Zum Inhalt springen
IGNORED

Kontrolle der Waffenaufbewahrung durch Ordnungsamt


VTRSP

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hab schon öfter gehört das Kontrollen, ob Zuhause die Waffen wie vorgeschrieben aufbewahrt werden, durch das Ordnungsamt vorgenommen werden können!

Kenne allerdings niemand aus dem Verein und aus anderen Vereinen der Umgebung der so eine Kontrolle schon über sich ergehen lassen musste :confused:

Wollte mal Fragen ob das hier schonmal jemanden passiert ist?

Geschrieben

Noch nie von persönlichen Kontrollen bei Kollegen gehört - allerdings verlangt der Nachbarkreis neuerdings Nachweise von den Tresoren. Könnte der erste Schritt dazu sein.

Geschrieben

@schall+rauch,

der stand dann einfach unangemeldet vor der Tür und hat sich von dir deinen Waffenschrank und deine Waffen zeigen lassen, hatte er irgendwlche beanstandungen oder so?

Oder wie ist das abgelaufen :confused:

@Der SID,

Statistisch bisher 50-50

Die 50er Quote halte ich fast für etwas zu hoch da ich noch niemand kenne dem eine solche Kontrolle wiederfahren ist.

Geschrieben
Noch nie von persönlichen Kontrollen bei Kollegen gehört - allerdings verlangt der Nachbarkreis neuerdings Nachweise von den Tresoren. Könnte der erste Schritt dazu sein.

Genau so soll es bei uns laufen.

Der Landkreis hat schriftlich einen Nachweis der ordnungsgemäßen Lagerung angefordert.

Foto von Typenschild, Kopie der Rechnung o.ä. reicht als Nachweis aus.

Wer nicht anwortet oder wessen Antwort unbefriediged ist, wird Besuch bekommen - so zumindest stand es in dem Schreiben.

Gruß

Michael

Geschrieben
was, wenn man den nachweis nicht erbringt?

Nix!

Du bist nicht verpflichtet einen Nachweis zu erbringen. Kontrollen können nur bei begründetem Verdacht und nach vorhriger Anmeldung erfolgen.

Einfach so, "Tach, wir sind vom Ordnungsamt und wollten mal nachschauen ob sie ihre Waffen auch schön so aufbewahren wie wir das für richtig halten" ist nicht.

Wer so jemand in sein Haus läßt ist selbst schuld.

---

Tom

Geschrieben

nun stellt sich die frage, was besser ist: den nachweis erbringen, welcher eigentlich nicht pflicht ist, oder auf das recht beharren, dass dieser eben nicht erforderlich ist :pardon:

Geschrieben
was, wenn man den nachweis nicht erbringt?

Nach § 39 Abs. 1 WaffG besteht für den Waffenbesitzer eine Auskunftspflicht, u.a. auch gemäß § 36 Abs. 3 Satz 1 WaffG zur Waffenverwahrung wenn das vom Amt gefordert wird.

Solange aber kein begründete Zweifel an einer sicheren Verwahrung besteht, darf die Wohnung nicht zur Kontrolle betreten werden !

Als Vorstufe wird die Verwaltungsbehörde bei nicht erfolgter Reaktion zunächst an die Aufforderung erinnern (vielleicht auch noch ein zweites mal) und wenn dann immer noch keine Reaktion erfolgt, wird nach Anhörung bzw. Fristablauf eine förmliche und kostenpflichtige Anordnung auf der obigen Rechtsgrundlage (also nach § 36 Abs. 3 Satz 1 WaffG) erlassen, der bei weiterer Nichtbeachtung auch mit stetig steigendem Zwangsgeld und der zusätzlichen Anzeige als Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Nr. 4 WaffG noch etwas mehr Leben eingehaucht werden kann. :rolleyes:

Wenn es mal so weit gekommen ist, besteht der genannte begründete Zweifel und der Zutritt zum Tresor ist den ausführenden Polizeibeamten geebnet. Wenn weitere Verdachtsmomente bestehen, werden die Beamten auch gleich einen Durchsuchungsbeschluss vom Amtsgericht dabeihaben. ^_^

Geschrieben

Ich bin ganz sicher nicht für vorauseilenden Gehorsam.

Aber wer eine an sich so harmlose Sache durch Verweigerungshaltung über mehrere Stufen so eskalieren lässt,

handelt m.E. schlicht blödsinnig.

Geschrieben

Liebe SBine,

danke, ich revidiere meine Aussage, dass eine Nachweispflicht nicht besteht!

Ich war der Meinung es gäbe nur eine Auskunftspflicht und der wäre genüge getan, wenn ich auf die Frage ob ich meine Waffen vorschriftsgemäß aufbewaren mit Ja oder Nein antworte. ;)

---

Tom

Geschrieben
Aber wer eine an sich so harmlose Sache durch Verweigerungshaltung über mehrere Stufen so eskalieren lässt,

handelt m.E. schlicht blödsinnig.

Oder die Zuverlässigkeit ist ihm nicht so wichtig, denn der Blick richtet sich dann irgendwann mal auf § 5 Abs. 1 Nr. 2b WaffG und dann gibts wieder eine kostenpflichtige Verfügung, nämlich den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse. :rolleyes:

Geschrieben

oha, sbine/sb!

na, da werd ich dann doch bald mal der bisher nur mündlich ausgesprochenen bitte meiner behörde, einen nachweis zu erbringen, nachkommen.

Geschrieben

Mal eine Nebenfrage:

Kann man einem Schützen ein Ei vors Schienbein nageln wenn ein Nicht-Schütze Zugang zu dem Keller hat in dem die Waffenschränke stehen?

z.B.: Zwei Familien teilen sich einen Keller. Der Schütze hat natürlich als einziger die Schlüssel zu den Schränken.

Alles hypothetisch natürlich :D

Geschrieben

Es kommt bei mir immer wieder der Eindruck auf , daß hier viele Leute den zuständigen Sachbearbeiter als "natürlichen Feind" sehen .

Die Frau/der Mann sind genau so Opfer eines stellenweise idiotischen Gesetzes , würden in der Regel auch lieber was anderes machen ,

sitzen eben in Zwangsgemeinschaft mit uns im selben Boot .

Solange da keine persönlichen Schikanen ins Spiel kommen , sollte man versuchen , die Zusammenarbeit konfliktfrei zu gestalten.

Ich telefoniere gelegentlich mit "Meinem" , erkundige mich nach Wohlergehen und den Kindern , frage , ob "was Neues anliegt" und gut ist es.

Konkret zur Aufbewahrung wurde nach Einführung des neuen WaffG darum gebeten , anläßlich einer Waffeneintragung "geeignete Nachweise" vorzulegen.

Ich habe Kassenzettel/Rechnungskopien , die ich sowieso aufbewahre , kopiert und vorgelegt .

Das war´s .

Fällt mir deswegen ein Zacken aus der Krone , weil ich versuche , dem Mann und mir das Leben nicht schwerer zu machen , als es eh schon ist ?

Ich meine

Gruß

Gottfried

Geschrieben

Als ich meine erste Langwaffe angemeldet habe, brauchte ich nur ein Formular ausfüllen auf welchem die Daten des Typenschildes eingetragen wurden. Ich hatte ein Foto von dem Typenschild gemacht weil ich den Tresor nicht neu im Laden gekauft habe und es keine Kaufunterlagen mehr gab. Das reichte hier in NRW völlig aus.

Mir ist auch noch niemand Namendlich bekannt bei dem vor Ort kontrolliert wurde. Erzählt wird immer davon, bei irgendeinem Schwager vom Nachbarn wurde kontrolliert ...

see you ...

Geschrieben

Ich höre jetzt zum ersten mal von den Nachweisen über einen Waffenschrank :confused:

Als ich meine erste Langwaffe angemeldet habe, brauchte ich nur ein Formular ausfüllen auf welchem die Daten des Typenschildes eingetragen wurden

Nichteinmal das musste ich machen, beim Antrag meiner ersten Langwaffe musste ich nur ankreuzen dass ich die Waffe in einem Behältnis der Sicherheitsstufe A unterbringe!

Geschrieben

Als ich letztens noch eine weitere KW auf meine WBK eintragen habe lassen, hat der SB auch darum gebeten bitte nicht zu vergessen anzugeben wie die KW´n aufbewahrt werden. Da ich sehr schreibfaul bin hatte ich schon ne Kopie von der Rechnung und dem Lieferschein meines Hartman Waffenschrankes Schutzstufe B gemacht und einstecken. Die habe ich dem SB in die hand gedrückt, der hatte sich gefreut und noch vor sich hin gemurmelt einer weniger der kontrolliert werden muss.

Ich sage es mal so, wenn mann einen entsprechenden Schrank zuhause hat ist es nicht zum eigenen Nachteil der Behörde einen Nachweis über das Vorhandensein zukommen zu lassen. So kann man sich im Vorfeld unangenhmen Besuch ersparen. In der Regel reich auch ein Kaufbeleg oder Lieferschein vollkommen aus, wer das nicht mehr hat der macht ein Foto von dem Ding und dem Typenschild und schickt es per email an die Behörde / SB.

Ich finde nicht das das ein Staatsdrama ist, sind max. 10 min aufwand. ( Wenn überhaupt. )

Und die Behörde hast das recht zu verlangen das ein nachweis über den Besitz eines entsprechenden Tresores vorgelegt wird.

mfg

Geschrieben
Mal eine Nebenfrage:

Kann man einem Schützen ein Ei vors Schienbein nageln wenn ein Nicht-Schütze Zugang zu dem Keller hat in dem die Waffenschränke stehen?

z.B.: Zwei Familien teilen sich einen Keller. Der Schütze hat natürlich als einziger die Schlüssel zu den Schränken.

Alles hypothetisch natürlich :D

Hmm, ist wohl ein interessanter Grenzfall. Da im WaffG nirgends steht, wie und wo die Tresore aufgestellt werden müssen, tendiere ich dazu, dass das zulässig wäre. Nur wenn die Waffen in einem als Waffenraum zugelassenen Kellerteil stehen, muss die Zugriffsmöglichkeit durch unberechtigte Dritte zweifelsfrei ausgeschlossen sein.

Es kommt bei mir immer wieder der Eindruck auf , daß hier viele Leute den zuständigen Sachbearbeiter als "natürlichen Feind" sehen .

Die Frau/der Mann sind genau so Opfer eines stellenweise idiotischen Gesetzes , würden in der Regel auch lieber was anderes machen ,

sitzen eben in Zwangsgemeinschaft mit uns im selben Boot .

Solange da keine persönlichen Schikanen ins Spiel kommen , sollte man versuchen , die Zusammenarbeit konfliktfrei zu gestalten.

Sehr vernünftige Einstellung. Prima. :icon14:

Nichteinmal das musste ich machen, beim Antrag meiner ersten Langwaffe musste ich nur ankreuzen dass ich die Waffe in einem Behältnis der Sicherheitsstufe A unterbringe!

Wie die Praxis zeigt, reicht das halt leider nicht aus. <_<

Geschrieben

Sollte es da eine Verschärfung in der Vorgehensweise geben sollte man der Aufforderung einfach nachkommen.

Wenn in Massen "Widerstand" betrieben wird, riskiert man erst recht den Ärger oder - noch schlimmer - es kommt über kurz oder lang zu einer Verschärfung im Gesetz, der Verordnung, der Verwaltungsvorschrift, den Handlungsanleitungen, den Durchführungsanweisungen oder den Quellenzitaten... jetzt fällt mir aber nichts mehr ein.

Sonst könnte ja noch der Verdacht aufkommen der ein oder andere hätte was zu verbergen :o

Ich schwörs Herr Wachtmeister, gestern stand er noch genau da...

Jaja ich weiß, iss nich komisch.

Mich darf man jederzeit besuchen, wenn ich Zeit hab gibt´s auch ein Bierchen oder Käffchen - was schäffts ?

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.