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IGNORED

Pressemitteilung des FWR e.V. zum Waffenrechts-Änderungsgesetz 2008


rugerclub

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Ach ja: Seht nicht immer alles so negativ.

... und laßt bitte diese unnützen haarspaltereien wie z.B.: "Die Waffe ist doch nicht zugriffsbereit wenn ich sie ins Handschuhfach des Autos packe oder ich packe sie dann in ein Hoster mit einem Druckknopfverschluß". Jeder weiss doch letztendlich was gemeint ist. Ein kleines Schloß vom Baumarkt-Krabbeltisch an der Tasche (um ganz sicher zu gehen) treibt, denke ich, niemand in den Ruin.

Ich frage mich wirklich wie man über eine solche Lapalie seitenlang posten kann.

Manfred

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:peinlich: Mehr fällt mir dazu nicht ein.

An welche Presse soll diese Pressemitteilung denn bitte gehen? Der Durchschnittsreporter wie er für Tausend Regional und Hundert Überregionalen Zeitungen tätig ist wird garantiert kein einziges Wort verstehen. Selbst für mich, der sich sehr viel mit dem WaffG auseinandergesetzt hat, ist schon verdammt schwere Lektüre.

Welchen Reporter, welchen Redakteur soll das also Interessieren? Wer wird irgendwas darüber Drucken das etwas in irgend einer Anlage 2 nicht aufgeführt sei aber nach Paragraph soundso nach irgendeinem Änderungsgesetz trotzdem irgendwas ist?

Wenn das nicht nur für die wenigen Waffenzeitschriften sein sollte, die das Gesetz eh genauer verfolgt zu haben scheinen als das FWR, ist der Text völlig an jeglicher Zielgruppe vorbei geschrieben.

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[…] Es ist also keinesfalls zwingendes Erfordernis, die transportierten Schußwaffen in verschlossenen Behältnissen mitzuführen, […]

:confused::confused::confused: Bahnhof und abfahrt...

ist damit jetzt ein abgeschlosserner Kofferraum/Handschufach gemeint oder der sicherungsriemen vom Holster.

wie ist das jetzt wieder zu verstehen??

Ist dein Holster abschließbar?` :peinlich:

Gerade der Begriff "Verschlossen" läßt keinerlei Mißverständnis aufkommen - oder diskutiert jemand ernsthaft darüber, was unter einer verschlossenen Tür zu verstehen ist.. :angry2:

1. erst lesen  „keinesfalls zwingendes Erfordernis“ = muss nicht!

2. ist „verschlossen“ keineswegs eindeutig, ein Reisverschluss ist auch verschlossen, wäre dir auch klar wenn du die entsprechende freds gelesen hättest.

3. könnte ich mir sehr wohl vorstellen z.b. bei alten BW Holster o.ä. den Sicherungsriemen durch ein schloss zu ersetzen  selbst nach deiner Definition abgeschlossen

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Nenne ein einziges konkretes Beispiel!

CM :confused:

Na dann hole mal den hellgrauen Lochschaft für Dein SL7 wieder aus der Versenkung und nehme schnellstens Kontakt mit dem nächsten Möbelschreiner auf. Der kann sich dann schon mal Gedanken machen, wie er AR15 und Co. nett verpackt.

Der Wegfall der Anscheinsregelung hat natürlich nichts mit dem FWR zu tun - oder?

Übrigens: Ein Großteil der "Erbwaffen" wurde bereits in der Vergangenheit von den Hinterbliebenen wieder dem freien Markt zugeführt. Wo kommen den heute die Angebote von den ach so gut erhaltenen Schweden, 98-er und alten Sportteilen wie Anschütz 54 wohl her? Außerdem - nicht jeder Enkel ist von Opas "Ferlacher" begeistert. Für viele, die unser Hobby nicht teilen, ist der Waffenbesitz im Erbfall, auch schon lange vor Armatix, eher eine Belastung.

Ist das Beispiel genug?

Manfred

PS: Ich bin ganz sicher kein Streitberger-Fan. Um diesen geht es hier doch in erster Linie.

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Jeder weiss doch letztendlich was gemeint ist. Ein kleines Schloß vom Baumarkt-Krabbeltisch an der Tasche (um ganz sicher zu gehen) treibt, denke ich, niemand in den Ruin.

Sicher nicht.

Aber ich möchte keinesfalls durch vorauseilendem Gehorsam unsinnigen Regelungen auch noch den Weg ebnen indem ich Tatsachen schaffe die dann - weil offenbar allgemein akzeptiert- so festgeschrieben werden.

Dass man so etwas ellenlang diskutieren muss erschließt sich mir auch nicht. Im Gesetz steht nicht von einem Schloss, also kommt auch keines dran.

Basta!

---

Tom

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Wenn sich auch die Masse der Erben für einen Verkauf entscheidet, so ist das keine Tolerierung für unbegründete Sanktionen gegen diejenigen, die sich für den weiteren Besitz entscheiden.

Möglicherweise sind gerade die Sanktionen und die Unkenntnis über grundlegende Sachverhalte ein Grund für die Weitergabe.

Vor 1972 war es auch möglich und die Welt ist nicht untergegangen. Hier haben 35 Jahre Untätigkeit gefruchtet.

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Am Wegfall des § 37 WaffG (alt) ist das FWR nicht im Geringsten beteiligt.

Dies ist im wesentlichen das Verdienst von Fritz Geppert.

... aber doch wohl in der Eigenschaft als Vorstandsmitglied des FWR. Sollten bei den Verhandlungen mit Otto Schily wirklich Vertreter des relativ kleinen BDS ein derartiges Gewicht gehabt haben oder überhaupt gehört worden sein? Falls ja, habe ich dies schlicht und einfach vergessen. Sorry.

Manfred

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Dass man so etwas ellenlang diskutieren muss erschließt sich mir auch nicht. Im Gesetz steht nicht von einem Schloss, also kommt auch keines dran.

Richtig. Mein Waffenkoffer steht während der Faht zum Stand im Kofferraum. Der ist abgeschlossen genug.

Manfred

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1. erst lesen  „keinesfalls zwingendes Erfordernis“ = muss nicht!

Problem hierbei ist, dass im Zweifel der Staatsanwalt prima facie festlegt, was man unter dem Begriff „nicht zugriffsbereit“ zu verstehen hat und ob er andere Umstände als „verschlossene“ Behältnisse gelten lässt. Die Würdigung entsprechender Situationen kann sehr schnell wachsweich werden.

… ein Reisverschluss ist auch verschlossen…

Wie sagte jemand neulich zu mir: „ich find immer noch die Argumentation geil: ReißVERSCHLUSS ist VERSCHLOSSEN wenn er zu ist :chrisgrinst: . Wortspiele olé.“

Im Begriff „Reißverschluss“ kommt zwar das Teilwort „Verschluss“ vor, damit kann man nette semantische Spielereien betrieben; das war es dann leider auch.<<

wäre dir auch klar wenn du die entsprechende freds gelesen hättest.

So? Selbst auch gelesen?

http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...st&p=917938

3. könnte ich mir sehr wohl vorstellen z.b. bei alten BW Holster…

Auch wenn es im Caliber-Artikel anders steht: Ein Holster geht zwar umgangssprachlich, aber niemals in der Jurisprudenz als „Behältnis“ durch. Genauso wenig, wie zugeknöpfte Hosentaschen oder Briefumschläge. Und ja: dazu gibts Fundstellen.

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Die Diskussionsbeiträge zeigen, dass ein Interpretation wohlwollend oder dagegen möglich ist. Dies ist ein Grundübel der waffenrechtlichen Bestimmungen.

Die Auslegung unklarer Bestimmungen überlässt man der laufende Rechtsprechung. Die Betroffenen lässt man mit

Unklareiten oder grenzwertigen Situationen im Regen stehen. Vielleicht soll es auch so sein.

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@Seine Pestilenz

im Prinzip seh ich das genauso wie du allerdings waren das die ersten Fragen sie sich mir stellten nachdem ich diese Pressemitteilung gelesen hab.

gerade der Passus unter 1. ist wörtlich aus der Pressemitteilung übernommen und umso unverantwortlicher find ich das in einer offiziellen Pressemitteilung zu schreiben.

aber nicht peinlich wenn ich das infrage stelle, wie mir von jnievele unterstellt wurde…

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Ich möchte hier mal meinen Senf zu dem Thema: "Verdienste des FWR" dazu geben.

Zugegebenermaßen, das FWR hat da und dort, in der Vergangenheit gute Dinge geleistet, aber in vielen Fällen war es ncht der alleinige Verdienst des FWR sondern das Ergebnis eines Zusammenspiels verschiedener Kräfte. Dies war zu einer Zeit ,als die Führung des FWR noch mit der "Unterschicht" komunizierte und noch nicht ihre Arbeit auf die so hoch gelobte Geheimdiplomatie beschränkt hatte. Ich kann mich noch gut an die "heiße Phase" nach Erfurt erinnern, da lief die Führung des FWR herum wie ein Haufen kopfloser Hühner, da haben ein paar einzelen Kameraden in die Hände gespuckt und bspw. die Verfehlungen der Ordnungsbehörde, Einsatzpannen u.ä. aufgedeckt. Außerdem hat man gezielt Zugang zur Politik gesucht und es ist gelungen klar zu machen, dass es sich bei Erfurt um einen absoluten Einzelfall gehandelt hat. Nach Erfurt hat doch keiner mehr einen Pfifferling für unsere Sache gegeben und wir haben trotzdem erreicht, dass die Sache noch mehr oder weniger glimpflich abging.Dies war aber wahrhaft nicht der alleinige Verdienst des FWR. Nur durch die Basisarbeit gelang es eine Gesprächsbereitschaft wieder herzustellen.Dies sollten sich die hohen Herren vom FWR mal vergegenwärtigen. So langsam aber sicher drängt sich der Verdacht auf, dass das FWR von einigen Herrschaften nur noch als schnöder beruflicher Gelderwerb gesehen wird und die ideelen Bwegründe, die es zweifellos einmal gab, in den Hintergrund gerutscht sind.

Im FWR hat man bis zum heutigen Tage noch nicht erkannt, dass ohne Basisarbeit, das FWR, alleine mit Geheimdiplomatie, nichts erreichen kann.

Die hHerrschaften des FWR tun so, als ob sie nur für die Sache und für Gottes Lohn arbeiten. Dies mag beim einen oder anderen ja auch so sein, aber der eine oder andere bekommt ein recht stattliches Salär und dafür kann man auch Leistung erwarten, die ich zum jetzigen Zeitpunkt einfach nicht oder wenn nur sehr eingeschränkt erkennen kann. So und genau hier ist der Punkt an dem die Mitgleider sauer werden und sich verschaukelt vorkommen. Und genau an diesem Punkt erkene ich beim FWR Handlungsbedarf und zwar zuzeigen, dass man noch lebt und auch der Idee noch verhaftet ist. Aber ich glaube, das wir auf ein solches Zeichen noch ziemlich lange warten müssen.

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Übrigens: Ein Großteil der "Erbwaffen" wurde bereits in der Vergangenheit von den Hinterbliebenen wieder dem freien Markt zugeführt. Wo kommen den heute die Angebote von den ach so gut erhaltenen Schweden, 98-er und alten Sportteilen wie Anschütz 54 wohl her? Außerdem - nicht jeder Enkel ist von Opas "Ferlacher" begeistert. Für viele, die unser Hobby nicht teilen, ist der Waffenbesitz im Erbfall, auch schon lange vor Armatix, eher eine Belastung.

Naja - ich betreue gerade den ersten Nachlass seit dem neuen WaffG. Die Tochter als Erbin könnte weinen, wie sie merkt, dass sie ganzen Waffen ihres Vaters nicht bzw. nur mit einem teuren Sperrelement versehen behalten kann.

Selbst der Umbau eines K98 als Deko wird durch das Beschussamt so teuer, dass es sich in keiner Weise mehr rechnet.

Sogar "das Verschwinden" des einen oder anderen Erbstückes als Andenken in der Illegalität wurde angedacht (und von mir geholfen zu verhindern).

So weit ist der Bürger in diesem Staate schon... was würde bzw. was hat denn ein K98 oder eine 08 ohne Munerlaubnis in einem Tresor eines Erben wohl für Schaden anrichten können?

Danke FWR! Esticken sollt ihr an eurem Armatix-Sperrelement!

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Ich habe mir die Erklärung des FWR nochmals durchgelesen.

1. Das Ganze basiert auf einer bloßen Schilderung unverbindlicher (Telefon?)Gespräche ohne Nennung von Namen und ohne schriftliche, verbindliche Erklärungen seitens des BMI.

2. Allgemein: Selbst wenn es solche schriftlichen Statements des BMI gäbe, haben diese keine Gesetzeskraft, noch würden sie einem besonders weiterhelfen vor Gericht. Ich wiederhole nochmals: In den 90er Jahren hatten wir einen Prozess vor dem VG wo wir eine an uns gerichtete schriftliche Erklärung des damaligen Ministerpräsidenten vorgelegt haben, der sich klar in unserem Sinne äusserte und das fragliche Gesetz damals selbst unterzeichnet hatte. Diese hat den Richter, v.a. aber den Rechtsprofessor der Gegenseite ziemlich verärgert, aber gebracht hat sie uns absolut nichts! Wenn Erklärungen eines MP nichts nutzen, wird auch eine Erklärung des BMI euch nicht viel weiterbringen.

3. Im Besonderen: Wenn der BMI wirklich nur ein Verbot umgearbeiteter LEP-Waffen gewollt hat, muss man das auch so formulieren. Jetzt steht eine viel allgemeinere Formulierung im Gesetzestext und selbst aus dem offiziellen Begründungstext ist zu entnehmen "etwa LEP", dass die LEP nur beispielhaft angeführt sind. Die Juristen der Zeitschrift Visier haben diesen Gesetzestext klar so interpretiert, dass alle umgebauten Waffen (außer ehemals verbotene) davon erfasst seien und auch der Altbesitz. Ein Richter wird sich stets am Gesetzestext und nicht an nachträglich geäusserten Wünschen einzelner BMI-Mitarbeiter ausrichten müssen. Dasselbe gilt auch für die leidige "verschlossen"-Diskussion bzw. Definition.

4. Da wo das BMI jedoch volle Kompetenz hat - nämlich bei der praktischen Anwendung etwa möglicher Ausnahmegenehmigungen, ist die "nach mehreren Gesprächen" des FWR nun feststehende Haltung mehr als enttäuschend. Obwohl laut Rechtsanwalt carcano hier im Forum die gesetzliche Grundlage für Ausnahmegenehmigungen mit dem WaffG 2002 sogar ggü. früher gelockert wurde, fährt das BMI ab jetzt einen sehr harten Kurs: Ausnahmegenehmigungen für Altbesitz kann man sich offenbar nur noch "möglicherweise" für einzelne Sammler vorstellen. Allen Sportschützen, Jägern, Erben und sonstigen Legalwaffenbesitzern droht Enteignung. Auch die in Aussicht gestellte Umbaumöglichkeit (etwa bei zu kurzen Schrotflinten) ist eine Enteignung, denn wenn ich meinen 14-Zoll-Lauf einfach ohne Entschädigung abgeben darf und mir einen neuen 18-Zoll Lauf kaufen muss, läuft dies auf Enteignung eines wesentlichen (und nicht ganz billigen) Waffenteil raus. Umarbeitungszwang gab es m.W. selbst bei alten BKA-Ausnahmegenehmigungen nach §37 WaffG alt m.W. nie.

Hier liegt der wahre Hammer begraben, denn die offiziellen Begründungen für die Verbote bestimmter Kurzwaffen (deren Munition "Polizei-Schutzwesten durchdringen") und bestimmter Flinten <95cm (die "leicht verdeckt getragen" werden können) passen bei der nächsten Verbotsrunde auf eine Vielzahl anderer Waffen (Kurzwaffen im Magnumkaliber und alle Langwaffen < 95 cm) und wenn all diese Waffen dann so wie jetzt entschädigungslos eingezogen (oder in Einzelfällen sündteuer umgebaut) werden können, dann dürfte das Glück der Antiwaffen-Lobby ziemlich perfekt sein.

Grüße,

Schwarzwälder

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Ich möchte hier mal meinen Senf zu dem Thema: "Verdienste des FWR" dazu geben.

Zugegebenermaßen, das FWR hat da und dort, in der Vergangenheit gute Dinge geleistet, aber in vielen Fällen war es ncht der alleinige Verdienst des FWR sondern das Ergebnis eines Zusammenspiels verschiedener Kräfte. Dies war zu einer Zeit ,als die Führung des FWR noch mit der "Unterschicht" komunizierte und noch nicht ihre Arbeit auf die so hoch gelobte Geheimdiplomatie beschränkt hatte. Ich kann mich noch gut an die "heiße Phase" nach Erfurt erinnern, da lief die Führung des FWR herum wie ein Haufen kopfloser Hühner, da haben ein paar einzelen Kameraden in die Hände gespuckt und bspw. die Verfehlungen der Ordnungsbehörde, Einsatzpannen u.ä. aufgedeckt. Außerdem hat man gezielt Zugang zur Politik gesucht und es ist gelungen klar zu machen, dass es sich bei Erfurt um einen absoluten Einzelfall gehandelt hat. Nach Erfurt hat doch keiner mehr einen Pfifferling für unsere Sache gegeben und wir haben trotzdem erreicht, dass die Sache noch mehr oder weniger glimpflich abging.Dies war aber wahrhaft nicht der alleinige Verdienst des FWR. Nur durch die Basisarbeit gelang es eine Gesprächsbereitschaft wieder herzustellen.Dies sollten sich die hohen Herren vom FWR mal vergegenwärtigen. So langsam aber sicher drängt sich der Verdacht auf, dass das FWR von einigen Herrschaften nur noch als schnöder beruflicher Gelderwerb gesehen wird und die ideelen Bwegründe, die es zweifellos einmal gab, in den Hintergrund gerutscht sind.

Im FWR hat man bis zum heutigen Tage noch nicht erkannt, dass ohne Basisarbeit, das FWR, alleine mit Geheimdiplomatie, nichts erreichen kann.

Die hHerrschaften des FWR tun so, als ob sie nur für die Sache und für Gottes Lohn arbeiten. Dies mag beim einen oder anderen ja auch so sein, aber der eine oder andere bekommt ein recht stattliches Salär und dafür kann man auch Leistung erwarten, die ich zum jetzigen Zeitpunkt einfach nicht oder wenn nur sehr eingeschränkt erkennen kann. So und genau hier ist der Punkt an dem die Mitgleider sauer werden und sich verschaukelt vorkommen. Und genau an diesem Punkt erkene ich beim FWR Handlungsbedarf und zwar zuzeigen, dass man noch lebt und auch der Idee noch verhaftet ist. Aber ich glaube, das wir auf ein solches Zeichen noch ziemlich lange warten müssen.

Dann fordere ich Dich hiermit ultimativ auf, uns Belege für Deine Behauptungen (insbesondere was die "recht stattlichen Saläre" betrifft) zu liefern, ansonsten könnte Dir ohne weiteres eine Verleumdungsklage ins Haus flattern.

Was hat man Dir angetan, dass Du so rumstänkern musst, nachdem man hier jahrelang fast nichts von Dir gehört hat? Arbeitest Du inzwischen für die Gegenseite als agent provocateur? Das würde wenigstens Sinn ergeben...

Ronald, der das sehr ernst meint.

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Was hat man Dir angetan, dass Du so rumstänkern musst,...

Was zahlt man Dir, dass Du Dich hier als Jubelperser für das FWR so ins Zeug legst?

Bevor Du hier Leuten ans Bein pinkelst, die sich berechtigt kritisch zu den Finanzgebaren des FWR-Sprechers äussern, solltest Du Dich selbst mal schlau machen, in welche Hosentasche über Jahre hinweg der grösste Teil des FWR-Jahresetats geflossen ist.

Dann melde Dich wieder.

CM

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