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IGNORED

Gebühren für den Eintrag von Wechselsystemen


El Marinero

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Geschrieben
In welcher Spalte in der WBK ist das WS eingetragen?

Bei mir kostet ein Eintrag in Nr.1+2 je 12,78Euro,

bei Nr.3+4 um die 25Euro,

von 5-8 sind dann über 50 Euro fällig,

warum das so ist konnte ich nicht nachvollziehen,

Ich glaube, das kann niemand wirklich nachvollziehen. Und zwar, weil es vom Gebührenrecht

gar nicht gedeckt ist. De facto hätten wir hier eine "Strafgebühr" für "viele" Waffen...

An deiner Stelle würde ich mir (spätestens bei der nächsten fälligen Eintragung) vom Sachbearbeiter

die Rechtsgrundlage bzw. zutreffende Stelle im Gebührenverzeichnis, die diese abstruse Regelung

enthält, zeigen lassen. Er dürfte ernsthafte Schwierigkeiten haben.

Und ohne gebührenrechtliche Grundlage keine (entsprechend gestaltete) Gebührenerhebung.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Zum Ausgangsthema: in der letzten Märzwoche 08: 5 WL bzw. WS eintragen lassen = 0.-

Grund: Eintrag ist freiwillig, aber von der Behörde erwünscht

jetzt 12,78, wie komplette Schießeisen auch

Geschrieben

Der Link zur Kostenverordnung zum Waffengesetz wurde doch schon auf der ersten Seite eingestellt.

Diese ist auch noch gültig, auch wenn sie sich auf das alte WaffG vor 2002 bezieht und die Gebühren in DM angegeben sind.

Unter Abschnitt II (Feste Gebühren) sind unter den Ziffern 1.-13. eigentlich alle Gebührentatbestände zu finden, die mit der Eintragung in eine Waffenbesitzkarte zu tun haben.

Unter 11. c) ist die Eintragung von Wechsel-/Austtauschläufen aufgeführt. Gebühr 25,- DM, also 12,78 Euro.

Alles andere ist eben nicht rechtmäßig.

Geschrieben

Hallo Leute,

die E-Mail wurde umgehend bearbeitet. Der Eintrag kostet zwölf Euronen und zerquetschte. Das zuviel gezahlte Geld wird mir zurückerstattet.

Ich habe mich beim SB für die schnelle Bearbeitung bedankt.

Übrigens, einen Differenzbetrag selbst einstecken kann ein SB bei dem modernen Kassenwesen unseres Landkreises gar nicht. Er nimmt die WBK, erstellt eine Rechnung und schickt Dich zur Kasse. Wenn man mit der Quittung wiederkommt, ist der Eintrag auch schon erledigt. Das geht bei uns eigentlich immer ganz fix über die Bühne. Da kann man schon mal ein kleines Lob aussprechen.

MunErwerb habe ich nicht gebraucht, ist das gleiche Kaliber (1 Lauf für Mantel, ein Lauf für Blei, beides mit fester Visierung)

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Hilfe!

Mein SB will von mir 81,80 Euro haben für einen Voreintrag Pistole 9mm mit Munerwerb auf grüne WBK.

Gebühren gem. Kostenverordnung Nrn. 10a, 1 und 12 . Ist das wirklich so? Bevor ich umgezogen bin war Hamburg für mich zuständig, und auf Grüne waren die Voreinträge (mit Munerwerb) nicht anährend so teuer. Jetzt in Schleswig- Holstein bin ich fast vom Stuhl gekippt.

Auszug aus der Kostenverordnung nach der sich der SB die Gebühr errechnet hat:

10.a) Eintragung in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte

einer Berechtigung zum Erwerb einer oder mehrerer Waffen Gebühr in Höhe der Gebühr für die jeweilige Waffenbesitzkarte

1. Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (§ 28 Abs. 1 WaffG) 110,- (DM)

12. Eintragung der Berechtigung zum Munitionserwerb und Ausstellung eines Munitionserwerbscheines in Form eines solchen Vermerks in der Waffenbesitzkarte (§ 29 Abs. 4 WaffG) 50,- (DM)

Wenn man das so liest, dann kommt man auf die 80 Euro, aber das is doch einfach nicht zu glauben!?!? Oder doch?

Gruß

Pyle

Geschrieben
Wenn man das so liest, dann kommt man auf die 80 Euro, aber das is doch einfach nicht zu glauben!?!? Oder doch?

Leider ist das korrekt, auch wenn viele Behörden auf die Bezahlung des Munitionserwerbs in diesem Fall verzichten.

Geschrieben
Hilfe!

...

Mein SB will von mir 81,80 Euro haben für einen Voreintrag Pistole 9mm mit Munerwerb auf grüne WBK.

...

Ist bei uns (Hessen/Wetteraukreis) auch so,zumindest wird das ab der 3. KW verlangt.Bin mal gespannt was ich für den Eintrag des WS zahlen soll.

Geschrieben
Leider ist das korrekt, auch wenn viele Behörden auf die Bezahlung des Munitionserwerbs in diesem Fall verzichten.

Was meinst Du mit "in diesem Fall" ? :confused: Abschnitt II Ziff. 12 steht nun mal mit 25,56 Euronen zu Buche...

Geschrieben

Moin,

wollte auch gerade meine WS eintragen lassen und war auf die

Gebühr gespannt ( bei uns gilt z.T. das Holsteiner Landrecht,

welches nicht immer mit Bundesrecht konform läuft... ).

Ergebnis: z.Zt. können noch keine WS eingetragen werden,

da erst im Juni eine landesweite Besprechung der SB mit dem

IM stattfindet, in dem dann der Ablauf der Eintragung ( z.B. muß auch

die Anzahl der Ladehülsen erfaßt werden? ) und die Gebühren besprochen

werden...

Geschrieben

zur eintragerei hätt ich da mal ne frage:

müssen nun auch verschlüsse eingetragen werden, meine ersatzverschlüsse,

die man sich für eine vorhandene/eingetragene waffe als ersatz hingelegt hat?

Geschrieben
zur eintragerei hätt ich da mal ne frage:

müssen nun auch verschlüsse eingetragen werden, meine ersatzverschlüsse,

die man sich für eine vorhandene/eingetragene waffe als ersatz hingelegt hat?

Glaube schon, weiß ich aber nicht genau.

Geschrieben

Na Klasse, wieder ne Gesetzeslücke. Ich lese hier nichts von Ersatzverschlüssen raus, nur in Verbindung mit Wechsel- oder Einsteckläufen.

2.

Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Eintragungspflicht nach § 10 Abs. 1a)

2.1

Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);

2.2

Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger

Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind; für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.

2a.

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die

dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind; für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.

2.3

Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine

Einsteckläufe sind; für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.

Geschrieben
...Bin mal gespannt was ich für den Eintrag des WS zahlen soll.

Heute kam der Wisch zurück vom Amt. Ich bin doch etwas erstaunt, nur 12,75 Euro !

Nach dem was ich hier gehört habe hatte ich mit mehr gerechnet.

  • 4 Monate später...
Geschrieben
Einspruch zur Niederschrift mit Hinweis auf die Kostenverordnung einlegen.

Rechtsmittelfähiger Bescheid wurde erlassen: Frist 1 Monat

Nein: 12 Monate.

Gruß,

frogger

Kannste da mal ein bischen juristische Aufklärungsarbeit betreiben?

Rechtsmittelfähiger Bescheid...

Wann krieg ich den?

Wann brauch ich den?

Wann verlange ich den?

Und den Einspruch zur Niederschrift kann man auch bei allem einlegen, was einem nicht koscher vorkommt?

IMI

Geschrieben

Gestern in meiner bayrischen Behörde:

Wechseltrommel eingetragen, zu seit einem halben Jahr in meiner WBK bereits vorhandenem Revolver.

Von der Sache her war alles unproblematisch, aber müssen die SB immer so piefig sein?

Naja, fast egal.

Auf der "Abrechnung" stand dann 12,78€+38,34€...

Ich wies den SB darauf hin, dass 38,34€ schon der Gesamtpreis inkl. MEB ist, also nicht noch zur einfachen Eintragung (ohne MEB) dazuzuaddiern ist.

Nach einer kurzen Denkpause wurde mir dann der Normalpreis (38,34€) gewährt :yes: .

Viele Grüße

Mutts

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Habe heute meine 3 Wechsläufe, für meinen Dan Wesson eintragen lassen.

Für drei Einträge zusammen 12,78€ bezahlt.

Für zwei Einträge EUR 25,56 letzte Woche gezahlt, hmmmm.

Was bedeutet eigentlich die Formulierung: " so sind diese Teile bis zum 01.Oktober 2008 in die Waffenbesitzkarte einzutragen".

Bis einschließlich 01.Oktober 2008, oder bis einschließlich 30.September 2008?

Geschrieben
Für zwei Einträge EUR 25,56 letzte Woche gezahlt, hmmmm.

Was bedeutet eigentlich die Formulierung: " so sind diese Teile bis zum 01.Oktober 2008 in die Waffenbesitzkarte einzutragen".

Bis einschließlich 01.Oktober 2008, oder bis einschließlich 30.September 2008?

ich verstehe dieses "bis zum" als "vor", d.h. müssen am 01.10.2008 eingetragen sein. inwieweit die ämter und behörden da den 1.10. noch mit hineinnehmen bleibt abzuwarten.

also wers noch nicht getan hat....... zackig, hurtig..... und bedenkt.... manches amt hat dienstags ( manches auch mittwochs) geschlossen!

gruß alzi

Geschrieben
Gestern in meiner bayrischen Behörde:

Auf der "Abrechnung" stand dann 12,78€+38,34€...

Ich wies den SB darauf hin, dass 38,34€ schon der Gesamtpreis inkl. MEB ist, also nicht noch zur einfachen Eintragung (ohne MEB) dazuzuaddiern ist.

Nach einer kurzen Denkpause wurde mir dann der Normalpreis (38,34€) gewährt :yes: .

Viele Grüße

Mutts

Hi Mutts,

ich vermute Du warst im KVR München.

Hast Du problemlos den Mun Erweb bekommen ?

Von mir wollten sie dort ein Bedürfnis vom Verband .

Ich habe ein .22 kurz Wechselsystem eintragen lassen, welches ich schon 6 Jahre habe.

Messen die dort mit zweierlei Mass ?

Oder nach Tageslaune ?

Antwort gern per PM : Bei wem warst Du ?

Den , der Probleme mit der Gebührenordnung hat, glaube ich zu erkennen ( ist kein Einzelfall)

aber von dem hättest Du nie den Mun Erwerb bekommen.

Servus

Geschrieben

Hallo,

habe gestern 2 neue WBKs mit 2 Wechselsystemen und 7 Wechselläufen bekommen.

Kosten 51,12 "Neuausstellung einer WBK" + 2,15 (Porto).

Erwerbsdatum = "Datum der Anmeldung", Überlasser = "Eintrag gem. §58 Abs.12 Waffeng"

Gruß Marlin

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