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Fritzchen

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  1. "Nach Verlust der Kriegswaffeneigenschaft" bedeutet hier wohl, daß es sich um ehemalige Kriegswaffen handelt, die nach dem neuen Gesetz aus der KWKG-Liste herausfallen, aber weiterhin Vollautomaten sind. Es sind dies: Wassergekühlte MGs MPs bis Sept. 1945 Vollautomatische Gewehre bis Sept. 45 Bis jetzt waren diese bei der BAFA gemeldet. Sie müssen nun beim BKA und bei der normalen Waffenbehörde angemelödet werden. Gruß Fritzchen
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