Eike Posted February 20, 2008 Share Posted February 20, 2008 Moin Männer, die Frage lautet: Ich Betreiber von einem Schießstand (nur mal angenommen) lasse natürlich Leute schießen (logisch macht Sinn). In diesem Fall ein Jägerschießstand 1. Person ist Jäger mit gültigem JJ = versichert. 2. Sportschütze beim (zB.) BdMP = versichert (nur wo und über wen?wie weise ich es nach?) 3. Gastschütze = versichert? 4. Jäger ohne gültigen JJ = versichert? Macht es Unterschiede wenn man im LjV ist ? die Fragen sind im folgenden: 1. Wer haftet wenn ein Schütze zB. ein Loch in die Decke schießt? Ich selbst ( Privathaftpflicht? eigene Tasche? der Betreiber?) 2. Habe ich als Jäger ohne gültigen JJ eine Berechtigung für meine Waffen? Es kam heute im Gespräch hoch, dass ein Jäger ohne gültigen JJ gar kein Bedürfnis mehr für Waffen hat! Sprich eigentlich abgeben muss. 3. Kann ich als Jäger ohne gültigen JJ auf Schießständen schießen als Jäger ? 4. Wenn ich Jäger bin, aber eine Disziplin des BdMP schieße (auch dort bin ich Mitglied) in die Decke Hämmer wer zahlt dann? 5. Kann ich als Jäger Munition kaufen und mitnehmen wenn ich keinen JJ gelöst habe? Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dynamite Harry Posted February 20, 2008 Share Posted February 20, 2008 Moin Männer,die Frage lautet: Ich Betreiber von einem Schießstand (nur mal angenommen) lasse natürlich Leute schießen (logisch macht Sinn). In diesem Fall ein Jägerschießstand 1. Person ist Jäger mit gültigem JJ = versichert. 2. Sportschütze beim (zB.) BdMP = versichert (nur wo und über wen?wie weise ich es nach?) 3. Gastschütze = versichert? 4. Jäger ohne gültigen JJ = versichert? Macht es Unterschiede wenn man im LjV ist ? die Fragen sind im folgenden: 1. Wer haftet wenn ein Schütze zB. ein Loch in die Decke schießt? Ich selbst ( Privathaftpflicht? eigene Tasche? der Betreiber?) 2. Habe ich als Jäger ohne gültigen JJ eine Berechtigung für meine Waffen? Es kam heute im Gespräch hoch, dass ein Jäger ohne gültigen JJ gar kein Bedürfnis mehr für Waffen hat! Sprich eigentlich abgeben muss. 3. Kann ich als Jäger ohne gültigen JJ auf Schießständen schießen als Jäger ? 4. Wenn ich Jäger bin, aber eine Disziplin des BdMP schieße (auch dort bin ich Mitglied) in die Decke Hämmer wer zahlt dann? 5. Kann ich als Jäger Munition kaufen und mitnehmen wenn ich keinen JJ gelöst habe? Gruß Das möchte ich doch gerne mal auseinanderklamüsern, deswegen das Vollzitat: 1. Du haftest, Du bist der Standbetreiber und hast dem Benutzer das Benutzen Deines Standes gestattet und dafür kassiert 2. kenne ich mich nicht genau aus, enthalte ich mich eines Kommentars 3. Du kannst auf Schießständen schießen als Jäger ohne JJS, als Clown mit roter Nase oder in Unterwäsche, immer davon abhängig, was der Standbetreiber erlaubt, waffenrechtliche Bedürfnisse sind für einen kommerziellen Stand nicht von Interesse. 4. Der Standbetreiber, wenn er für die Nutzung kassiert hat 5. Ohne ein gültige waffenrechtliche Erlaubnis wirst Du auf jedem Stand eine Tagesversicherung abschließen müssen. mfg Ralf Link to comment Share on other sites More sharing options...
Winzi Posted February 21, 2008 Share Posted February 21, 2008 5. Ohne ein gültige waffenrechtliche Erlaubnis wirst Du auf jedem Stand eine Tagesversicherung abschließen müssen. Die Waffenrechtliche Erlaubnis ist hier nicht relevant. Auch als Jäger ohne JJS hast Du durch die WBK eine waffenrechtliche Erlaubnis (die eventuell wg. nicht vorhandenem Bedürfnis widerrufen werden kann). Da allerdings für den JJS eine gültige Versicherung nachgewiesen werden muss, kann davon ausgeganben werden, daß ein JJS-Inhaber versichert ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
SeinePestilenz Posted February 21, 2008 Share Posted February 21, 2008 Sportschütze beim (zB.) BdMP = versichert (nur wo und über wen?wie weise ich es nach?)Der ordinäre Sportschütze ist über den jeweiligen Verband versichert.In den BDS-Ausweisen siehst Du das über die eingeklebte Jahresmarke (wobei die "Gültigkeit" dieser Marken als Nachweis sich afair auch noch eine gewisse Zeit ins neue Kalenderjahr erstreckt - ich habe meine für 08 letzte Woche erhalten). Bei den Plastikausweisen im Scheckkartenformat (DSB) wirds knifflig - hier ist durch einfaches Besehen des Ausweises das Fortbestehen der Mitgliedschaft (und damit des Versicherungsschutzes) nicht zu erkennen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jennerwein Posted February 21, 2008 Share Posted February 21, 2008 Das möchte ich doch gerne mal auseinanderklamüsern, deswegen das Vollzitat:1. Du haftest, Du bist der Standbetreiber und hast dem Benutzer das Benutzen Deines Standes gestattet und dafür kassiert ..... Eigenartige Rechtsauffassung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rodney Posted February 21, 2008 Share Posted February 21, 2008 Bei den Plastikausweisen im Scheckkartenformat (DSB) wirds knifflig - hier ist durch einfaches Besehen des Ausweises das Fortbestehen der Mitgliedschaft (und damit des Versicherungsschutzes) nicht zu erkennen. Ich bekomme von meinem DSB-Verein jedes Jahr eine neue Mitgliedskarte. Da kann ich den Unterschied zur BDS-Jahresmarke nicht sehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 21, 2008 Share Posted February 21, 2008 1. Wer haftet wenn ein Schütze zB. ein Loch in die Decke schießt? Ich selbst ( Privathaftpflicht? eigene Tasche? der Betreiber?) Jch würde mich mal zu folgendem hinreissen lassen. Wenn nicht extra darauf hingewiesen wird (Kosten für Deckenschuss u.s.w.) zahlt das der Betreiber. Da der Schütze (wenn er nicht grob fahrlässig gehandelt hat) den Stand bestimmungsgemäss genutzt hat, und Schusslöcher sind nun mal eine Folge des Schiessbetriebs. Ich bekomme von meinem DSB-Verein jedes Jahr eine neue Mitgliedskarte. Da kann ich den Unterschied zur BDS-Jahresmarke nicht sehen. Echt? Meine Karte habe ich, seit sie gegen die alten Ausweise ausgetauscht wurde. (Schwabe spare halt) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dynamite Harry Posted February 21, 2008 Share Posted February 21, 2008 Eigenartige Rechtsauffassung. Wieso eigenartige Rechtsauffassung? Geschäftsrisiko. Wenn ich in einer Gaststätte für Essen und Trinken bezahle und aus Versehen ein Glas runterschmeiße, wird man mir das kaum in Rechnung stellen, oder? mfg Ralf Link to comment Share on other sites More sharing options...
Pibros Posted February 21, 2008 Share Posted February 21, 2008 Vielleicht Mitgliedsausweis mit Sportpass vom DSB verwechselt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted February 21, 2008 Share Posted February 21, 2008 Vielleicht Mitgliedsausweis mit Sportpass vom DSB verwechselt? Nee. Es zieht sich wie ein roter Faden durch alle Foren: Die Leute tun sich nur damit schwer zu kapieren, wie der DSB aufgebaut und strukturiert ist - dass es verschiedene Landesverbände gibt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ganymed Posted February 21, 2008 Share Posted February 21, 2008 3. Gastschütze = versichert? Beim DSB ist ein Gast mitversichert. Ansonsten gab es früher einmal Tagesversicherungen. Ich gehe davon aus, dass es die auch heute noch gibt. Beiträge wurden in Verbindung mit der Standnutzungsgebühr erhoben. 4. Jäger ohne gültigen JJ = versichert? Müsste eine gültige Versicherungspolice vorweisen. Alldieweil Du es sonst nicht nachweisen kannst. -------------------------------- 1. Wer haftet wenn ein Schütze zB. ein Loch in die Decke schießt? Ich selbst ( Privathaftpflicht? eigene Tasche? der Betreiber?) z.B. In HAJ Anderten so geregelt, dass feste Beträge für Bodentreffer oder Deckentreffer erhoben werden. Die Frage ist ob es Sinn macht solche Kleinbeträge über die Versicherung abzuwickeln. 3. Kann ich als Jäger ohne gültigen JJ auf Schießständen schießen als Jäger ? Du kannst auch als völlig neutrale Privatperson auf jedem Schießstand schiessen der es in seiner Nutzungsordnung vorsieht. 5. Kann ich als Jäger Munition kaufen und mitnehmen wenn ich keinen JJ gelöst habe? Wenn die WBK Munitionserwerb vorsieht, dann ja solange Du Die WBK noch hast. Nur mit der Aussage "Ich hatte mal nen Jagdschein" wird Dir keiner Munition verkaufen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ganymed Posted February 21, 2008 Share Posted February 21, 2008 ...Geschäftsrisiko. ... Und das ist genau der Grund warum manche Stände in ihrem Kleingedruckten den Geschäftsumfang festlegen. Löchle stanzen - in scope. Mehr als Löchle stanzen - out of scope. Sprich - wenn's das 100m Zugseil dahinrafft, oder den Spiegelhalter in modern Kunst umwandelt, dann zahlst Du. Um dem etwas Nachruck zu verleihen wird auf manchen Ständen erst einmal ein Pfand kassiert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jennerwein Posted February 21, 2008 Share Posted February 21, 2008 Wieso eigenartige Rechtsauffassung?Geschäftsrisiko. Wenn ich in einer Gaststätte für Essen und Trinken bezahle und aus Versehen ein Glas runterschmeiße, wird man mir das kaum in Rechnung stellen, oder? mfg Ralf Der Wirt wäre sehr wohl berechtigt von dir Schadensersatz zu verlangen. Er tut es normalerweise aus Kulanz nicht, da er dich als Kunden behalten will. Die Rechtlage sagt klar und eindeutig: Wer schuldhaft (leichte Fahrlässigkeit ist schuldhaft) einen Schaden verursacht, der zahlt dafür. Das gilt auch für Boden, Decke und Wände des Schießstandes. Link to comment Share on other sites More sharing options...
SeinePestilenz Posted February 21, 2008 Share Posted February 21, 2008 Ansonsten gab es früher einmal Tagesversicherungen. Ich gehe davon aus, dass es die auch heute noch gibt... Die gibts immer noch - was praktisch ist, wenn man mal gute Bekannte zum Schießen zu den "allgemeinen Öffnungszeiten" diverser Stände mitbringt. Kostet normalerweise 1 € und ist damit völlig i.O. PS: Ich bekomme übrigens nicht jedes Jahr eine neue "Scheckkarte" als Ausweis von meinem DSB-LV. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Floppyk Posted February 21, 2008 Share Posted February 21, 2008 Deckenschüsse kommen äußerst selten vor (ich kenne in den Jahren nur zwei) und werden mit Gelächter bestraft. Schüsse in die Bodenfolie kosten 5 €. Link to comment Share on other sites More sharing options...
SeinePestilenz Posted February 21, 2008 Share Posted February 21, 2008 Ein gut platzierter Treffer in einer Zugseilanlage kostet schon mal „geringfügig“ mehr.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted February 22, 2008 Share Posted February 22, 2008 Aber erst nach Ablauf der Garantie ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gun_Buff Posted February 22, 2008 Share Posted February 22, 2008 Jch würde mich mal zu folgendem hinreissen lassen. Wenn nicht extra darauf hingewiesen wird (Kosten für Deckenschuss u.s.w.) zahlt das der Betreiber. Da der Schütze (wenn er nicht grob fahrlässig gehandelt hat) den Stand bestimmungsgemäss genutzt hat, und Schusslöcher sind nun mal eine Folge des Schiessbetriebs. Die Haftpflichtversicherer freuen sich bestimmt, wenn wir Ihnen hier öffentlich derartige Argumentationshilfe liefern. Weiter so!!! (OH Herr schmeiß Hirn ra!) Link to comment Share on other sites More sharing options...
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