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IGNORED

Waffenrecht in Deutschland


Martin Fischinger

Empfohlene Beiträge

...

Und nun troll Dich zurueck in das stinkende Hippieloch, aus dem Du gekrochen bist.

Hi Frank,

ich stimm Dir in allem zu, was in Deinem Posting steht. Aber mit dem letzten Satz disqualifiziertst Du Dich selbst.

Muss sowas sein?

Gruß Winzi

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JA, DAS MUSS BEI SOLCHEN SCHWAETZERN (Trollen) SEIN.

Damit sie wissen, dass sie es hier nicht mit D****n zu tun haben, sondern mit denkenden Menschen, deren Intellekt durch solche "Fragen" schlicht und einfach beleidigt wird.

Wenn der glaubt, wir sind hier alle mit IQ 20 gesegnete Waffnnarren, dann hat er sich geirrt, und das bekommt er auch deutlich gesagt.

AMEN!

:bad_15:

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Nein. Je nach Anzahl vorhandener Waffen werden neben den ueblichen Schikanen weitere greifen, teils gar von Verbandsebene (Meisterschftsteilnahmen, etc), teils von Aemtern greifen.

Nein, kann er nicht.

Er braucht meist immer teure Gutac hten und jahrelange vorsammelei von nicht EBW-pflichtigem Geroedel.

Ja, kann er...nur ob das Amt dieses Gebiet akzeptiert, ist ne andere Frage. :rolleyes:

Nein, kann er nicht. Langwaffen (also das, was zu 90% im Rest der freien Welt ab 18 Jahre frei zu bekommen ist), gehen.

Bei Kurzwaffen wirds ab Nummer Drei schon nervig, mit vollem Beduerfnisnachweiunfug, bis zum Gerichtsverfahren.

Nein, kann er nicht. Es sei denn, er wurde schon ein oder zwei mal umgebracht.

Oder er ist hoher Beamter oder Politiker ab Landtagsebene. Dann natuerlich siehts auf einmal vieeeeel besser aus. Einige sind gleicher...

Die Schichtarbeiterin, die nachts heim kommen muss, kann neuerdings nicht mal mehr ihr Einhandmesser mitfuehren.

Ach nein? Die fallen nicht unters Waffenrecht? Worunter denn? Unters Lebensmittelrecht?

Dummseich.

Das deutsche WaffG schikaniert genau diejenigen Buerger, die eh gesetzestreu sind und daher auch mit 100 mKurzwaffen ebenso ungefaehrlich waeren, wie mit 2.

Diejenigen, die bei Igor auf schwarze WBK einkaufen, sind schon (strafrechtlich) erfast, aber dummerweise halt nicht s einfach zu ermitteln, wie unsereiner, der seine Plempen alle brav anmeldet.

Und nun troll Dich zurueck in das stinkende Hippieloch, aus dem Du gekrochen bist.

Good Man! :icon14:

Wenemar

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Jeder kann sich mit jedem "Namen" anmelden... auch irgendwelche Trollis, die sich nun eimern, wie wir uns hier den Kopf zerbrechen.

Eigentlich haette man gar nichts antworten sollen (jaja, ich bin auch schuldig, geisselt mich...), sondern einfach die Ignorefunktion auf den Troll anwenden muessen.

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Jeder kann sich mit jedem "Namen" anmelden... auch irgendwelche Trollis, die sich nun eimern, wie wir uns hier den Kopf zerbrechen.

Eigentlich haette man gar nichts antworten sollen (jaja, ich bin auch schuldig, geisselt mich...), sondern einfach die Ignorefunktion auf den Troll anwenden muessen.

>>>>>>>>>>>>>>> Da sieht man den Vorteil eines nicht zu hohen IQ.

MUT zur AUSSAGE!

Ich könnte aber auch auf diese Kommentare verzichten...

:confused: HOSHIE

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schade das sich martin nicht mehr dazu äussert, wenn er wirklich der martin fischinger ist, der fürs dwj schreibt und bücher verfasst würde es mich schon interessieren wie er zu seinen ausage im ersten post kommt.

Hallo Private Joker,

ich bin da und lese jeden Beitrag mit großem Interesse. Ich bin auch der Martin Fischinger, der das IPSC-Buch geschrieben hat und den Bericht von der IPSC-EM 2004 beim DWJ, sonst schreibe ich allerdings nichts für die Jungs aus Blaufelden. Meine Motivation für die Frage nach dem Deutschen Waffenrecht kam aus dem Charlton Heston Thema. Dort führte meine Kritik am späten Auftreten des C.H. zu ziemlichen Wellen. Da ich C.H. immer sehr schätzte (2022, Engagement für Bürgerrechte und Antirassismus, M.L. Kings Freund etc.), wollte ich mal wissen, wie die Gefühlslage bezüglich Waffenrecht in D so ist. Anscheinend geben sich manche viel Mühe, mir zu helfen.

Ich werde weiterbeobachten und ggf. am Ende noch ein paar Statements kommentieren.

Viel Spaß bei der Lektüre und hoffentlich regt sich keiner mehr auf.

Martin

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@Martin Fischinger

Das Zauberwort auf fast alle deine Fragen heisst wohl Bedürfnisprinzip. Ich schrieb es schon mal anderswo auf WO, solange es im deutschen Waffenrecht sowas wie ein allgemein gültiges gesetzesverankertes festgeschriebenes Bedürfnisprinzip gibt, solange wird das Waffenrecht halt bei euch sagen wir mal so sehr restriktiv ausfallen. Ohne entsprechende Bedürfnisnachweis(e) keine entsprechende "Eisen", Munitionserwerb, Wiederladen usw.

Bedürfnis

ich stehe komplett zum Bedürfnisprinzip. Eine Kurzwaffe ist dazu ersonnen, gebaut und geeignet, Menschen abzumurksen. Obschon ein KFZ in manchen Belangen sogar gefährlicher ist als eine KW, ist es ein Mittel des individuellen Personenverkehrs. Natürlich muss auch hier ziemlich gebüffelt, gezahlt und Zuverlässigkeit bewiesen werden, um eines fahren zu dürfen. Das Bedürfnisprinzip ist meiner Ansicht nach richtig. Kurzwaffen sind irrsinnig gefährlich, wenn einer damit durchdreht. Und wer kann schon im Vorhinein wissen, ob er nicht einmal ausrastet. Vielleicht hat schon mal einer mit dem Nachbarn richtig Ärger bekommen, ist man dann nicht froh, dass der Nachbar keine Waffen hat? In diesem Sinne sind Waffen für die meisten Menschen einfach etwas Bedrohliches. Unser Staat sieht das. Er will dennoch dem Glück der Waffenfreundes nicht im Wege stehen und ist großzügig. Er fordert allerdings einen Grund für den Waffenerwerb, das sogenannte Bedürfnis.

Je mehr legale Waffen erworben werden, desto größer wird die Gesamtmenge der legalen Waffen im Land. Diese Anzahl steigt und steigt. Sie kann aus Prinzip nicht sinken, denn die Waffen rosten nicht und gehen auch nicht verloren. Klar ist also, dass der Staat versucht, den Erwerb etwas zu kontingentieren.

Tatsache ist aber, meine ich, dass der Staat nichts verwehrt, was wirklich gebraucht wird.

Martin

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Mit jedem Gesetz muss man unzufrieden sein, denn es bedeutet, daß etwas durch "Gesellschaft/Staat" geregelt wird, was durch die "Natur" nicht funktioniert.

Davon ab, vergleicht man das Waffenrecht mit dem Strafrecht, ist handwerkliche Güte und Konsistenz mies. Das es noch schlechter geht, beweist das Steuerrecht. Das ist zumindest mein Eindruck als Laie.

Betrachtet man das Waffenrecht als eigenständiges Konstrukt, dann gibt es gute und schlechte Seiten. Die Grundkonstruktion ist ja vom Entwurf her logisch OK und erscheint plausibel. Aber die Ausgestaltung der Regeln hat bürokratische Monsterformen angenommen. Und das ist das nächste Stichwort: Das Gesetz mag ja so gut oder schlecht sein, die meisten Schwierigkeiten bekommt der private Waffenbesitzer mit Bürokraten, die das Gesetz auslegen. Und das ist eben die Schwäche des WaffG, es ist so dehnbar. Insofern begrüße ich schon mal die Föderalismusreform, die das Gesetz nun zur Bundessache werden lässt. Ich erhoffe mir jetzt mehr Einheitlichkeit in den Ländern.

Meine größten Ärgernisse nach den "Bedürfnis-Gruppen":

- Händler

Man könnte meinen, der Waffenhändler um die Ecke handelt mit Plutonium, bewußtseinsverändernden Drogen, Bio-Kampfstoffen oder Giftgas. Der Aufwand, der für jede einzelne Handfeuerwaffe betrieben wird, ist zu hoch, die gesetzlichen Regelungen betäuben das Geschäft. 1/2h Verkaufsgespräch, 6 Monate Warte-/Lagerzeit, 2h Verwaltungsaufwand. Staatliche Waffenführende Stellen sind wohlweislich von dem Zirkus ausgenommen.

- Jäger

Das "grüne Abitur" stammt nicht aus dem WaffG. Es gibt einige Nickeligkeiten aus dem Jagdgesetz, wie die Magazinkapazitätsbeschränkung. Der Trend im Waffengesetz geht halt hauptsächlich dahin, das Führen von Waffen außerhalb des Reviers zu unterbinden. Da wird auch wieder ein Problem weggeregelt, das es nicht gab. Die Beschränkungen bei den Kurzwaffen ist auch panne. Mehr als eine kann man nicht schießen, die dritte zu verbieten ist Quatsch. Vor allem vor dem Hintergrund der Aufbewahrungs-Regeln.

- Sportschützen

Die Hürden, bis man den Schützen-Status verbrieft hat, sind zu hoch, vor allem die Wartezeiten sind zu lang. Die "kleinen Anscheinsparagraphen"-Regelungen sind unsinnig. 2/6 verleitet mich persönlich nur dazu, das Maximale von dem zu kaufen, was ich kriegen kann. Das Sportschützenkontingent ist unsinnig. Vorderschaftsrepetier-Flinten werden grundlos verteufelt. Für den Kauf von Waffen muss man, gegenüber den anderen Waffenbesitzergruppen durch erhebliche Mengen von Widerständen gehen. Besonders grantig macht mich, daß die Regelungen nur zum "Ärgern" taugen, nicht zum Regulieren. Wiederkehrende Prüfungen mit sinnvolleren Beschränkungen wären um Klassen besser.

- Sammler

Die Pflicht, "Klein Fort-Knox" zu errichten ist schlimm genug. Die Kennzeichnungs- und Unbrauchbarkeits-Reglements sind allerdings Kulturgut-vernichtend.

- Sachverständige

Die Tendenz nur noch wenige, staatlich geprüfte SV's zu bestimmten Themen zuzulassen erinnert an die Gilden des Mittelalters. Wer drin ist, hat die Pfründe und hält die "Ungelernten" draußen.

- Erben

Trotz der sinnvollen Aufbewahrungs-Richtlinien die Verdildodelung der Waffen einzuführen..."Bück Dich Fee!, Wunsch ist Wunsch..." Sinnvoll wäre eine Erben-Sachkunde und dann hat die liebe Seele Ruh'. Kein Mun-Erwerb außerhalb des Stands, unbeschränkter Besitz, ordentlich aufheben. Aber das wäre ja sinnvoll.

- WaffenSchein-Inhaber

Die Anforderungen der Behörde gegen den Nachweis der 1. "besonderen Gefährdung" und 2. "Eignung der Waffe" gegen 1. Sind komischerweise so gesetzt, daß man als Politiker den WS bekommt, als nicht-Politiker nicht. Aber das ist ja nur die Praxis und hat mit dem Gesetz nix zu tun.

- Nicht-Schusswaffen-Inhaber

Der neue §42a sowie die Regelungen zu Elektroschockern und Tasern verbauen dem Normalen Bürger die Möglichkeit, Waffen zum Selbstschutz zu haben. Der KWS ist die einzige Ausnahme, allerdings nur für zum Selbstschutz untaugliche SSWs. Hier gehörte der KWS erweitert, auf Taser, Stöcke, Pepperball.

Insgesamt: Das WaffG strotzt vor untauglichen Regelungen, die nicht das erreichen, was sie vorgeben. Gleichzeitig verhindern die Bürokratismen, mit denen die Regeln durchgesetzt werden, Vernünftigen Sport, anspruchsvolle Jagd, Wertvolle Sammlungen und mündige, wehrhafte Bürger. Aber das ist vielleicht aus Sicht der Politiker gut so.

Dir, lieber TYR 13 stimme ich fast komplett zu.

Gesetze sind immer Stückwerk und schwer komplett zu renovieren.

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Es gibt hier einige Initiativen.

Vom 12 Punkte Programm bis zur Parteigründung.

Glaubst Du wirklich, daß hier einer das WaffG als GUT verteidigt?

Wenn Du das hören (lesen) willst, bist Du hier im falschen Forum.

Gruß Rainer

kann mir mal jemand einen Link zu dem 12-Punkteprogramm geben, ich habe es nicht gefunden

Danke im Voraus

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Ach nein? Die fallen nicht unters Waffenrecht? Worunter denn? Unters Lebensmittelrecht?

Dummseich.

sorry, da hab ich mich nicht korrekt ausgedrückt. Illegale Waffen fallen natürlich unter das Waffengesetz.

Ich wollte schreiben: "...Erwerb illegaler Waffen..." oder was auch immer, Du verstehts bestimmt.

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Bedürfnis

ich stehe komplett zum Bedürfnisprinzip. Eine Kurzwaffe ist dazu ersonnen, gebaut und geeignet, Menschen abzumurksen. Obschon ein KFZ in manchen Belangen sogar gefährlicher ist als eine KW, ist es ein Mittel des individuellen Personenverkehrs. Natürlich muss auch hier ziemlich gebüffelt, gezahlt und Zuverlässigkeit bewiesen werden, um eines fahren zu dürfen. Das Bedürfnisprinzip ist meiner Ansicht nach richtig. Kurzwaffen sind irrsinnig gefährlich, wenn einer damit durchdreht. Und wer kann schon im Vorhinein wissen, ob er nicht einmal ausrastet. Vielleicht hat schon mal einer mit dem Nachbarn richtig Ärger bekommen, ist man dann nicht froh, dass der Nachbar keine Waffen hat? In diesem Sinne sind Waffen für die meisten Menschen einfach etwas Bedrohliches. Unser Staat sieht das. Er will dennoch dem Glück der Waffenfreundes nicht im Wege stehen und ist großzügig. Er fordert allerdings einen Grund für den Waffenerwerb, das sogenannte Bedürfnis.

Je mehr legale Waffen erworben werden, desto größer wird die Gesamtmenge der legalen Waffen im Land. Diese Anzahl steigt und steigt. Sie kann aus Prinzip nicht sinken, denn die Waffen rosten nicht und gehen auch nicht verloren. Klar ist also, dass der Staat versucht, den Erwerb etwas zu kontingentieren.

Tatsache ist aber, meine ich, dass der Staat nichts verwehrt, was wirklich gebraucht wird.

Martin

Dafür die Birne de Monats :peinlich:

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Ich hätte einen Riesenspass an folgender Disziplin:

Wassergekühltes Maschinengewehr in Dreibeinlafette auf 300m.

Es werden vier Durchgänge a 500 Schuss in je drei Minuten geschossen.

Das MG wird von zwei Personen bedient.

Nach jedem Durchgang hat man eine Minute Zeit für einen Bedienerwechsel

Jede Waffenstörung zählt für das Ergebnis.

Es ist nur selbst geladene Munition zugelassen.

Die Gefährdung der Allgemeinheit durch Diszplin und erforderliche Waffe dürfte wohl irgendwo zwischen "freie Pistole" und Ordonnanzgewehr liegen.

Die Wahrscheinlichkeit so etwas in Deutschland jemals verwirklichen zu können kann dagegen mit gleich Null angegeben werden.

Die Gründe dafür haben nichts mit Vernunft, sondern ausschließlich mit Hysterie und Inkompetenz bei den zuständigen behördlichen Stellen und den sonstigen Meinungsmachern zu tun.

Nüchtern betrachtet schätze ich, dass es noch so etwa zwei Waffenrechtsnovellierungen braucht, bis mir dieser ganze Bürokratendreck endgültig zuviel wird, ich die Waffen verkaufe und mich dann noch mehr meinen anderen, weniger gegängelten Hobbys widme.

Natürlich kannst Du dann gerne argumentieren, dass mein Interesse nach deinen Massstäben ohnehin nie groß genug war um das wunderbare Privileg des Privatwaffenbesitzes zu rechtfertigen.

Vergiss dann aber bitte nicht, das Licht auszumachen, wenn Du eines Tages nach der dreihundertvierundsiebzigsten Novellierung festellst, dass Du der letzte bist, der noch übrig ist.

Oder glaubst Du ernsthaft, dass die derzeitige vollkommen irrsinnige Entwicklung irgendwann einmal auf einen vernünftigen Endpunkt zusteuert?

Gruß

Martin

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Bedürfnis

ich stehe komplett zum Bedürfnisprinzip. Eine Kurzwaffe ist dazu ersonnen, gebaut und geeignet, Menschen abzumurksen. Obschon ein KFZ in manchen Belangen sogar gefährlicher ist als eine KW, ist es ein Mittel des individuellen Personenverkehrs. Natürlich muss auch hier ziemlich gebüffelt, gezahlt und Zuverlässigkeit bewiesen werden, um eines fahren zu dürfen. Das Bedürfnisprinzip ist meiner Ansicht nach richtig. Kurzwaffen sind irrsinnig gefährlich, wenn einer damit durchdreht. Und wer kann schon im Vorhinein wissen, ob er nicht einmal ausrastet. Vielleicht hat schon mal einer mit dem Nachbarn richtig Ärger bekommen, ist man dann nicht froh, dass der Nachbar keine Waffen hat? In diesem Sinne sind Waffen für die meisten Menschen einfach etwas Bedrohliches. Unser Staat sieht das. Er will dennoch dem Glück der Waffenfreundes nicht im Wege stehen und ist großzügig. Er fordert allerdings einen Grund für den Waffenerwerb, das sogenannte Bedürfnis.

Je mehr legale Waffen erworben werden, desto größer wird die Gesamtmenge der legalen Waffen im Land. Diese Anzahl steigt und steigt. Sie kann aus Prinzip nicht sinken, denn die Waffen rosten nicht und gehen auch nicht verloren. Klar ist also, dass der Staat versucht, den Erwerb etwas zu kontingentieren.

Tatsache ist aber, meine ich, dass der Staat nichts verwehrt, was wirklich gebraucht wird.

Martin

Hallo,

du verteidigst das Bedürfnis und führst persönliche Zuverläßigkeit ins Feld. Die hat allerdings auch niemand in Abrede gestellt. IMHO ist es durchaus legitim für einen Staat sich mal einen zukünftigen Waffenbesitzer genauer anzuschauen. Solange der Staat allerdings ein Bedürfnis bescheinigt um 1 Million Euro, das Leben von Politikern... usw. zu schützen, ich im Gegenzug allerdings kein Bedürfniss habe mein Leben zu schützen (das steht dann in der Rangliste irgedwo ganz unten) ist was falsch mit unserem Bedürfnisprinzip.

Du hast es selbst geschrieben, unser Staat ist großzügig. Er gewährt uns gnädigerweise Waffen. Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Waffenbestizt ist imho ein Recht, das sicherlich für unzuverlässige Personen eingeschränkt werden kann. Hier in diesem Lande ist es das nicht, hier ist es ein Privileg das nach Gutdünken erteilt oder genommen werden kann, ergo kein Recht mehr.

Was im übrigen gebraucht wird oder nicht definiert der Staat, weder Sportschütze noch Jäger noch Sammler. Insoweit kann man auch mit Softairpistölchen Löcher in Scheiben machen, zu was anderem werden unsere Waffen (mit Ausnahme der Jäger) ja nicht gebraucht. Natürlich kann ich auch behaupten das Fahrzeuge über 50PS nicht gebraucht werden, alle andere verbiete und mich dann noch damit brüste das ich keinem etwas verwehre was er wirklich braucht.

Die Wahrscheinlichkeit einen Angriff mit einer Schusswaffe zu überleben ist übrigens größer als bei einem Messerangriff........ ergo nehm deinem Nachbarn lieber die Messer weg, erhöht deine Überlebenschancen.

Gruß,

Thomas

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Hallo Martin! Wenn Kurzwaffen so irrsinnig gefährlich sind und du weißt nicht ob dein Nachbar vielleicht mal durchdreht, mit welchem Recht bist Du privilegiert?

Dein Nachbar hat doch das gleiche Recht, zu denken wie Du! Deiner Argumentation folgend müssten alle Waffen verboten werden. Ich kann Dir nicht folgen weil ichs Recht auf Waffenbesitz für ein Bürgerrecht halte. ( Nunmehr kann ich auch nachvollziehn das es Menschen gibt alte Autofahrer fahrtechn. überprüfen wollen mit dem Ziel des Führerscheinentzugs (siehe Klasse 2). Der alte hat sein Berufsleben abgeschlossen, er kann das Bedürfnis auf ein Kraftfahrzeug nicht mehr nachweisen, entziehn wir ihm den Führerschein. Übrigens, so nebenbei glaube ich das dies mehr Menschenleben rettet ,wie ein neues Waffengesetz)

Möchte nun als Pensionär noch mal mit dem Motorrad weg, Bedürfnis: Sonne tanken!

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Lieber Martin,

bzgl: Bedürfnis/Zuverlässigkeit/...

Worin ist die Annahme begründet ich wäre unzuverlässig? Ich habe null komma Nada an Delikten auf dem Kerbholz, zahle brav Steuern,... Wieso sollte ICH beweisen dass ich zuverlässig bin? Wieso reicht es nicht, dass ich bisher auch "nichts gemacht" habe. Was rechtfertigt die Annahme, dass ich als (Kurz)waffenbesitzer plötzlich zum Amokläufer werde? Wieso wird hier eine Beweislastumkehr praktiziert?

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