Zum Inhalt springen
IGNORED

Panik: Ab 1.4. auch kurze Wechselläufe in .223 verboten!?


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
...Die Begründung des Verbotes läuft also vollkommen ins Leere, aber die Auswirkungen des Verbotes erwischt uns voll und liefert eine Steilvorlage für ein künftiges Totalverbot aller GK-Waffen (außer vielleicht der Bockflinte für den Jäger).

Grüße,

Schwarzwälder

Noch einer der es endlich erkannt hat, danke SW.

Geschrieben

Bei diesem seltsamen Verbot für die <6,3 mm geht es unseren Volksentwaffnern hauptsächlich um die 5,45x17,8 aus Russland die in den billigen Spionageromanen und -filmchen aus denen unsere allwissenden Politgenies ihr Wissen zu entnehmen scheinen, als wahre Wunderpatrone dargestellt wird mit der man jegliche Schutzweste und Panzerung durchschlagen kann. KGB-Patrone, ganz böse, schnell verbieten.

:peinlich:

Geschrieben
ist das gesetz nicht erst ab 1.9. in kraft?

Wie kommst Du auf dieses Datum ? :confused:

In Artikel 7 zum WaffRÄndG steht doch drin, dass das Gesetz - bis auf einige Ausnahmen, die erst zwei Jahre später in Kraft treten - am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. Daneben gibts per § 58 Abs. 10 bis 12 WaffG noch eine jeweils 6-monatige Übergangsfrist für die Eintragung der bislang erlaubnisfreien WS und Wechseltrommeln sowie den umgebauten Teilen in die WBK und die Überlassung bzw. Unbrauchbarmachung oder Vernichtung der nun als verboten eingestufter Gegenstände.

Geschrieben
...Überlassung bzw. Unbrauchbarmachung oder Vernichtung der nun als verboten eingestufter Gegenstände.

Womit ein weiteres Problem benannt wäre.

Was machen denn die Leute, die sich, Marktangebot sei Dank, z.B. eine dieser zur KW "kastrierten" LW'n in .223 & Co. zugelegt haben?

Mit Wirksamwerden der neuen Regelungen würden diese Waffen nun dem Verbotsmerkmal (Mehrladerkurzwaffen Kal. < 6,3mm) unterliegen und müssten entsprechend überlassen, abgegeben oder unbrauchbar gemacht werden.

Überlassen an wen?

An einen Händler? Wohl kaum. Es sei denn der hätte bereits Abnehmer im Ausland.

An privat? Wenn, dann auch wieder nur ins Ausland. Doch gibt es dort legale Abnehmer?

Abgeben? An die Behörde?

Wie sieht es dann mit Entschädigung aus? Weil: die Waffen werden nicht von Amts wegen, z.B. wegen Deliktbeteiligung etc eingezogen, sondern weil der Gesetzgeber mal wieder einen Pfurz im Hirn hatte.

Unbrauchbar machen?

Klar, die Leute geben z.T. über 1000 Ocken für eine solche KW aus und sollen sie jetzt unbrauchbar machen, weil es den Gesetzgeber zwischen den Zehen gejuckt hat. Schönes Ding, deshalb jetzt so ein Stück Edelschrott sein Eigen nennen zu dürfen.

Auch daran kann man mal wieder erkennen, wie unausgegoren die Hirnpfürze der Legislative sein können bzw in diesem Fall sind.

Geschrieben
Auch daran kann man mal wieder erkennen, wie unausgegoren die Hirnpfürze der Legislative sein können bzw in diesem Fall sind.

Stimmt absolut...... aber leider wird dieser Mist in absehbarer Zeit zur Tatsache mutieren.

Gruß

Hunter

Geschrieben
Überlassen an wen?

Abgeben? An die Behörde?

Unbrauchbar machen?

Eins fehlt noch: Umbau in Einzellader bzw. Blockieren

der Mehrladeeinrichtung, wie z.B. festlöten des blockierten Magazins.

Vom Prinzip genauso hirnrissig wie die oben angeführten Sachen.

Außerdem zeigt es, daß das Verbot dieser bösen Waffen nichts bringt,

denn man kann es umgehen und auch weiterhin von morgens bis abends

Schutzwesten durchlöchern, man muß nur eben öfter nachladen.

Hoffentlich habe ich jetzt damit nicht den einen oder anderen Gesetzesverschärfer

auf eine neue Idee gebracht...

Geschrieben
Billiger als Verschrotten ist es mit Sicherheit, außerdem bleibt der Wert der Waffe voll erhalten.

Ich dachte, wir wären uns einig, dass der Umbau nichts nützt, zumindest wenn er wesentliche Teile (Lauf, Verschluss, Trommel, Griffstück) betrifft?

Eine XR15 Compact als Pistole in .223 REM ist zunächst mal ab 01.04. eine verbotene Waffe.

Auch nach einem Umbau bleibt sie nach neuem WaffG erlaubnisrechtlich der Waffenklasse zugehörig, der sie vor dem Umbau zugehörig war.

D.h. der Laufwechsel nutzt leider nix, für die Waffe bleibt in Bezug auf Erwerb und Besitz die Erlaubnis für eine verbotene Waffe maßgebend. Möglich ist das für Sachverständige und evtl. Sammler, aber wohl kaum für Jäger, die sich somit die fast 2000 EURO Neupreis für die Waffe in den Wind schreiben können.

Mal abgesehen davon ist der Laufwechsel z.B., für eine PSM schlicht keine Lösung.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Hallo !

Was soll das ganze ?

Eine XR 15 compact oder eine kurze SIG sind doch immer länger als 60 cm und damit Langwaffen ! Wer trägt die denn als Kurzwaffe ein ?

Man sollte nur nicht einen Klappschaft montieren. Aber das wäre auch heute schon nicht legal.

Und bei Langwaffen zählt doch insbesondere die Gesamtlänge. Eine Kurzwaffe ist doch nur eine Kurzwaffe wenn sie als solche eingetragen ist.

Viele Grüße

Matthias

Geschrieben
Hallo !

Was soll das ganze ?

Eine XR 15 compact oder eine kurze SIG sind doch immer länger als 60 cm und damit Langwaffen ! Wer trägt die denn als Kurzwaffe ein ?

Man sollte nur nicht einen Klappschaft montieren. Aber das wäre auch heute schon nicht legal.

Und bei Langwaffen zählt doch insbesondere die Gesamtlänge. Eine Kurzwaffe ist doch nur eine Kurzwaffe wenn sie als solche eingetragen ist.

Viele Grüße

Matthias

Och, die gibbed auch kürzer.......... oder das hier: http://www.egun.de/market/item.php?id=1153399

Gruß,

Thomas

Geschrieben
Und bei Langwaffen zählt doch insbesondere die Gesamtlänge. Eine Kurzwaffe ist doch nur eine Kurzwaffe wenn sie als solche eingetragen ist.

Die Lauflänge entscheidet genauso.

Wenn eine Waffe als Langwaffe eingetragen ist und tatsächlich aber eine Kurzwaffe ist, ist sie halt illegal.

Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6 Waffengesetz:

"Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluß in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60cm überschreitet. Kurzwaffe sind alle anderen Schußwaffen."

Also eine Waffe ist also immer dann eine Kurzwaffe wenn sie so beschaffen ist wie es im Gesetz steht. Schneid bei Deinem Drilling den Lauf ab und Du hast eine Kurzwaffe, die als Langwaffe eingetragen und selbstredend illegal wird.

Wenn andrerseits jemand mit Waffenherstellungserlaubnis den Lauf abgschnitten hat, kann er Dir diesen Drilling als Kurzwaffe verkaufen.

Geschrieben
Hallo !

Was soll das ganze ?

Eine XR 15 compact oder eine kurze SIG sind doch immer länger als 60 cm und damit Langwaffen

Genau so ist es !

Und wer hat's festgestellt ? Wer ? Wer genau ?

Nee, diesmal nicht die Schweizer.

Stichwort: Sabre Defence XR15

Man sollte aber doch sicher als rechtschaffender, deutscher Bürger auf das Ricola-Dogma aus Wiesbaden vertrauen können. Oder etwa doch nicht ?

Schau mer mal...

Geschrieben
Stichwort: Sabre Defence XR15

Man sollte aber doch sicher als rechtschaffender, deutscher Bürger auf das Ricola-Dogma aus Wiesbaden vertrauen können. Oder etwa doch nicht ?

Die XR15 Compact wurde vom BKA als Langwaffe mit 61 cm Gesamtlänge nach bisherigem WaffG für Jäger freigegeben. Jedoch wird diese Waffe von Schumacher auch als Kurzwaffenversion mit 59 cm Gesamtlänge angeboten. Für diese Kurzwaffenversion liegt überhaupt kein BKA-Bescheid vor. Selbst wenn ein Bescheid vorläge, so schützt dieser nicht vor künftigen waffenrechtlichen Verschärfungen.

Fazit und Zusammenfassung:

Besitzern von XR15 Compact (als KW in.223); SAR M2P, PSM, legal importierten Five-Seven, vielen Revolvern <6,3mm etc. geht es ab dem 01.04. an den Kragen:

1. Diese o.g. Kurzwaffen (und einer Reihe Vorderschaftrepetierflinten und vielen umgebaute andere Waffen!!)

werden ab 01.04. verbotene Waffen.

2. Die Praxis zur Vergabe von BKA-Ausnahmegenehmigungen ist angeblich durch Anordnung BMI seit 2003 heftig verschärft worden: allenfalls bestimmte Sachverständige und wenige Sammler kulturell bedeutender großer Sammlungen können noch darauf hoffen.

3. Umbau der Waffen nutzt i.d.R. nix, da nach neuem WaffG erlaubnisrechtlich die Waffe in dem Zustand vor Umbau zu beurteilen ist - also die Waffe auch nach Umbau (anderer Lauf, anderes Kaliber etc. ) verbotene Waffe bleibt.

4. Veräußerung an Berechtigte ist somit in der Praxis auch kaum noch möglich.

5. Vorsorglich stellt man im WaffG-Kommentar schon mal fest, dass "keine Kosten" auf die Öffentlichkeit zukommen - Entschädigungszahlungen für den Einzug einer z.B. erst vor Monaten gekauften 2000,- EUR teuren XR15 Compüact KW sind ausdrücklich NICHT vorgesehen.

Diese Masche zieht man diesmal mit einer überschaubar kleinen Schar von Legalwaffenbesitzern durch. Wenn keiner muckt, wird mit der nächsten Novelle 2010 eine Vielzahl weiterer Waffen entschädigungslos eingezogen werden, bis am Ende nur noch LuPi, evtl. KK und max. Bockflinten für Jäger übrigbleiben!

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

@ SW,

richtig. So und nicht anders ist die Lesart der Neuregelung.

Und sollte einer der betroffenen Besitzer es wagen, mangels legaler Absatzmöglichkeiten (denn wo kein Markt, da kein Verkauf) auf Entschädigung zu klagen, wird er ganz fix unter Vorhalt des Grundsatzes: "Wenn es um das Allgemeinrecht/Allgemeinwohl geht, haben individuelle Interessen zu weichen" um die Ohren geschlagen bekommen, dass er keinen Anspruch auf Entschädigung hat.

Der Gestzgeber wird da klar sagen:

"Also lieber Legalwaffenbesitzer, deine persönlichen Interessen sind zwar im Grundsatz berechtigt, haben aber den nach unserem Willen ebenso berechtigten Interessen der Allgemeinheit zu weichen. Deshalb: her mit dem Ding, Mund abputzen und wegtreten. Hier hast du noch ne Küchenrolle zum Tränen tupfen und jetzt husch husch, draußen wartet schon der nächste Kandidat."

Dies wird schon allein deshalb geschehen, weil, wenn man die Menge der nun durch den Willen der Volksvertreter illegal gewordenen Waffen hoch rechnet, eine Summe an Entschädigungsgeldern rauskommen würde, die nicht mehr als Peanuts zu bezeichnen wären. Und um dem vorzubeugen wird es per se keine Entschädigungen geben. Also entweder bekommt man die Dinger irgendwie legal verkauft oder man hat Pech gehabt. Interessieren wird es die D****n in ihren Elfenbeintürmen nicht mal am Rande, es sei denn es wird jemand danach mit einer der nun illegalen Waffen erwischt, dann wird ein Pressegeheul einsetzen, dass einem die Ohren schlackern.

*Edit 1*

Linksmalrichtig beseitigt

*Edit 2*

Und ich gehe sogar soweit, zu behaupten, dass es genau so auch durch- und gedacht war. Denn auch das ist ein Weg, den Grundsatz "So wenig Waffen wie möglich im Volk" durch- und umzusetzen.

Nochmal, auch wenn ich mich da wiederhole:

Unsere Volksvertreter, ganz besonders die treibenden Kräft hinter solchen Gesetzgebungen, sind nicht so blöde wie wir uns vielleicht manchmal wünschen.

Gast We are Borg
Geschrieben
Und sollte einer der betroffenen Besitzer es wagen, mangels legaler Absatzmöglichkeiten (denn wo kein Markt, da kein Verkauf) auf Entschädigung zu klagen, wird er ganz fix unter Vorhalt des Grundsatzes: "Wenn es um das Allgemeinrecht/Allgemeinwohl geht, haben individuelle Interessen zu weichen" um die Ohren geschlagen bekommen, dass er keinen Anspruch auf Entschädigung hat.

Das ist DEINE Meinung!

Ich wage es zu bezweifeln, dass es auch die Meinung des Bundesverfassungsgerichts ist!

Du darfst Deine Knarren von mir aus gerne im defätistischen, vorauseilenden Gehorsam abgeben.

Ich würde bis zur letzten Instanz darum kämpfen.

Geschrieben
Und sollte einer der betroffenen Besitzer es wagen, mangels legaler Absatzmöglichkeiten (denn wo kein Markt, da kein Verkauf) auf Entschädigung zu klagen, wird er ganz fix unter Vorhalt des Grundsatzes: "Wenn es um das Allgemeinrecht/Allgemeinwohl geht, haben individuelle Interessen zu weichen" um die Ohren geschlagen bekommen, dass er keinen Anspruch auf Entschädigung hat.

Der Gestzgeber wird da klar sagen:

"Also lieber Legalwaffenbesitzer, deine persönlichen Interessen sind zwar im Grundsatz berechtigt, haben aber den nach unserem Willen ebenso berechtigten Interessen der Allgemeinheit zu weichen. Deshalb: her mit dem Ding, Mund abputzen und wegtreten. Hier hast du noch ne Küchenrolle zum Tränen tupfen und jetzt husch husch, draußen wartet schon der nächste Kandidat."

Ich würde mal nicht ganz so schwarz malen, es wäre nicht das erste Mal, daß Gerichte diesem Politabschaum einen dicken Strich durch die Rechnung machen (vgl. Pendlerpauschale, Online-Durchsuchung, u.v.m.).

Es gibt übrigens einen bekannten Grundsatz in den USA: Wenn sie meine Waffe haben wollen, werden sie diese bekommen, aber... (den Rest erspare ich mir mal lieber...)

Geschrieben
Es gibt übrigens einen bekannten Grundsatz in den USA: Wenn sie meine Waffe haben wollen, werden sie diese bekommen, aber... (den Rest erspare ich mir mal lieber...)

Ich behaupte einfach mal du würdest deine Waffen genaus so wie ich und alle anderen heir ganz einfach und ohne großes Gezetere abgeben..... weil dir nähmlich gar keine andere Wahl bliebe! Du könntest zwar den Rechtsweg bestreiten...... ab weg wären die Waffe vorerst auf jeden Fall!

Gruß

Hunter

Geschrieben
Ich behaupte einfach mal du würdest deine Waffen genaus so wie ich und alle anderen heir ganz einfach und ohne großes Gezetere abgeben..... weil dir nähmlich gar keine andere Wahl bliebe! Du könntest zwar den Rechtsweg bestreiten...... ab weg wären die Waffe vorerst auf jeden Fall!

Gruß

Hunter

:icon14:

genau so sehe ich das auch !

mauserfan1908

Geschrieben
Ich behaupte einfach mal du würdest deine Waffen genaus so wie ich und alle anderen heir ganz einfach und ohne großes Gezetere abgeben..... weil dir nähmlich gar keine andere Wahl bliebe! Du könntest zwar den Rechtsweg bestreiten...... ab weg wären die Waffe vorerst auf jeden Fall!

Wohl kaum.

Mfg Weini

Geschrieben
...... wird bestimmt lustig wenn die Polizei deine Knarren abholt!

Dazu müsste sie im Fall der Fälle aber auch erst einmal welche finden. Oder glaubst du wirklich das ich dann meine Eisen noch zu Hause aufbewahre?

Lassen wir diese Diskusion - noch ist es nicht so weit.

Mfg und gute Nacht

Weini

Geschrieben
Dazu müsste sie im Fall der Fälle aber auch erst einmal welche finden. Oder glaubst du wirklich das ich dann meine Eisen noch zu Hause aufbewahre?

Lassen wir diese Diskusion - noch ist es nicht so weit.

Mfg und gute Nacht

Weini

Hallo,

ist vielleicht auch besser so, wäre sonst ein netter Fall der Zuverlässigkeitsüberprüfung. Wie würde diese Prüfung in dem von Dir angedeuteten Verhalten dann wohl ausgehen.......

Denk lieber beim nächsten Mal an etwas "Nettes " ... :gutidee:

schönen Tach noch

mauserfan1908

Geschrieben
Hallo,

ist vielleicht auch besser so, wäre sonst ein netter Fall der Zuverlässigkeitsüberprüfung. Wie würde diese Prüfung in dem von Dir angedeuteten Verhalten dann wohl ausgehen.......

Denk lieber beim nächsten Mal an etwas "Nettes " ... :gutidee:

schönen Tach noch

mauserfan1908

xxxxxxxxxxxxxxxxxxx Hast du sonst noch was auf Lager?

Was soll ein eventuelles Waffenrecht aus dem Jahr 2010 mit meiner Zuverlässigkeit zu tun haben?

Langsam glaube es auch ich - die ganzen dumm schwätzer aus dem Internet haben sich in WO versammelt.

Mfg

Persönliche Angriffe im Beleidigungston gibts hier keine mehr...ok?

Editiert

PePe

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.