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IGNORED

Zuverlässigkeit weg durch Teleskopschlagstock?


RobertNRW

Empfohlene Beiträge

Hallo Sportsfreunde!

Nun hat dieser seltsame Staat ja sogar das Tragen von Teleskopschlagstöcken untersagt... :gaga:

Verstöße dagegen sollen, wenn ich es richtig verstanden habe, als Ordungswidrigkeiten geahndet werden.

Tja, ein Knöllchen bezahlt mit Sicherheit jeder, der unbedingt so ein Teil tragen will/muß, gerne, aber: Wie sieht es dann mit der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit aus?

Wie wird das dann wohl bewertet?

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Ich glaube da werden sich die Gerichte noch drüber streiten ob die bezeichneten Schlagstöcke tatsächlich einen Führungsverbot für Jedermann unterliegen; heißt es doch:

㤠42a

Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren

Gegenständen

(1) Es ist verboten

1. Anscheinswaffen,

2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder hierzu zählen Teleskopschlagstöcke 3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende

Messer mit einer Klingenlänge über 12cm

zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht nun wird es interessant

1. für die Verwendung bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,

2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,

3. für das Führen der Gegenstände nach Abs. 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes

Interesse vorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das

Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der

Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.“

Ich denke doch, dass ein allgemein anerkannter Zweck der Selbstschutz und das Recht auf Notwehr sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist. Sonst würde es ja weder im StGB bzw. im GG explizied benannt werden. Weiterhin heißt es in der ständigen Rechtsprechung unseres Landes " Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. " Ich darf mich also straffrei gegen Überfall, Raub usw. wehren und meine körperliche Unversehrtheit schützen.

Folglich muß man mir auch geeignete Mittel zubilligen. Das tut der Gesetzgeber meiner Meinung nach auch mit dem Passus.....oder einem allgemein anerkannten Zweck dient

Weiterhinn ist der Abs. 3 ein Freibrief für alle, die aus beruflichen Gründen einer latenten Gefährdung unterliegen. Erwächst aus der beruflichen Tätigkeit eine Gefährdung, steht das Führen der o.g. Gegenstände im kausalen Zusammenhang mit der Berufsausübung. Würde für alle Vollzugsbeamten, Sicherheitsdienstmitarbeiter, Privatermittler und eben all diejenigen gelten, welche Publikumsverkehr haben und denen auch mal was ablehen müssen oder diejenigen die in so genanten sozialen Brennpunken ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen.

Ist halt eine Argumantationssache.

Reichlich Stoff für die Gerichte denke ich.

Ergo wird sich die Frage, ob das Führen eines Teleskopschlagstock tatsächlich strafbewährt ist, zunächst noch gerichtlich klären lassen müssen und so wie ich unser Land kenne, wird es da in nächster Zeit den ein oder anderen Prozess geben; auch weil es vermutlich um die Zuverlässigkeit gehen wird.

Vielleicht liege ich mit meiner Meinug ja auch falsch.....daher bin ich für jede vernünftige ( auch gegenteilige ) Argumentation zugänglich.

Gruß Inst200

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Ist ein Wahrscheinlichkeits-Raster.

Die Grünen sprechen Dir als Individuum definitiv das Recht auf Gewalt ab, selbst wenn es zum Selbstschutz dient. Die grundlegende Ablehnung der Gewaltanwendung von Privat ist quasi eine heilige Kuh. Natürlich nur, wenn es nicht anderen heiligen Kühen wie dem Widerstand gegen Naturraubbau, Atomkraft und Globalisierung gilt. Dann ist es ja auch nur Gewalt gegen Sachen... :bad:

Du siehst es an Deinem eigenen Posting: 3/4 beschäftigen sich damit, zu begründen, daß Selbstschutz ein allgemein anerkannter Zweck ist. Die andere Argumentation lautet: Waffen sind zu ächten, Selbstschutz gibt es nicht, ist der Staat für zuständig.

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Wenn Selbstschutz anerkannt würde, wäre die ganze Sache ja überhaupt kein Problem, wobei dann aber auch die gesamte Gesetzesinitiative überhaupt keinen Unterschied mehr machen würde.

Denn Selbstschutz kann man immer anführen, und genau das macht auch diese typische Klientel der Messerstecher, wie wir sie uns alle vorstellen können - die brauchen ihre Messer natürlich alle nur zur "Verteidigung", in der Praxis dann z.B. gegen 'dummes Gucken'...

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Ich muß hier trotzdem mal was anmerken. Der Gesetzgeber hat sich diesmal weitaus mehr Gedanken gemacht als in allen ähnlichen Fällen vorher.

Wie war das denn früher.

Denkt mal an die Butterflymesser. Die wurden mal eben sofort zum verbotenen Gegenstand erklärt und jeder, der so ein Teil noch zuhause hat ist damit ein Straftäter, bei dem die Zuverlässigkeit sehr gefärdet ist. Dieses Schicksal hat uns der Gesetzgeber diesmal jedenfalls erspart. Und schon das rechne ich ihm hoch an. Sonst hätten fast alle von uns ab dem 1.4. ein Problem. Eigentlich wärs sogar noch besser, wenn der Gesetzgeber nun, da er uns schon den Besitz von Einhandmesser a la Spyderco weiterhin erlaubt, die auch nicht "böseren" Butterflys und anderer §37 Messer wieder zu erlauben. Denn zuhause sind diese Gegenstände ja wohl auch keine größere Gefahr als ein Schlachtermesser. Und viele Messersammler, die nur ihre Sammlung erweitern wollen sind auf der sicheren Seite. Wär schön, wenn man diesen Gedanken noch ins Gesetz einbringen könnte. Ich denke da liegen sowieso noch viele Messerleichen in Kellern bei Leuten, die bis heute nicht wissen, das sie einen verbotenen Gegenstand besitzen. Butterflys und Wurfsterne wurden doch jahrelang verkauft und soweit ich weiß sind nur wenige davon abgegeben worden. Diese Leute sollten nicht länger Staftäter sein.

Immerhin erlaubt man uns ja auch weiterhin, die Messer in bestimmten Fällen zu tragen. So wie ich das sehe, darf man also durchaus ein Einhandmesser zum Angeln oder zur Jagd mitnehmen.

Ich glaube jeder Polizist wird mir glauben, wenn ich mit meiner kompletten Angelausrüstung am Fischwasser stehe und mein Einhandmesser dabei hab, das ich nicht darauf aus bin Stunk zu machen.

Bleibt also nur noch der Punkt Selbstverteidigung. Ich persönlich würde mich nicht gerne auf eine Messerstecherei einlassen, da haltich mehr von Pfefferspray und Abwehrstock.

Und da wäre es schon,wenn man dazu eine klare Aussage ob folgendes gilt bekommen könnte:

3. für das Führen der Gegenstände nach Abs. 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes

Interesse vorliegt.

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Die Frage ist immer wie die Exekutive das sieht. Und da würde ich mich nicht immer auf den gesunden Menschenverstand verlassen.

Die Frage wird sein, wie die Judikative das letztlich sieht, wenn es die ersten Verfahren gegen den Schwachsinn gibt. Das pauschale Führ-Verbot von Tele-Stöcken und Einhandmessern finde ich jedenfalls masslos übertrieben, bin gespannt ob das in dieser Form dauerhaft so durchgeht.

Der Passus mit den "allgemein anerkannten Zwecken" dürfte jedenfalls ein Ansatzpunkt sein.

MfG caligula

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Also ich habe immer ein berechtigtes Interesse daran ein Einhandmesser oder ein Messer mit einer >12cm Klinge zu führen, wenn ich mit meinem Hund spazieren gehe.

Seit mein Hund von einem Bullterrier angegriffen wurde, habe ich immer ein Messer dabei um im Ernstfall Schaden von mir und meinem Hund fern zu halten. Ein Kampfhund ist sehr resistent gegen Fußtritte, wie ich selbst feststellen mußte. Es waren drei kräftige Tritte nötig, damit der Köter mit zwei gebrochenen Rippen von meinem Hund abgelassen hat.

Das nächste Mal reicht ein Stich in die Kammer!

---

Tom

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Das Hundeproblem hatte ich auch mal.

Mich würde jetzt mehr interessieren, ob ich als Berufswaffenträger keinen einschiebbaren Tonfa mehr tragen darf ?

und ob der Messerbann auch für berufliche Nutzung gilt ? Öffentlichkeit, Versammlungen usw ?

Messer mit Stahlnocke für Nervenpunkte hat das Gesetz noch nicht entdeckt ?

Hatte mal Anfangs Schwierigkeiten, dass Messer zwar schneiden ( und stechen ? ) dürfen, die Nocke aber ganz böse wäre,

denn die macht ja aua.

Auch da kommste leicht ins grübeln. Ein Teufelskreis

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Frage: Ist das Lied dann nicht auch eine Verherrlichung bzw. sogar Aufforderung zurGewalt?!-(sogar Straftatsbestand...) Ich bin der letzte der für censur eintritt aber die Grünen sollten dann nicht immer Waffen mit Gewalt gleichsetzen. Übrigens Rio Reiser,Ton,Steine,Scherben, Claudia Roth war die nicht mal deren Managerin?

Das siehst Du ganz falsch - schließlich sind das doch "die Guten". Wenn das nicht in Ordnung wäre, würde das allerdings bei Parteimitgliedern unter "ziviler Ungehorsam" der "bei gegebener Notwendigkeit grundsätzlich zu begrüßen" ist, laufen.

Erwarte allerdings nicht, dass bei Dir die gleichen Maßstäbe angelegt werden...

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Gast Jagdgegner

Was sehe ich da ? Wieder eine Gelegenheit, mich unbeliebt zu machen. Also ran !

Ich finde es gut, dass TOTSCHLÄGER (auch wenn man damit sonst eher etwas anderes bezeichnet, was in der Wirkung aber kaum unterschiedlich ausfällt) geächtet werden.

Grund: Hin und wieder halte ich mich einige Zeit beim Waffenhändler meines Vertrauens auf. Da wir eine Menge quasseln, warte ich immer ab, bis andere Kunden bedient wurden, setze dann die Unterhaltung fort.

Mehrmals habe ich beobachtet, dass sich die Tür öffnet, eine Horde Vollproleten einfällt und lautstark trompetet: "Ey, brauchisch Totschläger und ganz echt aussehend Gasspistolle."

Mag ja sein, dass auch "normale" Leute solche Dinger kaufen. Ich aber habe bisher nur Leute Teleskopschlagstöcke kaufen sehen, denen man in der ersten Sekunde schon ansah, dass Gewalt zu ihren liebsten Hobbies zählt.

Und drei bis fünf verkaufte Schlagstöcke in 10 Minuten waren eher Regel als Ausnahme.

Daher: Gut. Wäre nur schön, wenn endlich auch der Verkauf solcher Dinger eingeschränkt würde; nicht nur der Besitz oder das Führen.

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Hallo Jagdgegner,

dann sei doch gleich so offen und fordere - konsequenter Weise - den Verbot des Verkaufs/Besitzes/Umgangs

ALLER Waffen. Rede nicht lange drum herum.

Allerdings, dass sich dadurch irgendein Gewaltproblem lösen lässt, glaubst du wohl selbst nicht...

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Also ich weiß nicht, warum selbst hier im Forum es noch so extrem naive Leute gibt, die denken daß ein Verbot von irgendwelchen Messern,Gaswaffen und Schlagstöcken auch nur den geringsten Eindruck auf gewisse Leute speziell mit Migrationshintergrund machen würde.(Die auch auf alle anderen deutschen Gesetze sch.. ßen). Die meisten haben genug Ärger mit der Polizei um 10 Waffenbesitzer zu entwaffnen, da fällt eine OWI gar nicht auf.(Abgesehen davon daß sie sowieso kein Geld haben um die Strafe zu bezahlen).

Außerdem können sie bei deutschen Richtern immer auf Milde hoffen, selbst bei schwerer Körperverletzung (egal mit welchem Messer) gibt es in der Regel nur Bewährung, eine richtige Strafe gibt es erst bei Doppelmord vor 10 Zeugen, wobei noch der kulturelle Hintergrund berücksichtigt wird.

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Die Grünen sprechen Dir als Individuum definitiv das Recht auf Gewalt ab, selbst wenn es zum Selbstschutz dient.

Ist doch auch richtig so.

Da will sich jemand nur seinen Lebensunterhalt verschaffen oder ein bißchen Spaß haben. - Und was machst DUU??

Wie kannst Du Dich den da gegen jemanden wehren, der eine schwere Kindheit gehabt oder gerade eine bewußtseinserweiternde Drogenerfahrung gemacht hat?

Kannst Du das überhaupt mit Deinem Gewissen vereinbaren?

Du - Du - DUUUUU UNMENSCH - DU !!!

Entsetzte Grüße,

André

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Also ich weiß nicht, warum selbst hier im Forum es noch so extrem naive Leute gibt, die denken daß ein Verbot von irgendwelchen Messern,Gaswaffen und Schlagstöcken auch nur den geringsten Eindruck auf gewisse Leute speziell mit Migrationshintergrund machen würde.(Die auch auf alle anderen deutschen Gesetze sch.. ßen). Die meisten haben genug Ärger mit der Polizei um 10 Waffenbesitzer zu entwaffnen, da fällt eine OWI gar nicht auf.(Abgesehen davon daß sie sowieso kein Geld haben um die Strafe zu bezahlen).

Außerdem können sie bei deutschen Richtern immer auf Milde hoffen, selbst bei schwerer Körperverletzung (egal mit welchem Messer) .................................. wobei noch der kulturelle Hintergrund berücksichtigt wird.

:appl:

Mit winziger Korrektur kann ich´s so unterschreiben......

Inst200

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Gast Jagdgegner

Tut er, Götz. Denn der Rest hat sich anscheinend nie mit meinen anderen Beiträgen oder auch nur mit meinem Profil befasst.

Natürlich habe ich 'nen Jagdschein. Steht auch im Profil; sollte man wissen, wenn man sich ja so gut mit meiner Einstellung auskennt und meine Beiträge gelesen hat, nicht wahr, tschorsch ? :D

Also erzähl keinen Unsinn, wenn Du nicht im geringsten weißt, worum es geht. Danke. ;)

Ich sehe, dass sich der Pöbel extrem bewaffnet und die meisten Angriffswaffen in den Händen dieser Personengruppen liegen. Das macht mir Sorgen. Und das veranlasst mich zum Wunsch, den Verkauf solcher Dinge einzuschränken. Ist das so schwierig nachzuvollziehen ?

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Tut er, Götz. Denn der Rest hat sich anscheinend nie mit meinen anderen Beiträgen oder auch nur mit meinem Profil befasst.

Natürlich habe ich 'nen Jagdschein. Steht auch im Profil; sollte man wissen, wenn man sich ja so gut mit meiner Einstellung auskennt und meine Beiträge gelesen hat, nicht wahr, tschorsch ? :D

Also erzähl keinen Unsinn, wenn Du nicht im geringsten weißt, worum es geht. Danke. ;)

Ich sehe, dass sich der Pöbel extrem bewaffnet und die meisten Angriffswaffen in den Händen dieser Personengruppen liegen. Das macht mir Sorgen. Und das veranlasst mich zum Wunsch, den Verkauf solcher Dinge einzuschränken. Ist das so schwierig nachzuvollzienen ?

Ja weil eben man davon ausgeht das jemand der sich mit dem Thema befasst hat, nicht das übliche Mediengesulze von sich gibt.

In dem speziellen Fall, wird kein einziger Mensch weniger angegriffen, verletzt oder getötet durch solche Verbote. Und genau darum geht es, nicht um zu wissen ob man mit einem legalen oder illegalen Messer erstochen worden ist oder ob es ein stück Holz war oder eine Schlagstock, der dir die Stirn eingedrückt hat.

Joker

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Ich sehe, dass sich der Pöbel extrem bewaffnet und die meisten Angriffswaffen in den Händen dieser Personengruppen liegen. Das macht mir Sorgen. Und das veranlasst mich zum Wunsch, den Verkauf solcher Dinge einzuschränken. Ist das so schwierig nachzuvollziehen ?

Tölles Propaganda scheint zu wirken :rolleyes:

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@Jagdgegner

Ich hab schon lange einen Teleskopschlagstock, führe den auch und komischerweise habe ich damit noch niemanden angegriffen.

'Vielmehr sehe ich, dass du deine Jagdwaffen nur zum Angriff hast. Noch übst du nur an Tieren, aber bald ... Diese Personengruppe der Jäger ist ja zweifelsohne extrem bewaffnet, mit eindeutigen Angriffswaffen. Mag sein, dass da auch ein paar "normale" Leute drunter sind, aber den meisten sieht man doch in der ersten Sekunde schon an, dass Gewalt zu ihren liebsten Hobbies zählt und sie nur blutrünstig durch die Gegend laufen, um alles abzuknallen. Deshalb fände ich es gut, wenn die Mordwerkzeuge dieser Vollproleten geächtet werden.'

Merkst du was?

Im Übrigen ist der Verkauf, Besitz, das Führen und natürlich die Anwendung der Schlagstöcke bereits stark eingeschränkt, wie du als Kenner des Waffen- und Strafrechts wissen solltest.

Das hält die Problemfälle aber auch nicht im Geringsten davon ab, sich welche illegal zu beschaffen, damit illegal durch die Gegend zu laufen und illegal wahllos Leute niederzuknüppeln. Eine Verschärfung des Waffenrechts für friedliche Bürger ist kein geeignetes Mittel, um Kriminalität zu bekämpfen.

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@ Jagdgegner

Sorry, hab wirklich nicht ins Profil geschaut! :peinlich:

Ich meine auch nur, man muss immer vorsichtig sein, da man nie weiß, wer wirklich am anderen Ende sitzt!

Ich weiß zum Bleistift über meinen Sachbearbeiter am LRA, das er sich gerne in Internet rumtreibt.

Also bin ich recht vorsichtig mit pers. Angaben und mit diversen Äußerungen.

@Chute

Ich hoffe, das war Ironie!

@ alle

Mal eine Kleine Geschichte aus dem echten Leben. Ist zwar schon einige Jährchen her, aber wirft ein bezeichnendes Licht auf ALLE Beteiligten!

Ich betrete ein großes Waffengeschäft in FFM, um mir einige sehr große Revolver anzuschauen. Entsprechend seiner Klientel im Bahnhofsviertel führt der Laden auch ein großes Ramschsortiment an sogen. Freien Waffen.

Eine Horde Jugendlicher mit Migrationshintergrund betritt den Laden und begehrt "echt krasse Gaspistolen".

Ich bekomme so am Rande mit, wie der Verkäufer sagt:"Leute, so geht das nicht! Mindestens einer von Euch muss 18 Jahre alt sein."

Die Meute verlässt den Laden, kommt Minuten später mit einem weiteren Migranten zurück. Der ist 18, legt seinen Ausweis vor und kauft im Beisein der restlichen Meute 5 Gaspistolen.

Wenn schon der Handel so einen Schindluder mitmacht, brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn die Gesetzgeber überreagieren.

Um nochmal auf den Schlagstock zurückzukommen:

Wenn der verboten ist, weicht man eben auf was Anderes aus. Ein gutes, altes Rasiermesser ist zum Bleistift auch eine fürchterliche Waffe!

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@ Jagdgegner

Sorry, hab wirklich nicht ins Profil geschaut! :peinlich:

Ich meine auch nur, man muss immer vorsichtig sein, da man nie weiß, wer wirklich am anderen Ende sitzt!

Ich weiß zum Bleistift über meinen Sachbearbeiter am LRA, das er sich gerne in Internet rumtreibt.

Also bin ich recht vorsichtig mit pers. Angaben und mit diversen Äußerungen.

@Chute

Ich hoffe, das war Ironie!

@ alle

Mal eine Kleine Geschichte aus dem echten Leben. Ist zwar schon einige Jährchen her, aber wirft ein bezeichnendes Licht auf ALLE Beteiligten!

Ich betrete ein großes Waffengeschäft in FFM, um mir einige sehr große Revolver anzuschauen. Entsprechend seiner Klientel im Bahnhofsviertel führt der Laden auch ein großes Ramschsortiment an sogen. Freien Waffen.

Eine Horde Jugendlicher mit Migrationshintergrund betritt den Laden und begehrt "echt krasse Gaspistolen".

Ich bekomme so am Rande mit, wie der Verkäufer sagt:"Leute, so geht das nicht! Mindestens einer von Euch muss 18 Jahre alt sein."

Die Meute verlässt den Laden, kommt Minuten später mit einem weiteren Migranten zurück. Der ist 18, legt seinen Ausweis vor und kauft im Beisein der restlichen Meute 5 Gaspistolen.

Wenn schon der Handel so einen Schindluder mitmacht, brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn die Gesetzgeber überreagieren.

Um nochmal auf den Schlagstock zurückzukommen:

Wenn der verboten ist, weicht man eben auf was Anderes aus. Ein gutes, altes Rasiermesser ist zum Bleistift auch eine fürchterliche Waffe!

Und was bitte hätte der E.. machen sollen? Der 18 jährige durfte kaufen. Hätte er sie nicht verkauft, hätte sie ein anderer verkauft. Punkt.

Und der Händler muss davon leben. Er hat die Bestimmungen nicht gemacht. Er weiß nur, er darf nur an volljährige verkaufen. Hat er gemacht. Also legal.

Und nebenbei: Er muß jährlich dem Finanzamt seine Gewinnerziehlungsabsicht achweisen. Kriegt er bestimmt hin, wenn er jeden, der ihm nicht gefällt, nicht bedient.

Ist wie beim Metzger - wer eine grüne Hose trägt oder "ich rette Wale" kriegt kein Fleisch. Wer im grünen Loden kommt kriegt Filet. Oder so ähnlich?

Der Mist der passiert basiert nicht zuletzt auf den Gesetzen und dern Umsetzung durch die Justiz. Da kann der Händler oder die Polizei oder die Ordnungsbehörde machen was sie wollen oder eigendlich müssen - wenn der Abschluß nicht passt, war alles für die Füße.

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Tja, da müßte man mal nach Amerika schauen,wenn dort ein Straftäter eine Straftat mit einer " Waffe " begeht

(von Bundesstaat zu Bundesstaat kann sich die Deffinition von Waffe unterscheiden, ein Messer fällt aber immer darunter) dann gibt es immer Zuschlag. In manchen Staaten gibt es nach der dritten Straftat 25 Jahre Knast.(Gilt auch für unter 18 Jährige)

Ich denke wenn es sich in den bekannten Kreisen herumspricht daß es für Raubüberfall oder Körperverletzung mit einem Messer 8- 10 Jahre gibt und für die dritte Straftat 25 Jahre, dann denke ich daß es nicht mehr cool ist Rentner zusammenzuschlagen, und Leute zu berauben.

Aber in Deutschland kann man ja alles machen, solange die Richter, mit den armen benachteiligten (bevorzugt mit Migrationshintergrund) Jugendlichen Milde walten lassen,afür die es auch nach der 120. Straftat noch keinen Knast gibt.(Und wenn dann 1 - 3 Monate).

Solange niemand mit einer Waffe eine Straftat begeht oder Straffällig war, solte jeder daß mitführen können, von dem er sich die meiste Sicherheit verspricht.

Nicht ohne Grund nannte man als die Revolver aufkamen sie auch "Gleichmacher" ja warum wohl ?

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Und was bitte hätte der E.. machen sollen? Der 18 jährige durfte kaufen. Hätte er sie nicht verkauft, hätte sie ein anderer verkauft. Punkt.

Und der Händler muss davon leben. Er hat die Bestimmungen nicht gemacht. Er weiß nur, er darf nur an volljährige verkaufen. Hat er gemacht. Also legal.

Und nebenbei: Er muß jährlich dem Finanzamt seine Gewinnerziehlungsabsicht achweisen. Kriegt er bestimmt hin, wenn er jeden, der ihm nicht gefällt, nicht bedient.

Ist wie beim Metzger - wer eine grüne Hose trägt oder "ich rette Wale" kriegt kein Fleisch. Wer im grünen Loden kommt kriegt Filet. Oder so ähnlich?

Der Mist der passiert basiert nicht zuletzt auf den Gesetzen und dern Umsetzung durch die Justiz. Da kann der Händler oder die Polizei oder die Ordnungsbehörde machen was sie wollen oder eigendlich müssen - wenn der Abschluß nicht passt, war alles für die Füße.

Zum Beispiel könnte der Händler ja die Daten aus dem Personalausweis an die Polizei weitergeben, da ja in diesem Fall wohl Klar ist, was mit den Waffen passiert.

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