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IGNORED

Elektroschockgeräte/Paralyser: Führen erlaubt ?


karlyman

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Geschrieben

Seit sicher ist, dass wir demnächst den unseligen § 42 a WaffG - und damit ein weitgehendes Führverbot für diverse einigermaßen zur Selbstverteidigung brauchbare Gegenstände - bekommen, machen sich bekanntlich viele Gedanken über die verbleibenden (also noch legal führbaren) Alternativen.

Wie sieht es eigentlich mit dem Führen der altbekannten Elektroschocker ("Paralyser" & Co. - NICHT Taser!) aus ?

In der Novelle zum 01.04.08 finde ich hierzu nichts (was nicht schlecht sein muss..), die Waffen-Definition unter § 42 a erfasst sie offenbar nicht.

Knackpunkt für die Legalität schon des Besitzes war ja nach bisherigem Waffenrecht, ob die (amtlich) "Elektroimpulsgeräte" ein PTB-Prüfzeichen erhalten/aufweisen; wenn nicht, Einstufung als verbotener Gegenstand. Wenn ja, erlaubt.

Ich habe keine Informationen, für welche Modelle die P.-T.-Bundesanstalt bislang ein PTB-Prüfzeichen erteilt hat.

Ist da jemand hier schlauer ?

Und: gehe ich richtig in der Annahme, dass Elektroschocker mit PTB-Prüfzeichen auch nach 01.04.08

geführt werden dürfen ?

Geschrieben

Irgendwo (bin um diese Zeit zu faul zum suchen) im (W)Affenrecht stand mal, daß die Dinger den Hiebwaffen gleichgestellt seien, afair im Zusammenhang mit Einführung WaffG 2003.

Geschrieben

Wobei eine HIEBwaffe definitionsgemäß ja ein Gegenstand ist, der unter unmittelbarer Ausnutzung der Körperkraft die Angriffs- bzw. Verteidigungsfähigkeit eines anderen herabsetzen kann...

wie hier eine Gleichstellung mit Elektroimpulsgeräten hergeleitet werden soll, ist mehr als rätselhaft.

Ich habe bezüglich der Elektroimpuls-/Paralyser-Geräte noch versucht, zusätzliches in Erfahrung zu bringen, finde aber einfach nichts zu irgendwelchen PTB-Freigaben. Anscheinend prüft die PTB in Braunschweig (seit 2003, und prüft, und prüft, und prüft...). Die Ausnahmegenehmigungen des BKA für "Altgeräte" ohne PTB-Zeichen wurden aufgrund der nicht enden wollenden PTB-Prüfung Jahr um Jahr verlängert, die letzte Verlängerung endete jedoch zum 31.12.2007 (was somit nichts mehr nützt..).

Weiß jemand hier mehr ?

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Ich finde die Dinger assi und werde mich mit sowas nicht abgeben. Wenn sich nix über eine Ausnahmegenehmigung für Hieb- und Stoßwaffen machen läßt, werde ich zukünftig auf eine Kombi aus Pfefferspray und "improvisierten" Waffen ausweichen.

Geschrieben
Die Ausnahmegenehmigungen des BKA für "Altgeräte" ohne PTB-Zeichen wurden aufgrund der nicht enden wollenden PTB-Prüfung Jahr um Jahr verlängert, die letzte Verlängerung endete jedoch zum 31.12.2007 (was somit nichts mehr nützt..).

Weiß jemand hier mehr ?

Gruß,

karlyman

Hallo, ist inzwischen bis zum 31.12.2010 verlängert worden.

klack

Geschrieben
Ich finde die Dinger assi

Ich finde die Dinger auch nicht begeisternd (wobei sie in der "Allgemeinbevölkerung" offenbar größere Akzeptanz als

z.B. Teleskopstöcke gefunden haben..); und ich habe mich aus diesem Grund bislang nicht mit diesen Teilen beschäftigt.

Aber z.Zt. bleibt halt (außer "deep concealment", wenn man's will, oder Ausnahmegenehmigung, wenn man sie

bekommt..) nur das Suchen nach Alternativen.

Genau deine "Kombi" ist mir natürlich auch in den Sinn gekommen.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Hallo, ist inzwischen bis zum 31.12.2010 verlängert worden.

klack

SB, danke für die Info.

Wobei wir uns damit dann eben weiterhin im Schwebezustand befinden.

Praktisch ausgedrückt, wer einen solchen Gegenstand heute - für gar nicht so wenig Geld - erwirbt, kann ihn womöglich in knapp 3 Jahren (wenn denn doch mal ein Prüfungsergebnis vorliegen und der eigene "Schocker" dann keine PTB-Freigabe erhalten sollte) de jure (und damit meist auch de facto) nicht mehr nutzen. Somit - nach den Einhandmessern - noch eine "Investition für die Schublade".

Es ist mir unverständlich, warum die Braunschweiger PTB in dieser Sache seit vielen Jahren kein Prüfungsergebnis hinsichtlich der in D gängigen Modelle liefern kann... wobei, bei genauerem Nachdenken könnte dieses Vorgehen schon Sinn machen (Modell "Aussitzen"...).

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Mir ist das schon klar. Die wollen (wie bei den Pfeffersprays, die man ja nur als ausdrücklich gekennzeichnete Tierabwehrsprays kaufen und vertreiben darf) kein Risiko eingehen, weil man mit den Dingern jemanden töten kann auch wenn man sie noch sehr als gesundheitlich unbedenklich einstuft.

Geschrieben
Ich finde die Dinger assi und werde mich mit sowas nicht abgeben.

Ich sehe normale E-Schocker eher als etwas, das Frauen sich kaufen wenn sie keine Ahnung haben.

Ich denke auf dem gesamten Markt gibt es nichts was derart überbewertet wird, wie E-Schocker. Die Anwendung ist für einen selbst gefährlich, weil man so nah an den Gegner ran muss - und der wird sich wehren! Wenn man sich verteidigt will man weg vom Angreifer und nicht bei ihm bleiben. Die versprochene Wirkung (Täter ist für Minuten bewegunsunfähig) wird nicht eintreffen. Vielleicht noch wenn man damit mehrere Sekunden lang den Hals bearbeitet, was wohl kaum möglich ist, wenn derjenige nicht gerade freiwillig mitmacht.

Schaut euch mal bei youtube (suche "stun gun") Videos dazu an. Das sind reine Scherzartikel! Ein Party-Spaß oder Folter-Instrument gegen Wehrlose, sonst nix!

Selbst ein Stahlkugelschreiber ist besser geeignet. Besonders für eine Frau die gerade in den Busch gezogen wird. Dann haut man ihm das Ding ins Auge und haut ab, statt gefährliche Spielchen mit Scherzartikeln zu spielen.

Verlasst euch auf Dinge von denen ihr auch wisst, dass sie wirken und wie sie wirken. Ein Schlag auf den Kopf ist ein zuverlässiges Mittel. Geht blitzschnell, braucht keinen Strom und funktioniert seit der Steinzeit. Nur stark muss man sein.

Bei der Abwehr von Vergewaltigungen sind Karambits bestimmt nicht schlecht. Einmal gezogen lassen sie sich kaum aus der Hand schlagen und ihre Wirkung auf engstem Raum ist dank der Form garantiert.

Die Einstufung als Waffe ist beim Karambit nicht eindeutig. Erfunden wurden Karambits als reine Werkzeuge. Stoß- oder Hiebwaffen sind sie IMO aufgrund der Form auch nicht.

Den Luxus ein Pfefferspray effektiv einzusetzen hat man in der Regel nur dann, wenn ein Angriff sich ankündigt. Sobald man liegt wirds schwierig. Was niemanden davon abhalten soll bis zum allerletzten Moment entschlossen Gegenwehr zu leisten!

Wegen improvisierten Waffen:

Ja das ist wirklich Mist. Teleskopschlagstöcke sind schon ziemlich optimierte Waffen zur Abwehr. Durch ihre Form sind sie super zu führen. Dass ich meinen Schlagstock jetzt gegen eine Brechstange, einen großen Schraubenschlüssel, eine Rohrzange, einen Hammer oder ein Fiskars-Beil eintauschen müsste um legal zu bleiben, ist einfach nur blöd. Da hat die Regierung sich echt was tolles ausgedacht.

Legal bleiben allerding auch Axtstiele und Rattan-Stöcke wie sie bei Escrima benutzt werden. Schlecht zu führen, aber wirken auch.

Ansonsten fallen mir noch Taschenlampen aller Formen und Größen ein, oder ein Victorinox RescueTool (zweihändig zu öffnende Klinge), mit dessen Glasbrecher man noch was ganz anderes brechen kann...

Eine Maglite 4C mit zwei Dummyzellen und 2 Baby-Zellen am hinteren Ende plus 3V-Magled-Dropin macht sich bestimmt sehr gut als Knüppel. Von Surefire gibt es zudem verschiedene Modelle mit scharfen, zackigen Rändern, wobei ich das eher für ein Gimmick halte, ein normales Modell tut es beim Zuschlagen genauso. Wenn die Lampe eh nur als Kubotan gedacht ist, tuts auch ne Minimaglite.

Geschrieben
Die Anwendung ist für einen selbst gefährlich, weil man so nah an den Gegner ran muss

Exakt dieses gilt für so ziemlich alles außer Distanzwaffen (Schusswaffe, Taser) - und auch für die von dir nachfolgend genannten Gegenstände bzw. "Hilfswerkzeuge".

Das sind reine Scherzartikel! Ein Party-Spaß...

Hast du es denn selbst schon einmal ausprobiert ? Du bist dir in deiner Aussage so sicher...

Ein Schlag auf den Kopf ist ein zuverlässiges Mittel.

Das ist eine Binsenweisheit. Wir sprechen hier aber von Gegenständen, welche eine Abwehr/Verteidigung unterstützen können.

Victorinox RescueTool (zweihändig zu öffnende Klinge), mit dessen Glasbrecher man noch was ganz anderes brechen kann...

"Schrei'" doch bitte noch lauter... es wird im Hinblick auf die Novelle schon schwer genug sein, mit den - für ihre Aufgabe sehr sinnvollen ! - Tools im legalen Bereich zu bleiben.

Eine Maglite 4C mit zwei Dummyzellen und 2 Baby-Zellen am hinteren Ende plus 3V-Magled-Dropin macht sich bestimmt sehr gut als Knüppel. Von Surefire gibt es zudem verschiedene Modelle mit scharfen, zackigen Rändern...

Eine lange MagLite ist eine Möglichkeit, aber von Gewicht und Größe her unpraktikabel für ständiges - und möglichst auch dezentes - Mitführen.

Mit den genannten Lampen mit gezacktem Lampenkopf bewegt man sich rechtlich im Graubereich; das wurde hier meines Wissens schon mal diskutiert.

Der Gesetzgeber hätte es in der Hand, eine einigermaßen praktikable Lösung zu schaffen, die - wenngleich verschärfend - dem gesetzestreuen Normalbürger noch halbwegs praktikable Abwehrwerkzeuge beließe. Gleichstellung von Tele-Abwehrstöcken mit den Gas-/Schreckschusswaffen (KWS) wäre da z.B. ein Stichwort.

Wie es aussieht, will der Gesetzgeber aber überhaupt keine effektive Selbstverteidigung gegen rechtswidrige Angriffe mehr.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Exakt dieses gilt für so ziemlich alles außer Distanzwaffen (Schusswaffe, Taser) - und auch für die von dir nachfolgend genannten Gegenstände bzw. "Hilfswerkzeuge".

Hast du es denn selbst schon einmal ausprobiert ? Du bist dir in deiner Aussage so sicher...

Da ich die Dinger weder verkaufe, noch führe oder gar anderen Leuten empfehle, liegt es nicht an mir zu beweisen, wie effektiv die Dinger sind. Die Wirkung kann von Modell zu Modell, von Person zu Person unterschiedlich sein und dann spielt es noch eine entscheidende Rolle, wo der Schocker angesetzt wird.

Hauptsächlich verursacht ein solches Gerät Schmerzen. Natürlich kippen in Filmen und Serien die Getroffenen sofort um - bewusstlos für ne halbe Stunde. Wer meint dieser Effekt würde in der Realität eintreten, der irrt sich gewaltig.

Wer ein solches Gerät zur SV führen möchte, sollte sich über die Wirkung seines Gerätes unbedingt im Klaren sein und wissen wie man es anwendet.

Gerade bei E-Schockern wird gewaltige Kundenverarsche betrieben. Tolle Voltzahlen, überzogene Wirkung. Kennt hier noch jemand das "Myotron"? Alle die es ausprobiert haben, sind umgefallen - vor lachen!

Wenn dir das mit dem Rettungsmesser nicht gefällt, dann nimm halt nen Nothammer. Will mal sehen wie sich ein Verbot von Glasbrechern durchsetzen lässt, wenn sie doch schon (vorschriftsmäßig?) in Bussen und Bahnen zugriffsbereit sind. Die Politik wird irgendwann begreifen, dass es egal ist was alles verboten wird. Als nächstes kommen dann Schraubenzieher oder Glasflaschen. Irgendwo ist auch mal Schluß.

Ansonsten hab ich noch eine schöne Alternative. Googelt mal nach dem "unbreakable umbrella". :00000733:

Geschrieben
Tolle Voltzahlen

Die Voltzahlen bringen natürlich nichts, man muss (auch) auf die Amperezahl schauen...

Im übrigen sind wir uns einig, die Rettungsmesser und Tools gehören in jede Tasche von Menschen, die sich im Auto, mit öffentlichen Verkehrsmitteln etc. bewegen. Mir ging es nur um die -pssssssst- "eindrücklich" geschilderte Verwendung des Glasbrechers...

Im Grunde schon traurig, welche verqueren Gedanken man sich machen muss.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Mir ging es nur um die -pssssssst- "eindrücklich" geschilderte Verwendung des Glasbrechers...

Lies nochmal was ich geschrieben habe. Ich wollte eigentlich darauf hinaus, dass man mit einem Glasbrecher auch Porzellan brechen kann. Ich kann ja nix dafür, wenn es anders gedeutet wird.

:rolleyes:

Geschrieben

Bei den Windgeschwindigkeiten, die hier und heute herrschen hab ich meinen Pfefferspray gleich zuhause gelassen. Absolut sinnlos heute. Guter Tip unter Räubern: Fürn Überfall immer einen Sturmtag nehmen, dann ist auch das letzte legale SV Mittel kein Problem mehr.

Geschrieben

Hi,

mit dem kleinem Waffenschein, ist das führen von einer SSW doch weiter möglich.

Sollte doch für die evt. Verteitigung ausreichen und sieht nach "Waffe" aus.

Gruss

Blue

Geschrieben
führen von einer SSW...

Sollte doch für die evt. Verteitigung ausreichen und sieht nach "Waffe" aus.

Sieht nach "Waffe" aus: ja, schon ziemlich...

Sollte für eine Verteidigung ausreichen: nein, eher nicht so - oder meinst du als Schlagwerkzeug...

:rolleyes:

Geschrieben
Was ist an den "Dingern" denn Assi (dachte die Definition gilt nur für Menschen.. dry.gif )

Ich mag sie - ganz subjektiv - nicht und werde mich nicht mit ihnen abgeben. Einzige Ausnahme wäre ein Taser für dienstliche Zwecke, sofern mein Dienstherr mir einen gibt.

Was auch ne Möglichkeit ist (die die Polizei und Politik bestimmt "begeistern" würde aber im negativen Sinne) Sprühflasche mit Salz/Schwefelsäure darin.

Ein "Sprühstoß" in die Augen des Angreifers würde wahre Wunder bewirken dagegen ist Pfefferspray pippifax.

Problem wäre nur die Flasche so zu führen das sie nicht in der Tasche mal ausläuft....

Problematisch dürfte eher deine folgende Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung sein. Aber gut, deine Sache...

mit dem kleinem Waffenschein, ist das führen von einer SSW doch weiter möglich.

Sollte doch für die evt. Verteitigung ausreichen und sieht nach "Waffe" aus.

Von den Teilen halte ich nix. Erstens sind die Dinger massivst gesundheitsgefährdend für das Ziel, weil der Einsatz auf kurze Entfernungen schwerste Verletzungen hervorrufen kann, und zweitens ist die Verwechslungsgefahr mit Echtwaffen zu groß. Das Zeugs ist bestenfalls was für Wannabes, die keine echten Schußwaffen besitzen dürfen.

On a sidenote: ich habe eben gerade festgestellt, daß ein Feststellungsbescheid des BKA existiert, nach dem ein Kubotan keine Hiebwaffe i.S.d. WaffG ist. Somit fällt das Ding nicht unter das WaffG und darf weiter geführt werden.

Geschrieben
Man sieht hier dran das "trooper" offenbar seine Hausaufgaben nicht gemacht entweder keiner oder nur ein schlechter Polizist ist.

...wer nicht lesen kann- was mich bei

der heutigen "Plempe" nicht verwundert ist selber schuld.

Eh du hier rumtrollst solltest du als "Polizist" dich erst mal selber mit dem Notwehrrecht vertraut machen.

Schlimm wenn solche Nichtskönner in Uniform noch meinen anderen Moral predigen zu dürfen :peinlich:

tschorsch,

Du bist einfach nur :peinlich:

Wie Du hier abgehst und beleidigst ist unterstes Niveau!!!

Geschrieben

Kann einer von euch diesen Clown mal darüber aufklären, was Richter und Staatsanwaltschaft von jemandem halten, der sich "zur Selbstverteidigung" eine Sprühflasche mit Salzsäure in die Jackentasche steckt - und wie sich diese Wahrnehmung wohl in der rechtlichen Einordnung der Situation wiederspiegeln dürfte? Ich fürchte nämlich, ich habe keine Geduld mehr dazu.

Geschrieben

Na gut, vor Gericht sieht alles hinterher anders aus. Aber mal ganz praxisnah:

Tschorsch kippt bei einem Zwischenfall dem Angreifer Salzsäure ins Gesicht.

-geht schnell, macht keinen Lärm, wirkt sofort und hinterlässt keine auf den Anwender

hinweisende Spuren.

Nach Anwendung rasch entfernen heißt dann nur die Devise - das erspart einem

dann umständliche Rechtfertigungen. Das diese überhaupt notwendig ist, ist ja an sich schon eine Frechheit!

Kein schlechter Ansatz - bei einem berechtigten Gebrauch im Notfall.

Geschrieben

zum Elektroschocker:

Mit den Dingern haben wir uns beim Bund aus Spaß geärgert. :chrisgrinst:

Meiner Meinung nach absolut untauglich zur Selbstverteidigung.

Gut sie sind mehr oder weniger schmerzhaft, aber man weicht gleich zurück wenn man unter Strom gesetzt wird und kann anschließend einen neuen Angriff starten.

Außerdem kann eine Lederjacke das ganze schon isolieren und unwirksam machen.

Also Elektroschocker machen nur dann Sinn wenn man von einem Körperlich unterlegenen Angreifer im Freibad angegriffen wird , am besten der Angreifer liegt noch auf dem Rücken.

Zur Salzsäure:

Säuren funktionieren nicht wir im Film , das einem bei Berührung gleich ganze Körperteile abfallen, und Salzsäure schon gar nicht.

Schnell wirken die nur im Auge , aber der Liedschlussreflex ist auch extrem schnell.

Die Salzsäuremethode ist nicht wirkungsvoller als CS oder OC, wohl aber eher in Richtung perverser Gewaltphantasie anzusiedeln und wird zurecht hier gegeißelt.

Geschrieben
beschissene Staat

sch...Staat

"Bullerrei"

Was soll dieser Mist ? :peinlich:

Bei Eröffnung des Threads ging es doch um ein ganz klar formuliertes Thema,

in dessen Rahmen eine sachliche Information bzw. ein Meinungsaustausch stattfinden sollte.

Trotz allem verständlichen Verdruss über die neuerlichen Verschärfungen gibt es keinerlei Grund,

hier auf derartigem Gossen-Niveau rumzupöbeln. Wer etwas zum Thema zu sagen hat,

der sage es bitte, ansonsten: siehe Nuhr...

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Man kann es diesen obrigkeitsgläubigen Trooper wohl 100x sagen bei Notwehr spielt das Abwehrmittel keine Rolle!!!

Du hast nicht mal ansatzweise verstanden, worum es geht. Okay, das haut mich jetzt auch nicht so wirklich aus den Socken, weil ich das auch nicht so direkt erwartet hatte.

Es geht gar nicht darum, ob ein bestimmtes Notwehrmittel formaljuristisch zulässig ist. Es geht vielmehr darum, wie man eine gerechtfertigte Notwehrhandlung sinnvoll verkauft und was für Auswirkungen das eigene Verhalten auf die subjektive Sichtweise des Gerichts hat. Recht wird von Menschen gesprochen und nicht von Computern, und es ist eine Binsenweisheit, daß der Verfahrensausgang in nicht geringem Maße von der individuellen Bewertung des Sachverhalts durch den Richter abhängt.

Wenn du dir eine Sprühflasche mit konzentrierter Salzsäure in die Jackentasche steckst und damit einen Angreifer eindeckst, wirst du damit bei Staatsanwaltschaft und Richter einen bestimmten persönlichen Eindruck erwecken, und der wird nicht günstig sein. Du hast nämlich ein Mittel gewählt, das durchaus nicht effektiver ist als Pfefferspray, aber beim Angreifer furchtbare Entstellungen und Verstümmelungen hervorruft. Das drängt dem Gericht geradezu die Frage auf, was du für ein Mensch bist, der sich bewußt eine Säureflasche zur Selbstverteidigung einsteckt. Und für viele Leute dürfte der Gedanke naheliegen, daß du einen mittelschweren Dachschaden oder zumindest ziemlich abgedrehte sadistische Fantasien hast. Und von da ist es nur noch ein Schritt zu der Überlegung, daß an der Aussage deines Kontrahenten, du hättest ihn provoziert und zu dem Streit kräftig beigetragen, vielleicht doch ein Quentchen Wahrheit dran ist.

Und schwups, bist du für Richter und Staatsanwalt evtl. im Bereich der Notwehrprovokation, kannst dich auf keinen Rechtfertigungsgrund mehr berufen und wirst wegen gef. KV verknackt... wenn dein Kontrahent sein Augenlicht verliert, auch wegen schwerer KV. Nicht weil Säure als Notwehrmittel prinzipiell nicht zugelassen wäre, sondern weil dein Verhalten im Licht der Gesamtumstände deine Position im Verfahren massiv verschlechtert hat.

Wenn du das nicht kapierst oder dich weigerst, so weit zu denken, solltest du dich tunlichst nicht in Situationen begeben, in denen du auf ebendiese Einsichten angewiesen sein könntest. Nicht, daß es mich meinen Nachtschlaf kosten würde, wenn man dich für sowas verknackt, aber es wäre bedauerlich, wenn irgendein ahnungs- und kenntnisloser Mitleser deine Aussagen für bare Münze nehmen würde.

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