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IGNORED

Waffen, die ma nicht führen darf. (neues Recht)


Bloody Soul

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Auf wenn es sehr beliebt ist diesen Unfug zu verbreiten: Das stimmt so nicht.

In § 5 Absatz 2 Satz 5 Waffengesetz heist es:

Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die

....

wiederholt oder gröblich gegen die Vorschriften eines der in Nummer 1 Buchstabe c genannten Gesetze verstoßen haben.

Die seltsame Rechtsauslegung, dass zwei einfache Ordnungswidrigkeiten bereits "wiederholt" bedeuten und daher zum Verlust der Zuverlässigkeit führen ist haltlos. Die gesamte Rechtsliteratur geht davon aus, dass "wiederholt" ein hartnäckiges, unbelehrbares Ignorieren der Regeln definiert. Ein Erlaubnisentzug nach nur zwei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten hätte vor einem deutschen Gericht keinen Bestand.

Also gut, ich gebe meinen Fehler zu: Ich hatte mich auf §5 Abs.2 Satz 1c bezogen. Dort sind aber (mit zweimal) geringere Strafen als 60TS gemeint und nicht OWis. Da hatte sich wohl was falsch eingenistet...

Gruß, Ronald

Geschrieben

Orginal Kommentar eines Mitarbeiters eins SPD Abgeordneten: "Echt, das haben wir verboten?", als ich micht dafür bedankt habe mein Einhandmesser nicht mehr führen zu dürfen.

Geschrieben
Diese Messergeschichte ist mit eine der größten Dummheiten nach dem Krieg, die sich Politiker haben einfallen lassen.

Mir soll mal bitte einer ernsthaft erklären wo das Abendland oder die Gesellschaft untergeht wenn Bürger in Ihrer

Hosentasche ein Einhandmesser tragen.

Das ist ja korrekt - aber um so mehr sollten wir die Pöbeleien - auch hier im Forum - lassen, konstruktiv bleiben

und zusammenhalten.

Geschrieben
Ohne Scheiß, das war ernst gemeint und kein Scherz. Die haben sich mit dem Entwurf nicht keine Sekunde beschäftigt und nur abgenickt.

Sage ich doch. Die in letzter Minute auf Initiative von Berlin noch eingeschobenen Änderungen wurden (entweder an sich, zumindest aber hinsichtlich ihrer Tragweite) gar nicht erkannt. Bei diesem Gesetz faktisch vom "Willen des Volkes, repräsentiert durch den gewählten Souverän" zu sprechen, wäre Hohn.

Geschrieben
Ohne Scheiß, das war ernst gemeint und kein Scherz. Die haben sich mit dem Entwurf nicht keine Sekunde beschäftigt und nur abgenickt.

Pibros,

dann schreib doch deine diesbezüglichen Erfahrungen hier nieder.

Geschrieben

Was ist nun mit den Springmessern mit einer Klingenlänge bis 8,5 cm. Die kann man doch noch kaufen, oder?

Das sind ja nun per Definition keine Einhandmesser. Oder doch.

Also darf man die führen oder nicht.

Ich bringe die Einnahmen meines Geschäftes jeden Tag zur Bank. Darf ich dafür einen Abwehrstock führen oder nicht oder gibts dafür so was wie den kleinen WS. Oder gibts bald eine Liste mit den Sachen die man mitführen darf?

Geschrieben
Was ist nun mit den Springmessern mit einer Klingenlänge bis 8,5 cm. Die kann man doch noch kaufen, oder?

Das sind ja nun per Definition keine Einhandmesser. Oder doch.

Doch, sind sie, und nein, du darfst sie nicht führen.

Ich bringe die Einnahmen meines Geschäftes jeden Tag zur Bank. Darf ich dafür einen Abwehrstock führen oder nicht oder gibts dafür so was wie den kleinen WS. Oder gibts bald eine Liste mit den Sachen die man mitführen darf?

Alle Arten von Schlagstöcken fallen unter den Begriff der Hiebwaffen und dürfen somit grundsätzlich nicht geführt werden. Deine "Geldbotentätigkeit" steht natürlich im Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit, und für letztere gilt das FÜhrverbot ja laut Gesetzestext nicht. Aufgrund der weitgehend ungeklärten Auslegung dieser Vorschrift und des Fehlens von Verwaltungsvorschriften und Rechtsprechung dazu würde ich allerdings schärfstens davon abraten, auf dieser Grundlage nun einfach den Knüppel einzustecken und loszumarschieren. Sprich mit deiner Behörde, erläutere die Sachlage und beantrage eine schriftliche Ausnahmegenehmigung.

Geschrieben
Doch, sind sie, und nein, du darfst sie nicht führen.

Alle Arten von Schlagstöcken fallen unter den Begriff der Hiebwaffen und dürfen somit grundsätzlich nicht geführt werden. Deine "Geldbotentätigkeit" steht natürlich im Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit, und für letztere gilt das FÜhrverbot ja laut Gesetzestext nicht. Aufgrund der weitgehend ungeklärten Auslegung dieser Vorschrift und des Fehlens von Verwaltungsvorschriften und Rechtsprechung dazu würde ich allerdings schärfstens davon abraten, auf dieser Grundlage nun einfach den Knüppel einzustecken und loszumarschieren. Sprich mit deiner Behörde, erläutere die Sachlage und beantrage eine schriftliche Ausnahmegenehmigung.

Jedzt frage ich mich aber doch, ob man das 50 cm lange 3,5 cm dicke Erdkabel als Schlagstock definieren kann? Mit verwirrten Grüssen :confused:

Geschrieben

Ein Springmesser dürfte den Begriff des Einhandmessers erfüllen.

Mit einer Hand (Daumendruck der Haltehand) öffnend/verriegelnd.

Man dürfte es demnach besitzen, aber nicht mehr führen.

Den Abwehrstock (offenbar als Hiebwaffe eingestuft und damit eben Waffe) dürfte man, wenn die WaffG-Novelle in Kraft tritt, nicht mehr führen. Ob sich Ausnahmen für einen Fall wie deinen für einen "allgemein anerkannten Zweck" begründen lassen, wird sich erst noch erweisen.

Sofern die Novelle diese (unseligen) Regularien zum Führverbot aller (freien) Waffen enthalten sollte, und danach sieht es aus, wäre zumindest eine Regelung zum erlaubten Führen mit einer Art KWS sinnvoll.

Warum auch nicht (wenn man der Systematik des Gesetzgebers folgt); Schreckschuss- und Reizgaswaffen dürfen bei Erfüllung der Vogaben für den KWS damit ja auch geführt werden; und ASP, EMS & Co. stellen im Vergleich zu den "Gas- und Knallwaffen" die sinnvollere Selbstschutz-Alternative dar.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Jedzt frage ich mich aber doch, ob man das 50 cm lange 3,5 cm dicke Erdkabel als Schlagstock definieren kann? Mit verwirrten Grüssen :confused:

Nein, kann man nicht, zumindest nicht waffenrechtlich. Strafrechtlich sieht das etwas anders aus, d.h. wenn du damit jemandem auf die Nase haust, wirst du genauso bestraft, als wenn es ein Schlagstock gewesen wäre. Aber im Waffenrecht können nur Gegenstände Waffen sein, die dazu bestimmt sind, Menschen Schaden zuzufügen. Damit ist gemeint, daß der Hersteller sie exakt zu diesem Zweck produziert haben muß, und das liegt bei einem Stück Erdkabel zweifelsohne nicht vor.

Geschrieben
Nein, kann man nicht, zumindest nicht waffenrechtlich. Strafrechtlich sieht das etwas anders aus, d.h. wenn du damit jemandem auf die Nase haust, wirst du genauso bestraft, als wenn es ein Schlagstock gewesen wäre. Aber im Waffenrecht können nur Gegenstände Waffen sein, die dazu bestimmt sind, Menschen Schaden zuzufügen. Damit ist gemeint, daß der Hersteller sie exakt zu diesem Zweck produziert haben muß, und das liegt bei einem Stück Erdkabel zweifelsohne nicht vor.

Da ich wenn überhaupt, nur in Notwehr handeln würde seh ich der Sache gelassen entgegen.

Geschrieben
Nein, kann man nicht, zumindest nicht waffenrechtlich. Strafrechtlich sieht das etwas anders aus, d.h. wenn du damit jemandem auf die Nase haust, wirst du genauso bestraft, als wenn es ein Schlagstock gewesen wäre. Aber im Waffenrecht können nur Gegenstände Waffen sein, die dazu bestimmt sind, Menschen Schaden zuzufügen. Damit ist gemeint, daß der Hersteller sie exakt zu diesem Zweck produziert haben muß, und das liegt bei einem Stück Erdkabel zweifelsohne nicht vor.

Da stimme ich grundsätzlich zu. Entscheidend ist die Art der ersten Anfertigung oder späteren Veränderung. M.E wenn das Stück so gefunden wird ist es kein Problem. Schneidet es man sich zu besagtem Zweck zurecht, ist es wie mit der Zaunlatte die mit einem Nagel versehen wird, also eine Hiebwaffe?

Geschrieben

dinkel 67, befürcht, dass du Recht hast! Nur, wenn so argumentiert wird, ist jeder Gegenstand der zur Verteidigung mitgenommen wird eine Waffe. Ich werde dann in Zukunft auch ohne Gürtel gehen müssen, da dieser sich zum würgen eignet. Man sieht, alles braucht Grenzen, auch die ständige Verschärfung des Waffenrechts.

Geschrieben
Nein, kann man nicht, zumindest nicht waffenrechtlich. Strafrechtlich sieht das etwas anders aus, d.h. wenn du damit jemandem auf die Nase haust, wirst du genauso bestraft, als wenn es ein Schlagstock gewesen wäre. Aber im Waffenrecht können nur Gegenstände Waffen sein, die dazu bestimmt sind, Menschen Schaden zuzufügen. Damit ist gemeint, daß der Hersteller sie exakt zu diesem Zweck produziert haben muß, und das liegt bei einem Stück Erdkabel zweifelsohne nicht vor.

Da wäre ich mir nicht so sicher.

Ein Stück Erdkabel kommt einer Stahlrute ( = verbotener Gegenstand) gleich. Durch das Mitführen zu Verteidigungszwecken wird das Kabel zur gekorenen Waffe (ähnlich einem am Oberschenkel getragenen Fleischermesser) und damit gleichzeitig zum verbotenen Gegenstand.

Ich würde das mit dem Kabelende lieber bleiben lassen.

Geschrieben

Haste mal Rechtsprechung zu dieser Sache mit den gekorenen Waffen? Im übrigen, selbst wenn sich das so verhielte, müßte das Mitführen zu Verteidigungszwecken ja erstmal nachgewiesen werden. Und der Betreffende hatte das Ding eben noch rein zufällig im Auto liegen... muß wohl von damals übrig geblieben sein, als der ganze Schutt nach der Renovierung weggeschafft wurde :D

Geschrieben
Bitte schön:

MOV00001.zip

und jetzt?

Verboten?

Der Sinn und Zweck ist doch wohl auf der Hand es ist ein Universal Werkzeug Klaro!

Und so ist es auch vom Waffengesetz zu sehen!

Im Übrigen die Leute von Böker haben einen Interessanten Text auf ihrer Seite stehen und wen mann das liest ist alles gar nicht so schlimm!

Ich habe übrigens auch so ein Wave und das im Affekt aus der Tasche zu ziehen muß auch erst noch auf Viedeo festgehalten werden !hihi

Copham

Geschrieben
Im Übrigen die Leute von Böker haben einen Interessanten Text auf ihrer Seite stehen und wen mann das liest ist alles gar nicht so schlimm!

Der Böker-Text ist reines verkaufsförderndes Wunschdenken und in meinen Augen völliger Blödsinn. Ist doch klar, daß die um ihre Absatzzahlen fürchten.

Geschrieben
Da wäre ich mir nicht so sicher.

Ein Stück Erdkabel kommt einer Stahlrute ( = verbotener Gegenstand) gleich. Durch das Mitführen zu Verteidigungszwecken wird das Kabel zur gekorenen Waffe (ähnlich einem am Oberschenkel getragenen Fleischermesser) und damit gleichzeitig zum verbotenen Gegenstand.

Ich würde das mit dem Kabelende lieber bleiben lassen.

Noch eine Frage. Müssen die gekorenen (atypischen) Waffen nach dem Waffengesetz nicht in der Anlage benannt sein?

Geschrieben

Was mir gerade durch den Kopf geht...wir wissen um die in großer Zahl im Umlauf befindlichen illegalen Schußwaffen. Ein nicht geringer Teil davon dürfte leicht verdeckt zu tragende Faustfeuerwaffen sein.

Wenn nun ein nicht unerheblicher Teil davon (wir sprechen von Millionen!) im Besitz eines kriminellen Klientels steht, welches bis jetzt davon Abstand nahm diese permanent bei sich zu führen da es für Überfälle, Raub etc. ja auch diverse Gegenstände zur Bedrohung gab, die man straffrei führen konnte, und diese Leute aufgrund von Vorstrafen davon ausgehen müssen empfindliche Sanktionen zu erfahren wenn das neue Gesetz in Kraft tritt-was sollte die davon abhalten nun ihre Schußwaffen zu benutzen?

Verboten ist verboten und wenn man schon eine einschlägige Karriere hinter sich hat wird man, sollte man mit einem Einhandmesser/Teli/Springer/etc erwischt werden, wohl nicht mit einer OWI davonkommen.

Also warum nicht gleich die alte Makarov mitnehmen?

Das würde eine neue Dimension in der Straßenkriminalität bedeuten-Großbritannien lässt grüßen... <_<

Geschrieben

Vorsicht Ironie !!!!!!

Jetzt frage ich mich als Elektriker ob ich Reste von Kabeln noch transportieren darf oder ob ich eine Genemigung zum Waffentransport beantragen muß.

P.s

Was ist mit einem Schraubendreher ? , ich habe immer 8 bis 10 im Auto und führe auch immer 2 - 3 in der Tasche mit (zumindestens unter der Woche). Ich bin auch nicht immer blau angezogen wenn ich arbeite.

Was ist mit einem Erddorn ? ist daß ein Baumaterial oder ein Speer,( laut einer möglichen Gesetzesauslegung ist es eine Waffe)

Fragen über Fragen, die wir ohne die Politiker nicht hätten. Zumindestens hätten die Juristen weniger Arbeit.

Geschrieben

Bleibt abzuwarten. Ich denke es wird zuerst ein Umrüsten stattfinden, das Gesetz lässt ja noch 'ne Menge Spielraum. Feststehende Messer werden zunehmen, aber der Schritt zur Makarov ist doch recht groß. Gas und Pfefferspray werden da wohl eher die Spydercos ersetzen.

Das Problem, das ich mit der Theorie sehe ist, daß echte Pistolen doch vergleichsweise viel Geld kosten. Die werden zum Posen und angeben eher nur im privaten Bereich verwendet, wo sie nicht einer Kontrolle zum Opfer fallen können.

Für geplante Straftaten ist es unerheblich, aber für den Raubüberfall reicht doch schon ein jetzt führverbotenes Messer. Und da die Opfer jetzt entwaffnet wurden, braucht man eher weniger Hardware für Gewalt-Straftaten denn mehr.

Geschrieben

@ tschorsch:laß mal die Hunde da raus! Wenn dich ein Hund "einfach so" zerfleischen will hast du natürlich ein Recht dich zu wehren! Dem Besitzer dieser Tiere sollte man dann aber auch, von rechtswegen, ein paar reinhauen, da sie solche Monster heranziehen...oder Leute vergessen das bei 80% Erziehung immer noch 20% Raubtier (je nach Rasse) mitspielen und lassen dann den Filius mit dem Hund alleine (würde ich nie machen)...vergiß das nicht bevor du hier weiter Stimmung mit irgendwelchen Hetzparolen machst!

Gruß

Sundowner

Geschrieben

@tschorsch: Na da liegen doch unsere Meinungen gar nicht soweit auseinander! Jetzt verstehe ich dein Posting vorher auch ein bischen besser! Im Fall Volkan sehe ich das auch so, die haben noch viel zu wenig bekommen und der Hund hat es ausbaden müssen.... :icon14:

Die drei am häufigsten gebrachten Sätze von Hundehaltern : "Meiner macht nix!";"Keine Angst der will nur spielen" und "Oh, das hat er noch nie gemacht!" das höre ich leider öfter....

Peace

Sundowner

Geschrieben

:appl:

Ja ich weis ja nicht was du rauchst, prima Argument wenn man schon so nix gescheites sagt, außer den Leuten einreden will sie müssten sich bedingungslos den noch so dümmsten Regelwerk unterordnen.

Ja Gesinnung scheinst du wohl eine zu haben,(SPD-Wähler?) ist mir auch egal in keinem Fall dürfte diese allerdings mit einem liberalen

Waffenrecht und Großzügigeit (wie es da an einer Stelle in der verfassung steht) konform laufen.

Nochwas nebenbei vor 30-40 Jahren war schwul sein verboten, war Kuppelei eine Straftat (nicht Ordnungswidrigkeit) war

Pornographie verboten....

Komisch das ist irgendwann alles mal abgeschafft wurden, bestimmt nicht weil sich Bürger (nicht nur Alt 68iger) daran

BEDINGUNGSLOS hielten.

Für den Spruch ich bin schwul und das ist gut so wäre Wowereit 1962 noch in den Knast gewandert...sollte nur mal zum

nachdenken anregen.

Diese Messergeschichte ist mit eine der größten Dummheiten nach dem Krieg, die sich Politiker haben einfallen lassen.

Mir soll mal bitte einer ernsthaft erklären wo das Abendland oder die Gesellschaft untergeht wenn Bürger in Ihrer

Hosentasche ein Einhandmesser tragen.

Zudem ist es auch kein Sicherheitsgewinn wenn alles verboten wird-dieses Märchen ist schon lange entzaubert!

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