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IGNORED

Zwischenstopp ?


jostwi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hey!

Was mich schon immer interessiert hat und gerade jetzt bei der kürzlichen Neuerung des Waffengesetzes erneut beschäftigt ist folgendes Beispiel:

Ich bin auf dem Weg zum Training mit meinem PKW.

KK-Gewehr ist in Tasche (mit Vorhängeschloss versehen und abgesperrt) im Kofferraum! Ein Rücksitz ist allerdings umgelget da Kofferraum zu kurz!

Munition ist in meiner Sporttaschen (unverschlossen). Diese liegt auf dem Rücksitz!

Hoffe soweit bin ich Gesetzeskonform ...

Wenn ich jetzt von meinem Haus aus, erst zur Bank fahre um dort Geld am Automaten abzuheben, um die Standgebühr zahlen zu können (evlt. auch 1-2 Getränke), und dann erst zum Schießstand fahre, bringt mich dieser Zwischenstopp in Bedrängnis? Auto wird aber während des Parkens und Geldabhebens natürlich abgeschlossen?

Ähnliches Szenario wäre, wenn ich auf der Fahrt zum Schießstand ein nicht zurückhaltendes Bedürfniss habe, eine Toilette aufsuchen zu müssen und deshalb an einem Rasthaus für die Notdurft schnell einen Zwischenstopp machen? Auto wieder am Parkplatz für den Toilettengang verschlossen.

Wie siehts aus, wenn ich einen Vereinskollegen abhole, welcher nicht unmittelbar auf der Strecke liegt? Muss um ihn zu holen drei Ortschaften zurück fahren ...

Wie sind Euere Erfahrungen hierzu`, ist das Textauslegungssache?

Geschrieben
Hey!

Was mich schon immer interessiert hat und gerade jetzt bei der kürzlichen Neuerung des Waffengesetzes erneut beschäftigt ist folgendes Beispiel:

Ich bin auf dem Weg zum Training mit meinem PKW.

KK-Gewehr ist in Tasche (mit Vorhängeschloss versehen und abgesperrt) im Kofferraum! Ein Rücksitz ist allerdings umgelget da Kofferraum zu kurz!

Munition ist in meiner Sporttaschen (unverschlossen). Diese liegt auf dem Rücksitz!

Hoffe soweit bin ich Gesetzeskonform ...

Ja.....

Wenn ich jetzt von meinem Haus aus, erst zur Bank fahre um dort Geld am Automaten abzuheben, um die Standgebühr zahlen zu können (evlt. auch 1-2 Getränke), und dann erst zum Schießstand fahre, bringt mich dieser Zwischenstopp in Bedrängnis? Auto wird aber während des Parkens und Geldabhebens natürlich abgeschlossen?

Ähnliches Szenario wäre, wenn ich auf der Fahrt zum Schießstand ein nicht zurückhaltendes Bedürfniss habe, eine Toilette aufsuchen zu müssen und deshalb an einem Rasthaus für die Notdurft schnell einen Zwischenstopp machen? Auto wieder am Parkplatz für den Toilettengang verschlossen.

Wie siehts aus, wenn ich einen Vereinskollegen abhole, welcher nicht unmittelbar auf der Strecke liegt? Muss um ihn zu holen drei Ortschaften zurück fahren ...

Wie sind Euere Erfahrungen hierzu`, ist das Textauslegungssache?

Ich hoffe Du wolltest die Waffe nicht im Auto zurücklassen während Du Geld holst. Aber, mit der Waffe in die Bank ist auch blöd......

Anders sieht es mit dem Umweg zu dem Vereinskollegen oder der Notdurft aus. Nur, die Waffe bleibt nicht ohne Aufsicht eines Berechtigten im Kfz. Alles was mit dem vom Bedürfnis umfassten Zweck zu tun hat ist OK. Also auch das Tanken wenn Du vom Wettkampf zurück kommst, das Abholen oder nach Hause bringen von Vereinskollegen usw......

WaffG §12

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

2.

diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

D.h. transportierst Du die Waffe wohin und ist dies nicht vom Bedürfnis umfasst oder steht nicht im Zusammenhang damit, führst Du verbotenerweise die Waffe.

§ 36

Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden....

Man sollte aber überlegen, was mit der Waffe geschieht. Unbeaufsichtigt im ( verschlossenen ) Kfz geht nicht, im Langwaffenfutteral über die Schulter in die Bank ist auch keine gute Idee..... Tanken, bezahlen, wegfahren, da hast Du das Auto hoffentlich im Blick......

Pause im Cafee mit dem Püster unterm Arm ist nicht erlaubt...... zumindes aber sehr dunkle Grauzone....

...so lese ich das jedenfalls.....

Gruß Inst200

Geschrieben

BuuuuuH ! :teufel_17:

Mir wird immer unheimlich, wenn ich das alles lese. Und mich fasziniert die Virtuosität mit der die Haare längs gespalten werden. Tanken: OK, Pinkeln: OK, Geldabheben: Großes Hundpfui ! - Genau ! - :vampire:

Wahrscheinlich wirst Du am Bankschalter vom SEK überwältigt, enteignet, versklavt, dem nächsten Tierversuchslabor ausgeliefert und verlierst sofort und auf der Stelle alle Deine Waffen.

Die zitierte Rechtsnorm drückt es ja schon aus. Einmal geht es um "Transport" als Sonderform des "Führens", dann geht es um "Aufbewahrung". Leider kann Dir das Gesetz das Denken nicht abnehmen. Es liegt in Deiner Verantwortung und in Deinem Ermessen, ob Du Dinge tust oder lässt.

Ich würde das Pferd andersherum aufzäumen. Statt der Frage "Mache ich mich strafbar wenn...", würde ich so überlegen: "Kann ich das Risiko vertreten..." Wenn es jetzt Bargeld statt Waffen wäre, würdest Du so handeln ? "Offen" im Auto liegen lassen ?

Das mit dem direkten Weg oder dem bedürfnisumfassten Zweck ist eine Eselsbrücke, damit man nicht Gefahr läuft, dieses Böse, Böse "Unerlaubtes Führen" zu machen. Das bricht in dem Moment zum Beispiel zusammen, wo man auf einen Wettkampf geht, und im Hotel übernachtet.

- Ich werde sicher nicht meinen Safe mit auf die Reise nehmen und in den dritten Stock des Hotels tragen.

- Genauso werde ich nicht die Kanonen im Auto auf dem Rücksitz liegen lassen.

Zu Deinen Beispielen:

- besser ist es, wenn Du keine Pausen und Fahrtunterbrechungen machst.

- Ob die Pause zum Tanken, Biertrinken (alkoholfrei), oder sonstwas passiert, ist unwesentlich.

- Die Kniften sind sehr schnell einsam. Nicht länger als notwendig unbeaufsichtigt lassen.

Geschrieben

Hallo Kollegen!

Ich spiele mit dem Gedanken, in das entfernte Franken

mit der Guten alten Eisenbahn zu fahren!

Dreimal Umsteigen, Wartezeiten auf dem Bahnhof,

Hunger, Durst ,und die Quälende Notdurft!

Da werde ich mit dem Gesetz konform verpackten

Waffe nicht, wie ein Fels in der Brandung auf dem

Bahnsteig stehen und Dehydrieren etc,

ich werde ganz normal umherlaufen und meine

Bedürfnisse Befriedigen!

Natürlich mit den Schätzen am Mann!

Das fällt Meines Erachtens nach unter

„Dem Bedürfnis umfassenden Zweck“

Wer weiß mehr?

Mit freundlichen Grüßen: Terrex

Geschrieben
BuuuuuH ! :teufel_17:

Mir wird immer unheimlich, wenn ich das alles lese. Und mich fasziniert die Virtuosität mit der die Haare längs gespalten werden. Tanken: OK, Pinkeln: OK, Geldabheben: Großes Hundpfui ! - Genau ! - :vampire:

Wahrscheinlich wirst Du am Bankschalter vom SEK überwältigt, enteignet, versklavt, dem nächsten Tierversuchslabor ausgeliefert und verlierst sofort und auf der Stelle alle Deine Waffen.

Natürlich kannst Du Kohle vom Bankomaten holen oder in die Sparkasse mit der Waffe im Futteral hereinmaschieren.....

Ich würd es mir nur gründlich überlegen ob ich´s mache........

Beim Tanken sieht die Knarre keiner wenn sie im Auto bleibt, weg wird sie auch nur schwer kommen, da man den Wagen ja die ganze Zeit im Blick hatt.

Sofern Du eine Kurzwaffe im neutralen Koffer transportierst und Geld von der Bank ( legal :lol: ) abhebst wird es auch keinen interessieren.

Es ging nur darum, mit einer Waffe nicht zwingend in ein Kreditinstitut zu maschieren, also um die Örtlichkeit an sich. Das könnte dann tatsächlich zu einer Begegnung mit dem SEK führen, wenn ein Beschäftigter in der Bank die Situation falsch versteht. OK, wenn es Deine Hausbank, in der Du seit X Jahren bekannt bist und der Banker vielleicht noch ein Vereinskamerad ist, mags wohl gehen.

Es geht also nicht ums nicht dürfen sondern nur um´s nicht Alleinlassen der Waffe und das Vermeiden von unschönen Ereignissen. Das sollte einem eigentlich der gesunde Menschenverstand sagen.

Das mit dem vom Bedürfnis umfassten Zweck soll ( das stammt jetzt nicht von mir ): z.B. das Mitführen von Waffen duch z.B. Türstehern verhindern, die sich die Waffe als "Sportschütze" beschafft haben und sie nun mit Zustimmung des z.B. Disothekenbetreibers " legal " bei ihrer Arbeit führen......

Was nun der vom Bedürfniss umfasste Zweck alles beinhaltet kannst Du ja vielleicht besser erklären....... auch ob das Geldabheben für den Wettkampf ggf. darunterfällt; nur falls die Rennleitung mal fragen sollte und überlegt mit welcher Begründung sie Dir die Kosten für den Einsatz auferlegt........

Erklärungsnotstand wird der aber sicherlich haben, der feststellen muß, dass die unbeaufsichtigt im verschlossenen PKW zurückgelassenen Waffe nun weg ist.....

Gruß Inst200

Geschrieben

Naja, jeder geht davon aus das man "nur mal eben" zu seinem Schießstand transportiert.

Aber überlegt doch mal was ist wenn ihr auf die DM fahrt ?

Oder evtl. nach Frankreich zu einem IPSC Match ?

Da MUß man anhalten, tanken, Essen gehen, evtl. übernachten, vielleicht hat man zu wenig Geld mit für die Strafe fürs zu schnelle fahren usw.

Macht sich da einer Gedanken ob er tanken darf ?

Soll er auf der Autobahn ohne Sprit liegen bleiben ?

Warum dann solche Gedanken wenn man "nur" in DLand unterwegs oder "nur" 50km unterwegs ist.

Es steht doch im Gesetz: es bedarf für den Transport keiner Erlaubnis.

Steht dort etwas wie lang der Transport sein darf ?

Geschrieben
Naja, jeder geht davon aus das man "nur mal eben" zu seinem Schießstand transportiert.

Aber überlegt doch mal was ist wenn ihr auf die DM fahrt ?

Oder evtl. nach Frankreich zu einem IPSC Match ?

Da MUß man anhalten, tanken, Essen gehen, evtl. übernachten, vielleicht hat man zu wenig Geld mit für die Strafe fürs zu schnelle fahren usw.

Macht sich da einer Gedanken ob er tanken darf ?

Soll er auf der Autobahn ohne Sprit liegen bleiben ?

Warum dann solche Gedanken wenn man "nur" in DLand unterwegs oder "nur" 50km unterwegs ist.

Es steht doch im Gesetz: es bedarf für den Transport keiner Erlaubnis.

Steht dort etwas wie lang der Transport sein darf ?

§ 13 WaffG

(11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.

Das beinhaltet logischerweise auch das Tanken und damit verbundene Verlassen des Fahrzeugs.......

Den indirekten Weg von A nach B weil man Übernachten muß, eine Stau zu umfahren oder, oder, oder......

Weg, Strecke und Dauer müssen eben mit dem vom Bedürfnis umfassten Zewck oder im Zusammenhang damit stehen.

WaffG §12

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

2.

diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

Also Wettkampf in München und weil´s Wetter so schön ist noch in den englischen Garten mit den Püstern... könnte Ärger geben.......

Andere Meinungen ?

Gruß Inst200

Edit:@ Gormit Danke, ja AWaffV § 13 sorry Das ganze Transport, Führen, Zweck, Bedürfnis Gedönse hat mich ein wenig desorientiert.....

Die haben den Sch..... nur ins Gesetz geschieben damit wer drüber fällt.........

Geschrieben

Die Frage in allen Ehren aber man kann es auch übertreiben!

Wenn ich tanken muss geh ich tanken! Wenn ich Hunger hab was essen!

Wenn ich auf dem Weg zur Jagd bin kommt die KW ins Holster und gut ist!

Manchmal denke ich hier haben wirklich einige Paranoia!

Geschrieben

Leuteleute...

Wo im WaffG steht was vom direkten Weg ohne Zwischenstopps zur Befriedigung menschlicher oder maschineller Beduerfnisse?

Nirgendwo.

Also, ists auch nicht verboten, auf dem Weg zum Stand zwei Kaeffer weiter nen Kollegen mitzunehmen oder aufs Klo zu gehen oder zu tanken, whatever.

Warum habt ihr denn bitte Futterale und Koffer, wenn ihr die Waffen dann doch im Auto lasst, wenn ihr das macht?

Die sind am Mann. Fertig.

Und weil keiner weiss, was drin ist, es sei denn, er ist Superman mit Roentgenblick, passiert auch nichts.

Passieren tut nur was, wenn die Wummen aus dem Auto geklaut werden.

Wie ihr das verhindert, ist euer Bier.

Ich nehm sie einfach mit, wenn ich irgendwo Zwischenstopp mache.

Geschrieben

Führen: tatsächliche Gewalt über eine Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder außerhalb befriedeten

Besitztums.

Beim Aufenthalt in fremden Besitztum ist die Zustimmung des Inhabers erforderlich, ansonsten verbotenes Führen

Geschrieben

Wenn man's (siehe Vorposter) ganz korrekt machen möchte:

"Guten Tag, Herr Wirt, ich habe im Koffer eine Sportwaffe dabei. Ist es OK, wenn ich die während des Essens hier mit reinstelle ? Im Auto ist mir das zu unsicher"

- JA (alles i.O.)

- NEIN (dann auf Wiedersehen; essen kann man woanders).

Edith (wg. P.S.):

In Schützenhäusern/-gaststätten kann man sich die Frage m.E. sparen. Sondersituation schon aus dem

Sachzusammenhang heraus. Sprich: wenn da nach dem Schießen Schießkoffer und Futterale neben den

Tisch gestellt oder gelegt werden und niemand was sagt, gehe ich vom stillschweigenden Einverständnis

(Juristen sagen: konkludentes Schweigen) aus.

Aber es handelt sich da ja auch nicht im Sinne des Themas um einen Zwischenstopp.

Geschrieben

Oh je, da scheine ich ja was losgetreten zu haben, aber man kann mit den ganzen Änderungen und Medienbeiträgen wirklich Paranoid werden *ggrrrr*

Also:

§ 13 WaffG

(11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.

"angemessener Aufsicht"

Ich parke direkt vor der Bank, schliese Wagen ab, Waffen bleiben im Fahrzeug im Kofferraum im verschlossenem Futteral Durch die Fenster der Bank kann ich mein Auto im Blick halten während ich am Automanten Geld abheben...

(sollte klappen denke ich ..., sehe keinen Unterschied zum Tanken ... von der Situation her ...)

"erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen... zu sichern"

O.k. ich habe mein Auto abgesperrt und die Futterale sind nochmals mit Schloss abgesperrt ...

So würde ich das für mich auslegen ...

O.k. würd mir das Auto jetzt geklaut, so muss der Dieb aber auch noch die Schlösser vom Futteral aufbrechen ... Aber ich hatte Auto abgeschlossen und die Futterale versperrt ...

Wie würde das wohl ein Richter im Falle eines Falles auslegen ...

Und als Gegenaspekt ... Wenn ich die Waffe im verschlossenem Futteral aus dem Kofferraum nehme, um damit in die Bank zu gehen um Geldabzuheben, oder meine Tankrechnung zu bezahlen, dann kann mir auf dem Weg ganz schnell einer eine Überbraten und mir die Waffe leichter entwenden als im abgeschlossenem Kofferraum ...

Ich kenn mich nicht mehr aus ... *gggrrrrr*

Geschrieben

Bleibt der Zwischenstopp des Jägers auf dem Rückweg von der Jagd...

Mit dem Repetierer über der Schulter und der Desert Eagle am Gürtel in den Bäckerladen um die Semmeln fürs Frühstück zu holen?

Erlaubt?

Ich sage JA!

Das mit dem Repetierer habe ich zwar noch nicht gemacht; mit der Desert Eagle war ich aber schon oft tanken, auf der Bank, oder Semmeln beim Bäcker kaufen......

IMI

Geschrieben
Oh je, da scheine ich ja was losgetreten zu haben, aber man kann mit den ganzen Änderungen und Medienbeiträgen wirklich Paranoid werden ...........

Ich kenn mich nicht mehr aus ... *gggrrrrr*

ich habs geahnt :yes:

Geschrieben
...Wo im WaffG steht was vom direkten Weg ohne Zwischenstopps...

Also Schaffer - Du machst meine ganzen Bemühungen zunichte.

Ich hatte meine Frau fast so weit mir den HUMMER (incl. Tuning Umbau zum Klasse I Tresor) zu genehmigen damit ich gesetzeskonform reisen kann.

Geschrieben

Nö, jetzt im ernst ... Ich denke, das Thema betrifft doch wirklich viel Sportschützen usw. ...

"unter angemessener Aufsicht"

Ich parke direkt vor der Bank, schliese Wagen ab, Waffen bleiben im Fahrzeug im Kofferraum im verschlossenem Futteral Durch die Fenster der Bank kann ich mein Auto im Blick halten während ich am Automanten Geld abheben...

(sollte klappen denke ich ..., sehe keinen Unterschied zum Tanken ... von der Situation her ...)

gesetzteskonform JA oder NEIN

"erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen... zu sichern"

O.k. ich habe mein Auto abgesperrt und die Futterale sind nochmals mit Schloss abgesperrt ...

gesetzteskonfom JA oder NEIN

???

Geschrieben
(...)

der Guten alten Eisenbahn zu fahren! (...)

Da werde ich mit dem Gesetz konform verpackten

Waffe nicht, wie ein Fels in der Brandung auf dem

Bahnsteig stehen und Dehydrieren etc,

ich werde ganz normal umherlaufen und meine

Bedürfnisse Befriedigen!

Natürlich mit den Schätzen am Mann!

Wer weiß mehr?

Vergiß es! Schußwaffen sind bei der Bahn (Beförderungsbedingungen Punkt 7.2.1) von der Beförderung ausgeschlossen. Zur Durchsetzung siehe Punkt 7.2.2.

Ausnahmen sind nicht vorgesehen, Handlungsspielräume ebenfalls nicht. Riskieren, ggf. nach mehreren hundert km Fahrt von der Beförderung ausgeschlossen zu werden würde ich jedenfalls nicht.

Geschrieben
Vergiß es! Schußwaffen sind bei der Bahn (Beförderungsbedingungen Punkt 7.2.1) von der Beförderung ausgeschlossen. Zur Durchsetzung siehe Punkt 7.2.2.

Ausnahmen sind nicht vorgesehen, Handlungsspielräume ebenfalls nicht. Riskieren, ggf. nach mehreren hundert km Fahrt von der Beförderung ausgeschlossen zu werden würde ich jedenfalls nicht.

Das wuste ich nicht!

Danke für die Info!

Dann werd ich wohl mit dem Auto fahren müssen!

Und ich hatte mich schon so gefreut! :traurig_16:

Geschrieben
Und ich hatte mich schon so gefreut! :traurig_16:

Blöd, gell! Über das warum und den Sinn gab es hier im Forum schon Diskussionen.

Interessant in diesem Zusammenhang, daß heuer ausgerechnet zur IWB Stuttgart Fahrten auch mit der DB mit dem Eintritt (Kombiticket nannte man das) bereits bezahlt waren und dies ohne weiteren Hinweis auch noch beworben wurde. Da hätte mancher ganz böse auf die Nase fallen können...

Eintrittspreise IWB Stuttgart

Geschrieben

ich sehe, es gibt doch wiederum gewisse Andere Gegebenheiten wie etwa die Bahnverordnungen usw. ...

da das ganze etwas abzudrifften droht, bringe ich mein Anliegen nochmals nach "Vorne

"unter angemessener Aufsicht"

Ich parke direkt vor der Bank, schliese Wagen ab, Waffen bleiben im Fahrzeug im Kofferraum im verschlossenem Futteral Durch die Fenster der Bank kann ich mein Auto im Blick halten während ich am Automanten Geld abheben...

(sollte klappen denke ich ..., sehe keinen Unterschied zum Tanken ... von der Situation her ...)

gesetzteskonform JA oder NEIN

"erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen... zu sichern"

O.k. ich habe mein Auto abgesperrt und die Futterale sind nochmals mit Schloss abgesperrt ...

gesetzteskonfom JA oder NEIN

Geschrieben
JA oder NEIN

Jostwi, das ist so ein Problem mit Gesetzen. Anders als bei Naturgesetzen gibt es daran eine Menge zu deuten. Deshalb gibt es keine allgemeingültigen, abschließenden, eindeutige Antworten. So ein paar Logik-Gatter kann ich ja mal versuchen:

Fragst Du Mich ?

- Klar ist das OK so.

Fragst Du unsere Forums- "Sachbearbeiter"

- Wahrscheinlich OK.

Wenn Du jeden Menschen auf der Welt fragst, oder zumindest in Deutschland, oder einen Waffengegner, dann könntest Du (neben anderen Aussagen) auch folgende Antwort erhalten:

- Waffen? Das geht ja schon gar nicht !

Ein Rechtsanwalt wird Dir Geld dafür abknöpfen, die Sache zu prüfen und dir seine juristische Meinung notfalls Schriftlich, hilfsweise mündlich zu übermitteln. Was ist schon Wahrheit ? Die liegt doch im Auge des Betrachters.

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