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IGNORED

Hab nen leichten Grant !


boogie_de

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Habe vor Kurzem den Antrag für die WBKs gestellt, jetzt kam die Ablehnung mit der Begründung ich sei ja gar nicht Mitglied beim BSSB. Bin aber seit zwei Jahren dabei. Gut, es war die falsche Ausweisnr angegeben und ich habe ne neue Adresse. Ist auch zuviel verlangt, mal kurz in den Unterlagen zu blättern und nach nem Franz Haider mit meinem Geburtsdatum zu suchen.

Als ich nen Tag später beim BSSB angerufen hatte, hat der Bearbeiter meine Unterlagen nach keinen zwei Minuten gefunden.

Nuja, egal.

Meine Frau hat dann beim Sportleiter angerufen, um den Sachverhalt zu klären, daraufhin meinte er, daß es Probleme mit der Befürwortung der WBK für die Pistole geben könnte, weil ich nen Antrag auf Hilfsmittel gestellt habe, bzw das auch genehmigt wurde.(zum Hinweis: bin Oberschenkel rechts amputiert und habe nen Antrag auf nen Hocker gestellt).

Er hat das an den DSB zur weiteren Bearbeitung weiter geleitet.

Was meint ihr zu dieser Sache ??

Geschrieben
daraufhin meinte er, daß es Probleme mit der Befürwortung der WBK für die Pistole geben könnte, weil ich nen Antrag auf Hilfsmittel gestellt habe, bzw das auch genehmigt wurde.(zum Hinweis: bin Oberschenkel rechts amputiert und habe nen Antrag auf nen Hocker gestellt).

Er hat das an den DSB zur weiteren Bearbeitung weiter geleitet.

Was meint ihr zu dieser Sache ??

Hallo,

ich kann mir nicht vorstellen das es da ein Problem gibt...... in unserem Verein haben wir auch einen Pistolenschützen mit Oberschenkel-Protese!

Gruß

Hunter

Geschrieben

Entschuldige bitte die vielleicht dämliche Frage:

wieso musst Du einen Hocker beantragen?

Kann man den nicht einfach nehmen und gut ist? Ich meine, wer will schon umfallen vom Rückstoß nur weil man auf einem Bein steht?

Und mal abgesehen davon:

Haben die Herren von DSB/BSSB schon mal was von Gleichstellung gehört?

Bei uns (BDMP) haben auch Leute mit Handicap eine Waffe und schießen damit ohne Probleme.

z.B. Rollstuhlfahrer mit Holster am Rolli, ein einarmiger Schütze mit Magazinhalterungen und speziell angefertigter Möglichkeit eine Pistole zu repetieren in Richtung Kugelfang usw.

Geschrieben
Bei uns (BDMP) haben auch Leute mit Handicap eine Waffe und schießen damit ohne Probleme.

z.B. Rollstuhlfahrer mit Holster am Rolli, ein einarmiger Schütze mit Magazinhalterungen und speziell angefertigter Möglichkeit eine Pistole zu repetieren in Richtung Kugelfang usw.

:appl:

Gruß Inst200

Geschrieben

Ich habe ja mit dem Knaben net gesprochen, muß ja arbeiten.

Aber der meinte, daß es beim BSSB ja keine Diszi gibt(außer LP) wo ein Schütze mit Hocker Pistole schiessen kann.

Ich hätte dem schon gesagt, daß ich den Hocker nur beantragt habe, um beim LG-Schiessen in meiner Diszi ne Chance zu haben und ich aber lange genug stehen kann, um 60 Schuß oder mehr abzugeben. Renne ja den ganzen rum.

Und so wie ich die Pistolendisziplinen ausgelesen habe, sind die ja in 3x20 Schuß aufgeteilt, also von der Stehdauer her sowieso lachhaft. Kann ich mir den Hocker wieder "austragen" lassen ?? Der Eintrag ist ja nur bis zum August 2009 gültig, dann muß wohl ein Neuer gestellt werden. Außer mir ist bis dahin ein neuer Hax'n gewachsen. :D:lol:

Bin mal neugierig, wie das nun weitergeht. Vielleicht liest ja einer der betreffenden Herren hier mit. ;)

Wer ist denn beim DSB dafür zuständig ??

Was mich ja ärgert, ist die Tatsache, daß beide Anträge, also auch der für Langwaffe, abgelehnt wurde. Die KW brauche ich noch nicht so schnell, aber mein Nagant lagert schon ein halbes Jahr beim Büxxer und wartet auf Abholung. ;)

Geschrieben
Ich habe ja mit dem Knaben net gesprochen, muß ja arbeiten.

Aber der meinte, daß es beim BSSB ja keine Diszi gibt(außer LP) wo ein Schütze mit Hocker Pistole schiessen kann........

Mal abgesehen davon das ich den Vorgang ungeheuerlich finde. Vielleicht können die Dir weiterhelfen http://ksv-gotha.vereinsland.de

Ansonsten zitiere ich mal aus dem BDS Sporthandbuch

A 1.04 Erleichterungen für Körperbehinderte

Körperlich Beeinträchtigten sind auf Antrag notwendige Hilfen personeller und sachlicher Art zu gestatten, um eine Gleichstellung mit nichtbeeinträchtigten Schützen herzustellen. Erleichterungen, die eine Änderung des Disziplinablaufes erfordern, sind unzulässig.

Grundvoraussetzung ist, dass der Schütze im Besitz eines Behindertenausweises mit min. 50 % ist. In diesen Fällen sind die nachfolgend aufgeführten Hilfsmittel/Änderungen erlaubt, sofern diese ohne bauliche Änderungen am Stand einsetzbar sind:

· Rollstuhlfahrer können sitzend freihändig, statt stehen bzw. liegend schießen. Dabei muss der Schütze sicherstellen, dass der Rollstuhl entsprechend feststellbar ist.

Eine Teilnahme an Disziplinen, die einen Positionswechsel zu unterschiedliche Entfernungen erfordern, ist nicht möglich.

· Stehhilfen für Behinderungen im Unter- und/oder Oberschenkel müssen handelsüblich sein. D. h. sie müssen im allgemeinen Handel erhältlich sein.

Wird eine Stehhilfe oder ersatzweise ein Stuhl benützt, darf keine Rückenlehne vorhanden sein.

· Einhändige oder einseitig gelähmte Schützen dürfen als Hilfe eine Pendelschnur benützen. Voraussetzung ist, dass auf dem Stand eine entsprechende Befestigungsmöglichkeit oder Gestell vorhanden ist. Pendelschnur und ggf. Gestell hat der Schütze selbst zu stellen.

Der Antrag auf Erleichterung ist über den Landesverband beim Präsidium des BDS zu stellen. Über den Antrag ist innerhalb von 2 Monaten zu entscheiden.

Die Entscheidung bindet alle Veranstalter von Meisterschaften und offiziellen Pokalschießen.

Meines Wissens gibt es das auch beim DSB

Geschrieben

Hallo ente,

Beim DSB gibt es nur wenige Disziplinen, in denen Hilfsmittel im Wettkampf zugelassen sind, z.b. Luftgewehr

Kurzwaffendisziplinen, wie Luftpistole gehören NICHT dazu.

Sofern im Wettkampfpass Hilfsmittel eingetragen sind, gelten diese ausschließlich für die Disziplinen der Körperbehinderten.

Das müsste eigentlich der BSSB auch wissen.

Wer also einen Hocker als Hilfmittel eingetragen hat, darf diesen NUR im Rahmen der Wettbewerbe für Körperbehinderte nutzen.

Falls er wettkampfmäßig Luftpistole schießen will, muß er leider auf den Hocker verzichten.

Ganz ander sieht es im Versehrtensport aus.

Geschrieben

Nun, wettkampfmäßig werde ich sicher nur LG mit dem Hocker schiessen(falls überhaupt mit Hocker). Bei LP oder auch GK habe ich ja keine Probleme(habe letztens mit ner S&W .500 geschossen und das ging auch).

Will ja gerne zur Bayerischen fahren nur habe ich halt da in meiner Diszi als Körperbehinderter ohne Hilfsmittel schlechte Karten, das Limit zu schaffen. Mit Hocker sieht's da anders aus, da komme ich normalerweise hin.

GK-Wettkampf steht erst mal nicht auf dem Plan, solange ich keine ständige Waffe zum Trainieren habe sondern nur Vereinswaffen, die auch mal verstellt werden. <_<

Und trainieren will ich halt mal gerne mit ner eigenen Waffe.

Geschrieben
Nun, wettkampfmäßig werde ich sicher nur LG mit dem Hocker schiessen(falls überhaupt mit Hocker). Bei LP oder auch GK habe ich ja keine Probleme(habe letztens mit ner S&W .500 geschossen und das ging auch).

...Und trainieren will ich halt mal gerne mit ner eigenen Waffe.

Ich würde ggf den Verband wechseln, wenn der DSB Probleme macht.

Geschrieben

Vorhin habe ich grade ne email mit folgendem Inhalt(gekürzt) erhalten.

Sehr geehrter Hr. Haider,

wie mit Ihrer Frau besprochen werde ich die Angelegenheit mit meinen Kollegen vom DSB prüfen.

Soweit so gut.

Aber das Nächste:

Ich kann Ihre Mail nicht ganz nachvollziehen, das Sie schreiben, Sie möchten eine Bestätigung für eine Landwaffe. Ich kann damit nichts anfangen.

Ist der Hammer !! :confused: Hatte in der betreffenden Mail geschrieben:

Wäre gut, wenn der Antrag auf die WBK für die Landwaffe bearbeitet werden würde, da ich gerne die Ordonnanz-Disziplin schiessen will und die Waffe dafür schon gekauft ist, aber noch beim Büchsenmacher lagert.

Kann man aus diesem Satz nicht schließen, daß ich eigentlich Langwaffe gemeint hatte ?? :confused: :confused:

Geschrieben
Kann man aus diesem Satz nicht schließen, daß ich eigentlich Langwaffe gemeint hatte ?? :confused: :confused:

Unter Landwaffe versteht man auch Panzer, Feldgeschütze (gelbe WBK) und Raketenwerfer (grüne WBK) und da hat der DSB keine Disziplin! Vielleicht hättest Du besser ein Kaliber angegeben. :)

Formulierungsvorschlag: Können sie Bitte meine Antrag für eine gelbe Sportschützen WBK bearbeiten, da ich mir ein Ordonnanzgewehr im Kaliber XX zulegen möchte. Der Nachweis über eine geeignete Schiessgelegenheit liegt bei.

Geschrieben
Unter Landwaffe versteht man auch Panzer, Feldgeschütze (gelbe WBK) und Raketenwerfer (grüne WBK) und da hat der DSB keine Disziplin! Vielleicht hättest Du besser ein Kaliber angegeben. :)

:00000733:

Geschrieben

Gottlob ist beim BDS vieles einfacher. Man stellt an die Bundessportleiterin seinen Antrag auf Offizielle Erleichterungen, macht entsprechende Vorschläge (schließlich ist nicht jedes Handicap gleich) und legt eine Kopie seines Schwerbehindertenausweises bei.

Kurzwaffe vom Hocker schiessen ist überhaupt kein Problem und Waffenbefürwortungen schon gar nicht.

@Boogie, wechsel den Verband, spart ne Menge Frust, ich weiß es aus eigener Erfahrung.

Gruß Markus

Geschrieben
Habe vor Kurzem den Antrag für die WBKs gestellt, jetzt kam die Ablehnung mit der Begründung ich sei ja gar nicht Mitglied beim BSSB. Bin aber seit zwei Jahren dabei. Gut, es war die falsche Ausweisnr angegeben und ich habe ne neue Adresse. Ist auch zuviel verlangt, mal kurz in den Unterlagen zu blättern und nach nem Franz Haider mit meinem Geburtsdatum zu suchen.

Als ich nen Tag später beim BSSB angerufen hatte, hat der Bearbeiter meine Unterlagen nach keinen zwei Minuten gefunden.

Nuja, egal.

Meine Frau hat dann beim Sportleiter angerufen, um den Sachverhalt zu klären, daraufhin meinte er, daß es Probleme mit der Befürwortung der WBK für die Pistole geben könnte, weil ich nen Antrag auf Hilfsmittel gestellt habe, bzw das auch genehmigt wurde.(zum Hinweis: bin Oberschenkel rechts amputiert und habe nen Antrag auf nen Hocker gestellt).

Er hat das an den DSB zur weiteren Bearbeitung weiter geleitet.

Was meint ihr zu dieser Sache ??

Laut DSB-Sportordnung Abschnitt 0.7.3.1 sind Hilfsmittel für Körperbehinderte in den Gewehrwettbewerben zugelassen, u.a. ein Hocker. Das anerkannte Hilfsmittel muß Wettkampfpaß eingetragen werden.

Also Hocker für Gewehre ja, für Kurzwaffen nein.

Klaas

Geschrieben

€Hermes: das kommt evtl noch, aber dann darf ich wieder ein Jahr warten, bis ich ne Waffe beantragen kann ??

Wie schon erwähnt: den Hocker nähme ich nur bei Gewehrwettbewerben her, mit der Pistole schieße ich keine Wettbewerbe, da ich da nicht gut genug bin(schaffe mit der LP grade mal 340).

Da geht's nur ums Schießen an sich. Aber das ist ja in Deutschland auch schon bald anrüchig !! :traurig_16:<_<

Geschrieben

So,

mit der heutigen Antwort dürfte das Thema "Schiessen mit Ordonnanzgewehr im BSSB" für mich erledigt sein. :angry2::traurig_16:

Sehr geehrter Hr. XXXXX,

ich habe mich am Wochenende mit den Kollegen der Tech. Kommision hierüber unterhalten. Hier war einheitlich die Meinung, es gibt für Behinderte keinen weitere Disziplin.

Möglich sind nur

LG, Zimmerstutzen und KK-100m

Wenn ich Ihnen also eine gelbe WBK bestätigen soll, müsste diese für Zimmerstutzen und KK Gewehr beschränkt werden.

Ferner darf ich Sie auf die Richtlinie für Behindertenbescheinigungen hinweisen. Hier heißt es klar:

Für die Antragsteller ist wichtig zu wissen, dass sie genehmigte Hilfsmittel verwenden

müssen. (Schützen mit Hilfsmittel können dann in keinem Langwaffenwettbewerb stehend

freihändig schießen) D.h. wenn für einen artähnlichen Wettbewerb kein Hilfsmittel

zugelassen ist, können Sie nicht an diesem Wettbewerb teilnehmen. (Beispiel: Ein

behinderter Schütze hat das Hilfsmittel Schlinge eingetragen; er kann dann nicht mehr

am Wettbewerb Vorderlader – Langwaffe teilnehmen, weil hier kein Hilfsmittel zugelassen

ist.) Damit soll klargestellt sein, dass der Schütze dieses Hilfsmittel wirklich

braucht und sich nicht nur Vorteile erschleichen will.

Achtung: Bei Epilepsie kann kein Antrag auf Hilfsmittel gestellt werden.

Ich bitte Sie um Rückäußerung wie verfahren werden soll.

Das war's dann wohl. Kann ich meinen Nagant gleich wieder verkaufen, sollte den eigentlich so gegen Ende Januar vom Büxxer holen.

Seht ihr noch ne Möglichkeit ??

edit:

Wenn ich den Post oben richtig verstehe, dann dürfte ich wohl beim DSB ne KW schiessen, nur ohne Hilfsmittel halt ??

Geschrieben

Da ein Epileptiker nicht die Prüfung nach § 6 WaffG bestehen würde, scheint es sich bei den Verbandsleuten um Nicht-sachkundige Zeitgenossen zu handeln - der diesbezügliche Hinweis ist unfaßbar dämlich.

Zwei Dinge solltest Du tun:

1. Zunächst mit Hilfe eines Anwaltes (noch besser: Gleichstellungsbeauftragter der Grünen, kein Scherz) Dein Recht auf Gleichbehandlung einfordern, und zwar mit Druck - schließlich willst Du endlich schießen.

2. Danach: Verbandswechsel - schließlich ist die Waffe dann eingetragen.

Möge dieser Fall anderen eine Lehre sein.

Geschrieben

Das war's dann wohl. Kann ich meinen Nagant gleich wieder verkaufen, sollte den eigentlich so gegen Ende Januar vom Büxxer holen.

Seht ihr noch ne Möglichkeit ??

edit:

Wenn ich den Post oben richtig verstehe, dann dürfte ich wohl beim DSB ne KW schiessen, nur ohne Hilfsmittel halt ??

KW und deinen Nagant dürftest Du auch schiessen nur darfst Du dann auch für LG keinen Hocker eintragen lassen.

Der DSB ist übrigens nicht der einzige Verband bei dem Du nicht starten dürftest.

http://www.welt.de/sport/article1552268/IA...ei_Olympia.html

wenn Du an Wettkämpfen teilnehmen willst, musst Du halt den Verband wechseln.

Karl

Geschrieben
Wenn ich Ihnen also eine gelbe WBK bestätigen soll, müsste diese für Zimmerstutzen und KK Gewehr beschränkt werden.

Hat der noch alle beisammen ?

Eine Gelbe ist allenfalls hinsichtlich der ersten Waffe auf eine bestimmte Waffe hin zu befürworten .

Beschränkungen auf der Gelben gibt es nicht ,

ansonsten würde mir hier zum Thema beschränkt noch was ganz Anderes einfallen!

Seht ihr noch ne Möglichkeit ??

Ja , eine Praxisgerechte . Nicht angenehm aber sinnvoll :

Zuerst runterschlucken . RA u.ä. ist m.E. sinnlos.

Dann lasse Dir ein Bedürfnis für ein KK Gewehr bestätigen.

Darauf bekommst Du eine Gelbe.

Sobald Du eine Gelbe hast , kannst Du darauf einkaufen , was die Sportordnungen hergeben.

also auch Deinen Mosin Nagant .

Gruß Gottfried

Geschrieben

Ich bin echt am Rande der Verzweiflung.

Gottfried: wenn in der WBK steht, daß ich nur max nen KK kaufen darf, dann bekomme ich doch auch nirgends ein Bedürfnis her, oder ??

Ist doch so, daß ich erst das Bedürfnis beim Verband nachweisen muß und der genehmigt das dann ??

Steh da momentan auf der Leitung.

Geschrieben
wenn in der WBK steht, daß ich nur max nen KK kaufen darf, dann bekomme ich doch auch nirgends ein Bedürfnis her, oder ??

Das steht aber nicht drauf! Was Du mit der gelben kaufen darfst steht im WaffG (§14 wenn ich mich nicht irre), aber NICHT auf der gelben WBK! In der grünen brauchst Du einen Voreintrag, in der gelben NICHT! Du kannst das KK-Gewehr aber sehr gut als Argumentationshilfe benutzen, wenn sich ein Verbandsobermaier weigert, Dir den Trainingsnachweis zu unterschreiben üfr den Naganten. Die Zeit der Befürwortung durch Verein oder Verband sind vorbei! Deshalb:

Funktionärsbüro:

boogie_de - Ich will mir ein KK-Repetiergewehr kaufen, einmal gelbe WBK bitte...

Funktionär - Gerne, hier, aber nur KK-Repetierer, ja?

boogie_de- Ja, klar!

Büxxer:

*klingeling*

boogie_de - Hallo, ich will meinen Nagant abholen!

Büxxer - WBK dabei?

boogie_de - Klar! Hier!

Büxxer - Alles in Ordnung, bitte sehr...

Amt:

boogie_de - Hallo, ich will meine neue Waffe auf die WBK eintragen lassen...

Amtsschimmel - *kruschtelsuch* hm... alles in Ordnung, Waffe ist nach WaffG auf gelbe WBK zugelassen, hier einmal der Stempel

*ZACK*

... und boogie_de geht glücklich mit dem neuen Eintrag zur Amtskasse...

Geschrieben
ich habe mich am Wochenende mit den Kollegen der Tech. Kommision hierüber unterhalten. Hier war einheitlich die Meinung, es gibt für Behinderte keinen weitere Disziplin...

Wenn ich Ihnen also eine gelbe WBK bestätigen soll, müsste diese für Zimmerstutzen und KK Gewehr beschränkt werden.

Wie oben schon ausgeführt: das Gesetz kennt keine Beschränkung der WBK nach § 14 Abs. 4 WaffG ("Gelbe" WBK).

Der zitierte BSSB-Funktionär (bzw. der Verband, dessen Standpunkt er wiedergibt) bewegt sich hier, wenn er für Körperbehinderte spezielle, sachlich nicht zu rechtfertigende Einschränkungen anwendet, m.E. schon in gefährlicher Nähe zur Diskriminierung.

Ich würde aber kein zuu großes Thema daraus machen. Das Leben ist zu kurz, um sich selbst im Freizeitbereich mit so einem Mist zu belasten und Kompromisse zu schließen, die nicht notwendig sind.

Nimm' Kontakt zu einem im BDS organisierten Verein oder zu einer SLG des BDMP auf. Im übrigen wird bei diesen Verbänden in aller Regel (für den BDMP kann ich dies bestätigen) die in einem anderen Schießsportverand - hier einem DSB-Landesverband - verbrachte aktive Sportschützenzeit berücksichtigt, indem eine verkürzte Mindest-Mitgliedsfrist bis zur Ausstellung einer waffenrechtlichen Bedürfnisbescheinigung eingeräumt wird. Auf gut Deutsch: es dauert dann nicht nochmal ein Jahr. Wichtig ist nur, dass der bisherige Verband (BSSB) dir die aktive Zeit bescheinigt.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Ich bin echt am Rande der Verzweiflung.

Gottfried: wenn in der WBK steht, daß ich nur max nen KK kaufen darf, dann bekomme ich doch auch nirgends ein Bedürfnis her, oder ??

Ist doch so, daß ich erst das Bedürfnis beim Verband nachweisen muß und der genehmigt das dann ??

Steh da momentan auf der Leitung.

Nochmal Deinen Beitrag # 16 die roten Buchstaben in Kurzform:

Du brauchst das Hilfsmittel Hocker für eine Disziplin, dann besteht bei diesem Verband keine Möglichkeit die für GK-Disziplin ein Bedürfnis zu erlangen, weil Du ohne Hilfsmittel ja keine Wettkämpfe bestreiten kannst.

Oder Du verzichtest auf Hilfsmittel, dann geht auch GK-Gewehr und GK-Kurzwaffe.

Karl

Geschrieben

Wenn ich gewusst hätte, daß das so nen Terz gibt wegen des Hilfsmittels, dann hätte ich das ja gelassen.

Habe das ja auf Anraten des Schützenmeisters meines LG-Vereines beantragt, der aber hat gewusst, dass ich in nem anderen Verein GK schieße und auch selber ne Waffe will. :peinlich::confused:

Ich verzichte auch gerne auf das Hilfsmittel, brauchen tu ich das ja nicht unbedingt. Der Verein, bei dem ich GK schiesse, ist auch SLG beim BDMP, bin letztes Jahr nur nicht beigetreten, weil das da erstmal nicht für notwendig befunden wurde.

Aber nun ne Verständnisfrage: warum will der Landes-Sportleiter die WBK auf KK oder Zimmerstutzen beschränken lassen, wenn ich trotzdem jede Waffe kaufen darf ?? Das wird dem Amt doch auch mitgeteilt, dass ich ne Beschränkung habe ??

Kann ich noch irgendwie hoffen, den Nagant bald in die Arme schließen zu dürfen ??

Geschrieben
Aber nun ne Verständnisfrage: warum will der Landes-Sportleiter die WBK auf KK oder Zimmerstutzen beschränken lassen, wenn ich trotzdem jede Waffe kaufen darf ?? Das wird dem Amt doch auch mitgeteilt, dass ich ne Beschränkung habe ??

Weil Macht korrumpiert. Und früher wurden Waffen "befürwortet". Das ist heute nicht mehr so. Diesen Verlust an Macht können manche Menschen nicht verkraften, und sie versuchen weiterhin das Leben der anderen schwer zu machen.

Das Amt trägt so einen Quatsch wie "nur KK-Waffen" (hoffentlich) gar nicht erst ein. Und wenn, kannst Du sosofrt dagegen Einspruch erheben, und spätestens vor Gericht bekommst Du Recht.

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