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IGNORED

Innenausschuß: Beschlußempfehlung : ausführlich


AlexG

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Öffnen eines Klappmessers.... i

... die Industrie wird auch schnell reagieren und passende Messer anbieten.

Ich würde nicht bereits jetzt, wo Verbote unmittelbar anstehen, über deren ach so schöne "Lücken" frohlocken.

Und vor allem nicht so "laut"..

Die nächste Verschärfungs-(wie passsend..)Welle wird diesbezüglich schneller anrollen, als uns lieb ist. :kotz:

Des Weiteren werden wir ein Revival der einschneidigen Messer mit feststehender Klinge in der Stadt erleben. Damit ist der tatsächlich gefährlichste Typ für Messerkämpfe im Kommen.

Auch bekannt unter der Bezeichnung "Küchenmesser".

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Preisfrage:

Wer könnte wohl diesen Text verfasst haben?

Hinweis:

der Fragesteller hat in keinster Weise für Gewalt als Lösung plädiert.

Er hatte u.A. auch hinterfragt, warum bei dem Führverbot nicht nach (Zitat) "sachlichem Bedarf" differenziert wird, sondern pauschal verboten wird. Und er hat auch kritisch hinterfragt, dass man aus dem Führverbot keinen Zugewinn für die Sicherheit erzielen wird und dies sachlich richtig begründet.

Sehr geehrter Herr xxx,

ich habe nicht das geringste Verständnis dafür, dass Sie sich als Pädagoge dafür einsetzen, dass das Mitführen von gefährlichen Messern im öffentlichen Raum erlaubt sein soll. Ich setzte mich bei dem Thema Jugendgewalt auch für differenzierte Gesamtkonzepte ein, die präventiv ausgerichtet sind und an den Ursachen ansetzen Ich erwarte allerdings gerade von Pädagogen, dass Sie sich für eine gewaltfreie Konfliktlösung einsetzen. Es kann nicht sein, dass die Bewaffnung im öffentlichen Raum immer mehr zunimmt. Gerade männliche Jugendliche und junge Erwachsene haben immer mehr die Vorstellung, dass es zu Ihrem Recht gehört, Ihre Ehrvorstellungen mit dem gezogenen Messer durchzusetzen Gefährliche Messer haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen. Wir lesen täglich von Messerattacken in der Zeitung. Nicht nur die Kriminalstatistik in Berlin zeigt einen gravierenden Anstieg von Verletzten und Toten durch das Tatmittel Messer.

Nach dem Verbot des sog. Butterflymessers ist jetzt das Einhandkampfmesser zur Kultbewaffnung geworden. Es ist die Verantwortung der Politik auf solche gesellschaftlichen Fehlentwicklungen zu reagieren. Mir ist bekannt, dass durch Gesetzesänderungen allein kein Gewalttaten verhindert werden. Deswegen setze ich mich für eine "Kultur der waffenfreien öffentlichen Räume" ein. Wir brauchen ein umfassendes Konzept, damit die Bewaffnung im öffentlichen Raum zurückgedrängt werden kann. Die Polizei wird diese Aufgabe nicht allein bewältigen können, sie braucht hier die Rechtsgrundlage aus der Politik und die Unterstützung von Pädagogen und der Jugendsozialarbeit.

Ich begrüße es sehr, dass sich die Fraktionen aus der Großen Koalition nach der Fachanhörung des Innenausschusses zum Waffenrecht entschieden haben, die Einhandkamfmesser zu verbieten. Verbote müssen auch durchgesetzt werden, wir brauchen eine klare Rechtsgrundlage für die Polizeien der Länder. Messerverbote im Hausrechtsbereich von öffentlichen Nahverkehrsbetreiben können hier nur eine sinnvolle Ergänzung sein.

Mit freundlichen Grüßen

XXX

Öhem, ja.

Ich habe mal die für mich interessantesten Passagen rot markiert.

1

Ein Pädagoge hat also nicht kritisch den Nutzen zu hinterfragen, sondern selbstverständlich (wohl von Amts wegen) abzunicken und mitzuziehen. Interessant.

2

"Kultur der Waffenfreien Räume" Das Schlagwort muss ich mir aufschreiben, unbedingt... Aber was ist denn diese "Kultur der Waffenfreien Räume"? Keine Messer? Ja gut, und was ist mit all den anderen Sachen? Man kann so ziemlich alles als Waffe missbrauchen, was das tägliche Leben so bietet, wollen wir das alles verbieten? Also bald nur noch nackte Menschen in einer Bebauungsfreien Landschaft?

3

Unterstützung durch Pädagogen und Jugendsozialarbeit also...

Mmmm... lass mal schauen... Jugendsozialarbeit...

Etwa in der Form: "Hallo wertes Jugendobjekt, leider müssen wir euer Projekt Ende des Jahres zusperren, weil wir das Geld was eigentlich für euch vorgesehen und geplant war, dringend in ein kommunales Prestigeprojekt investieren müssen"

Oder so: "Wertes Jugendkulturzentrum, leider können wir den Mietvertrag mit euch nicht mehr aufrecht halten, ihr müsst entweder nach XXX umziehen oder das Grundstück für Summe X kaufen." Und nebenher erfährt man dann hintenrum, dass die ABM-Kräfte, die da schon seit Monaten im Auftrag der Kommune buddeln, schachten und Mauern, die Grundstücksperipherie nach den Wünschen eines privaten Bildungsträgers her richtet, der seinerseits bereits die Anschrift des Jugendkulturzentrums als seine neue Anschrift ankündigt.

Ja, so kann die Unterstützung durch Jugendsozialarbeit aussehen

4

Der Polzei stehen also gegenwärtig keine Rechtsmittel zur Verfügung? Sehr interessant.

Da würde mich dann mal interessieren, wie bzw auf welcher Rechtsgrundlage die Polizei bisher präventiv gehandelt hat, wenn sie Platzverbote aussprach, offenbar gefährliche Gegenstände vorübergehend einzog und vorübergehende Festnahmen als Mittel der Gewaltprävention einsetzte? Hey, habt ihr da etwa ohne Rechtsgrundlage gehandelt? Das macht mich jetzt aber echt betroffen.

Geschrieben

Sehr geehrter Herr xxx,

ich habe nicht das geringste Verständnis dafür, dass Sie sich als Pädagoge dafür einsetzen, dass das Mitführen von gefährlichen Messern im öffentlichen Raum erlaubt sein soll. Ich setzte mich bei dem Thema Jugendgewalt auch für differenzierte Gesamtkonzepte ein, die präventiv ausgerichtet sind und an den Ursachen ansetzen Ich erwarte allerdings gerade von Pädagogen, dass Sie sich für eine gewaltfreie Konfliktlösung einsetzen.

Diese - gebetsmühlenhaft wiederholte - Forderung nach "gewaltfreien Konfliktlösungen" ist im Grundsatz nicht falsch,

weist aber eine ganz gewaltige (Argumentations-)Lücke auf. Es wird nämlich bewusst der Unterschied zwischen Erziehung und Prävention einerseits, und konkreter und individueller Gefahrenabwehr andererseits verwischt.

Will heißen:

Der Einsatz für Gewaltfreiheit nützt dem Einzelnen in dem Moment, in dem Gewalt gegen ihn unmittelbar bevorsteht oder bereits angewandt wird, nichts. Dann wehrt er sich (sofern er sich der Situation nicht mehr entziehen kann) entweder gewaltsam, oder er lässt es mit sich geschehen.

Die indirekte Forderung, auf ggf. gewalttätige Gegenwehr (und die Mittel dazu) zu verzichten,

bedeutet nichts weniger als die Versagung eines elementaren Menschenrechts.

Es würde mich einmal interessieren, was der schlaue Verfasser des Antworttextes (s.o.; mir unbekannt, nur die "Ecke" dürfte klar sein..) hierzu sagt.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Olle Petze ;)

Aber interessant an ihrer Antwort ist, wie sie an der eigentlichen Fragestellung vorbei geht, den Spieß direkt umdreht und den Fragesteller direkt zum Buhmann macht, indem sie auf seine Eigenschaft als Pädagoge abstellt und ihm unterstellt sich als solcher unverständlicherweise für (Zitat) "das Führen von Messern im öffentlichen Raum" einzusetzen.

Sind die Links Grün Pazifisten eigentlich alle so? Gehört diese "ich antworte nicht auf deine Fragen, sondern stelle dich als potentiellen Mittäter dar"-Mentalität zu den Vorraussetzungen, wenn man sich dem Haufen anschließen will? Oder wird man erst später so? Ist das dann gar ansteckend?

Geschrieben

Alte Strategie: Nennt sich "Ihre-Frage-passt-nicht-zu-meiner-Antwort/Meinung"-Haltung.

IMO ists vergebliche Liebesmühe, sich mit diesen Subjekten tiefergehend auseinanderzusetzen.

Es hat zwar einen gewissen Unterhaltungswert, aber diese Gestalten sind entweder beratungsresistent und ideologisch dermaßen fehlgeleitet, dass es nicht mehr therapierbar ist oder aber es handelt sich um reine Utilitaristen.

Beides macht aber für uns nicht den großen Unterschied.

Geschrieben

Aber genau diese Unkultur,

dieses geheimbündlerische Agieren im Hintergrund, dieses Tarnen, Täuschen, Tricksen und manchmal auch Lügen und anschließendes Zuschlagen aus dem Hinterhalt haben diese 68er in die Politik hinein getragen.

Vorbei sind die Zeiten, in denen mit offenem Visier auf Augenhöhe gekämpft wurde. In denen das offene Säbelrasseln zum guten Ton der Politik gehörte und man sich dennoch gegenseitig Raum zum Leben ließ. In denen man keinem Wortgefecht aus dem Weg ging, weil man sich sachlich und inhaltlich wahrer Argumente bediente, ohne den anderen ständig zu beleidigen und in die Täterrolle zu drängen.

Heute gehört es offenbar zum guten Ton, ständig unter der Gürtellinie zu agieren und mangels Sachargumenten den Angriff in den Rücken des Gegners auszuführen. Verschleierungstaktik, Diffamierungen, Denunziantentum und der herzhafte Tritt zwischen die Beine scheinen heute die beliebtesten Strategien zu sein.

Geschrieben

Kann mir jemand sagen wie genau der § 24 Kennezichnungspflicht zu verstehen ist?

Bezieht sich das nur auf die gewerbliche Herstellung und den Import ab Inkrafttreten des Gesetzes?

Oder müssen auch ab Inkrafttreten privat erworbene oder veräusserte Waffen gekennzeichnet werden?

Was ist mit Gebrauchtwaffen nach dem 1.4. die ein Händler jetzt schon liegen hat?

Geschrieben

Morgen Leute,

wißt Ihr, was ich an der ganzen Sache nicht verstehe ?

Die gesamten Neuregelungen sind doch im Endeffekt Lösungen für nicht vorhandene Probleme, oder ?

Beispiel 6,3 mm Verbot....

Wenn ich doch so kriminell bin, ich Jäger und Sportschütze, welcher dieser Politiker ist den ernsthaft der Meinung ich schösse bei fehlender 6,3 mm Waffe/Munition zum wissendlichen durchschießen von polizeilichen Schutzwesten heiterhin auf den Oberkörper der Beamten ?

Sind die alle doof ?

Wenn ich vorhätte mich des Mordes an einem Polizisten schuldig zu machen (was völlig unakzeptabel und irre ist !), dann böte sich mir mit dem Haupt des Beamten und einem noch viel kleineren Kaliber ein hervorragendes Zeil, bzw. es würde der besagten Weste sicherlich nicht gut stehen, von einem KJS-Geschoß vor einer 7mmRemMag gelocht zu werden.

Diese 6,3 mm Diskussion ist total abwegig, es gibt haufenweise präzise kleinere bzw. natürlich auch größere Kaliber, die Schutzwesten in nullkommanix lochen !

LÖSUNG FÜR EIN NICHT VORHANDENES PROBLEM !

Quatsch, gehört in die Tonne !

Wer böses will tut dies auch ohne eine FiveSeven oder ähnliches !

Govt

Geschrieben
Olle Petze ;)

Aber interessant an ihrer Antwort ist, wie sie an der eigentlichen Fragestellung vorbei geht, den Spieß direkt umdreht und den Fragesteller direkt zum Buhmann macht, indem sie auf seine Eigenschaft als Pädagoge abstellt und ihm unterstellt sich als solcher unverständlicherweise für (Zitat) "das Führen von Messern im öffentlichen Raum" einzusetzen.

Sind die Links Grün Pazifisten eigentlich alle so? Gehört diese "ich antworte nicht auf deine Fragen, sondern stelle dich als potentiellen Mittäter dar"-Mentalität zu den Vorraussetzungen, wenn man sich dem Haufen anschließen will? Oder wird man erst später so? Ist das dann gar ansteckend?

Ist es. Man hat doch die besten Argumente, wenn man dem Pädagogen indirekt oder auch direkt mitteilt, dass ER versagt hat, wenn ein kleiner Scheißer ohne Erziehung, mit 30 "Festnahmen" nach Diebstahl pp. und weil nicht strafmündig festgestellt hat, dass man in den Ferien nicht arbeiten braaucht um einen Gameboy u kaufen - man muß nur dem normal erzogenen und damit Gewalt ablehnenden Mitschülern die Dinger abnehmen. Oder sich von einer eingeschüchterten "alten Kuh" bezahlen lassen. Und der ihr ebenfals alter und gebrechlicher Mann gibt noch die Fluppen dazu. So geht`s doch auch.

Und wenn es so ist, haben eben die Pädagogen versagt, ihre Gespräche haben ihn wohl nicht erreicht. Trotz der vorgeschriebenen Betreuungsstunden durch die Pädagogen nach der Schule und deren persönliches Engagement. Das war dann eben auch nicht ausreichend oder einfach ichtzielgerichtet genug.

Dumme böse gleichgültige Pädagogen - lassen so ein hilfsbedürftiges Kerlchen einfach allein in der bösen Welt. Die ist übrigens auch schuld, wenn er sich nicht alles gewünschte leisten kann. Schließlich klafft die Schere... Man - ich kanns bald nicht mehr hören. Denkt von den Laberern eigendlich auch mal jemand ernsthaft nach?

Geschrieben
...

Diese 6,3 mm Diskussion ist total abwegig, es gibt haufenweise präzise kleinere bzw. natürlich auch größere Kaliber, die Schutzwesten in nullkommanix lochen !

...

In einem Jahr wird man in der Kriminalstatistik finden, daß keine 6,3 mehr zum Einsatz kann. Sozusagen eine 100% Verbesserung. Erfolg auf breiter Linie.

Und dann kann man in aller Ruhe das nächste Kaliber angehen. :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben

Kann mir jemand helfen was § 58 Altbesitz im Entwurf anbelangt?

Habe ich jetzt 6 Monate nach Inkraft treten des Gestztes Zeit, eine LEP Waffe in die WBK eintragen zu lassen oder muss ich innerhalb 6 Monaten ein Bedürfnis für LEP oder 4mmM20 im Nachhinein nachweisen können???

Geschrieben
Olle Petze ;)

Aber interessant an ihrer Antwort ist, wie sie an der eigentlichen Fragestellung vorbei geht, den Spieß direkt umdreht und den Fragesteller direkt zum Buhmann macht, indem sie auf seine Eigenschaft als Pädagoge abstellt und ihm unterstellt sich als solcher unverständlicherweise für (Zitat) "das Führen von Messern im öffentlichen Raum" einzusetzen.

...

Hm,

komisch.

Ich als erfahrener Diplom-Betriebswirt und angehender Psychologe setze mich dafür ein, dass bei Konflikten alle Seiten grundsätzlich derart gut bewaffnet sein sollten bzw. sein können sollten, dass die kognitiven Fähigkeiten eines jeden Menschen ohne entsprechende patologische Befunde sicher ausreichen zu erkennen, dass ein Waffeneinsatz keinesfalls zielführend sein kann oder zumindest mit einem massiven Risiko eines kontraproduktiven Ergebnisses belastet ist. :AZZANGEL:

Geschrieben
Kann mir jemand helfen was § 58 Altbesitz im Entwurf anbelangt?

Habe ich jetzt 6 Monate nach Inkraft treten des Gestztes Zeit, eine LEP Waffe in die WBK eintragen zu lassen oder muss ich innerhalb 6 Monaten ein Bedürfnis für LEP oder 4mmM20 im Nachhinein nachweisen können???

Wenn ich den Gesetzestext richtig lese heisst es, dass Deine LEP am ersten Tag nach Ablauf von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes Erlaubnispflichtig wird. Damit wäre sie auch spätestens an diesem Tag in die WBK einzutragen.

Geschrieben
Wenn ich den Gesetzestext richtig lese heisst es, dass Deine LEP am ersten Tag nach Ablauf von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes Erlaubnispflichtig wird. Damit wäre sie auch spätestens an diesem Tag in die WBK einzutragen.

Wird denn dann auch bei Altbesitz von LEP Umbauten ein Bedürfnis verlangt?

Sind unter den Umbauten auch solche betroffen, die schon immer WBK-pflichtig waren, jedoch der Umbau überhaupt einen Erwerb ermöglichte? Z.B die Waffen, die von vollautomatischen Waffen in Halbauto umgebaut wurden? Siehe Tommy-Gun und andere, oder 4M20 Waffen, die aus "richtigen" Waffen hervorgingen?

Geschrieben

@zielvier:

In der Drucksache 16/08224 (Der Änderung des Entwurfes) findet sich eine Übergangsfrist von 6 Monaten ab Inkrafttreten des Gesetztes für Waffen, die vor der Änderung erworben wurden.

Im Entwurf heißt es:

Ist eine erlaubnisspflichtige Feuerwaffe in eine Waffe umgebaut worden, deren Erwerb und Besitz unter erleichterten und wegfallenden Erlaubnisvoraussetzungen möglich wäre, so richtet sich die Erlaubnispflicht nach denjenigen für die ursprüngliche Waffe.

Es geht also immer nur um Umbauten. Was erleichtert und wegfallend heißt ist mir nicht klar.

Sind damit nur vormals freie Waffen (LEP-Umbauten) gemeint,

oder alle erleichterten Waffen (bedürfnissfreie aber WBK-pflichtige Umbauten auf unter 7,5 Joule (zB: 4mmM20), Umbau Vollautomat-->Halbautomat)???

Geschrieben

Meiner Meinung kann es eine erleicherte und weggefallene Bedingung nicht geben. Entweder ist diese erleichtert oder weggefallen.

Geschrieben
In der Drucksache 16/08224 (Der Änderung des Entwurfes) findet sich eine Übergangsfrist von 6 Monaten ab Inkrafttreten des Gesetztes für Waffen, die vor der Änderung erworben wurden.

Bezieht sich jetzt aber diese Übergangsfrist auf die Anmeldung einer LEP Waffe oder auf den Bedürfnisnachweis einer 4mmM20?

Werd daraus echt nicht schlau???

Geschrieben
Meiner Meinung kann es eine erleicherte und weggefallene Bedingung nicht geben. Entweder ist diese erleichtert oder weggefallen.

IMO kann sich das nur auf unterschiedliche Bedingungen beziehen, weil eben - wie Du schreibst - eine konkrete Bedingung nicht gleichzeitig erleichtert und weggefallen sein kann.

Das hieße dann:

(1) Erleichterte Bedingung: Die ursprünglich großkalibrige Waffe kann/konnte bereits mit Volljährigkeit erworben werden (bei Jägern und Sammlern ist dies zwar auch für die Ursprungswaffe möglich, aber eben nicht für Sportschützen).

(2) Wegfallende Bedingung: Man braucht/brauchte keine gesonderte waffenrechtliche Erlaubnis in Form einer WBK.

Damit würde der Kokolores sich nur auf LEPs beziehen.

Das ist aber nur das, was ich in diese ominöse Formulierung hineininterpretiere, also lediglich meine persönliche Meinung.

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