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IGNORED

Zwischenstand: Verordnung zum neuen WaffG


AndyGr81

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen!

Da ja jetzt seit kurzem das neue Waffengesetz in Kraft getreten ist, stellt sich jetzt für mich und sicherlich viele andere die Frage, wie denn die dazugehörige Verordnung aussehen wird.

Zugegebenermaßen kommt die Frage nicht von ungefähr......

Als ich letztes Wochenende auf dem Stand war, hab ich mich ausgiebig mit meinem Büma und einem Lehrer einer bekannten Jagdschule unterhalten. Irgendwie sind wir auf das Thema der kommenden Verordnung zum neuen Waffengesetz gekommen ..... Dabei haben mich folgende Äußerungen stark beunruhigt:

1. Wahrscheinlich Widereinführung einer Art "Anscheinparagraph" für Jäger und Sportschützen, da es angeblich keinen Rechtfertigungsgrund gibt, warum jemand eine "böse" Waffe mit militärischem Aussehen erwerben soll, die zudem im Regelfall unpräziser als ein reines Sportgerät ist. Schließlich tuts nach "Spießbürger"-Manier auch eine "verpackte" und "anständige" Waffe. Getreu dem Motto: Was mir nicht gefällt, hat anderen auch nicht zu gefallen und deshalb wird's verboten :heuldoch: .

2. Verbot des Verkaufs einer "Altbesitzwaffe" ohne BKA-Ausnahmebewilligung und generelles Verbot diese auf der Jagd zu führen.

Was haltet ihr davon? Normalerweise bin ich nicht unbedingt anfällig für solche Gerüchte, jedoch konnte sonst noch niemand bisher eine Aussage über den Inhalt der Verordnung machen. :confused::confused:

Zudem denke ich, das jeder Traum einmal endet und wir befinden uns seit 2004 (vorletzte Novelle WaffG) in diesem und er verursacht bereits bei vielen Leuten (siehe z.B. Umfrage "Jagd & Hund" über "Anschein" Steyr AUG auf Jagd, etc.) Schlafstörungen.

In der Hoffnung etwas positives zu hören .... :gutidee:

Gruß,

Andy

Geschrieben

Bis jetzt gibt es keinen Entwurf zu einer neuen Verordnung zum WaffG, daher sind alle Spekulationen und Gerüchte über mögliche Inhalte und durch die Hintertür eingeführte Verschärfungen Latrinenparolen.

Geschrieben

...erst recht, was einen "Anscheinsparagraphen" angeht. Hier haben wir doch bereits eine einigermaßen klare Regelung im Gesetz, was die schießsportliche Zulässigkeit/Verwendbarkeit angeht.

Was sollte eine Verordnung (=Ausführungsnorm) dazu noch weiter festlegen ?

Geschrieben
Nur zur Klarstellung: Ihr meint hier nicht eine Verordnung (AWaffV), sondern die seit vielen Jahren überfällige Waffenverwaltungsvorschrift WaffVwV, richtig?

Richtig wir meinen die WaffVwV, denn die AWaffV ist bereits in Kraft. Da wurde auch nichts dran geändert.

Geschrieben

Wieso geilen sich die vielen Sachbearbeiter eigentlich immer noch an einer Verwaltungsanordnung ( WaffVwV ) auf, zu der es überhaupt kein Gesetz mehr gibt ?

Die WaffVwV war doch für das bis 2003 gültige Waffenrecht vorgesehen. Ich kann nicht erkennen, dass diese für die SB geschaffene Vorschrift noch in irgend einer Weise etwas mit dem jetzt gültigen Waffengesetz zu tun hat. Wieso hebt denn nicht endlich irgendein subalterner sesselfurzender Verwaltungsbürokrat dieses Machwerk auf ?

Geschrieben
Wieso geilen sich die vielen Sachbearbeiter eigentlich immer noch an einer Verwaltungsanordnung ( WaffVwV ) auf, zu der es überhaupt kein Gesetz mehr gibt ?

Die WaffVwV war doch für das bis 2003 gültige Waffenrecht vorgesehen. Ich kann nicht erkennen, dass diese für die SB geschaffene Vorschrift noch in irgend einer Weise etwas mit dem jetzt gültigen Waffengesetz zu tun hat. Wieso hebt denn nicht endlich irgendein subalterner sesselfurzender Verwaltungsbürokrat dieses Machwerk auf ?

DAs wurde hier im Forum zwar schon dutzendemal geschrieben, aber gerne nochmal:

Die WaffVwV existiert - allerdings nur als nicht in Kraft gesetzter Entwurf. Um den SB`s was an die Hand zu geben, haben nun bereits vor geraumer Zeit die meisten der Bundesländer diesen Entwurf per Erlass den Waffenbehörden "zur Anwendung empfohlen".

Das Ergebnis dürfte klar sein.

Geschrieben
... Die WaffVwV war doch für das bis 2003 gültige Waffenrecht vorgesehen...

Nein, die verabscheidete, allerdings nicht offiziell in Kraft gesetzte, jedoch dennoch in weiten Teilen angewandte (siehe Beitrag von Lobo-s) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) datiert auf den 27.01.2006.

Es handelt sich um Bundesrats-Drucksache 81/06.

DAs wurde hier im Forum zwar schon dutzendemal geschrieben

Ich habs aufgegeben, manche Sachen ad infinitum zu erklären. Soll sich halt jeder seine eigene Realität konstruieren.

... stellt sich jetzt für mich und sicherlich viele andere die Frage, wie denn die dazugehörige Verordnung aussehen wird...

Mein letzter Stand ist, dass es einen Neuanlauf in Sachen WaffVwV nicht geben wird. Man korrigiere mich, sollte sich diese Info überholt haben.

Geschrieben
Bis jetzt gibt es keinen Entwurf zu einer neuen Verordnung zum WaffG, daher sind alle Spekulationen und Gerüchte über mögliche Inhalte und durch die Hintertür eingeführte Verschärfungen Latrinenparolen.

Sonet,

Dein Wort in Gottes Ohr.

Jedoch erinnere ich mich über die frühere Euphorie der Sportschützen, als der Anscheinparagraph gekippt wurde. Durch die Hintertür einer Verordnung wurde dann eine völlig sinnlose Mindesthülsenlänge für sportliches Schießen für einige Waffen umgesetzt. <_<

Bin aber immerhin froh, dass laut eurer Aussage, vom Gesetzgeber noch nichts einschränkend konkretes als Entwurf bereit liegt.

Geschrieben
Mein letzter Stand ist, dass es einen Neuanlauf in Sachen WaffVwV nicht geben wird. Man korrigiere mich, sollte sich diese Info überholt haben.

Da 2010 ja nochmals eine WaffG-Änderung kommen wird, würde es vorher wohl auch keinen Sinn mehr machen. Mindestens bis dahin dient der vorliegende Entwurf den Waffenbehörden als Anhaltspunkt für rechtliche Auslegungen und viele Bundesländer haben empfohlen, sich danach zu richten. Dort werden ja auch so einige Fragen beantwortet, die man sonst nicht beantworten könnte und die Anwendung führt letztendlich ja auch zu einem einheitlichen Verwaltungshandeln.

Das Problem an der ganzen Sache ist aber: der Inhalt des Entwurfs aus der BR-Drucksache 81/06 wurde noch vor Verabschiedung der Föderalismusreform veröffentlicht, als die Länder noch Mitspracherechte hatten. Der Bund könnte nun eine andere VwV mit komplett neuem Text veröffentlichen.

Geschrieben
Da 2010 ja nochmals eine WaffG-Änderung kommen wird, ...

Wo bleibt eigentlich die Planungssicherheit für Sportschützen, Jäger und Waffensammler?

Die Änderungen (alle 2 Jahre) sind ja schneller als der Gültigkeitszeitraum für den 3- Jahresjagdschein .

Die Frage ist, ob hier auch noch die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. :icon13:

Geschrieben
Wo bleibt eigentlich die Planungssicherheit für Sportschützen, Jäger und Waffensammler?

Die Änderungen (alle 2 Jahre) sind ja schneller als der Gültigkeitszeitraum für den 3- Jahresjagdschein .

Die Frage ist, ob hier auch noch die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. :icon13:

Ich finde eine Änderung ist überfällig und die Umsetzung von Schwarzwälders "12 Punkte Programm", spätesten im Jahr 2010 ist auch dringend nötig! :pro:

---

Tom

Geschrieben
Jedoch erinnere ich mich über die frühere Euphorie der Sportschützen, als der Anscheinparagraph gekippt wurde. Durch die Hintertür einer Verordnung wurde dann eine völlig sinnlose Mindesthülsenlänge für sportliches Schießen für einige Waffen umgesetzt.

In der Tat kann man den Sinn dieser Hülsenlängen-Regelungen wie auch der Anscheinsregelung "neuer Prägung" in Zweifel ziehen. Allerdings sollte man dann auch mal lesen, was Friedrich Geppert / BDS, der daran nicht unbeteiligt war, dazu und zur Vorgeschichte geschrieben hat... offenbar war diese Regelung in dem Moment noch das maximal "Herausholbare".

Geschrieben
Ich finde eine Änderung ist überfällig und die Umsetzung von Schwarzwälders "12 Punkte Programm", spätesten im Jahr 2010 ist auch dringend nötig! :pro:

---

Tom

.. und das alles noch unterstützt durch die dann hoffentlich schon Mitgliederstarke Partei von Reini.....

Geschrieben
Wo bleibt eigentlich die Planungssicherheit für Sportschützen, Jäger und Waffensammler?

Der Einwand ist sicherlich gerechtfertigt, nur darf man halt nicht vergessen, dass die jetzige und die zum Jahr 2010 kommende Änderungen im wesentlichen auf erforderlichen Umsetzungen der EU-Beschlüsse resultieren.

FÜr Sportschützen und Jäger bleibt doch fast alles beim alten. Richtig betroffen von den Neuregelungen sind die künftigen Erben und natürlich die Sachbearbeiter.

Geschrieben
Richtig betroffen von den Neuregelungen sind (...) natürlich die Sachbearbeiter.

Und deren Lobby ist die einzige, die noch schlechter ist als unsere...

Geschrieben
Und deren Lobby ist die einzige, die noch schlechter ist als unsere...

Auch SB`s können sich in einer IG/Partei/Verband/was auch immer "sammeln" und ihre Vorstellungen einbringen. Nicht rur als evtl. Waffenbesitzer/Schützen/Jäger/Sammler, sondern auch als SB´s. Auch die Vereinfachung der Vorgangsbearbeitung/Antragstellung kann ein Kriterium für einen Vorstoß sein.

Geschrieben
DAs wurde hier im Forum zwar schon dutzendemal geschrieben, aber gerne nochmal:

Die WaffVwV existiert - allerdings nur als nicht in Kraft gesetzter Entwurf.

:heuldoch:

Ich glaube, ich habe mich hier etwas unverständlich ausgedrückt. Ich meinte, es gibt tatsächlich noch SB, die sich nach der alten Version (vor 2003) richten.

Also sagt nicht immer gleich "Krummer Hund" zu mir.

Geschrieben

würde ich mich nie trauen!!.... und ist nicht mein Stil. Aber Recht haste natürlich (leider!)

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