zu verlieren)

Einen Sachkundenachweis erbringen

Einen Tresor entsprechend den Richtlinien für die Waffenlagerung kaufen

Du darfst keinen Eintrag im Bundeszentralregister haben (heißt das so genau ?)

Ich hab bestimmt noch etwas vergessen :confused:

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...

Ich hab bestimmt noch etwas vergessen :confused:

Stimmt, nämlich die grundsätzliche Frage, ob der Waffenwünschende überhaupt in der Lage wäre, sich mit der Waffe zu verteidigen.

Bei allen Diskussionen in diesem wie in anderen Foren scheinen nicht nur die Greenhorns der Meinung zu sein "Waffe = Sicherheit". Mitnichten, beste Herren (und sollten Damen mitlesen, auch diese.

Vielmehr würde Dich die Waffe, sollte sie zum Selbstschutz dienen, ein gerüttelt Maß an Training im kampfmäßigen Schießen kosten, von den Munitionskosten mal ganz zu schweigen. Und Du müßtest die Knifte stets tragen, um allzeit bereit zu sein.

Im Ernst - es ist nicht erstrebenswert.

Theoretisch hatte der Königstiger allerdings recht. Doch, wie sagt Goethe: "Grau, teurer Freund, ist alle Theorie und grün des Lebens goldener Baum." Sic!

DZ

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Ich empfehle dir, ein bisschen durch das WO Forum zu surfen. Da gibt es sicher auch Artikel, über Einbrecher.

Und auf einen Einbrecher zu schiessen, ohne das es Notwehr ist, gibt für dich so ziemlich Ärger.

Auch wie du einen Waffenschein erhältst, ist auf dem ganzen Thread ersichtlich oder weitere Schützenfreunde geben dir sicher in den nächsten Tagen genaue Auskunft, wie das in Deutschland so ist.

In Österreich und in der Schweiz gelten, wie bangbang schon erwähnte, ganz andere Gesetze.

Danke für die vernünftige Antwort. Mir ist das klar, daß sowas auch Ärger bringen kann. Aber mir gehts hier um eigenes Leib und Leben. Ich bin bestimmt nicht ängstlich und weiß mir auch zu helfen. Aber die Brüder, die hier bei mir "ein und aus" gehen, sind skrupellos und gut organisiert. Ich hab 'nen Zaun mit Stacheldraht, Warnschilder, gute Beleuchtung mit Bewegungsmeldern, zwei Einbruchmeldeanlagen und Bestreifung durch den Wachschutz. Hat bisher alles nix genützt. Jetzt hatte ich "Besuch", als ich sogar noch im Objekt war... Was soll ich da machen? Mich im Schrank verstecken? Es heißt doch: Waffen sind erst dann gefährlich, wenn bloß noch die Bösen welche haben. Ansonsten werfe ich mit Steinen...

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Sicher ist "Waffe nicht gleich Sicherheit", aber die bösen Buben tragen garantiert welche und man kann ja sicherlich auch abschrecken. Sportschütze werden ist sicherliche eine Überlegung wert. Kosten für Munition, Waffenschrank und Genehmigungen sind's mir auch wert, ist schließlich mein Hintern... Und vielleicht hats ja auch noch nen positiven Effekt, indem man sich vereinsmäßig organisiert?

Naja, und üben muß man ohnehin alles. Man kann ja auch kein Auto kaufen und ist spontan Rennfahrer...

Danke, die Herren, Ihr helft mir sehr!

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Die Frage , die sich mir stellt ist noch diese.. kann / darf man in D eigentlich einfach so Verteidigungsschiessen lernen / trainieren als normaler Bürger? Irgendwo war da doch mal was... weil ohne dem, machts absolut keinen Sinn, da ist nen Hund oder eventuell eine fixe Persone, die für die Sicherheit zuständig ist am Objekt die bessere Lösung.

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Auch wenn ich mich bei solchen Themen viel lieber raushalte, aber:

Eine WBK erworben durch die Mitgliedschaft in einem Schützenverein und teilnahme an Meisterschaften berechtigt dich nicht zum führen einer Waffe!!!

WBK = Waffenbesitzkarte, diese berechtigt dich die Waffe in einem verschlossenem Behältnis, getrennt von Munition von Dir zu einem Schiesstand zu transportieren und auf dem Schiesstand zu benutzen und diese dann wieder genauso wie vorher beschrieben nach Hause zu befördern.

Für das führen einer Waffe braucht man den Waffenschein, den man wie erwähnt nicht so ohne weiteres bekommt.

Setzt den Jungen da keinen Floh ins Ohr,

Volvic, geh lieber ins Selbstverteidigungstraining lerne Wing Tsung, Jui Jitsu, Aikido den Umgan mit den Bo und Hanbo, trainiere 10 Jahre und kauf Dir einen Hund, und überlass das mit der Waffe drohen lieber der Executive

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Auch wenn ich mich bei solchen Themen viel lieber raushalte, aber:

Eine WBK erworben durch die Mitgliedschaft in einem Schützenverein und teilnahme an Meisterschaften berechtigt dich nicht zum führen einer Waffe!!!

WBK = Waffenbesitzkarte, diese berechtigt dich die Waffe in einem verschlossenem Behältnis, getrennt von Munition von Dir zu einem Schiesstand zu transportieren und auf dem Schiesstand zu benutzen und diese dann wieder genauso wie vorher beschrieben nach Hause zu befördern.

Für das führen einer Waffe braucht man den Waffenschein, den man wie erwähnt nicht so ohne weiteres bekommt.

Setzt den Jungen da keinen Floh ins Ohr,

Volvic, geh lieber ins Selbstverteidigungstraining lerne Wing Tsung, Jui Jitsu, Aikido den Umgan mit den Bo und Hanbo, trainiere 10 Jahre und kauf Dir einen Hund, und überlass das mit der Waffe drohen lieber der Executive

Ist so aber auch nicht GANZ richtig, weil:

auf dem eigenen, umfriedeten Grundstück dürfte er (bzw bei Mietgrundstück mit EInverständnis des Eigentümers/Vermieters), wenn er die Waffe/-n legal besitzt, sogar mit vollem Gefechtsgerödel und voll aufmunitioniert patroulieren, als wäre er am Hindukusch auf Terroristenjagd.

Nur das Grundstück verlassen und öffentlichen Boden betreten darf er eben nicht, da gehören die Kniften dann fein säuberlich von der Munition getrennt und nicht zugriffsbereit verpackt.

Selbst wenn er sich in seinem Grundstück ein Grabensystem und Postentürme aufstellen und diese mit einer privaten Armee besetzen würde, wäre das dem Gesetz nach erstmal völlig legal. Ob ihm dann allerdings im Fall der Fälle ein Richter aus dem Schusswaffengebrauch dennoch einen Strick drehen würde, steht auf einem anderen Blatt. Denn bekanntlich sind Recht haben und Recht bekommen zwei getrennte Paar Schuhe.

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Auch wenn ich mich bei solchen Themen viel lieber raushalte, aber:

Eine WBK erworben durch die Mitgliedschaft in einem Schützenverein und teilnahme an Meisterschaften berechtigt dich nicht zum führen einer Waffe!!!

WBK = Waffenbesitzkarte, diese berechtigt dich die Waffe in einem verschlossenem Behältnis, getrennt von Munition von Dir zu einem Schiesstand zu transportieren und auf dem Schiesstand zu benutzen und diese dann wieder genauso wie vorher beschrieben nach Hause zu befördern.

Für das führen einer Waffe braucht man den Waffenschein, den man wie erwähnt nicht so ohne weiteres bekommt.

Setzt den Jungen da keinen Floh ins Ohr,

Volvic, geh lieber ins Selbstverteidigungstraining lerne Wing Tsung, Jui Jitsu, Aikido den Umgan mit den Bo und Hanbo, trainiere 10 Jahre und kauf Dir einen Hund, und überlass das mit der Waffe drohen lieber der Executive

Ich habe da als Schweizer die falschen Wörter gebraucht: Die WBK heisst in der Schweiz Waffenerwerbsschein (WES)

und der Waffenschein heisst Waffentragschein. Auch bei uns braucht es gute Gründe diesen zu erhalten. (Auf öffentlichem Boden)

Gruss Eric

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Ist so aber auch nicht GANZ richtig, weil:

auf dem eigenen, umfriedeten Grundstück dürfte er (bzw bei Mietgrundstück mit EInverständnis des Eigentümers/Vermieters), wenn er die Waffe/-n legal besitzt, sogar mit vollem Gefechtsgerödel und voll aufmunitioniert patroulieren, als wäre er am Hindukusch auf Terroristenjagd.

Nur das Grundstück verlassen und öffentlichen Boden betreten darf er eben nicht, da gehören die Kniften dann fein säuberlich von der Munition getrennt und nicht zugriffsbereit verpackt.

Selbst wenn er sich in seinem Grundstück ein Grabensystem und Postentürme aufstellen und diese mit einer privaten Armee besetzen würde, wäre das dem Gesetz nach erstmal völlig legal. Ob ihm dann allerdings im Fall der Fälle ein Richter aus dem Schusswaffengebrauch dennoch einen Strick drehen würde, steht auf einem anderen Blatt. Denn bekanntlich sind Recht haben und Recht bekommen zwei getrennte Paar Schuhe.

:appl: :appl: :eclipsee_gold_cup:

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Stimmt, nämlich die grundsätzliche Frage, ob der Waffenwünschende überhaupt in der Lage wäre, sich mit der Waffe zu verteidigen.

Bei allen Diskussionen in diesem wie in anderen Foren scheinen nicht nur die Greenhorns der Meinung zu sein "Waffe = Sicherheit". Mitnichten, beste Herren (und sollten Damen mitlesen, auch diese.

Vielmehr würde Dich die Waffe, sollte sie zum Selbstschutz dienen, ein gerüttelt Maß an Training im kampfmäßigen Schießen kosten, von den Munitionskosten mal ganz zu schweigen. Und Du müßtest die Knifte stets tragen, um allzeit bereit zu sein.

Im Ernst - es ist nicht erstrebenswert.

Theoretisch hatte der Königstiger allerdings recht. Doch, wie sagt Goethe: "Grau, teurer Freund, ist alle Theorie und grün des Lebens goldener Baum." Sic!

DZ

Gebe Dir vollkommen recht. Ich würde in Einbruchsicherungen und einen Rotti investieren. Gebe auch dark angel mit seiner Einschätzung recht.

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Die Frage , die sich mir stellt ist noch diese.. kann / darf man in D eigentlich einfach so Verteidigungsschiessen lernen / trainieren als normaler Bürger?

Ne das geht nicht. Verteidigungsschiessen wie du es bsp. in der CH-Armee an der Pistole lernst ist ein absolutes No-No für Zivilsten, sprich für den Otto-Normalbürger in Deutschland verboten. Wenn ich mich noch richtig erinnere, wollte man schon in Berlin oder um Berlin bzw. teils anderen Bundesländern etc. IPSC-Schiessen verbieten da es angeblich zu "combat ähnlich" sei :confused:

@Volvic

SV als Waffenerwerbsgrund geht in Deutschland mal abgesehen von ganz wenigen Ausnahmen für den Bürger nicht. Würde höchstens gehen wenn du in A oder CH leben würdest. Daher schaue dich allenfalls nach "Alternativen" um wie meine Vorredner schon sagten. Wie schon gesagt wurde, willst du kegal eine Waffe erwerben, musst entweder den Jagdschein machen oder Sportschütze werden. Natürlich dann verbunden mit weiteren Kosten wie allenfalls Tresor, Sachkundeprüfung etc.

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auf dem eigenen, umfriedeten Grundstück dürfte er (bzw bei Mietgrundstück mit EInverständnis des Eigentümers/Vermieters), wenn er die Waffe/-n legal

Vermieter fragen? Wozu? Wenn du Gast bist musst du den Besitzer fragen, das ja, aber als Mieter bin ich dem Vermieter keine Rechenschaft schuldig ob ich eine Waffe führe oder mit geholstertem Leatherman durch die Grünanlage renne...

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Wie bereits gesagt darf man als WBK Besitzer (egal ob Jäger oder Sportschütze) in voller Montur wie ein US Soldat im Irak in seinem befriedetem Besitztum rumpatroullieren. Das heisst aber dennoch nicht, dass man nicht eins auf die Glocke kriegt, wenn man plötzlich 14 ukrainische Leichen im Garten erklären muss, während man da mit leerem Magazin und ner AR15 in Soldatenbekleidung auf einem Turm steht.

Kampfmäßiges Schiessen? In Deutschland verboten aber für ein paar Tausender gibt es die Möglichkeit in Isreal für einige Tage sich ausbilden zu lassen. Hin und Rückflug + Unterbringung inklusive. Dort tummeln sich gerne Personenschützer und Manager rum, die in ein paar Tagen nicht nur lernen wie man sich körperlich zur Wehr setzt sondern wie man in brenzligen Situationen mit der Uzi oder M16 umgeht. Gab mal vor ein-zwei Jahren einen Bericht dazu im Fernsehen. Muss man mal googlen.

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Wie bereits gesagt darf man als WBK Besitzer (egal ob Jäger oder Sportschütze) in voller Montur wie ein US Soldat im Irak in seinem befriedetem Besitztum rumpatroullieren.

...

Obwohl es ja immerwieder Leute gibt, die behaupten, die Waffe müsse stets von der Muni getrennt aufbewahrt werden und man dürfte sie dadurch auch auf Privatbesitz nicht durchgeladen ständig am Mann haben.... :00000733:

Meine Frage-> Seit wann nennt es sich "Aufbewahren", wenn ich meine Waffe durchgeladen und geholstert in der Gegend rumschleppe? :D

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Auch in D gibt es legal die Möglichkeit, sich im Verteidigungsschiessen zu trainieren. Einige Behörden verlangen sogar einen Nachweis über einen solchen Kurs bevor ein WS ausgestellt wird, soweit die anderen Voraussetzungen zutreffen.

Jäger bekommen ihre KW zum Selbstschutz, Nachsuche und Fangschuss. Auch Jäger können mit einer Bescheinigung ihrer Genehmigungsbehörde an einem solchen Lehrgang teilnehmen.

Für Otto Normal allerdings gibt es offiziell diese Möglichkeit NICHT! Jäger, die Infos haben möchten, kurz per PN.

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Obwohl es ja immerwieder Leute gibt, die behaupten, die Waffe müsse stets von der Muni getrennt aufbewahrt werden und man dürfte sie dadurch auch auf Privatbesitz nicht durchgeladen ständig am Mann haben.... :00000733:

Meine Frage-> Seit wann nennt es sich "Aufbewahren", wenn ich meine Waffe durchgeladen und geholstert in der Gegend rumschleppe? :D

Niemand kann mich daran hindern auf der Toilette sitzend mich mit meiner geladenen Pistole am Rücken zu kratzen.

Im Ernst: Wie will man denn seine Flinten putzen, bearbeiten ... ja sogar rausnehmen und in den Futteral packen ohne dabei gegen die angeblichen Vorschriften in den eigenen vier Wänden zu verstoßen? ugly.gif

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Im Ernst: Wie will man denn seine Flinten putzen, bearbeiten ... ja sogar rausnehmen und in den Futteral packen ohne dabei gegen die angeblichen Vorschriften in den eigenen vier Wänden zu verstoßen? ugly.gif

Tja... Das könnte ähnlich cool werden wie auf das Kommando "Hammer down, Holster" mit einer Pistole mit Magazinsicherung zu hören... Ein Paradoxon.

Niemand kann mich daran hindern auf der Toilette sitzend mich mit meiner geladenen Pistole am Rücken zu kratzen.

...

Auf der Toilette sitzend....????

Na egal... Also ich kratze mir mit meiner Plastikwumme schonmal nix... Da gibts besseres. :D

Prinzipiell hast Du natürlich recht.

Grüße

-Matthias-

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