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IGNORED

Waffen, die ma nicht führen darf. (neues Recht)


Bloody Soul

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In Deutschland werden die Vorschriften und Gesetze immer bekloppter. Die Polizisten ( auch die in diesem Forum mitmischen ) werden wie man nachlesen kann immer "Regierungstreuer" versuchen noch päpstlicher als der Papst zu werden.

Hierbei vergessen diese dass Sie dem Bürger zu seiner Sicherheit dienen sollen, und bescheuerte Gesetze nicht wie die meisten "Karrierregeile" Richter und Staatsanwälte bis ins letzte hineininterpretieren nur um den "Bürger" dranzukriegen und "Punkte" zu sammeln. In Deutschland wird das Opfer ( leider allzuoft ) zum Täter gemacht.

Vor Gericht und auf hoher See.................ist alles möglich.

Geschrieben

... Die Polizisten ( auch die in diesem Forum mitmischen ) werden wie man nachlesen kann immer "Regierungstreuer" versuchen noch päpstlicher als der Papst zu w erden.

das mag daran liegen, dass regierungen unsere arbeitgeber sind und eine gewisse loyalität zu unserern normalen gepflogenheiten zählen sollte.

oder stellst du dich hin und machst offen gegen deinen chef stimmung? stellst weisungen in frage? hältst dich nicht an die betrieblichen regeln? ich bitte dich!

du kannst uns "mitmischern" schon ein gerüttelt maß an kritikfähigkeit zugestehen, lass es bitte unsere entscheidung sein, an welcher stelle wir dies anbringen. einverstanden?

Hierbei vergessen diese dass Sie dem Bürger zu seiner Sicherheit dienen sollen, ..

keine sorge, wird nicht vergessen!

In Deutschland wird das Opfer ( leider allzuoft ) zum Täter gemacht.

sobald ein opfer neben seinem persönlichen schaden noch den tatbestand eines strafgesetzes erfüllt, ist dem tatsächlich so. und dann zu recht! grund zur sorge gäbe es nur dann, wenn der eigendliche täter ungeschoren aus der sachen herausgehen sollte. halte ich persönlich für wenig wahrscheinlich.

ansonsten gehe ich mit dir dahingehend überein, dass es fälle geben mag, in deren resultat eine ungerechtigkeit zu erkennen ist.

daraus aber eine verallgemeinerung ableiten zu wollen, halte ich für unangebracht.

grüße

Geschrieben
wie meinen????

Na, es ist davon auszugehen, dass die Teleskopschlagstöcke (ASP, Monadnock, Bonowi & Co.) unter den Waffenbegriff fallen,

und dann ist es legal nichts mehr mit Führen.

Ich lasse mich da aber gerne (sehr gerne sogar) eines Besseren belehren.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Er muss ja nicht gleich aufhören. Das Geblubber ist recht unterhaltsam, ich sehe unter diesem Aspekt.

Allerdings stört es mich etwas, dass es hier und in anderen wichtigen threads steht und diese zerstört.

Geschrieben

Ich kritisiere meinen Arbeitgeber oft, gerne und herzhaft... das kann ich mir leisten, weil ich unkündbar bin, vor allem aber, weil die Kritik eines so kleinen Lichts wie ich ohnehin niemanden interessiert. ;)

Im übrigen finde ich es recht humorvoll, daß man in diesem Forum schon dann ein staatsgläubiger, kadavergehorsamer NS-Stasi-SED-Regimescherge ist, wenn man nicht in das allgemeine Weltuntergangsgejohle und "Behörden sind die Brutstätte des Satans"-Krakeele miteinstimmt. Manchen Leuten täte es gut, mal einen Blick hinter die Behördenkulissen zu werfen... sie würden erstaunt feststellen, daß ihre Staatsdiener die Zeit nicht mit sinistren Verschwörungen zur Versklavung des örtlichen Schützenvereins, Voodoo-Ritualen mit Schützenpuppen oder dem zeremoniellen Verbrennen von eingezogenen WBKs verbringen, sondern vielmehr daran interessiert sind, wer die Schreibkraft des Dienststellenleiters bumst, ob noch Kaffee da ist, wo der nächste Betriebsausflug hingeht und wann Feierabend ist.

Oh, und mit der besagten "AG Kritischer Polizisten" habe ich auch nix zu tun. Das ist nämlich ein Haufen von praxisfernen und tw. nachweislich schwerstkriminellen Nestbeschmutzern linksalternativer Couleur.

Geschrieben

Als ich heute morgen die Zeitung durchblätterte fielen mir drei typische, mittlerweile alltägliche Artikel ins Auge:

U Bahnfahrer bekam nach Rangelei Messer in Rücken.

15 jähriger an der U-Bahn Station krankenhausreif geschlagen ( Am Freitagabend um 19 Uhr in der Innenstadt!)

Ein Mann, der von Angreifern bedrängten Frauen helfen wollte, krankenhausreif geschlagen, mußte reanimiert werden.

Klasse, wann bin ich drann?

ab dem 1.4. können mich die Angreifer sogar noch verklagen, wenn ich mich wehre.

Geschrieben

Bin mal auf das erste Urteil gespannt ob Selbstverteidigung ein "allgemein anerkannter Zweck" ist. Hört sich jetzt erstmal lustig an.......... ist allerdings in IMHO eine Grundsatzfrage.

Gruß,

Thomas

Geschrieben

das mag daran liegen, dass regierungen unsere arbeitgeber sind und eine gewisse loyalität zu unserern normalen gepflogenheiten zählen sollte.

Da stimme ich Dir zu das hatten wir im dritten Reich auch so gehabt. Es wird nichts in Frage gestellt, Befehl ist Befehl und wird ausgeführt das ist euer Job. Menschlichkeit und selbstständiges Denken ist für die Exekutive nicht vorgesehen. Sollte mal ein Polizist so handeln wollen so darf es der Kollege nicht sehen/hören denn er könnte ( wird ) dann seinen Job verlieren.

oder stellst du dich hin und machst offen gegen deinen chef stimmung? stellst weisungen in frage? hältst dich nicht an die betrieblichen regeln? ich bitte dich!

Ja das tue ich, dazu stehe ich. Und wenn mein Chef keine konstruktive Kritik ertragen sollte, dann ist er fehl am Platz. Eure Chefs wissen das eine menschliche Entscheidung oder "gesund überlegt" nicht in den Paragraphen steht, danach handeln die auch ( nach unten treten nach oben kriechen ) die halten nur an ihrem Sessel fest. Wie im Dritten Reich.

Nun zur Regierungstreue und loyalität, Kanzler a.D. Schroeder hat zusammen mit Müntefering über die Hauschrecken und Steuerflüchtlinge ( Deutsche die im Ausland wegen den Steuern leben ) politisiert heute sitzt er bei Gasprom in der Schweiz zahlt er auch Steuern in D ?

Fischer der mitbegründer der Grünen hatte schon immer über die Amerikaner hergezogen, diese Energieverschwender, diese Kriegshetzer etc...... heute ist er in Princton Honorarproffessor. Ich sehe hier Parallelen der Geschichte. Sind denn die Regierungen loyal zum Volk ?? So kann das Volk auch eine Loyalität zur Regierung erwarten. Diese Frage kannst Du Dir selbst beantworten.

du kannst uns "mitmischern" schon ein gerüttelt maß an kritikfähigkeit zugestehen, lass es bitte unsere entscheidung sein, an welcher stelle wir dies anbringen. einverstanden?

Das "einverstanden" ist ein Typisches Zeichen in der Satzbildung eines Deutschen Beamten. Steht für intoleranz um Dritte Personen mundtot oder belehren zu wollen. Sorry kein Persönlicher Angriff gegen dich das wurde eben so gelehrt. Wenn ein Staatsdiener das Gesetz vertritt, bzw. vertreten will, dann hat er dies an jeder Stelle zu vertreten und nicht an der Stelle an der er es "persönlich" für angebracht hält.

keine sorge, wird nicht vergessen!

Da ich dich nicht persönlich kenne, und auch nicht weiss wie Du Deinen Dienst ausübst, will ich Dir Glauben schenken, man glaubt und hofft ja immer nur an das Gute im Menschen.

Sehe meine Zeilen nicht als Persönlichen Angriff, es ist nur Deine Einstellung dazu was mir nicht gefällt. Toleriere meine Meinungsfreiheit und akzeptiere es als konstruktive Kritik. Überhaupt soll das ganze mal als Denkanstoss dienen, Denk mal über unsere Zeilen nach.

sobald ein opfer neben seinem persönlichen schaden noch den tatbestand eines strafgesetzes erfüllt, ist dem tatsächlich so. und dann zu recht! grund zur sorge gäbe es nur dann, wenn der eigendliche täter ungeschoren aus der sachen herausgehen sollte. halte ich persönlich für wenig wahrscheinlich.

Da stimme ich Dir zu in den meisten Fällen sind es doch übereifrige brave Polizisten "karrieregeile" Staasatsanwälte und Richter die aus jeder Mücke einen Elefanten hervorzaubern.

in diesem Sinne wünsche ich Dir noch einen angenehmen Tag (Dienst )

Geschrieben

@ acs:

ich las deine worte, einen sinn kann ich darin nicht erkennen.

allein wenn ich (einem anderen user) die rein rhetorische frage stelle:

"oder stellst du dich hin und machst offen gegen deinen chef stimmung? stellst weisungen in frage? hältst dich nicht an die betrieblichen regeln?"

und DU antwortest:

Ja das tue ich, dazu stehe ich. ...

...und stellst im folgenden diese verhaltensweise noch als lobenswert "konstruktive kritik" dar, fällt mir für den rest deines beitrages der anspruch auf ernsthaftigkeit schwer.

sorry - aber mit querschüssen dieser art hast du nicht dein eintreten für meinungsfreiheit manifestiert (welche ich dir wunschgemäß im vollem umfang zugestehe), sondern dich in die reihe inhaltsloser laberer eingereiht.

gruß nach canada.

Geschrieben
...

Klasse, wann bin ich drann?

ab dem 1.4. können mich die Angreifer sogar noch verklagen, wenn ich mich wehre.

Verklagen kann Dich jeder. Es bleibt also fraglich, ob eine Rechtsgrundlage für dessen Klage besteht. Es bleibt weiterhin fraglich, ob der durchschnittliche Amtsrichter fit genug ist, die zu erkennen... <_< Und ich kenne einige AR und bin mit einem :eclipsee_gold_cup: seit seinen Studentenzeiten befreundet. Die armen Kerle sind systematisch überfordert. Miese Orga, miese Ausstattung, fehlender Haftungsanspruch gegenüber dem Richter :gutidee: ....

Strafrechtlich erhebt sich die Frage, ob der Angriff mit den zu Gebote stehenden geringsten Mitteln abgewehrt wurde. War das Einhandmesser dieses Mittel, dann in Ordnung. Bleibt neben dem strafrechtlichen Aspekt der privatrechtliche. Und hier sind wir wieder beim Amtsrichter. Die armen Kerle sind nichts anderes als juristische Prellböcke. Wer es schafft, den nachfolgenden Instanzen die meisten Rechtsstreite vom Hals zu halten, der ist genau richtig. Er hat als Amtsrichter mehrere Möglichkeiten. Das richtige Urteil; das akzeptierte (allseits) Urteil, den akzeptierten Vergleich, die Rechtsbeugung bei Streitwerten, die keine Revision/Beschwerde zulassen. Es kostet jedoch immer das Geld des rechtschaffenen Bürgers. Wohl dem, der eine Rechtsschutz hat, auch wenn es mich beruflich anpiept, daß jeder allen Schwachsinn einklagt. Aber das gehört nicht in Waffenblogs.

Geschrieben

Der Sprecher dieses Ladens (Ex-Polizist und Ex-Bundestagsabgeordneter der Grünen) sitzt seit Jahren im Bau, weil er wegen der Planung eines Raubüberfalls verknackt worden ist. Google den Fall mal.

Ich hab nix gegen konstruktive, sinnvolle Kritik, aber diese "AG Kritischer Polizisten" ist nun wirklich ein kleiner Haufen von extrem schrägen Querulanten, von denen noch nie etwas vernünftiges gekommen ist. Daß sie an ihrem Cheffe trotz Verurteilung und Entlassung aus dem Polizeidienst festgehalten haben, zeigt deutlich, daß sie gehörig einen an der Waffel haben... oder daß die AG außer ihm und einigen Vasallen keine weiteren Mitglieder hat.

Geschrieben
Der Böker-Text ist reines verkaufsförderndes Wunschdenken und in meinen Augen völliger Blödsinn. Ist doch klar, daß die um ihre Absatzzahlen fürchten.

Moin Herr PK !

Das habe ich dem Herrn Felix-Dalichow auch geschrieben...

Seine Stellungnahme steht allerdings noch aus.

jaeger7-de

P.S. Ich wollte keinem Kommissar, ob Anwärter, Ober-, Haupt- oder Erster- auf die Füße treten. Oder doch ?

Ich frage mich bei manchen Statements einfach nur, warum die betreffende Person Ihre Zeit in einem PRO-Waffen-Forum verbringt. Als behördlicher Mitleser und mit dienstlichem Auftrag könnte ich es ja noch verstehen...

Ich habe den Herrn runnerpok in einem anderen Thread schon einmal nach seinem Tätigkeitfeld/Dienstposten gefragt - einfach um seine, wie ich persönlich finde, teils seltsamen Äußerungen besser einschätzen zu können.

Leider kam da auch keine Antwort. Es gibt ja nunmal verschiedene Klassen von Diskussionsteilnehmern: Das jetzt aber genau auszuführen möchte ich nicht ohne Rechtberatung wagen.... :rolleyes:

Geschrieben
Ich habe den Herrn runnerpok in einem anderen Thread schon einmal nach seinem Tätigkeitfeld/Dienstposten gefragt - einfach um seine, wie ich persönlich finde, teils seltsamen Äußerungen besser einschätzen zu können.

was meine berufliche vita mit der einschätzung meiner äußerungen zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. ich persönlich messe die diskussionsteilnehmer an der qualität ihrer beiträge, nicht an deren beruflicher herkunft.

im übrigen fragtest du weder nach tätigkeit und dienstposten, sondern ob die endung "...pok" mit polizeioberkommissar gleichzusetzen wäre. und dies in einem süffisant-hämischen unterton, der sich mir die antwort darauf ersparen lies.

zu deiner beruhigung: eine ganze reihe von usern kennt mich und meine tätigkeit recht genau, deren einschätzung meiner beiträge sei mir wichtiger als die deinige.

Es gibt ja nunmal verschiedene Klassen von Diskussionsteilnehmern: ...

danke für dieses feedback, nichts anderes habe ich aus deiner richtung erwartet.

grüße

Geschrieben

Strafrechtlich erhebt sich die Frage, ob der Angriff mit den zu Gebote stehenden geringsten Mitteln abgewehrt wurde.

[/quote)

Es besteht doch wohl ein Unterschied in der Beurteilung zwischen Privatmann und Polizeibeamten?! Als Privatmann nehme ich das, was ich gerade zur Verfügung habe.

Geschrieben
Der Sprecher dieses Ladens (Ex-Polizist und Ex-Bundestagsabgeordneter der Grünen) sitzt seit Jahren im Bau, weil er wegen der Planung eines Raubüberfalls verknackt worden ist. Google den Fall mal.

Ich hab nix gegen konstruktive, sinnvolle Kritik, aber diese "AG Kritischer Polizisten" ist nun wirklich ein kleiner Haufen von extrem schrägen Querulanten, von denen noch nie etwas vernünftiges gekommen ist. Daß sie an ihrem Cheffe trotz Verurteilung und Entlassung aus dem Polizeidienst festgehalten haben, zeigt deutlich, daß sie gehörig einen an der Waffel haben... oder daß die AG außer ihm und einigen Vasallen keine weiteren Mitglieder hat.

Hi Folks,

ist das hier der Typ?

Fand ich auf der HP dieser "kritischen Polizisten"... :rotfl2:

Wüppesahl-Fall vor Euro-Gericht

Der frühere Polizist und Bundestagsabgeordnete Thomas Wüppesahl lässt vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte seine Verurteilung wegen Planung eines Überfalls prüfen

Von Kai von Appen

und Marco Carini

An seiner Haftstrafe wird sie nichts mehr ändern - aber die Klage kann zu seiner Rehabilitierung führen: Thomas Wüppesahl, ehemals Polizist in Hamburg und Bundestagsabgeordneter der Grünen, hat über seinen Anwalt Bernd Wagner jetzt eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingereicht. Beweisen will der 51-Jährige damit, dass seine Verurteilung zu einer viereinhalbjährigen Haftstrafe, die das Hamburger Landgericht im Juli 2005 wegen Planung eines Verbrechens gegen ihn verhängt hat, unrechtmäßig war.

Im Oktober 2004 war Wüppesahl mit dem Vorwurf verhaftet worden, gemeinsam mit seinem Ex-Kollegen Andreas Schellen einen Überfall auf einen Geldtransporter in Berlin geplant zu haben, bei dem die Erschießung mindestens eines Sicherheitsbeamten mit geplant gewesen sei.

Schellen hatte den Plan frühzeitig der Kripo offenbart und war anschließend als V-Mann eingesetzt worden. Fortan dokumentierten die Ermittler die Zusammenkünfte Schellens mit Wüppesahl detailliert per Video und Abhörwanzen. Schellen selbst instruierten die Leute vom Landeskriminalamt (LKA) vor jedem dieser Treffen.

Bei seiner Verurteilung ging das Landgericht davon aus, dass Wüppesahl tatsächlich vorhatte, den äußerst brutalen Plan umzusetzen. Dagegen erklärte der Beschuldigte, eine Räuberpistole ersponnen zu haben, um Schellen als Polizeispitzel zu entlarven - und zu beweisen, dass die Hamburger Polizei Himmel und Hölle in Bewegung setze, um ihn, Wüppesahl, von der Bildfläche verschwinden zu lassen.

Als Bundesvorsitzender der "Kritischen Polizisten" war der unbequeme Wüppesahl in den Jahren vor seiner Verhaftung mehrfach vom Dienst suspendiert und mit rekordverdächtigen 36 Straf- und Disziplinarverfahren überzogen worden - allesamt hielten diese einer juristischen Prüfung nicht stand.

Seine Behauptung, durch den vermeintlichen Überfallplan Schellen und das Hamburger LKA zu demontieren, hatte Wüppesahl jedoch nicht gerichtsfest belegen können: Eingeweiht in sein Entlarvungsvorhaben hatte er nämlich niemanden.

Die Beschwerde, die Anwalt Wagner eingereicht hat, fußt auf zwei zentralen Punkten. Zum einen habe Schellen als V-Mann Wüppesahl "in die Straftat geführt": Im Auftrag der Ermittler habe Schellen sich an der Ausarbeitung des perfiden Plans aktiv beteiligt und sogar die Tatwaffe besorgt, mit der das Verbrechen ausgeführt werden sollte. Klar ist: Bevor Schellen als verlängerter Arm der Fahnder den Kontakt zu Wüppesahl pflegte, lag keine Straftat vor, für die der Beschuldigte hätte angeklagt werden können.

Die europäische Rechtssprechung aber, sagt Wagner, sei "eindeutig": Provoziert der Staat mit verdeckten Ermittlern eine Straftat oder gestaltet sie zumindest aktiv mit, darf der so Verführte nicht juristisch belangt werden. Genau dies aber sei im Wüppesahl-Prozess zweifelsfrei passiert.

Zudem seien Wüppesahls "Verteidigungsrechte" beschnitten worden: Ihm und seinen Anwälten habe man vor dem Landgericht verwehrt, Schellen als einzigen Belastungszeugen in die Mangel zu nehmen. Schellens Aussage, Wüppesahl habe es mit dem geplanten Raub "von Anfang an ernst gemeint", konnte die Verteidigung nicht erschüttern: Viele Fragen ließ das Gericht schlicht nicht zu.

So musste Schellen auch niemanden benennen, mit dem er während seines Einsatzes als V-Mann über den Fall gesprochen hatte und dessen Befragung vor Gericht möglicherweise ein anderes Licht auf den Fall hätte werfen können. Genau dieses "Konfrontationsrecht" sei aber in einem solchen Verfahren "ein elementares Recht des Angeklagten", sagt Rechtsanwalt Wagner.

Ob die Beschwerde, die am 27. Dezember eingereicht wurde, vom EGMH zugelassen wird, entscheidet sich wohl nicht vor dem Frühjahr. Da sich das Verfahren über mehrere Jahre hinziehen dürfte, wird sein Ausgang auch nichts mehr daran ändern, dass Wüppesahl die verhängte Strafe verbüßen muss. Indirekte Auswirkungen könnte es aber auf die Dauer der Haftzeit haben: "Die Entlassung nach zwei Dritteln seiner Strafzeit wird in der Regel nur einem Gefangenen gewährt, der sich mit den Folgen seiner Tat auseinander setzt und Reue zeigt", sagt Wüppesahls Anwalt Ernst Medecke. Ein solches Schuldeingeständnis könne aber von keinem Verurteilten verlangt werden, dessen Verfahren noch auf irgend einer juristischen Ebene anhängig ist.

Medecke will nun in den kommenden Wochen für seinen Mandanten, der die Hälfte seiner Haftstrafe bereits abgesessen hat, den Antrag stellen, ihn nach der Verbüßung der Zweidrittelstrafe freizulassen.

Folgt das Straßburger Gericht gar Wüppesahls Beschwerde, müsste auch nach verbüßter Haft "der Fall vor Gericht neu aufgerollt werden", prognostiziert Wagner. Dann gehe es "nur noch um die Bestätigung des Urteils oder Freispruch". Im Falle eines Freispruchs wäre Wüppesahl nicht nur voll rehabilitiert, er könnte auch alle erworbenen Pensionsansprüche voll geltend zu machen - und hätte sogar das Recht, in den Polizeidienst zurückzukehren.

Dagegen jedoch, mutmaßt Rechtsanwalt Medecke, "wird die Polizei mit allen Mitteln Sturm laufen".

taz Nord Nr. 8187 vom 29.1.2007, Seite 24, 177 TAZ-Bericht Kai von Appen / Marco Carini, Artikel nur in taz-Teilauflage

:00000733:

Es tut mir immer so im Herz weh, wenn ein Ex-Grüner einsitzt...

:rotfl2:

Varminter

Geschrieben

Eigentlich sollte das mit dem Verklagen ein Witz sein, aber ich schreib das in Zukunft besser dazu.

Ich mein ja nur, wenn mich demnächst jemand angreift, weil er sich ein bisschen prügeln will obwohl ich dazu überhaupt keine Lust habe, und einen Abwehrstock ziehe um ihn abzuwehren, ruft der direkt per Handy die Polizei und zeigt mich an, weil ich dieses Ding trage. Somit bin ich, der nur in Ruhe gelassen werden wollte der Dumme. Hätte ich keine "Waffe" wie Messer oder Abwehrstock dabeigehabt, wär ich wohl verprügelt worden. Da muß man sich wohl ab dem 1.4. entscheiden was einem wichtiger ist. Denn die Chance ein Opfer zu werden wird ständig größer. Man werfe dazu einen Blick in die heute veröffentliche Kriminalstatistik. Gewaltkriminalität boomt geradezu.

Geschrieben

Also ich finde eine Owi bzw. das Bußgeld ist leichter zu ertragen, als eine Tracht Prügel... :lol: Da würde ich mir mal überhaupt keinen Kopf machen....zudem steht Aussage gegen Aussage..

Auch eine Überlegung wert: Zahnersatz ist teurer als die Owi :chrisgrinst:

Geschrieben

Nochmal zu Messerrecht:

Ich glaube, da wird in diesen Thread etwas übertrieben. Ich sehe laut Text kein absolutes Verbot von feststellbaren Einhandmessern. Zumindestens ist der Text zweideutig und wird wohl bald einer gerichtlichn Klärung bedürfen. Es heißt da "oder", wobei sich der Zusatz von den 12 cm genausogut auf eine Bedingung für beide beziehen kann.

Ein weiteres Studium der Unterlagen ergab in der Hauszeitung "Das Parlament" folgende Aussagen: http://www.bundestag.de/dasparlament/2008/...k/19690863.html

"Danach ist das öffentliche Mitführen von so genannten Einhandmessern und anderen Messern mit einer Klingenlänge ab zwölf Zentimetern verboten."

und

"Die Polizei kann durchaus zwischen Pilzsammlern und gewaltbereiten Jugendlichen unterscheiden" (Sachsens Innenminister Holger Hövelmann, SPD)

Man erkennt daraus den Tenor des Gesetzes. Leider ist der Wortlaut eben zu schwanmmig und nicht überlegt. Wenn ich in der Lederhose ein Messer stecken habe, sehe ich das durchaus als Brauchtum an. Bayrische Polizisten ebenfalls. Der Angler, der Jäger, der Camper - alle haben das Ding rechtmäßig dabei. Auch der Pfadfinder in Uniform (ich stelle mir jetzt alle gewaltbereiten Jugendlichen in Pfadi-Uniformen vor, oder gar in Strunpfhosen als Mitglieder eines Robin-Hood-Clubs).

Lästig ist es allerdings, diese Einzelverordnungen in den Text hineinzudenken. Was einen interessiert, geht noch recht einfach. Aber in anderen, nicht beachteten Teilen kann das Problem liegen. Der vollständige (Änderungs-)Text liegt in der Drucksache 129/08 vor. So geht er nochmal an den Bundesrat, welcher allerdings enpfohlen hat, zuzustimmen und nicht den Vermittlungsausschuss einzuschalten. Siehe dazu:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/082/1608224.pdf

Wenn der Links (aus dem Gedächnis) falsch ist, rühre ich mich nochmal.

Was ich gerne wüßte: Ob der Inhaber eines großen Waffenscheins vielleicht doch ein Messer einstecken darf, wenn er dafür die Knarre zuhause lässt? Ich erinnere mich da an die Jahre nach 1976, als einem Detektiv, der auch einen Waffenschein besaß, das Führen eines Schlagrings statt seiner Pistole doch nicht erlaubt wurde.

MfG

Fritzchen

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