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IGNORED

Selbstschutzbereich faktisch nicht mehr vorhanden!


Colt-1911

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Also wenn ich den aktuellen Entwurf der WaffG Änderung richtig verstehe ist es zukünftig verboten so ziemlich alle Artikel die aktuell noch zum Selbstschutz erhältlich sind, zu führen.

Teleskop-Abwehrstöcke, Gummiknüppel, Kubotan, Tonfa, Elektroschocker (zählen rechtlich in die Kategorie Hieb- und Stichwaffe) und vieles mehr darf zukünftig zum Selbstschutz nicht mehr geführt werden.

Damit ist der Selbstschutzbereich bis auf das Reizgas komplett abgeschafft worden.

Was helfen diese Artikel wenn man Sie nicht führen darf.

Habe ich das wirklich richtig verstanden?? Ich kann es kaum fassen. :traurig_16::confused:

Geschrieben
Also wenn ich den aktuellen Entwurf der WaffG Änderung richtig verstehe ist es zukünftig verboten so ziemlich alle Artikel die aktuell noch zum Selbstschutz erhältlich sind, zu führen.

Genau so ist das wohl.

Das wird dann wohl der Grund sein, warum z. B. in Sachsen die Mittel für Kriminalitätsopfer erhöht werden. Gibts sogar eine schöne Hochglanzbroschüre dazu. Da werden sich die zukünftigen Opfer sicher freuen, die sich vermutlich viel lieber angemessen selbst verteidigt hätten, anstatt wehrlos dazustehen.

Geschrieben
Also wenn ich den aktuellen Entwurf der WaffG Änderung richtig verstehe ist es zukünftig verboten so ziemlich alle Artikel die aktuell noch zum Selbstschutz erhältlich sind, zu führen.

Teleskop-Abwehrstöcke, Gummiknüppel, Kubotan, Tonfa, Elektroschocker (zählen rechtlich in die Kategorie Hieb- und Stichwaffe) und vieles mehr darf zukünftig zum Selbstschutz nicht mehr geführt werden.

Damit ist der Selbstschutzbereich bis auf das Reizgas komplett abgeschafft worden.

Was helfen diese Artikel wenn man Sie nicht führen darf.

Habe ich das wirklich richtig verstanden?? Ich kann es kaum fassen. :traurig_16::confused:

Wozu Selbstschutz? Brauchst du nicht - als guter Christ hältst du im Fall des Falles einfach die andere Wange hin.

Und schon läßt jeder Angreifer beschämt von dir ab.

Merke: Je weniger Waffen, je weniger Aggressionen - um so mehr Frieden.

Salaam

Geschrieben

Du kannst im Fall der Fälle immer nnoch versuchen, den bewaffneten Angreifer zu Tode zu langweilen, indem du ihm glaubhaft darlegst, dass er gegen das Waffengesetz verstößt und nun mit einer Anzeige wegen des Verstoßes zu rechnen hat. Du kannst weiterhin darüber schwadronieren, dass du ja eigentlich ein geeignetes Nahverteidigungsmittel bei dir führen könntest, wenn dir das Gesetz eben so scheissegal wäre wie ihm. Und du könntest ihn, nur so theoretisch, bitten, dich doch der Fairness halber auf dein umfriedetes Besitztum zu begleiten, um dir die sportlich faire Chance zu geben, dich deiner Haut adäquat zu erwehren.

Vielleicht rufst du aber auch Herrn Tölle an und bittest ihn, dir doch etwas staatliches Gewaltmonopol zu entsenden und bitest den Angreifer höflich, sich doch bitte solange zu gedulden, bis dieses staatliche Gewaltmonopol eintrifft, um an deiner Statt den Schutz deiner dem Gesetzgeber offenbar nicht sehr viel werten Gesundheit zu übernehmen.

Du siehst, dir stehen nach wie vor alle Türen zum Selbstschutz offen, hat ja niemand gesagt, wie effektiv dein Selbstschutz sein darf.

Geschrieben

Jetzt, wo ich noch mal in Ruhe darüber nachgedacht habe:

Wozu Mittel zur SV, nachdem Anscheinswaffen und böse Messer einem Führverbot unterliegen, gibts doch anschließend gar keine Straftaten mehr mit diesen Dingern, die sind ja schließlich verboten. Kein Mörder, Räuber oder Vergewaltiger würde es wagen, dass von deutschen Politikern und Spitzenbeamten ersonnene Waffengesetz zu brechen.

Geschrieben
Du kannst im Fall der Fälle immer nnoch versuchen, den bewaffneten Angreifer zu Tode zu langweilen, indem du ihm glaubhaft darlegst, dass er gegen das Waffengesetz verstößt und nun mit einer Anzeige wegen des Verstoßes zu rechnen hat. Du kannst weiterhin darüber schwadronieren, dass du ja eigentlich ein geeignetes Nahverteidigungsmittel bei dir führen könntest, wenn dir das Gesetz eben so scheissegal wäre wie ihm. Und du könntest ihn, nur so theoretisch, bitten, dich doch der Fairness halber auf dein umfriedetes Besitztum zu begleiten, um dir die sportlich faire Chance zu geben, dich deiner Haut adäquat zu erwehren.

Vielleicht rufst du aber auch Herrn Tölle an und bittest ihn, dir doch etwas staatliches Gewaltmonopol zu entsenden und bitest den Angreifer höflich, sich doch bitte solange zu gedulden, bis dieses staatliche Gewaltmonopol eintrifft, um an deiner Statt den Schutz deiner dem Gesetzgeber offenbar nicht sehr viel werten Gesundheit zu übernehmen.

Du siehst, dir stehen nach wie vor alle Türen zum Selbstschutz offen, hat ja niemand gesagt, wie effektiv dein Selbstschutz sein darf.

:appl::appl:

Dem ist nicht mehr hinzuzufügen.

Leider weis ich nicht ob ich lachen, weinen oder auswandern soll.

Man darf ja auch nie vergessen die Leute die solche Gesetze verabschieden, haben die Polizei 24stunden am Tag vor der Haustür stehen, da kann man schon mal so ein Gesetz verabschieden. Wünsche diesen Damen und Herren mal Nachts eine Fahrt mit der Kölner S-Bahn bin mir sicher denen Ihre Meinung wird sich "schlagartig" ändern.

In diesem Sinne

Grüße vom Hinkelsteinfeld

Geschrieben
Man darf ja auch nie vergessen die Leute die solche Gesetze verabschieden, haben die Polizei 24stunden am Tag vor der Haustür stehen, da kann man schon mal so ein Gesetz verabschieden. Wünsche diesen Damen und Herren mal Nachts eine Fahrt mit der Kölner S-Bahn bin mir sicher denen Ihre Meinung wird sich "schlagartig" ändern.

Das ist doch die Lösung: wir beantragen alle Personenschutz. Sich selbst zu schützen ist schließlich gesetzich nicht mehr zulässig und der Staat versäumt es gleichzeitig illegal beschaffte und geführte Waffen zu eliminieren, ergo: Polizeischutz für alle. Und zwar persönlich und rund um die Uhr. :00000733:

Geschrieben

Jetzt mal die Polemik beiseite: Wo soll das im beschlossenen Entwurf stehen?

Nach § 42 a II gibt es doch den "allgemein anerkannten Zweck" - und darunter fällt imo auch die Selbstverteidigung, und zwar dann, wenn es sich um eine Verteidigungswaffe handelt, die in der Regel nicht zum Angriff eingesetzt werden kann. Insofern fallen Tonfa und Kubotan wohl aus dem Verbot, beim ASP hätte ich allerdings auch meine Zweifel.

Geschrieben

Hallo,

ist doch alles Quatsch!!!

Wenn Du von Gewalttätern überfallen wirst, dann wirfst Du Dich auf den Boden und wälzt Dich laut winselnd hin und her. Die Angreifer sind starr vor Schreck und völlig überfordert mit der Situation. Aus lauter Verlagenheit werden sie laut lachen und dich (verbal) verhöhnen. Bald sind sie atemlos vom Lachen und die Irritation lässt sie ihr ursprüngliches Vorhaben vergessen.

Für Fortgeschrittene und bei besonderen Gefahrensituationen kannst Du auch in Tränen ausbrechen und Dich einnässen. In diesem Falle werden sich die Verbrecher totlachen. Du musst Dir aber keine Sorgen machen, denn das ist glasklar Notwehr. Du kannst der Polizei dann hinterher Deine vollgeschissenen Unterhosen als Beweisstück abliefern.

Mit besten Grüßen

Geschrieben
Du kannst im Fall der Fälle immer nnoch versuchen, den bewaffneten Angreifer zu Tode zu langweilen, indem du ihm glaubhaft darlegst, dass er gegen das Waffengesetz verstößt und nun mit einer Anzeige wegen des Verstoßes zu rechnen hat.

Genau, das WaffG - das jeder von uns als handliche Ausgabe ohnehin dabei haben sollten - dem Angreifer vorlesen und tot quatschen. Ich bin sicher, dass das die ultimative Waffe ist. Hilft das nicht - werfen. :starwars013:

Geschrieben

Ich zitiere an dieser Stelle mal den Prof. Heubrock aus der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses vom 13.02.'08:

"Das (Anm.d.V.: bezogen auf seine vorherigen Ausführungen zum Thema Regelüberprüfung und MPU bei u25 für Legalwaffenbesitzer, sowie deren Folgen) täuscht uns ein Wenig darüber hinweg, dass wir das große Problem mit den illegalen Waffen haben. Da haben wir heute wenig darüber gesprochen, weil wir fast schon aufgegeben haben oder weil wir tatsächlich aufgegeben haben, dass wir da tatsächlich rankommen. Und wir versuchen es jetzt, was vielleicht eine persönliche Einschätzung ist, über das strenge Regeln in einem Bereich, von dem nachweislich, und das haben wir in empirische Untersuchungen gut zeigen können und auch die Kriminalstatistik zeigt das, keine große Gefahr ausgeht."

Er hat also das eigentliche Problem direkt angesprochen und beim Namen genannt.

Übertragen auf die Messerbesitzer kann man also durchaus sagen, dass die Masser der Messerbesitzer ebenso verantwortungsvoll mit ihren Messern umgehen, wie es bei den Legalwaffenbesitzern der Fall ist.

Und die Reaktion auf Prof. Heubrocks Aussage, dass man mit der Gesetzesverschärfung nicht an die eigentliche Zielgruppe heran kommt und deshalb auf leichtere Ziele ausweiche?

Nichts! Nijente! Nada! Nüx! Nüscht!

Mit anderen Worten, man hat es geflissentlich übergangen, obwohl ich erwartet hätte, dass die Fraktionsvertreter, zumindest die vehementen Fürsprecher der Verschärfungswelle, an der Stelle sofort einhaken und begründen, warum denn trotz der Erkenntnis, dass die Verschärfung am Ziel vorbei gehen wird, dennoch mit aller Gewalt daran festgehalten wird.

Aber nix kam. Und warum? Waren alle Befürworter und Verfechter des neuen Verbotswahnsinns plötzlich sprachlos? Ganz sicher nicht. Aber bevor jemand merkt, was da eigentlich gerade gesagt wurde, hastete man ganz schnell zur nächsten Fragestellung. In der Hoffnung das Gesagte würde ungehört im Raum verhallen.

Und allein daran kann man erkennen, wie der Hase läuft. Man will es und man holt es sich, gegen jede bessere Vernunft.

Geschrieben

Der Markt wird schon reagieren.

Abschließbare Hartschalenrucksäcke sowie abschließbare Messerfuterale erlauben den Transport wie vom Gesetz gefordert.

Da kannst Du dann alles reinpacken und schon ist gut...

Und wenn der Hartschalenrucksack noch dazu transparent ist hast Du auch die gewünschte Abschreckung.

Nur beim Tanzen in der Disko ist das evtl keine Lösung.

Geschrieben

Du kannst im Fall der Fälle immer nnoch versuchen, den bewaffneten Angreifer zu Tode zu langweilen, indem du ihm glaubhaft darlegst, dass er gegen das Waffengesetz verstößt und nun mit einer Anzeige wegen des Verstoßes zu rechnen hat.

Genau, das WaffG - das jeder von uns als handliche Ausgabe ohnehin dabei haben sollten - dem Angreifer vorlesen und tot quatschen. Ich bin sicher, dass das die ultimative Waffe ist. Hilft das nicht - werfen. :starwars013:

Wenn man des Angreifers Muttersprache mächtig ist, kann man es zumindest versuchen.

gruß

Frank

Geschrieben
Werden Teleskopschlagstöcke auch verboten? Habe ich was verpasst?

Fallen unter Hiebwaffen und somit unters Führverbot.

Aber wer definiert eigentlich, wie ein Hammer auszusehen hat?

Geschrieben
steht wo? Finde ich nicht!!!!

...

Es ist verboten

1. Anscheinwaffen

2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2

Nr. 1.1. oder

3. Messer mit....

WaffG Anage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2

1.1.

Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),

noch weitere Fragen?

Geschrieben
In meinem Büro ist öfter mal was zu nageln ;)

Die Sekretärien? :ninja:

Geschrieben
...

Es ist verboten

1. Anscheinwaffen

2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2

Nr. 1.1. oder

3. Messer mit....

WaffG Anage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2

1.1.

Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),

noch weitere Fragen?

Das kann ja heiter werden, was machen die Indianer auf den Westerntreffen? Ich durfte heute schon dem ersten Erklären, das er sein Steinbeil wohl nicht mehr tragen darf. Von den Kriegskeulen ganz zu schweigen.

http://www.welt-der-indianer.de/alltag/waffen.html

Oder fällt das unter die selbe Kategorie wie Jäger und Angler?

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