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IGNORED

Frage zur Notwehr


dayti

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Trotzdem: Schusswaffen bleiben über Nacht bei mir besser sicher verwahrt...

Bei mir auch. Was allerdings die Möglichkeit eines ziemlich schnellen Zugriffs nicht ausschließt.

Information (konkreter: Vorwarnung) über ein stattfindendes Eindringen ins Haus ist meiner Ansicht nach die Grundvoraussetzung, um sich noch schnell genug in Abwehrmodus (einschließlich der erforderlichen Werkzeuge, die

auch, aber nicht ausschließlich, Schusswaffen beinhalten) bringen zu können. Wenn - wie in dem von mir angesprochenen realen Fall - die Täter erst ein Fenster eingedrückt, den Weg durch das Erdgeschoss und über die Treppe zurückgelegt haben und dann vor dem Bett der nicht vorgewarnten, schlafenden Bewohner stehen, sind Abwehr-Überlegungen praktisch sinnlos.

Ergo sind Fenster- und Türenkontaktmelder sowie Raum-/Flur-Bewegungsmelder zunächst mal die wichtigsten "Werkzeuge". Alles andere kommt (wenn noch notwendig) danach.

Ist nur meine bescheidene Meinung.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Filipino Martial Arts...

Also wenns was sein soll, das den Umgang mit Hiebwaffe, Alltagsgegenständen (Kuli, Edding, Surefire,...) und waffenlos vermittelt, Bodenkampf und Tritttechniken beinhaltet,

kann ich nur Pekiti Tirsia Kali empfehlen (angeblich benutzt das Österreichische Jagdkommando auch PTK).

http://de.youtube.com/watch?v=ujN0-edyLs0

Geschrieben
Ich weiß nicht, inwieweit Du Sachkenntnis über die Durchführung von Strafverfahren hast.

Zu viel!

Ich habe nichts gegen das Notwehrrecht, habe aber etwas dagegen, dass jeder gleich zur Waffe greift und sogar im Halbschlaf seine eigenen heimkehrenden Mitbewohner erschießt. (auch schon dagewesen)

Wo habe ich ein solches Verhalten gut geheißen?

Einiges zum Ablauf eines Strafverfahrens:

1. Tatgeschehen (von mir aus Schuß aus Notwehr)

2. Polizei erscheint auf der Bühne, Beschlagnahme der Waffe

3. Waffenbehörde erhält Kenntnis und prüft unabhängig vom Verfahren die Zuverlässigkeit

4. Beschuß Waffe durch LKA und Abgleich mit der Spurensammlung BKA (dauert über eineinhalb Jahre, vorher keine

Freigabe)

5. rechtliches Gehör bei der Kriminalpolizei

6. bei Einschaltung Rechtsanwalt, Akteneinsicht

7. ev. Gerichtsverfahren, Strafbefehl oder Einstellung des Verfahrens

Ist mir seit über 30 Jahren hinlänglich ind aus allen Blickwinkeln bekannt, andere sind nicht unbedingt dümmer als du, auch wenn sie es vielleicht etwas einfacher versuchen auszudrücken.

Wer dieses Prozedere kennt, weiß von was ich spreche, wer nicht, soll sich auch nicht abfällig äußern.

Ich habe mich nicht abfällig geäußert, bitte lesen, nicht interpretieren. Wovon sprichst du? Ich weiß.. aber wie sieht`s mit dir aus?

In Österreich mag das vielleicht anders sein, aber hier nun mal nicht.

Komme aus Hessen, mitten aus dem prallen deutschen Leben.

Was um Himmels willen wolltest du jetzt ausdrücken? Wenn du meisnt, ich habe keine Ahnung- sag es und ich ignoriere es. Aber ansonsten ist mir der Beitrag (wird wohl mangelnse Inteligenz sein) total unverständlich, denn die von dir aufgeführten Punkte findest du in meinem von dir bemängelten Beitrag -und zwar aus persönlicher und beruflicher Erfahrung.

Geschrieben
Information (konkreter: Vorwarnung) über ein stattfindendes Eindringen ins Haus ist meiner Ansicht nach die Grundvoraussetzung, um sich noch schnell genug in Abwehrmodus (einschließlich der erforderlichen Werkzeuge, die

auch, aber nicht ausschließlich, Schusswaffen beinhalten) bringen zu können. Wenn - wie in dem von mir angesprochenen realen Fall - die Täter erst ein Fenster eingedrückt, den Weg durch das Erdgeschoss und über die Treppe zurückgelegt haben und dann vor dem Bett der nicht vorgewarnten, schlafenden Bewohner stehen, sind Abwehr-Überlegungen praktisch sinnlos.

Ich kann das nur bestätigen.

Aufgrunddessen, dass ich selbst schon ein reales Einbruchsscenario miterlebt habe, kann ich 2 Problemfelder hier weitergeben:

1) Ich war mir bis zum Schluß überhaupt nicht sicher, ob überhaupt ein Einbruch vorliegt, d.h.

ich bin bis zum Schluß davon ausgegangen, dass die Lärmverursachung durch den Nachbarn verursacht wurde (Möbelrücken etc). Im nachhinein habe ich natürlich wertvolle Zeit für den Anruf bei der Polizei verloren.

2) Ich bin zum Nachsehen in den dunklen Innenhof gegangen, wobei mir im nachhinein klar wurde, dass dies ein Kardinalfehler war. Wäre aus einer dunklen Ecke jemand auf mich zugelaufen, hätte ich in Sekundenbruchteilen entscheiden müssen, ob eine Notwehrsituation vorliegt oder nicht. Ein Ding der Unmöglichkeit! Niemals in einen Raum oder Innenhof etc gehen, der nicht weiträumig überschaubar oder einblickbar ist.

Geschrieben
Ich kann das nur bestätigen.

...

1) Ich war mir bis zum Schluß überhaupt nicht sicher, ob überhaupt ein Einbruch vorliegt, d.h.

ich bin bis zum Schluß davon ausgegangen, dass die Lärmverursachung durch den Nachbarn verursacht wurde (Möbelrücken etc).....

"It can't happen here" is number 1

on the list of famous last words."

(David Crosby)

Geschrieben

Sicher ist alles eine Abwägungssache... aber auch ein Kuli ist mein Eigentum und wenn diesen Irgendjemand klaut muss er damit rechnen, dass dieses nicht toleriert wird! Die Art des Einschreiten reicht aber von Ansprechen / Warnen bis zur nötigen Gewaltanwendung und ist für jeden Einzelfall abzuwägen.

Aber auch auf der Flucht ist in meinen Augen der rechtswiedrige Angriff nicht beendet, da mein Eigentum ja bei jemand anderem ist...

Und bei einen Angriff auf meine Familie oder mich gibt es keine 2. Chance, da handelt mann gleich und richtig (um den Angriff sofort zu unterbinden) mit den zur Verfügung stehenden Mitteln (auch Holzlatten, Kleiderbügel und ähnliches eignen sich!) oder mann hat verloren! Kuscheln ist nicht!

Geschrieben
Sicher ist alles eine Abwägungssache... aber auch ein Kuli ist mein Eigentum und wenn diesen Irgendjemand klaut muss er damit rechnen, dass dieses nicht toleriert wird! Die Art des Einschreiten reicht aber von Ansprechen / Warnen bis zur nötigen Gewaltanwendung und ist für jeden Einzelfall abzuwägen.

Aber auch auf der Flucht ist in meinen Augen der rechtswiedrige Angriff nicht beendet, da mein Eigentum ja bei jemand anderem ist...

Und bei einen Angriff auf meine Familie oder mich gibt es keine 2. Chance, da handelt mann gleich und richtig (um den Angriff sofort zu unterbinden) mit den zur Verfügung stehenden Mitteln (auch Holzlatten, Kleiderbügel und ähnliches eignen sich!) oder mann hat verloren! Kuscheln ist nicht!

Eigentlich ist doch alles klar. Einbrecher gehören nicht ins Haus, sie sind nun mal nicht eingeladen. Warum muß ich mir Gedanken machen, ob der Mensch bewaffnet ist oder nicht?

Etwas Gutes will der auf keinen Fall. Fakt ist: Der Täterschutz wird mal wieder groß geschrieben. Armer Einbrecher von bösem Sportschützen erschossen...

Was ist eigendlich los?

Sicherlich hat Trooper recht,das es selten bis gar nicht vorkommt, das so eine Situation entsteht, selbst wenn, ist es fraglich, wie man im Einzelfall entscheidet.

Ein Menschenleben ist immer noch wichtiger als ein Fernseher, aber mein Leben ist mir wichtiger als das eines bewaffneten oder gewaltbereiten Einbrechers.

Darin dürften wir uns wohl alle einig sein, ob Waffenbesitzer oder Otto Normalverbraucher mit Baseballschläger.

Geschrieben

Gibts eigentlich Fälle, in denen es Einbruchsopfern gelang, Einbrecher durch Einsatz von Schattenboxen, Thai Chi und Kung Fu aus ihrer Wohnung zu prügeln?

Ich finde diese Idee ( lernt Selbstverteidigung ohne Waffen )faszinierend.

Endlich mal ein Beweiß, das die Kung Fu Filme die Realität wiederspiegeln.

Man erinnere sich an den "drunken Master", der konnte sogar richtige Schlagetots mit einem nassen Handtuch fertigmachen.

Das ist die Art von Selbstverteidigung, die deutsche Richter sehen wollen.

Geschrieben
Gibts eigentlich Fälle, in denen es Einbruchsopfern gelang, Einbrecher durch Einsatz von Schattenboxen, Thai Chi und Kung Fu aus ihrer Wohnung zu prügeln?

Vermutlich mehr als diejenigen Fälle, in denen Einbruchsopfer die Einbrecher mittels ihrer Jagd-/Sportwaffe in die ewigen Jagdgründe beförderten ;) Allerdings bezog ich mich auch damit eher auf andere Selbstschutzsituationen als auf einen Einbruch.

Wenn du allerdings den Unterschied zwischen Hongkong-Filmen und sinnvollem Selbstverteidigungstraining nicht wahrnimmst, erübrigt sich die Diskussion darüber.

Eigentlich ist doch alles klar. Einbrecher gehören nicht ins Haus, sie sind nun mal nicht eingeladen. Warum muß ich mir Gedanken machen, ob der Mensch bewaffnet ist oder nicht?

Warum? Ganz einfach, weil du höchstwahrscheinlich verknackt werden wirst, wenn sich herausstellt, daß der Einbrecher, den du heldenhaft umgenietet hast, unbewaffnet war.

Daß jemand "nichts Gutes" im Sinn hat, ist in Deutschland glücklicherweise noch lange keine Generalrechtfertigung dafür, ihn umzubringen.

Geschrieben
Ganz einfach, weil du höchstwahrscheinlich verknackt werden wirst, wenn sich herausstellt, daß der Einbrecher, den du heldenhaft umgenietet hast, unbewaffnet war.

Szenarien gibt es wie Sand am Meer. Wobei das Szenario des unbewaffneten und an sich "harmlosen" Einbrechers realistischerweise das eines Eindringlings ist, der sich, weil die Gelegenheit so günstig war, mal schnell Eintritt durch die gekippte bzw. unverriegelte Terrassentür verschafft hat und mal eben im Wohnzimmer alles Tragbare und Versilberbare zusammenrafft, was er in 30 Sekunden kriegen kann (hatten wir z.B. in der Nachbarschaft). Anmerkung am Rande: juristisch wie versicherungstechnisch ist das in vielen Fällen nicht mal ein "Einbruch".

Wer mitten in der Nacht (oder auch zu anderen "stillen" Zeiten) in ein Haus einsteigt und nicht mit Bewohnern rechnet, aber zum Zugang Türen/Fenster aufbrechen muss, der hat entsprechend stabiles Einbruchwerkzeug dabei. Einen im Flur angetroffenen Einbrecher mit Brechstange oder auch nur einem langen Schraubendreher in der Hand, der sich weigert, den schnellen Rückzug anzutreten bzw. dann Anstalten macht, sich gegen einen zu stellen, kann man (auch im Licht der Rechtsprechung) schon als deutliche Bedrohung für Leib und Leben empfinden.

Täter, die bewusst in ein Haus einsteigen, das sie als in dem Moment bewohnt einschätzen, dürften sich in aller Regel bewaffnen. Im Fall der nächtlichen "home invasion" in unserem Ort hatte einer der Täter ein Messer, der andere eine Kurzwaffe.

Wie gesagt, Szenarien gibt es viele. Entscheidend ist m.E. die adäquate Reaktion (wozu auch eine Vorbereitung gehört, die mehrere Abwehroptionen ermöglicht).

Gruß,

karlyman

P.S.:

Ich hoffe, boatpeople meint seine oben gemachte Aussage nicht wirklich ernst...

derartige Notwehrfälle dürften im Zweifelsfall "in die Hose" gehen.

Geschrieben
Anmerkung am Rande: juristisch wie versicherungstechnisch ist das in vielen Fällen nicht mal ein "Einbruch".

Der Tatbestand des Einruchs existiert im Strafgesetz nicht.

§ 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls

Darunter fällt auch das Einsteigen durch ein angekipptes Fenster, wie es zur Nachtzeit häufig vorkommt.

Obwohl strafrechtlich in diesem Fall relevant, düfte es von der versicherung anders betrachtet werden.

Geschrieben
Der Tatbestand des Einruchs existiert im Strafgesetz nicht.

Ja, klar. Darum steht der Begriff oben auch in Anführungsstrichen da.

Mit dem Auseinanderklaffen der versicherungs- bzw. der strafrechtlichen Bewertung hast du nach meiner Info recht.

Für die Versicherung wird ein gekipptes Fenster wohl als "offenes Fenster" bewertet werden. Strafrechtlich gesehen hat sich der Täter aber dennoch mit Gewalt Zutritt verschafft; anders wird es da wohl nur im Fall der offen stehenden Terrassentür zu bewerten sein, durch die ein Täter "einfach so" eintreten kann.

Geschrieben
Ja, klar. Darum steht der Begriff oben auch in Anführungsstrichen da.

anders wird es da wohl nur im Fall der offen stehenden Terrassentür zu bewerten sein, durch die ein Täter "einfach so" eintreten kann.

Ein guter Anwalt würde daraus wohl noch eine Begünstigung oder Anstifung machen. :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Vermutlich mehr als diejenigen Fälle, in denen Einbruchsopfer die Einbrecher mittels ihrer Jagd-/Sportwaffe in die ewigen Jagdgründe beförderten ;) Allerdings bezog ich mich auch damit eher auf andere Selbstschutzsituationen als auf einen Einbruch.

Wenn du allerdings den Unterschied zwischen Hongkong-Filmen und sinnvollem Selbstverteidigungstraining nicht wahrnimmst, erübrigt sich die Diskussion darüber.

Warum? Ganz einfach, weil du höchstwahrscheinlich verknackt werden wirst, wenn sich herausstellt, daß der Einbrecher, den du heldenhaft umgenietet hast, unbewaffnet war.

Daß jemand "nichts Gutes" im Sinn hat, ist in Deutschland glücklicherweise noch lange keine Generalrechtfertigung dafür, ihn umzubringen.

Hab ja nicht gesagt, das er umgebracht werden soll, aber schon wieder wird der Täter verteidigt. Es muß erst etwas passieren, dann hätte man ja vielleicht sich verteidigen dürfen.

Der arme Einbrecher. Ich fühle mich schon richtig schuldig.

Mal Scherz beiseite: Ist es nicht immer so, das der Normalbürger immer der Dumme ist, wenn ein Gesetzesbrecher ihn aufs Korn nimmt? Der Arme hatte eine schwere Jugend, stammt aus sozial schwachen Verhältnissen usw. usw......

Ist wie mit toten Opfern, die haben die Frechheit tot zu bleiben, während der Täter nach ein paar Jahren Urlaub wieder auf freien Fuß lebt und sich des Lebens freut.

Die Hinterbliebenen empfinden das sicher nicht als richtig.

Es ist anscheinend leichter, Entschuldigungen für das Fehlverhalten einiger Menschen zu finden als eine Rechtfertigung für die Selbstverteidigung (ob mit oder ohne Waffe)

Ich habe den Nachteil, das mir die Opfer immer leid tun (was empfindest du, wenn du von erschlagenen Rentnern in der U-Bahn liest).

Für den oder die Täter habe ich kein Mitleid, auch wenn sie in diesem konkreten Fall sich aufgeregt haben, weil ihnen jemand das Rauchen verbieten wollte--

Du bist wahrscheinlich im Polizeidienst, hast jeden Tag mit Gewalt zu tun, das stumpft wahrscheinlich ab (sicher auch zum Selbstschutz), aber wer tut dir denn dabei leid?

Die Verhältnismässigkeit der Mittel sollte gewahrt bleiben, d.h. ein Einbrecher mit Dietrich ist etwas anderes als einer mit einer Hieb-, Stich- oder Schußwaffe.

In der Theorie sieht das alles ganz einfach aus. Der Rentner hätte, wenn er gekonnt hätte, auch nicht schießen dürfen, da die beiden Schläger nicht bewaffnet waren. Er hätte halt vorher einen Karatekursus mit Schwerpunkt 2 Gegner besuchen sollen, dann wäre ihm nichts passiert. So ist er selbst schuld. :peinlich:

Ich weiß nicht, was in diese Aussagen wieder hinein interpretiert wird, soviel sei aber gesagt: Keiner will Opfer sein, auch nicht der Täter. Also ist die simpelste Möglichkeit:

Leben und leben lassen!!

Ach ja, statt einbrechen kann man ja auch arbeiten gehen und sich dann z.B. den gewünschten Fernseher kaufen...... :rolleyes:

Geschrieben
Das stimmt - gerade für diesen Fall - so nicht.

Will damit sagen, das die ganze Diskussion normalerweise nicht allgemeingültig geführt werden kann. Es ist wie schon gesagt, situationsbezogen.

Und da kommt wieder die Sache mit Erfahrung (die außer manchen Polizisten) keiner hat, Emotionen und klassischem Fehlverhalten seitens des Opfers (nein, nicht der Einbrecher)

zum Tragen.

Mal ehrlich, hätte der Rentner sich per Schußwaffe gewehrt, stände in der B****-Zeitung: Militanter Rentner erschießt 2 Jugendliche

Geschrieben

@Snakebite:

Du schmeißt was durcheinander. Wenn ich richtig zähle drei Sachen.

1.) Straftat, Schaden und Strafe

Die meisten gewalttätigen Straftäter, das hatten wir an anderer Stelle schon mal, die sind gar nicht "strafbar". Sie haben kein Geld, oder zumindest keins, an das der Staat drankommt. Gefängnis spart teilweise dann nur die Wohnungsmiete. Der entstandene Schaden wird (auch an anderer Stelle) nicht vollständig ersetzt. Wenn ein (möglichst noch minderjähriger) Typ eine Schaufensterscheibe zerstört, wird das zunächst von der Versicherung, letztlich also der Allgemeinheit geregelt. Falls man ihn kriegen sollte, und er zweifelsfrei schuldig ist, und der Richter die Schadensersatzpflicht voll bejaht, dann wird doch bei der Höhe schon geschachert, schließlich war die Scheibe ja nicht neu. Es musste aber eine Neue eingesetzt werden, und die Preise haben sich in der Zwischenzeit erhöht.

2.) Rechtfertigung und Strafmilderung

Die Notwehr (um die es hier in grauer Vorzeit mal ging) recht-fertigt Taten, die sonst (außerhalb der Notwehrsituation) unrecht sind. Notwehrexzess und Putativnotwehr sind Fälle der Überschreitung. Die ent-schuld-igen strafbare Handlungen. Man wird dafür nicht bestraft, obwohl es unrecht war. Ob denn Notwehr vorlag, und damit plötzlich Unrecht richtig wird, muss wirklich ganz genau geprüft werden.

Bei der Strafmilderung bist Du wie auf dem Basar. Das Strafmaß liegt zwischen zwei Werten, der Verteidiger findet alle Gründe zum "Mildern" (Und wenn es der Einzelvater ist), der Staatsanwalt sieht alle Gründe zur Strafverschärfung.

3.) Rat zur Vorsicht und Schuldverantwortung

Wenn Trooper sagt, daß es Verhaltensweisen gibt, die "ungesund" sind, hat er ja nicht unrecht. Die Schuldfrage kann er aber richtig beantworten. (Meine ich jetzt..)

Aber das ist auch zweischneidig. Wenn Die Polizei hochoffiziell rät, strafbares Verhalten zu dulden, um sich nicht selbst in Gefahr zu bringen, dann darf sich dieselbe Polizei nicht wundern, wenn es keine Zeugen mehr gibt.

Geschrieben
@Snakebite:

Du schmeißt was durcheinander. Wenn ich richtig zähle drei Sachen.

1.) Straftat, Schaden und Strafe

Die meisten gewalttätigen Straftäter, das hatten wir an anderer Stelle schon mal, die sind gar nicht "strafbar". Sie haben kein Geld, oder zumindest keins, an das der Staat drankommt. Gefängnis spart teilweise dann nur die Wohnungsmiete. Der entstandene Schaden wird (auch an anderer Stelle) nicht vollständig ersetzt. Wenn ein (möglichst noch minderjähriger) Typ eine Schaufensterscheibe zerstört, wird das zunächst von der Versicherung, letztlich also der Allgemeinheit geregelt. Falls man ihn kriegen sollte, und er zweifelsfrei schuldig ist, und der Richter die Schadensersatzpflicht voll bejaht, dann wird doch bei der Höhe schon geschachert, schließlich war die Scheibe ja nicht neu. Es musste aber eine Neue eingesetzt werden, und die Preise haben sich in der Zwischenzeit erhöht.

Weiß nicht was ich da durcheinanderschmeiße. Aber die 1.Aussage ist schon mal richtig. Es wird Schaden angerichtet, die Kosten dafür hat (meist) der Geschädigte. Das über die Höhe des Schadensersatzes geschachert wird, beweist doch wieder nur den Stellenwert des Opfers.

2.) Rechtfertigung und Strafmilderung

Die Notwehr (um die es hier in grauer Vorzeit mal ging) recht-fertigt Taten, die sonst (außerhalb der Notwehrsituation) unrecht sind. Notwehrexzess und Putativnotwehr sind Fälle der Überschreitung. Die ent-schuld-igen strafbare Handlungen. Man wird dafür nicht bestraft, obwohl es unrecht war. Ob denn Notwehr vorlag, und damit plötzlich Unrecht richtig wird, muss wirklich ganz genau geprüft werden.

Bei der Strafmilderung bist Du wie auf dem Basar. Das Strafmaß liegt zwischen zwei Werten, der Verteidiger findet alle Gründe zum "Mildern" (Und wenn es der Einzelvater ist), der Staatsanwalt sieht alle Gründe zur Strafverschärfung.

Womit habe ich das bestritten? Ich kann aber nicht mit dem Täter, der mich bedroht, vorher ausdiskutieren, ob er Einzelvater, sozial oder anders benachteiligt ist. Anschließend wehre ich mich dann oder halte auch die "linke Wange"hin. Was bin ich denn? Aus dem Opfer wird dann der Täter. Wenn ich die Logik zu Rate ziehe, müsste ich also lieber Täter sein, dann werde ich als Opfer anerkannt. Rechtsprechung ist tatsächlich das, was daraus gemacht wird, der bessere Anwalt zählt....

3.) Rat zur Vorsicht und Schuldverantwortung

Wenn Trooper sagt, daß es Verhaltensweisen gibt, die "ungesund" sind, hat er ja nicht unrecht. Die Schuldfrage kann er aber richtig beantworten. (Meine ich jetzt..)

Aber das ist auch zweischneidig. Wenn Die Polizei hochoffiziell rät, strafbares Verhalten zu dulden, um sich nicht selbst in Gefahr zu bringen, dann darf sich dieselbe Polizei nicht wundern, wenn es keine Zeugen mehr gibt.

Trooper schreibt aus Sicht der Exekutive, d.h. er hat zwangsweise eine andere Sichtweise. Ich sage nicht, das diese falsch ist! Aber traurig ist es, das man schon in der Diskussion

eines sochen Themas (das aus Jux entstand) sich fragen muss: Darf ich mich wehren, wenn ja wie, warum, womit usw.

Die Gegenspieler habens da einfacher: Einsteigen, stehlen und wieder gehen. Für den Fall, das sich jemand dagegen wehrt und mir Schaden zufügt, hilft mir das Gesetz bzw. mein guter Rechtsverdreher. Dann gibts Schadensersatz, eine Rente oder andere finanzielle Vergünstigungen. Kann man ja auch erhalten, denn wo man einbricht, ist Geld bzw Sachgüter angeschaft worden. Meistens durch mehr oder minder harte Arbeit. Derjenige kann dann ja auch für die Kosten des Einbruchs oder des Einbrechers aufkommen.

Vieles ist jetzt überspitzt geschrieben, aber der Wahrheitsgehalt liegt mit Sicherheit sehr hoch.

Hoffen wir, das niemand in diese Situation kommt und das Ganze nur ein "was wäre wenn?" bleibt

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