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IGNORED

Schiessbefehl vom Chef


Commerzgandalf

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wir haben seit einigen Tagen 2 Tauben bei uns in der Werkhalle die uns alles Vollscheissen und diese Scheisse kann großen Schaden bei uns anrichten. Deshalb hat mein Chef mir erlaubt die Tiere zu erschiessen darf ich das überhaupt? Die Taben werden sowieso sterben weil sie nicht mehr aus der Halle rauskommen.

Mit was darf ich auf die Tauben schießen?

Geschrieben
Wir haben seit einigen Tagen 2 Tauben bei uns in der Werkhalle die uns alles Vollscheissen und diese Scheisse kann großen Schaden bei uns anrichten. Deshalb hat mein Chef mir erlaubt die Tiere zu erschiessen darf ich das überhaupt? Die Taben werden sowieso sterben weil sie nicht mehr aus der Halle rauskommen.

Mit was darf ich auf die Tauben schießen?

Vogel = Wirbeltier... also laut tierschutzgesetz verboten... es sei denn ihr habt nen Jäger im Verein.. der darf.

Geschrieben

Wir sind ja kein Verein sondern ne Firma

und in dem Fall sind die Vögel auch noch Schädlinge.

Sehr gefährliche Schädlinge. Wir bauen Transformatoren bis 600kV. und ein Taubenschiess im Trafo könnte den Zerstören. wegen Spannungsüberschlag.

So ein Trafo ist auch nicht gerade billig der kostet schon ein paar millionen.

Geschrieben
Wir sind ja kein Verein sondern ne Firma

und in dem Fall sind die Vögel auch noch Schädlinge.

Sehr gefährliche Schädlinge. Wir bauen Transformatoren bis 600kV. und ein Taubenschiess im Trafo könnte den Zerstören. wegen Spannungsüberschlag.

So ein Trafo ist auch nicht gerade billig der kostet schon ein paar millionen.

ahja... und da wollt ihr rumballern...

habt ihr die neue "anti-querschläger-Mun" oder wollt ihr mit Luftdruckwaffen auf die Tauben ballern??.. da wirds dann noch Tierschutz-Relevanter...

Geschrieben
Wir bauen Transformatoren bis 600kV. und ein Taubenschiess im Trafo könnte den Zerstören. wegen Spannungsüberschlag.

So ein Trafo ist auch nicht gerade billig der kostet schon ein paar millionen.

Moin,

mit der Argumentation hätte Dein Chef mit Sicherheit kein

Problem beim zuständigen Ordnungsamt / Untere Jagdbehörde

eine Genehmigung zum Abschuß der Tiere zu bekommen.

Hier werden z.T. Genehmigungen erteilt, weil Tauben in Getreidesilos

herumfliegen...

Ich gebe aber auch Heckersdorf recht, daß der Einsatz von Falknern für

euch fast noch besser ist, weil z.B. kein Schußlärm entsteht und die Gefährung

von Sachen und Personen gen Null geht.

Geschrieben

SICHER nicht.

Befriedeter besitzum wird nix geschossen.

ihr könnt eine Ausnahmegenehmigung bei der UJB beantragen die ihr nicht bekommen werdet.

Ich hatte mal nen Fuchs der Konsequent meinen Garten zugeschissen hat.

Habe nachgefragt bei der UJB und.. nix ist.

Desweiteren unterliegen Tauben (Ringel- und Türkentauben) dem Jagdrecht und dürften bei der Jagdausübung während ihrer Jagdzeit bejagt werden, von einem JAGDAUSÜBUNGSBERECHTIGTEN

Jagen ist aber nicht im Befriedeten besitzum.

Geschrieben
Vogel = Wirbeltier... also laut tierschutzgesetz verboten... es sei denn ihr habt nen Jäger im Verein.. der darf.

Warum soll ein Jäger dürfen, ist eine Fertigungshalle ein Jagdrevier?

Unser Taubenbekämpfer hat immer die Z 22 genommen, natürlich mit behördl. Erlaubnis.

Karl

Geschrieben

Warum fragst Du? Schieß die einfach ab. Eventuell kostet euch das Vieh noch Arbeitsplätze, wenn ihr deren Schiß in euren Aggregaten nicht bemerkt und Garantie etc leisten müßt. Soviel ist keine Taube auf der Welt wert.

Bei mir direkt vorm Schlafzimmer baut sich eine grad ein Nest im Baum und macht morgens kurz nach vier Party, da stehst du aber im Bett, wenn die und ihre Kollegen loslegen.

Aber nicht mehr lange, die weiß es nur noch nicht.

Ich werd sie nicht erschießen, aber Party ist für sie auch vorbei.

Geschrieben

Jagdgesetz von Bayern:

Art. 6

Befriedete Bezirke; Ruhen der Jagd

(1) Befriedete Bezirke (§ 6 des Bundesjagdgesetzes 1) ) sind:

Gebäude, die zum Aufenthalt von Menschen dienen, und Gebäude, die mit solchen Gebäuden räumlich zusammenhängen,

Hofräume und Hausgärten, die unmittelbar an eine Behausung im Sinn der Nummer 1 anschließen und durch eine Umfriedung begrenzt sind,

sonstige überbaute Flächen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile,

Friedhöfe,

Tiergärten.

(2) 1 Darüber hinaus kann die Jagdbehörde für befriedet erklären:

sonstige Flächen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mit Ausnahme der in § 9 Abs. 1 Nr. 18 des Bundesbaugesetzes 3) genannten Flächen,

Grundflächen, die gegen das Ein- oder Auswechseln von Wild - ausgenommen Federwild, Wildkaninchen und Raubwild - und gegen unbefugten Zutritt von Menschen dauernd abgeschlossen und deren Eingänge absperrbar sind.

2 Auf Wildgehege (Art. 23 Abs. 1), die jagdlichen Zwecken dienen, und auf Wintergatter (Art. 25) findet Satz 1 keine Anwendung.

(3) 1 In befriedeten Bezirken kann die Jagdbehörde dem Eigentümer, dem Nutzungsberechtigten, dem Revierinhaber oder deren Beauftragten bestimmte Jagdhandlungen unter Beschränkung auf bestimmte Wildarten und auf eine bestimmte Zeit gestatten. 2 Eines Jagdscheins bedarf es nicht. 3 Jagdhandlungen mit der Schußwaffe dürfen dem Eigentümer, dem Nutzungsberechtigten oder einem Beauftragten nur gestattet werden, wenn diese im Besitz eines gültigen Jagdscheins oder für den Gebrauch von Schußwaffen im Sinn des § 17 Abs. 1 Nr. 4 des Bundesjagdgesetzes 1) ausreichend versichert sind. 4 Die waffenrechtlichen Vorschriften bleiben unberührt. 5 Das Aneignungsrecht hat derjenige, dem oder dessen Beauftragten die Jagdhandlung gestattet wurde.

(4) 1 Mit Zustimmung der Jagdbehörde kann der Eigentümer oder Nutznießer des Eigenjagdreviers oder die Jagdgenossenschaft die Jagd ruhen lassen. 2 Die Zustimmung darf nur erteilt werden, wenn dadurch die Verwirklichung der in Art. 1 Abs. 2 genannten Ziele nicht gefährdet wird.

Geschrieben

und ein jäger wird innerhalb von gebäuden auch so seine schwierigkeiten haben die geeignete waffe dafür zu finden.

hab da mal einen bericht gesehen, da wurde innerhalb eines hangars für privatjets vögeln mittels eines wbk pflichtigen luftdruckgewehrs nachgestellt, war das einzige was die waffbehörde genehmigt hat. denn nicht der besitzer der halle bestimmt ob und wie die vögel bejagt werden dürfen!

Geschrieben

Offiziell:

Antrag bei den zustaendigen Behoerden wg. Abschussgenehmigung und Schiesserlaubnis, das dauert ein paar Wochen, dann kann nach Zahlung von einer nicht unerheblichen Gebuehr, zuzueglich Versicherung, ein sachkundiger Beauftragter (sinnigerweise Jaeger, muss aber nicht sein, weil keine Jagd i.S. d BJG) das Problem loesen, sofern die Tauben nicht schon qualvoll an Hunger verreckt sind.

Inoffiziell: Luftgewehr nach Feierabend.

Ist aber boeeeese und deshalb auch nur von mir als Abschreckung erwaehnt, damit keiner auf falsche Gedanken kommt.

P.S. und ganz im Ernst: Die 7,5Joule LGs, die man hierzulande frei bekommt, sind wirklich zu schwach, ich hab schon zu viel Elend mitbekommen, sei es die angeschossene Katze beim Tierarzt, sei es die Taube mit seltsamem Verhalten,

bei der man dann nach Erlegung den Diabolo aus dem Koerper holte, als dass ich mit den Spielzeugwaffen auf etwas groesseres als Ratten schiessen wuerde. Da wirken bei Tauben eigentlich nur Kopftreffer. In anderen Laendern mit weniger schwachsinnigen Gesetzen wird mit starken LGs sehr erfolgreich auf Tauben und anderes Kleinungeziefer (Varmint) gejagt.

Aber das nur zur Info, wie gesagt, hier siehts halt anders aus.

Sinnvoll: Falle (z.B. grosse Klappfalle mit Netz) aufstellen, ankirren (Fuettern) und dann wieder frei lassen. Wenn die Kohladampf bekommen, sollte das machbar sein.

Geschrieben

Wir haben das selbe Problem; große Produktionshalle, die Tore ständig offen ( anders würde mans drinnen nicht aushalten) und jede Menge fliegende Ratten.

Die Viecher nisten überall, es regnet ständig Taubenkot, dann verrecken die Viecher auch noch irgendwo und man merkt es dann am Gestank oder an den Maden die von den Lüftungsrohren purzeln.... :angry2:

Ein Kollege vom Werkschutz wollte das Problem mal mit seinem KK lösen, war ihm dann aber doch zu heikel.

Und mit nem Gewehr durch die Halle zu rennen hätte auch sicher den einen oder anderen " Tierschützer" in unserer Belegschaft auf den Plan gerufen.

Also wird das Problem mittels einem Messingrohr, einer Ausblaspistole und einer 6mm Bleikugel gelöst.

Simpel, unauffällig und sehr effektiv ( und natürlich so was von verboten und illegal.. :eek2: )

Gruß, Norbert

Gast Jagdgegner
Geschrieben

Und wie wär's mit 'ner Raubvogelattrappe ?

In Deutschland merke immer: Wer viel fragt, kriegt viel verboten.

Geschrieben
SICHER nicht.

Befriedeter besitzum wird nix geschossen.

ihr könnt eine Ausnahmegenehmigung bei der UJB beantragen die ihr nicht bekommen werdet.

Ich hatte mal nen Fuchs der Konsequent meinen Garten zugeschissen hat.

Habe nachgefragt bei der UJB und.. nix ist.

Desweiteren unterliegen Tauben (Ringel- und Türkentauben) dem Jagdrecht und dürften bei der Jagdausübung während ihrer Jagdzeit bejagt werden, von einem JAGDAUSÜBUNGSBERECHTIGTEN

Jagen ist aber nicht im Befriedeten besitzum.

Ja klar. Du kennst Dich ja subbergutt aus :rotfl2: , weil dein Garten auch fast so wichtig ist wie ne Produktionshalle an der evtl 100erte Arbeitsplätze hängen.

Ich würde auf jeden Fall eine Abschussgenehmigung beantragen, wenn Ihr mit der Sicherheit argumentiert, gewürzt mit ein paar Garantie-Anekdoten kriegt ihr den SB mit Sicherheit so weit, dass er die Genehmigung erteilt. Halbseiden gibts ne schlechte Presse. Sprich: Knallt Ihr die Viecher ohne Genehmigung ab, stehts, wenns blöd läuft in der Zeitung. Wenn Ihr Euch das leisten könnt...

In Augsburg wurden vor einiger Zeit, als es das Taubenmenagement noch nicht gab, am hellichten Tag Täubchen mit SD KK von den Dächern der DB geholt. Ich glaub kaum, dass die Firma das "heimlich" gemacht hat.

Geschrieben
Ja klar. Du kennst Dich ja subbergutt aus :rotfl2: , weil dein Garten auch fast so wichtig ist wie ne Produktionshalle an der evtl 100erte Arbeitsplätze hängen.

Ich würde auf jeden Fall eine Abschussgenehmigung beantragen, wenn Ihr mit der Sicherheit argumentiert, gewürzt mit ein paar Garantie-Anekdoten kriegt ihr den SB mit Sicherheit so weit, dass er die Genehmigung erteilt. Halbseiden gibts ne schlechte Presse. Sprich: Knallt Ihr die Viecher ohne Genehmigung ab, stehts, wenns blöd läuft in der Zeitung. Wenn Ihr Euch das leisten könnt...

In Augsburg wurden vor einiger Zeit, als es das Taubenmenagement noch nicht gab, am hellichten Tag Täubchen mit SD KK von den Dächern der DB geholt. Ich glaub kaum, dass die Firma das "heimlich" gemacht hat.

Es wurde gefragt ob er darf oder nicht. Diese frage hab ich beantwortet. Mehr nicht. Ich hab auch nicht geschrieben was ich tun würde.

Klar tät ich dafür eine schnelle Lösung finden wie mit dem Fuchs.

Es wurde eine Frage gestellt die ich beantwortet habe, also lass du mich in ruhe.

Geschrieben

Fragt doch einfach mal beim nächsten Handballverein nach. Ein guter Handballer hat kein Problem, eine Taube auch aus 20 Meter Distanz mit einem Tennisball zu treffen - OK vielleicht braucht er auch 2-3 Versuche, wenn die Taube schnell genug ausgewichen ist (was aber nicht jede schafft).

Geschrieben
Fragt doch einfach mal beim nächsten Handballverein nach. Ein guter Handballer hat kein Problem, eine Taube auch aus 20 Meter Distanz mit einem Tennisball zu treffen - OK vielleicht braucht er auch 2-3 Versuche, wenn die Taube schnell genug ausgewichen ist (was aber nicht jede schafft).

Warum nicht gleich einen großen Flummi nehmen? Dann trifft er vielleicht alle Tauben auf einmal :eclipsee_gold_cup:

Duckundwech

Geschrieben

Ich hätte sie ja runtergeholt mit nem Luftgewehr aber wenn das jemand mitbekommt dem das nicht passt dann scwärzt der mich vielleicht noch an und weg ist die Zuverlässigkeit.

Das Taubenproblem hat sich mittlerweile erledigt.

Eine wurde mit dem Nagelschussgerät erlegt.

Die andere wurde mit nem Holz erschlagen.

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